Arbeits-, Gesundheits- & Umweltschutz Strom und die Verwendung von elektrischer Betriebsmittel Präsentation zur Herstellung von Fachkunde für AGU Führungskräfte AGU an der HSD
Einführung Experimentelle Tätigkeiten in Laboren und Werkstätten mit Ihren unterschiedlichen Stromspannungen und Stromstärken werden in dieser Unterweisung nicht berücksichtigt. Diese Unterweisung behandelt ausschließlich den Strom und die Geräte im Niederspannungsnetz der Hochschule und hier auch nur bis zur Spannung von 400 Volt. Praktische Beispiele PC's, Bildschirme und Büroleuchten werden mit 230 Volt betrieben. Schweißgeräte, Kompressoren und Elektromotoren werden oftmals mit 400 Volt betrieben.
Jährlich sterben ca. 30 bis 50 Menschen durch Stromunfälle in Deutschland. Die Anzahl der gemeldeten Elektroarbeitsunfälle sind erheblich und betrugen z. B. alleine bei der Berufsgenossenschaft BG ETM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) in den letzten Jahren durchschnittlich über 3000 Fälle.
Gesetzliche Grundlagen DGUV Vorschrift 3 3 Grundsätze (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Die Elektrofachkräfte stellt die über das Gebäudemanagement. Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel erfolgt zentral. Für bestimmte Bereiche (Gefährdungseinstufung Expert) kann es erforderlich sein, eine gesonderte Elektrofachkraft zu bestellen.
Gesetzliche Grundlagen Weiter DGUV Vorschrift 3 3 Grundsätze (2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Hausordnung unserer Hochschule 4 Sicherheit und Ordnung Das Einbringen von privaten, netzbetriebenen elektrischen Geräten ist grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Dabei muss der Standort und die Einbringung der Geräte mit dem Dezernat Gebäudemanagement abgestimmt und genehmigt sein (DGUV Vorschrift 3 Prüfung, Brandschutz etc.). Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind Kommunikationsgeräte (Handy, Tablet, Laptop etc.).
Die AGU Führungskraft hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich sichere und geeignete Arbeitsmittel, wie Anlagen, Maschinen, Geräte, Experimentiereinrichtungen und Bauteile zum Einsatz kommen und diese regelmäßig gewartet/geprüft werden. Dieses wird zuständigkeitsübergreifend für alle AGU Führungskräfte mit der Gefährdungseinstufung basic gewährleistet durch - die Hausordnung, - die Elektrofachkräfte des Gebäudemanagements und - die zentrale Organisation und Durchführung der elektrischen Prüfungen. Es verbleibt lediglich eine Kontrollverantwortung der AGU Führungskraft mit der Gefährdungseinstufung basic.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel Dies sind fest angebrachte Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorrübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden. Beispiele: Kühlschrank, Elektroherd, Standbohrmaschine, Warmwasserspeicher
Aufgrund der Ergebnisse vorangegangener Prüfungen werden an der HSD folgende Fristen festgelegt. - Jährliche Prüfung für alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in Laboren, Vorlesungsräumen und Werkstätten. - zweijährliche Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in Büros, Verwaltung und PC Pool s. Die Prüffrist kann durch die AGU Führungskraft für den eigenen Zuständigkeitsbereich jederzeit geändert werden. Dies ist zu dokumentieren. Ein geeignetes Instrument hierfür ist die Gefährdungs- Beurteilung. Die Abänderung von Prüffristen ist der zentral organisierenden Stelle zu melden, damit diese berücksichtigt werden können.
Bei der Verwendung elektrischer Geräte sind aus Gründen der Sicherheit bestimmte Grundregeln einzuhalten, sonst besteht die Gefahr eines Stromschlags. - Gefährlicher Stromfluss durch den menschlichen Körper - Verbrennungen des menschlichen Körpers durch äußere Einwirkung von Lichtbögen
Strom und die Verwendung von elektrischen Geräten Benutzungsregeln Benutzen Sie ausschließlich geprüfte und gekennzeichnete Geräte, siehe Prüfplakette. Auch neue Geräte müssen vor Inbetriebnahme geprüft werden. Keine mangelhaften elektrischen Geräte verwenden. Benutzen Sie die Geräte bestimmungsgemäß. Nur elektrische Geräte mit Prüfzeichen wie CE, GS, VDE oder BG-PRÜFZERT beschaffen und einsetzen. Vor Benutzung Sichtprüfung durchführen und auf defekte Leitungen, brüchige Isolierungen und schadhafte Gehäuse achten. Die Bedienungsanleitungen von Geräten müssen beachtet werden.
Strom und die Verwendung von elektrischen Geräten Benutzungsregeln Die Sicherheitseinrichtungen von Geräten dürfen nicht verändert oder ausgeschaltet werden Die Geräte sollen nur mit den dafür vorgesehenen Schaltern bedient werden Kabel nicht über scharfe Kanten, Ecken oder bewegliche Teile verlegen oder quetschen. Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen nicht überlasten. Mehrfachsteckdosen nicht hintereinander stecken. Stecker nicht am Zuleitungskabel aus der Steckdose ziehen. Werden Geräte nicht mehr benötigt, dann bitte abschalten.
Strom und die Verwendung von elektrischen Geräten Verhalten bei Störungen Bei Störungen Gerät außer Betrieb nehmen und der weiteren Nutzung entziehen. Mängel haben alle Beschäftigten sofort an Vorgesetze zu melden und vor eventueller Gefahr zu warnen. Niemals Reparaturen und Bastelarbeiten auch noch so einfache vornehmen. Reparatur nur durch Elektrofachkräfte (befähigte Personen), z. B. die Elektriker im Gebäudemanagement. Nach jeder Reparatur ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Strom und die Verwendung von elektrischen Geräten Vorgehen nach einem Elektrounfall Nach jedem Stromunfall, auch nach einem mutmaßlichen Wischer, besteht die Gefährdung von Herzrhythmusstörungen. Diese werden ausgelöst durch die Körperdurchströmung. (Wischer sind Stromstöße mit kurzem Kontakt zur Spannungsquellen und kurzen Durchströmungszeiten) Bei jedem Stromunfall ist immer eine umgehende ärztliche Vorstellung notwendig, egal, wie es der verunfallten Person nach dem Ereignis geht.
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