ARGE SuedLink 1 10 A1: /95/96 A2: /97. Vergleich Nr (Vergleichsbereich IV) Kurzbeschreibung des Vergleichsfalls

Ähnliche Dokumente
ARGE SuedLink 1 10 A1: /95/96 A2: /97. Vergleich Nr (Vergleichsbereich III) Kurzbeschreibung des Vergleichsfalls

ARGE SuedLink 1 7 A1: /78 A2: /80. Vergleich Nr (Vergleichsbereich III) Kurzbeschreibung des Vergleichsfalls

ARGE SuedLink 1 7 A1: /105 A2: /106. Vergleich Nr (Vergleichsbereich IV) Kurzbeschreibung des Vergleichsfalls

ARGE SuedLink 1 7 A1: /60 A2: /61/62/68. Vergleich Nr (Vergleichsbereich II) Kurzbeschreibung des Vergleichsfalls

Entwurf zur Vollständigkeitsprüfung. ARGE SuedLink 1 6. Vergleich Nr A1: /42/43 A2: /44/50/49. (Vergleichsbereich II)

ARGE SuedLink 1 6 A1: /42/43/49/51 A2: /44/52. Vergleich Nr (Vergleichsbereich I) Kurzbeschreibung des Vergleichsfalls

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 96

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 109

ARGE SuedLink 1 10 A1:/170/13/23/30/35/38/40/41/ Vergleich Nr A2: /170/13/25/27/28/36/44/52. (Vergleichsbereich I/II) 43/49/51

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDOREGMENT NR. 96

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 78

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 110

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 57

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 75

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 109

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 103

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 108

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 70

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 106

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 44

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 48

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 37

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 107

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 59

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 102

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 51

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 135

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 166

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 49

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 47

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 144

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 30

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 52

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 29

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 167

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 87

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT ANBINDUNG KONVERTERSTANDORTBEREICH I

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 117

Höchstspannungsleitung Wilster - Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr. 4. Abschnitt D. Anhang 12 Kurzsteckbriefe AC-Stichleitungskorridorsegmente

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 74

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 76

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 104

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 124

ANTRAG NACH 6 NABEG V4: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 174

Kriterienliste - Raumwiderstände (RWK)

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 80

Gleichstromleitung A-Nord BBPlG Vorhaben Nr. 1 Emden Ost Osterath

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 135

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 134

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 106

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 151

Kriterien und Raumwiderstandsklassen. Phase der Strukturierung des Untersuchungsraumes

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 113

Entwurf zur Vollständigkeitsprüfung

Höchstspannungsleitung Wilster - Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr. 4. Abschnitt D

INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE ANGABEN Administrative Informationen Kurzbeschreibung/Charakteristik

DIE KRITERIEN DER TRASSENKORRIDORSUCHE

Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3 sowie Höchstspannungsleitung Wilster bis Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr.

Kriterien und Raumwiderstandsklassen. Phase der Strukturierung des Untersuchungsraumes

Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3 sowie Höchstspannungsleitung Wilster bis Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr.

Bundesfachplanung SuedLink

Gehalten von: Thomas Schumann Vivien Mohrholz

SuedLink 2.0. Fachgespräch. Thüringen

Entwurf zur Vollständigkeitsprüfung

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 53

Ergebnisse der Grobprüfungen von im Rahmen der Antragskonferenzen eingebrachten alternativen Trassenkorridorvorschlägen Dritter für die Vorhaben Nr. 3

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 141

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 13

INHALTSVERZEICHNIS 1 PLANUNGSMETHODE FÜR DIE STICHLEITUNG KONVERTER-NVP Planungsprämissen Raumanalyse 3

Bundesfachplanung SuedLink VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG EINBRINGEN EINER NEUEN ALTER- NATIVE BEI TKS 35 ABSCHNITT A. ARGE SuedLink

Zusammenfassung der Ergebnisse Umwelt- und Naturschutz

Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in Schleswig-Holstein

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung

Entwicklung erster in Frage kommender Korridore für den SuedOstLink

ANTRAG NACH 6 NABEG V3: STECKBRIEF FÜR DAS TRASSENKORRIDORSEGMENT NR. 10

Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in Schleswig-Holstein

Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3 sowie Höchstspannungsleitung Wilster bis Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr.

Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3 sowie Höchstspannungsleitung Wilster bis Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr.

SuedLink Erdkabelkorridornetz Bayern Würzburg, 08. März 2017

Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3. Abschnitt E (von Arnstein bis Großgartach)

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy

SuedOstLink. Infrastruktur für die bayerische Energiewende

Variantenuntersuchung

DOKUMENTATIONSANHANG ZUR VORBEREITUNG DER ANTRAGSKONFERENZEN - ABSCHNITT B - A100-ARGESL-AD Stand:

Bundesfachplanung SuedLink

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erdkabel und Freileitungen im Bereich 110 kv - eine Einschätzung aus Naturschutzsicht

Ultranet Vorstellung möglicher Standortbereiche des nördlichen Konverters. 17. Juni 2014

VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG 2. VERSCHIEBUNG TKS 7 ABSCHNITT A

Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz

Variantenuntersuchung Einführung

Bundesfachplanung SUEDLINK

SuedLink. Ergebnisse der informellen Beteiligungsphase

Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3. Abschnitt E (von Arnstein bis Großgartach) Steckbrief TKS 162

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 53

Bundesfachplanung SuedLink

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy

SuedLink 2.0. Fachgespräche Schleswig-Holstein

SuedLink 2.0. Fachgespräche Bayern

Transkript:

Kurzbeschreibung des Vergleichsfalls Beide Alternativen verlaufen durch die Landkreise Wartburgkreis und Schmalkalden-Meiningen (Thüringen), die Alternative 1 führt zudem kleinräumig durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Hessen). Sie queren die Naturraum- Einheit "Salzunger Werrabergland", die Alternative 1 führt zudem kleinräumig durch die Naturraum-Einheit "Vorder- und Kuppenrhön". Die Verläufe bilden zwei Alternativen, um die aus Norden kommenden TKS 77 und 166 im TKS 108 oder 101 nach Süden fortzuführen. Dabei werden das Erdfallgebiet Frauensee, die Stadt Bad Salzungen und die Werratal- Kaserne (mit Standortübungsplatz) sowie der Berg Pleß ARGE SuedLink 1 10

entweder westlich (A1) oder östlich (A2) umgangen. Sonderkriterium Länge Länge 48,1 km 45,1 km Bewertung Längenunterschied Hinsichtlich der Länge ergibt sich kein relevanter Unterschied. Bewertungsschritt 1 Riegel sehr hohen Raumwiderstands ggfffgfplanerische Engstellen Technische Engstellen, die einer Einzelfallbetrachtung unterzogen wurden Zusammenfassung Bewertungsschritt 1 Gelb: 1 Gelb: 1 Orange: 1 Gelb: 0 Gelb: 0 Orange: 1 Gelb: 0 Gelb: 2 Aus der Betrachtung der Riegel sowie der planerischen und technischen Engstellen ergibt sich ein geringer Vorteil für die Alternative 1. In beiden Varianten tritt jeweils ein Riegel aus Flächen sehr hohen Raumwiderstands auf. Zwar besitzt A1 eine planerische Engstelle (Wasserschutzgebiet Zone I und II, Siedlungsflächen). Im Gegensatz dazu sind in A2 drei technischen Engstellen, die einer Einzelbetrachtung unterzogen wurden, vorhanden. Dieser Umstand bedingt den geringen Vorteil von A1 gegenüber A2. Bewertungsschritt 2 Flächen der RWK I*/I Mensch/Siedlung und Erholung 101,8 ha 2,1% 131,9 ha 2,9 % Naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche 43,8 ha 0,9 % 12,1 ha 0,3 % EU-Vogelschutzgebiete 144,8 ha ARGE SuedLink 2 10

3,0 % FFH-Gebiete 109,1 ha 29,2 ha 2,3 % 0,6 % Wasser 30,7 ha 8,6 ha 0,6 % 0,2 % Sonstige Schutzgüter 13,5 ha 20,2 ha 0,3 % 0,4 % Ziele der Raumordnung 24,0 ha 9,5 ha 0,5 % 0,2 % Gesamt: 299,2 ha 199,4 ha 6,2 % 4,4 % qualitativ Flächen der RWK I* und I, Flächen der RWK I* und I, wie Siedlungs- und wie Siedlungsflächen und Industrieflächen sowie im Schutzgebiete (Natura 2000- südlichen Abschnitt Gebiete, Naturschutzgebiete, Rohstoffabbauflächen und Wasserschutzgebiete I und II) Vorranggebiete befinden sich überwiegend oberflächennahe Rohstoffe randlich in A2. Lediglich befinden sich ausschließlich südlich von Schwallungen randlich oder sehr kleinflächig muss das FFH-Gebiet DE in A1. Verschiedene 5328-305 "Werra bis Treffurt Schutzgebiete (Kernzone des mit Zuflüssen" aufgrund Biospärenreservats Rhön, seiner langgestreckten Natura 2000-Gebiete, Ausprägung gequert werden. Naturschutzgebiet) ragen randlich in A1 hinein, bei Oberzella an der Werraquerung wird das FFH- Gebiet DE 5328-305 Werra bis Treffurt mit Zuflüssen und das EU-Vogelschutzgebiet DE 5127-401 Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg gequert. Flächen BTWK I Hang > 30 m. Fels qualitativ Hangneigungen > 30 mit Fels sind in A1 nicht Hangneigungen > 30 mit Fels sind in A2 nicht ARGE SuedLink 3 10

vorhanden. vorhanden. Flächen der RWK II Mensch/Siedlung und Erholung 4,3 ha 0,1 % Naturschutzfachlich 1520,3 ha wertvolle Bereiche 31,6 % Wasser 4,3 ha 0,1 % Sonstige Schutzgüter Ziele der Raumordnung 510,4 ha 10,6 % Gesamt: 1734,2 ha 36,0 % qualitativ Ein gehäuftes Auftreten von Flächen der RWK II in A1 wird im Besonderen durch ausgeprägte Waldflächen bedingt, die stellenweise die gesamte Breite der A1 ausfüllen, teilweise mit großen Längsausdehnungen. Bei Füllerode und bei Phillippsthal sind Vorranggebiete Freiraumsicherung mit Funktionsbereich Wald entlang des Grünen Bandes an der Grenze zwischen Hessen und Thüringen ausgewiesen. Kleinere Fließgewässer, u.a. die Elte, werden gequert. Entlang der Werra befinden sich ein Brutgebiet für Wiesenvögel und ein IBA (Important Bird Area), welche die gesamte Breite der A1 ausfüllen, ebenso wie das 5,6 ha 0,1 % 847,8 ha 18,8 % 4,3 ha 0,1 % 224,4 ha 5,0 % 909,1 ha 20,2 % Bei den in A2 befindlichen Flächen der RWK II handelt es sich um ein Brutgebiet für Wiesenvögel an der Werra und Waldflächen, die teilweise durch Vorranggebiete Freiraumsicherung mit Funktionsbereich Wald überlagert werden. Die genannten Kriterien füllen an mehreren Stellen, teilweise mit großen Längsausdehnungen die gesamte Breite der A2 aus. In den übrigen Bereichen (z. B. bei Ettenhausen und Sorga) liegen die genannten Kriterien eher randlich in A2, der freie Passageraum ist hier eingeengt. ARGE SuedLink 4 10

IBA Biosphärenreservat Rhön und das Brutgebiet für Wiesenvögel zwischen Bernshausen und Roßdorf. Dagegen ragt das Brutgebiet Felda-Aue bei Dermbach nur randlich in die Alternative hinein. Flächen BTWK II Hang > 30 o. Fels Hang 15-30 m. Fels 0,8 ha gesamt 0,8 ha qualitativ Hangneigungen > 30 ohne Fels sind in A1 nicht vorhanden. Hangneigungen 15-30 mit Fels treten in A1 in sehr geringem Maß auf. Hangneigungen > 30 ohne Fels und Hangneigungen 15-30 mit Fels treten in A2 nicht auf. Typische technische Engstellen Zusammenfassung Bewertungsschritt 2 Gelb: 30 Gelb: 32 Grün: 9 Grün: 8 Aus der Betrachtung der Flächen der RWK I/I* und II, der BTWK I und II sowie der typischen technischen Engstellen ergibt sich ein sehr deutlicher Vorteil für die Alternative 2. Während A2 bezüglich der Anteile an Flächen der RWK I*/I sich nur minimal besser darstellt, schneidet sie hinsichtlich der Anteile an Flächen der RWK II und BTWK II deutlich besser ab. Grund dafür ist die Führung von A2 östlich und damit außerhalb des Salzunger Werraberglandes mit seinen großen und zusammenhängenden Waldflächen. Flächen der BTWK I sind in keiner der beiden Alternativen vorhanden. ARGE SuedLink 5 10

Zusammenfassung Bewertungsschritte 1 und 2 Insgesamt zeigt sich in den Bewertungsschritten 1 und 2 ein geringer Vorteil für die Alternative 2. Der geringe Vorteil von A2 ist auf ihr sehr deutlich besseres Abschneiden im Bewertunggschritt 2 zurückzuführen. A2 zeichnet sich durch einen minimal geringeren Anteil an Flächen der RWK I*/I und einen deutlich geringeren Anteil an Flächen der RWK II und BTWK II aus. Ausschlaggebend dafür ist ein Verlauf durch einen vergleichsweise konfliktarmen Raum mit einem hohen Anteil an landwirtschaftlichen Nutzflächen. Dagegen quert A1 sowohl die südwestlichen Randbereiche des Salzunger Werraberglandes als auch die nordöstlichen Ausläufer der Kuppenrhön mit ausgedehnten Waldflächen (RWK II) und bezüglich der Kuppenrhön auch engen Schutzgebietskulisse und naturschutzfachlich bedeutsamen Bereichen (RWK I, z. B. Kernzonen Biosphärenreservat, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete). Dagegen weist A1 einen geringen Vorteil im Bewertungsschritt 1 auf, da keine technischen Engstellen, die einer Einzelfallbetrachtung unterzogen wurden, vorhanden sind. Dies relativiert den sehr deutlichen Vorteil von A2 im Bewertungsschritt 2, so dass über die beiden Bewertungsschritte insgesamt nur noch ein geringer Vorteil für A2 verbleibt. Bewertungsschritt 3 Flächen der RWK III Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche 2654,7 ha 55,2 % Wasser 190,4 ha 4,0 % Boden 3332,3 ha 69,3 % Ziele der Raumordnung 1756,0 ha 36,5 % Gesamt: 4673,6 ha 97,1 % 1023,5 ha 22,7 % 158,2 ha 3,5 % 3408,7 ha 75,6 % 2966,7 ha 65,8 % 4129,6 ha 91,6 % ARGE SuedLink 6 10

qualitativ Flächen BTWK III Flächen der RWK III, die in A1 liegen, weisen überwiegend eine großflächige Ausprägung auf. Dies betrifft vor allem das Landschaftsschutzgebiet "Thüringische Rhön" welches zwischen Völkershausen und Oepfershausen die gesamte Breite der A1 ausfüllt und durch andere Schutzgebiete (Pflegezone des Biosphärenreservats Rhön, avifaunistisch bedeutsame Rastgebiete) sowie Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzgebiete Zone III überlagert wird. Neben Vorranggebieten Landwirtschaft treten vor allem erosionsgefährdete und feuchte, verdichtungsempfindliche Böden beinahe über die gesamte Länge der A1 (bis auf Höhe Urnshausen) auf. Die Überschwemmungsgebiete der Fließgewässer (z.b. die Werra) sowie der Naturpark "MeißnerKaufunger Wald" befinden sich ebenfalls in A1. Flächen der RWK III, die in A2 liegen, weisen eine großflächige Ausprägung auf. Es handelt sich um Vorranggebiete Landwirtschaft und Freiraumsicherung ohne Funktionsbereich Wald, Überschwemmungsgebiete und feuchte, verdichtungsempfindliche sowie erosionsgefährdete Böden, ein avifaunistisch bedeutsames Rastgebiet und das Landschaftsschutzgebiet Thüringische Rhön, welches jedoch nur im südlichen Abschnitt der A2 vorkommt. Hang 15-30 o. Fels 6 1,2 % Hang < 15 m. Fels 136,9 ha 2,8 % Fließböden 188,1 ha 4,2 % ARGE SuedLink 7 10

Georisiken gesamt: 196,9 ha 4,1 % qualitativ Hangneigungen 15-30 ohne Fels und Hangneigungen < 15-30 mit Fels sind in Alternative 1 nur in geringem Maß vorhanden. Fließböden treten nicht auf. 0,0ha 188,1 ha 4,2 % Hangneigungen 15-30 ohne Fels sind in Alternative 2 in geringem Maß vorhanden. Fließböden und Hangneigungen < 15-30 mit Fels treten nicht auf. Weitere qualitative Merkmale des TKS, ohne Zuordnung zu RWK Bündelung Bei Füllerode und bei Phillippsthal verläuft jeweils auf einer kurzen Strecke randlich in A1 das Grüne Band, ein 50-200 m breiter Streifen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Es bildet den größten Biotopverbund Deutschlands. Es ist geplant, das Grüne Band als nationales Naturmonument auszuweisen. In diesem Bereich sind auch Flächen der Hessischen Feldflurfunktion der Stufe 1A ausgewiesen. Bei Fernbreitenbach befinden sich zwei einzelne Windkraftanlagen. Für die Alternative 1 besteht die Möglichkeit, auf ca. 6,0 km mit einer vorhandenen Gasleitung (Gascade WEDAL) parallel zu verlaufen. Östlich von Breitungen tritt eine einzelne Windkraftanlage in Alternative 2 auf. Für die Alternative 2 besteht die Möglichkeit, auf ca. 5,5 km mit einer vorhandenen Hochspannungsleitung (110- kv) sowie der Bundesstraße 19 parallel zu verlaufen. Zusammenfassung Bewertungsschritt 3 Im Bewertungsschritt 3 ergibt sich ein geringer Vorteil für die Alternative 2.Ausschlaggebend dafür ist zum einen ein geringerer Anteil an Flächen der RWK III. Im Gegensatz zu A1 ARGE SuedLink 8 10

verläuft A2 nur über kurze Strecken durch das Landschafttschutzgebiet "Thüringische Rhön", das teilweise durch andere Kriterien überlagert wird (z.b. Wasserschutzgebiet Zone III, Vorranggebiet Freiraumsicherung ohne Wald, Pflegezone des Biospärenreservates "Rhön"). Zum anderen sind in A1 im Gegensatz zu A2 Flächen der Hessischen Feldlfurfunktionen der Stufe 1A betroffen, darüber hinaus tangiert A1 das "Grüne Band". Bezüglich der Anteile an Flächen der BTWK III und auch der Bündelungsmöglichkeiten ergeben sich keine nennenswerten Unterschiede zwischen beiden Alternativen. Zusammenfassung Bewertungsschritte 1, 2 und 3 In der Gesamtbetrachtung aller drei Bewertungsschritte ergibt sich ein geringer Vorteil für die Alternative 2. Die geringfügig kürzere Länge unterstützt diese Bewertung. Gesamtbewertung A2 schneidet im Bewertungschritt 2 sehr deutlich, im Bewertungsschritt 3 gering besser ab als A1. Der sehr deutliche Vorteil im Bewertungsschritt 2 lässt sich darauf zurückführen, dass A1 im Gegensatz zu A2 die südwestlichen Randbereiche des Salzunger Werraberglandes und die nordöstlichen Ausläufer der Kuppenrhön quert. Beide landschaftsräumlichen Einheiten sind mit ausgedehnten Waldflächen (RWK II) bestanden, die in der Kuppenrhön auch Bestandteil einer engen Schutzgebietskulisse und naturschutzfachlich bedeutsamen Bereichen (RWK I, z. B. Kernzonen Biosphärenreservat, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete) sind. Der geringe Vorteil von A2 im Bewertungsschritt 3 beruht auf dem geringeren Anteil an Flächen der RWK III, zudem tangiert sie weder das "Grüne Band" noch Flächen der Hessischen Feldlfurfunktionen der Stufe 1A. Dagegen weist A1 einen geringen Vorteil im Bewertungsschritt 1 auf, da keine technischen Engstellen, die einer Einzelfallbetrachtung unterzogen wurden, vorhanden sind. Dies relativiert zwar den Vorteil von A2 (dem Bewertungsschritt 1 kommt entsprechend der Planungsprämissen die höchste Relevanz zu), hebt ihn jedoch keineswegs auf. Dementsprechend erfolgt die Bewertung mit ARGE SuedLink 9 10

einem geringen Vorteil für Alternative 2. ARGE SuedLink 10 10