Bundesfachplanung SuedLink VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG EINBRINGEN EINER NEUEN ALTER- NATIVE BEI TKS 35 ABSCHNITT A. ARGE SuedLink
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1 A100_ARGESL_P8_SL_A_GEN_0002 V5-0 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission. VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG EINBRINGEN EINER NEUEN ALTER- NATIVE BEI TKS 35 ABSCHNITT A ARGE SuedLink c./o. ILF Beratende Ingenieure GmbH Werner-Eckert-Straße 7, D München DEUTSCHLAND Tel.: Fax: info.muc@ilf.com
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 3 2 VERLAUF DES TKS 35 IM ANTRAG NACH 6 NABEG Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs Begründung des ursprünglichen Verlaufs 4 3 VORSCHLAG FÜR DEN VERLAUF EINES ZUSÄTZLICHEN, ALTERNATIVEN TKS (ZU TKS 35) IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG Darlegung der neuen Erkenntnisse Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Einbringen eines Alternativverlaufs Neue Betroffenheiten Konsequenzen bei Nichtaufnahme der Alternative in das TK-Netz 9 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG 9 5 ANHANG 10 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1 Verlauf des TKS 35 im Antrag nach 6 NABEG 4 Abbildung 2 Verlauf des TKS 35 zwischen Elm und Sadersdorf 5 Abbildung 3 Darstellung der Fläche für Abgrabung oder Gewinnung von Rohstoffen (geplante Rohstoffgewinnung) aus dem FNP 2015 der Gemeinde Kutenholz im TKS 35 6 Abbildung 4: Zusätzlicher Alternativverlauf im Antrag nach 8 NABEG (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) 8 ARGE SuedLink 2 10
3 1 EINLEITUNG Im Zuge der Bearbeitung der Unterlagen nach 8 NABEG führte die Recherche und Auswertung der Bauleitplanungen der von den geplanten Korridoren betroffenen Gemeinden zur Erkenntnis, dass das Trassenkorridorsegment (TKS) 35 aufgrund einer beschriebenen Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von Rohstoffen aus dem FNP 2015 der Gemeinde Kutenholz möglicherweise nicht für eine Erdkabelverlegung zur Verfügung steht. Um den beschriebenen Konflikt angemessen zu berücksichtigen, soll ein alternativer Trassenkorridor entwickelt werden. Gemäß Punkt 3.5 der Festlegung nach 7 Abs. 4 NABEG vom für den Abschnitt A Brunsbüttel Scheeßel des Vorhabens Nr. 3 bzw. Wilster Scheeßel des Vorhabens 4 gem. BBPlG informieren die Vorhabenträger die Bundesnetzagentur mit dem vorliegenden Dokument hierüber und begründen das erforderliche Einbringen eines zusätzlichen alternativen Trassenkorridors. 2 VERLAUF DES TKS 35 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs Das TKS 35 verläuft von Elm in Richtung Südosten bis auf die Höhe von Mulsum und knickt dann ab nach Süd-Südost vorbei an Essel bis vor Sadersdorf. Das Trassenkorridorsegment (TKS) 35 führt das TKS 30 in südöstliche Richtung fort und läuft bei Kutenholz ebenso wie die Alternativsegmente TKS 32 und 34 auf das TKS 38 zu. ARGE SuedLink 3 10
4 Abbildung 1 Verlauf des TKS 35 im Antrag nach 6 NABEG 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs Maßgebliche Widerstände sind in dem Korridor kaum vorhanden und konnten durch den Verlauf ursprünglich überwiegend vermieden werden. Das TKS umgeht außerdem größtenteils die Waldfläche Tinster Holz, so dass nur ein Randbereich der Gehölze in den Korridor ragt. Nur wenige Einzelgebäude liegen innerhalb des Korridors, die Orte Mulsum, Essen und Kutenholz werden vollständig umgangen. An zwei Stellen quert das TKS Moorgebiete und an mehreren Stellen Flächen mit verdichtungsempfindlichen und schutzwürdigen Böden, welche aber jeweils so großräumig ausgeprägt sind, dass sie nicht umgangen werden können. Auf der Höhe von Essel quert der Korridor die Bahnstrecke zwischen Mulsum-Essel und Kutenholz-Essel, welche von Nordosten nach Südwesten quer zum Korridor verläuft. ARGE SuedLink 4 10
5 Abbildung 2 Verlauf des TKS 35 zwischen Elm und Sadersdorf 3 VORSCHLAG FÜR DEN VERLAUF EINES ZUSÄTZLICHEN, ALTERNATIVEN TKS (ZU TKS 35) IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG 3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse Im Rahmen der Grundlagenerhebungen für die Unterlagen nach 8 NABEG erfolgte eine Recherche der Bauleitplanung der Samtgemeinde Fredenbeck im Landkreis Stade innerhalb des Untersuchungsraumes. Dieser umfasst das TKS zuzüglich eines beidseitig 500 m breiten Puffers. Der gültige Flächennutzungsplan 2015 der Gemeinde Kutenholz als Teil der Samtgemeinde Fredenbeck beschreibt eine Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von Rohstoffen, welche südlich der Bahnstrecke vom westlichen Rand des TKS 34 bis zur Ortschaft Essel reicht und damit quer im Korridor liegt. Dabei handelt es sich um eine Fläche für die Aufschüttung, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen nach 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB. Die Fläche ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2013 des Landkreises Stade außerdem als Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung (Sand) ausgewiesen. ARGE SuedLink 5 10
6 Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Bundesfachplanung nach 6 NABEG lagen die oben genannten Erkenntnisse noch nicht vor, da hier nur in vorliegenden Konfliktstellen Bauleitplanungen recherchiert wurden. Im Bereich der Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von Rohstoffen lag zu dem damaligen Zeitpunkt jedoch keine Konfliktstelle vor, da gemäß der abgestimmten Methodik Vorbehaltsgebiete noch kein Kriterium des Antrags auf Bundesfachplanung nach 6 NABEG darstellten. Im Zuge der Bearbeitung der Unterlagen nach 8 NABEG wurden von allen von den geplanten Korridoren betroffenen Gemeinden die Bauleitplanungen angefragt und ausgewertet, was zu den neuen Erkenntnissen führt. Nachfolgende Abbildung zeigt die entsprechende Fläche innerhalb des TKS. Abbildung 3 Darstellung der Fläche für Abgrabung oder Gewinnung von Rohstoffen (geplante Rohstoffgewinnung) aus dem FNP 2015 der Gemeinde Kutenholz im TKS Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Aufgrund der Lage und Ausdehnung der Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von Rohstoffen aus dem FNP 2015 der Gemeinde Kutenholz wäre bei Realisierung einer Erdkabelanlage innerhalb des ursprünglichen Verlaufs des TKS 35 von einer Beeinträchtigung des beabsichtigten Abbauvorhabens auszugehen. Da es sich gemäß ARGE SuedLink 6 10
7 RROP 2013 des Landkreises Stade um den Rohstoff Sand handelt und damit um einen oberflächennahen Rohstoff, wäre sowohl bei Zugrundelegung der offenen Regelbauweise als auch bei einer Unterbohrung per HDD (da die unmittelbar angrenzende Bahnstrecke bereits nur per HDD unterquerbar wäre) von einer Beeinträchtigung des beabsichtigten Abbauvorhabens auszugehen. 3.3 Einbringen eines Alternativverlaufs Der im Zuge des Antrags nach 6 NABEG abgegrenzte Verlauf des TKS 35 orientiert sich an der Abgrenzung der Waldfläche Tinster Holz und der Wohnbebauung der Ortschaft Essel und umgeht diese östlich. Nach Vorliegen der neuen, vertieften Kenntnisse zeigt sich, dass ein Verlauf östlich der Waldfläche und der Ortschaft Essel nicht möglich ist, ohne die Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von Rohstoffen aus dem FNP 2015 der Gemeinde Kutenholz zu beeinträchtigen, da diese zusammen mit der Wohnbebauung von Essel einen Riegel auf der gesamten Breite des Korridors bildet und von einer Behinderung des Rohstoffgewinnungsvorhabens ausgegangen werden kann. Ein alternativer Verlauf o- der eine Verschiebung des Korridors nach Osten ist aufgrund der Wohnbebauung u.a. von Mulsum und der Siedlung Bullenholz, dem Bahnhof Mulsum-Essel und der weiteren östlichen Ausdehnung der Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von Rohstoffen nicht möglich. Ein alternativer Korridorverlauf westlich um die Ortschaft Essel herum ist hingegen möglich. Eine Annäherung an die Ortschaft Mulsum und die Siedlung Bullenholz wird vermieden, die beschriebene Rohstoff-Abbaufläche wird vollständig umgangen. Der Flächennutzungsplan, das Luftbild und weitere vorliegende Daten zu Raumwiderständen zeigen, dass der Wald Tinster Holz durch einen alternativen Verlauf westlich des TKS 35 zwar nicht mehr vollständig umgangen werden kann, aber eine relativ schmale Stelle bietet (ca. 360 m), an denen das Waldstück gequert werden kann. Auch eine Unterbohrung des Waldstücks könnte hier geprüft werden. Das südlich davon liegende Moorgebiet (vgl. Abbildung 3 grün gestreifte Darstellung) sowie ein damit überlagerndes Vorranggebiet Torferhaltung (vgl. Abbildung 3 braun karierte Darstellung) müssen zwar gequert werden, eine Querung dieser beiden Flächen wäre aber auch beim ursprünglichen Verlauf weiter nordöstlich nicht zu vermeiden gewesen. Auch an der erforderlichen Querung der Bahnstrecke ändert sich lediglich die Querungsstelle. In der nachfolgenden Grafik ist der vorgeschlagene alternative Korridorverlauf dargestellt. Diese neue Alternative verläuft annähernd parallel ca. 2 km westlich des TKS 35. Es wird deutlich, dass hier eine Beeinträchtigung der im Flächennutzungsplan beschriebenen Rohstoff-Abbaufläche sicher ausgeschlossen werden kann. ARGE SuedLink 7 10
8 Abbildung 4: Zusätzlicher Alternativverlauf im Antrag nach 8 NABEG (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) ARGE SuedLink 8 10
9 3.4 Neue Betroffenheiten Durch den vorgeschlagenen Alternativverlauf käme es zu keiner neuen Betroffenheit einer Gemeinde oder sonstigen Gebietskörperschaft. Sowohl der bisherige Verlauf als auch der vorgeschlagene befinden sich auf dem Territorium der Gemeinde Kutenholz. Für den gesamten Trassenverlauf liegen damit Bestandsdaten für die Unterlagen nach 8 NABEG vor. 3.5 Konsequenzen bei Nichtaufnahme der Alternative in das TK-Netz Das TKS 35 ist Bestandteil des nach 6 NABEG ermittelten und in das Verfahren eingebrachten Vorschlagskorridors. Sollte die Realisierung einer Erdkabelanlage innerhalb des ursprünglichen Verlaufs des TKS 35 aufgrund der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen des beabsichtigten Rohstoff-Abbauvorhabens nicht möglich sein, würde bei Nichtaufnahme der Alternative in das TK-Netz ein Teil des Vorschlagskorridors entfallen. Der hier vorgeschlagene Alternativverlauf weicht nur kleinräumig von dem bisherigen Verlauf des TKS 35 ab und würde einen Konflikt mit dem Abbauvorhaben vollständig umgehen. 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG Aufgrund von Erkenntnissen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Antrags nach 6 NABEG noch nicht vorlagen, ist davon auszugehen, dass es durch den bisherigen Verlauf des TKS 35 zu Beeinträchtigungen oder Behinderungen des vorgesehenen Rohstoff-Abbaus in der Gemeinde Kutenholz kommen wird, die auch durch eine Abweichung von der offenen Regelbauweise sowie durch andere schadensbegrenzende Maßnahmen ggf. nicht vermieden werden können. Durch den vorgeschlagenen Alternativverlauf westlich des TKS 35 kann voraussichtlich sichergestellt werden, dass es zu keinen Beeinträchtigungen des Rohstoff-Abbauvorhabens kommt, da die dafür ausgewiesene Fläche vollständig umgangen wird. Eine Änderung des TKS 35 wäre mit einer geringfügigen Anpassung des Verlaufs dem hier vorgeschlagenen Alternativverlauf möglich. Es wird daher empfohlen, das neu entwickelte TKS als neue Alternative mit in das TK- Netz aufzunehmen. ARGE SuedLink 9 10
10 5 ANHANG ARGE SuedLink 10 10
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