234 E 3 Geschäftsverteilungsplan für den Gerichtsvollzieherdienst des Amtsgerichts Lampertheim gültig ab 01.02.2018 anlässlich geänderter Sprechzeiten I. Obergerichtsvollzieher Beckerle: Dienstag von 9.45 10.45 Uhr im Amtsgericht Donnerstag von 8.30 9.30 Uhr im Amtsgericht 1. Stadtbezirk Lampertheim-Ost östlich der Bahnlinie Mannheim- Frankfurt gelegen bis Viernheimer Straße, diese ausschließlich 2. Stadtbezirk Viernheim-Nord, der im Süden begrenzt wird von dem Lampertheimer Weg einschließlich, der Wormser Straße einschließlich und der Friedrich-Ebert-Straße ausschließlich 1. Vertreter: Obergerichtsvollzieher Schwöbel 2. Vertreter: Obergerichtsvollzieherin Ohl II. Obergerichtsvollzieher Schwöbel: Mittwoch von 8.30 9.30 Uhr im Amtsgericht Donnerstag von 8.30 9.30 Uhr im Amtsgericht
2 1. Bezirk Lampertheim-Mitte westlich Bahnlinie Frankfurt-Mannheim südlich Hagenstraße ausschließlich bis Bürstädter Straße ausschließlich, bis Wilhelmstraße und Neuschloßstraße ausschließlich bis Kaiserstraße ausschließlich, nördlich der Hagenstraße einschl., westlich begrenzt durch Bürstädter Straße ausschließlich, Hagenstraße bis Beginn der Bürstädter Straße, ab Hausnummer 50/57 ab Bahnlinie Alte Viernheimer Straße (ausschließlich) in östlicher Richtung 2. Stadtbezirk Viernheim-Mitte Bezirk, der zwischen der Nibelungenstraße einschließlich, Friedrich-Ebert-Straße einschließlich und dem Straßenzug Saarlandstraße ausschließlich liegt, Rathausstraße ausschließlich, südlich Begrenzung Weinheimer Straße ausschließlich 3. Stadtteil Lampertheim-Neuschloß 4. Stadtteil Lampertheim-Hüttenfeld 5. Stadt Lorsch 1. Vertreter: Obergerichtsvollzieher Beckerle 2. Vertreter: Obergerichtsvollzieherin Böhnemann III. Obergerichtsvollzieherin Ohl Montag von 11.30 12.30 Uhr im Amtsgericht Donnerstag von 10.45 11.45 Uhr im Amtsgericht 1. Stadtbezirk Viernheim: Südl. Mannheimer Straße/Rathausstraße einschließlich Hausnummer 70 gerade (Rest Böhnemann) und Weinheimer Straße einschließlich, Bannholzgraben, östlich der Janusz-Korczak-Allee, nördlich begrenzt durch Bahnlinie
3 2. Stadtbezirk Bürstadt östlich der Bahnlinie Frankfurt/Main ab Alfred-Delp-Straße einschließlich, sowie ab Boxheimer-Hof-Brücke bis Stadtteil Boxheimer Hof, incl. Riedrode 3. Stadtbezirk Lampertheim Nord nördliche Hagenstraße bis Hausnummer 48/55 einschließlich, östliche Andreasstraße einschließlich der ungeraden Hausnummern bis Bürstädter Straße einschließlich bis Hausnummer 60/61 1. Vertreter: Obergerichtsvollzieherin Böhnemann 2. Vertreter: Obergerichtsvollzieher Bison IV. Gerichtsvollzieherin Klöppinger Mittwoch von 11.30 12.30 Uhr im Amtsgericht Dienstag von 11.30 12.30 Uhr im Amtsgericht 1. Stadtbezirk Lampertheim-West westlich Mannheimer- und Wormser-Andreasstraße (B 44) gelegen; Mannheimer- und Wormser Straße einschließlich ausschließlich nördliche Hagenstraße, südliche Andreasstraße und östliche Ringstraße sowie ausschließlich Industriegebiet Nord 2. Gemeinde Bobstadt 3. Gemeinde Biblis 1. Vertreter: Obergerichtsvollzieher Bison 2. Vertreter: Obergerichtsvollzieher Schwöbel
4 V. Obergerichtsvollzieherin Böhnemann montags von 8.00 bis 10.00 Uhr im Amtsgericht dienstags von 14.00 bis 15.00 Uhr im Büro 1.) Stadtbezirk Viernheim-Süd nördlich/westl. der Saarlandstraße ab Karl-Marx-Straße/ Saarlandstraße diese einschließlich, einschließlich Hausnummern 1-68 und ab Hausnummer 71 ungerade, westl. Jahnstraße einschließlich, Sandstraße ab 17/18 2.) Stadtbezirk Bürstadt westlich der Bahnlinie Frankfurt/Mannheim, 1. Vertreter: Obergerichtsvollzieherin Ohl 2. Vertreter: Gerichtsvollzieherin Klöppinger VI. Obergerichtsvollzieher Bison Freitag von 8.00 9.00 Uhr im Amtsgericht Dienstag von 13.00 14.00 Uhr im Amtsgericht 1. Stadtteile Lampertheim-Hofheim und Rosengarten, Wehrzollhaus 2.. Stadtbezirk Lampertheim-Mitte südlich Hagenstraße einschließlich, östlich Bürstädter Straße, nördlich Neuschloßstraße, westlich Wormser Straße/Mannheimer Straße ausschließlich, Industriegebiet Nord 3. Gemeinde Wattenheim und Nordheim 4. Gemeinde Groß-Rohrheim
5 1. Vertreter: Gerichtsvollzieherin Klöppinger 2. Vertreter: Obergerichtsvollzieher Beckerle Zuständigkeit für Postzustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks: OGV Beckerle Anfangsbuchstaben A - F OGV Schwöbel G - I GV Klöppinger J - L OGV Bison M - P OGV Böhnemann Q T OGV Ohl U - Z Zuständig für Zustellungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an Drittschuldner nach 840 ZPO ist der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk der Drittschuldner wohnt bzw. seinen Sitz hat. Für sonstige Zustellungen ist ebenfalls der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk zugestellt werden soll. Lampertheim, 18.01.2018 Schwarz Direktor des Amtsgerichts Kruzycki Geschäftsleiterin