Geschäftsverteilungsplan

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1 Geschäftsverteilungsplan für die Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht in Darmstadt Stand: (Für die genauere Aufteilung nach Straßen, siehe auch anliegendes Straßenverzeichnis)

2 2 Vollstreckungsbezirk 1: Schroeder Telefon: : Mittwoch von 13:00 14:00 Uhr - Seeheim-Jugenheim (siehe Straßenverzeichnis) - Weiterstadt (siehe Straßenverzeichnis) - Balkhausen, Malchen, Steigerts, Stettbach - Eschollbrücken, Eich Vollstreckungsbezirk 2: Gerichtsvollzieher Ramge Telefon: / Montag von 8:00 9:00 Uhr Dienstag von 9:00 10:00 Uhr - Ober-Ramstadt Vollstreckungsbezirk 3: Schäfer Telefon: / Montag von 10:00 11:00 Uhr Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, Zimmer Freitag von 10:30 11:30 Uhr - Gräfenhausen - Wixhausen

3 3 Vollstreckungsbezirk 4: Sponagel Telefon: / : Mittwoch von 8:00 9:30 Uhr Freitag von 8:00 9:30 Uhr - Roßdorf - Gundernhausen Vollstreckungsbezirk 5: Gerichtsvollzieher Schilling Telefon: / : Dienstag von 12:00 14:00 Uhr Mittwoch von 11:30 13:00 Uhr - Griesheim - Messel Vollstreckungsbezirk 6: Pabst Telefon: / : Montag von 14:00 15:00 Uhr Donnerstag von 14:00 15:00 Uhr - Asbach, Modautal (Bickenbach, Brandau, Ernsthofen, Herchenrode, Hoxhohl, Klein Bieberau, Lützelbach, Neunkirchen, Webern)

4 4 Vollstreckungsbezirk 7: Gerichtsvollzieherin Becker Telefon: / Montag von 10:30 11:30 Uhr Donnerstag von 10:30 11:30 Uhr - Schneppenhausen Vollstreckungsbezirk 8: in Falkenhagen Telefon: / Mittwoch von 11:00 12:00 Uhr Donnerstag von 11:30 12:30 Uhr - Alsbach-Hähnlein Vollstreckungsbezirk 9: Gulatz Telefon: / Donnerstag von 8:30 9:30 Uhr Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, Zimmer Freitag von 10:30 11:30 Uhr - Mühltal (siehe Straßenverzeichnis) - Neutsch, Ober-Beerbach,

5 5 Vollstreckungsbezirk 10: in Hahl Telefon: / Donnerstag von 10:00 11:30 Uhr Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, Zimmer Freitag von 10:30 11:30 Uhr - Eberstadt (siehe Straßenverzeichnis) Vollstreckungsbezirk 11: Brehm Telefon: / Dienstag von 10:30-11:30 Uhr Donnerstag von 12:45 13:45 Uhr - Mühltal (siehe Straßenverzeichnis) - Seeheim-Jugenheim (siehe anliegendes Straßenverzeichnis) Vollstreckungsbezirk 12: Gerichtsvollzieherin Eckardt Telefon: Mittwoch von 12:30 13:30 Uhr Donnerstag von 8:00 9:00 Uhr - Erzhausen

6 6 Hinweis Bitte richten Sie Zwangsvollstreckungs- und Zustellungsaufträge, Sachstandsanfragen und weiteren Schriftverkehr ausschließlich an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Darmstadt Amtsgericht Darmstadt Gerichtsvollzieherverteilerstelle Mathildenplatz Darmstadt Vertretungsregelung Gerichtsvollzieher Vertreter GV'in Becker GV Schilling OGV Brehm OGV Gulatz GV'in Eckardt OGV'in Falkenhagen OGV'in Falkenhagen OGV in Hahl OGV Gulatz GV Ramge OGV'in Hahl GV in Eckardt OGV Pabst GV in Becker GV Ramge OGV Brehm OGV Schäfer OGV Sponagel GV Schilling OGV Pabst OGV Schroeder OGV Schäfer OGV Sponagel OGV Schroeder Für die Erledigung von Zustellungs- und Vollstreckungsaufträgen, die in verschiedenen Gerichtsvollzieherbezirken des Amtsgerichts auszuführen sind, bleibt derjenige Gerichtsvollzieher ausschließlich zuständig, der für die in dem Auftrag genannte Anschrift nach der Bezirkseinteilung jeweils örtlich zuständig ist. Unterhält der Schuldner neben seinem Wohnsitz ein Geschäftslokal im Amtsgerichtsbezirk, so obliegt die Erledigung des Antrags allein dem für den Wohnsitz zuständigen Gerichtsvollzieher. Sitzt der Schuldner in der Justizvollzugsanstalt ein, so ist alleine der Gerichtsvollzieher für die Erledigung des Auftrags zuständig, in dessen Bezirk die Justizvollzugsanstalt ihren Verwaltungssitz hat. Für die Durchführung von Zustellungen, die im Amtsgerichtsbezirk zu bewirken sind, ist der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk zugestellt werden soll, auch dann zuständig, wenn durch die Post zugestellt wird. Aufträge für Zustellungen an einen Ort außerhalb des Amtsgerichtsbezirks sowie Aufträge auf Zustellungen durch Aufgabe zur Post werden buchstabenweise wie folgt verteilt:

7 7 Zustellungsempfänger mit den Anfangsbuchstaben des Familiennamens Anfangsbuchstabe A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S Sch St T U V W X Y Z zuständiger Gerichtsvollzieher Schäfer Schäfer Gerichtsvollzieherin Becker Sponagel Sponagel Sponagel Gerichtsvollzieherin Becker Gerichtsvollzieherin Becker Gerichtsvollzieher Ramge Gerichtsvollzieher Ramge in Falkenhagen Schroeder Gerichtsvollzieher Ramge

8 8 Außerordentliche Zuständigkeiten Zustellungen Agentur für Arbeit A - K Zustellungen Agentur für Arbeit L - Z Zustellungen Jobcenter Darmstadt zuständiger Gerichtsvollzieher Schäfer Schäfer Zustellungen Finanzamt Darmstadt A - G Gerichtsvollzieherin Becker Zustellungen Finanzamt Darmstadt H - P Schroeder Zustellungen Finanzamt Darmstadt Q - Z Gerichtsvollzieherin Becker Zustellungen JVA Darmstadt Zustellungen JVA Weiterstadt Zustellungen LVA Darmstadt Zustellungen Stadt Darmstadt Schroeder Zustellungen Sparkasse Darmstadt A - G Zustellungen Sparkasse Darmstadt H - L Zustellungen Sparkasse Darmstadt M - P Gerichtsvollzieherin Eckardt Zustellungen Sparkasse Darmstadt Q - Z in Falkenhagen Anträge, die über die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle laufen und eine einheitliche Amtstätigkeit eines Gerichtsvollziehers in mehreren Bezirken erfordern (mehrere Schuldner, Zustellung und anschließende Pfändung pp.) sind durch den Leiter der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle bzw. seinen Vertreter jeweils nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten an einen der zuständigen Gerichtsvollzieher zu verteilen; der so beauftragte Gerichtsvollzieher ist für die gesamte Ausführung des Auftrags zuständig. Bei einem Auftrag zur Zustellung an Drittschuldner und Schuldner ist jedoch stets der für den Wohnort des Drittschuldners in Betracht kommende Gerichtsvollzieher zuständig. Von der Geschäftsverteilung bleiben unberührt: 1. Aufträge zur Erhebung von Wechseln und Scheckprotesten, 2. Aufträge, die ohne Gefährdung der Parteirechte keinen Aufschub gestatten. Zur Erledigung dieser Aufträge ist jeder Gerichtsvollzieher ohne örtliche Beschränkung berechtigt und verpflichtet. In den Fällen zu 2.) ist der Grund der Dringlichkeit und der Partei näher anzugeben, falls er nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Der Dringlichkeitsgrund ist im Dienstregister in der Bemerkungsspalte anzugeben.

9 9 Zuständig für den Wechseldienst ist: Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember zuständiger Gerichtsvollzieher Vollstreckungsaufträge, für die ein Gerichtsvollzieher nach der neuen Bezirkseinteilung nicht mehr zuständig ist, gehen auf den neu zuständigen Gerichtsvollzieher über; Mehrkosten dürfen hierauf dem Auftraggeber nicht erwachsen. Die Vollstreckung dinglicher Arreste gemäß 111 d Strafprozessordnung obliegt den hiesigen Vollziehungsbeamten abwechselnd nach Eingang oder einvernehmlicher Rücksprache. In Bezirken, in denen eine örtliche Zuständigkeit des Vollziehungsbeamten gegeben ist, tritt bei Verhaftungen des Schuldners der Gerichtsvollzieher an die Stelle des Vollziehungsbeamten. Darmstadt, Der Geschäftsleiter des Amtsgerichts Genehmigt und in Kraft gesetzt DER PRÄSIDENT DES AMTSGERICHTS In Vertretung gez. Wolf gez. Geisler

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