Amtsgericht Leipzig - Der Präsident -
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1 Amtsgericht Leipzig - Der Präsident - E 3210/3-1244/17 Geschäftsverteilung und Bezirkseinteilung im Gerichtsvollzieherdienst für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Stand: Postanschrift: Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße Leipzig Telefon: Einwahl (0341) Telefax: (0341) Gerichtsvollzieherverteilerstelle (0341) /916 Es gelten nur Regelungen, die aus dem Geschäftsverteilungsplan ersichtlich sind. Inhaltsverzeichnis A. Verfahrensabläufe Seite: 1. Aufträge zur Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen 2 sowie Zuständigkeit für Wechsel- und Scheckprotestaufträge 2. Räumungen, Versteigerungen, Versteigerungslokal und Pfandkammer 3 3. Pfändungsbeschlüsse mit Drittschuldneraufforderung ( 829, 840 ZPO) 4 4. Zustellungen 4 5. Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Gerichtsvollzieher- 5 bezirken erfordern 6. Verwertung der eingezogenen Gegenstände in Strafsachen, der 5 Fundsachen und der unbrauchbaren Gegenstände des Sachvermögens 7. Aufträge im Rahmen der Vermögensabschöpfung 5 8. Messen und Märkte 5 9. Vertretungsregelung Eilgerichtsvollzieherdienst 6 B. Einweisung in die Bezirke 7
2 - 2 - A n l a g e n Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Plan für die Drittschuldnerrotation Vertreterregelung Einteilung des Eilgerichtsvollzieherdienstes Alphabetisches Straßenverzeichnis mit Zuständigkeit A Verfahrensabläufe 1. Aufträge zur Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen sowie Zuständigkeit für Wechsel- und Scheckprotestaufträge Die Erledigung der Aufträge zum Vollzug der Arreste und einstweiligen Verfügungen erfolgt in der Reihenfolge a) durch den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher, b) durch dessen Vertreter, c) durch den zu diesem Zeitpunkt zuständigen Eilgerichtsvollzieher. Im Bedarfsfalle wird ein weiterer Gerichtsvollzieher durch die Dienstaufsicht bestimmt. Für die Protestierung von Wechseln und Schecks gilt folgende Zuständigkeit: Bezirk Gerichtsvollzieher 1. Vertretung 2. Vertretung 4 Krecksch Ernst (9) Dorn (28) 2. Räumungen, Versteigerungen, Versteigerungslokal und Pfandkammer Für Räumungsaufträge sind die Räumungsgerichtsvollzieher OGVin Frana und OGV Lux zuständig. Dies gilt nicht für die Bezirke von OGVin Barz, OGV Eifrig, GV Freymann, GV Kirchhöfel, GV Kube, GV Lorenz, GVin Naumann; OGV Naumann und OGV Vogel, die in ihren Bezirken jeweils selbst zuständig sind. Von der Räumung wird der örtliche Gerichtsvollzieher durch die Übersendung einer Terminsverfügung durch den Räumungsgerichtsvollzieher unterrichtet. Die Verwertung der Gegenstände, die aus Räumungen oder Pfändungen resultieren, erfolgt durch die Versteigerungsgerichtsvollzieher. Versteigerungsgerichtsvollzieher sind OGVin Frana, OGV Lux, OGV Naumann und GVin Naumann für folgende Bezirke: Bezirk Gerichtsvollzieher Zuständig für die Bezirke 19 Lux 4, 6, 7, 8, 9, 12, 14, 18,19, 21, 22, 11 Frana 25, 28, 33, 35, Frana 11, 13, 15, 16, 17, 20, 23, 24, 19 Lux 27, 29, 34, 36, 37 Versteigerungstermine letzter Freitag im Monat erster Samstag im Monat Es bleibt jedem Gerichtsvollzieher unbenommen, in Absprache mit dem zuständigen Versteigerungsgerichtsvollzieher seine Pfandgegenstände in der Pfandkammer selbst
3 - 3 - zu versteigern oder sich über die Vorgehensweise bei der anderweitigen Verwertung gem. 825 ZPO im Einzelfall abzustimmen. Verfahrensweise bei Versteigerungen Gem. 48 GVO werden zur Pfandkammer jeweils die separaten Räume der von den zuständigen Räumungs- und Versteigerungsgerichtsvollziehern herangezogenen Speditionen bestimmt. Sie sind auch Versteigerungslokal. Eine vollständige Kopie der Sonderakten (mit abgeschlossener Kostenerhebung) ist an den jeweils zuständigen Versteigerungsgerichtsvollzieher spätestens eine Woche vor dem Versteigerungstermin zu übergeben. Die Einschaffung der gepfändeten Gegenstände erfolgt grundsätzlich durch den Versteigerungsgerichtsvollzieher, ansonsten in Absprache mit dem Versteigerungsgerichtsvollzieher durch den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher. Dies ist aktenkundig zu machen. Der Termin der Einschaffung ist dem Schuldner, möglichst schon bei der Pfändung, mitzuteilen. Ist die sofortige Entfernung der gepfändeten Gegenstände aus dem Gewahrsam des Schuldners erforderlich ( 808 ZPO, 131, 132, 157 GVGA), so wird diese von dem Gerichtsvollzieher, der die Pfändung ausgebracht hat, vorgenommen. Die Schätzung der gepfändeten Gegenstände und ggf. erforderliche Gutachten sind grundsätzlich vom örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher einzuholen. Anderweitige Absprachen mit dem Versteigerungsgerichtsvollzieher sind aktenkundig zu machen. Für die Herabsetzung des Schätzwertes ist der Versteigerungsgerichtsvollzieher verantwortlich. Auf 145 Nr. 2 c GVGA wird hingewiesen. Der Versteigerungserlös ist nach Abzug der Kosten des Versteigerungsgerichtsvollziehers umgehend auf das Dienstkonto des örtlich zuständigen Gerichtsvollziehers zur weiteren Abwicklung zu überweisen. Eine Kopie der abgeschlossenen Versteigerungsakte ist zur Verwahrung dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher zuzuleiten. Beim Versteigerungsgerichtsvollzieher verbleiben das Original der Versteigerungsakte und eine Kopie der Pfändungsakte. Die weitere Abwicklung des Verfahrens obliegt dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher. Bei fruchtloser Versteigerung ist entsprechend zu verfahren. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers ( 247 ff. GVGA) bedürfen der Genehmigung durch die Dienstaufsicht.
4 3. Pfändungsbeschlüsse mit Drittschuldneraufforderung ( 829, 840 ZPO) Für den nachfolgend genannten Drittschuldner gilt unter Einbeziehung von 16.2, S. 1, 22 GVO die Zuständigkeit: Finanzämter I III A L GVin Wetzelt, Bezirk 37 Finanzämter I III M Z GV Dorn, Bezirk 28 Die Drittschuldnerrotation erfolgt nach dem in der Anlage 1 ersichtlichen Plan. In die Drittschuldnerrotation sind Aufträge für folgende Banken und die genannten Filialen inbegriffen: In der Sparkasse Leipzig ist die Zustellung im Bereich Pfändungen OE in der Humboldtstraße 18, Leipzig vorzunehmen. Deutsche Bank Dresdner Bank Hypovereinsbank Volksbank Filiale Martin-Luther-Ring 2, Leipzig Filiale Goethestraße 3-5, Leipzig Filiale Zentralstraße 5a, Leipzig Filiale Ratsfreischulstraße 5, Leipzig Filiale Schillerstraße 3, Leipzig 4. Zustellungen Für Zustellungen durch die Post ist der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Gerichtsvollzieherbezirk - der Auftraggeber (Partei, Prozessbevollmächtigter) oder - ein Zustellungsempfänger seinen Wohnsitz, Geschäftssitz, Amtssitz, Sitz der Niederlassung oder Aufenthaltsort hat. Eine Zustellung durch die Post von Vorpfändungsbenachrichtigungen nach 178 GVGA darf jeder Gerichtsvollzieher ausführen. Für Vorpfändungsbenachrichtigungen, die über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beauftragt werden, gilt die Zuständigkeit in folgende Reihenfolge: Zuständig ist: 1. der für die Schuldner-Anschrift örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher 2. der für den Drittschuldner örtlich zuständige Gerichtsvollzieher Ist eine Zuständigkeit nach 1. und 2. nicht ermittelbar, ist zuständig: 3. der Gerichtsvollzieher, der am Tag des Eingangs Auftrags Eilgerichtsvollzieher ist
5 Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken erfordern Bei Aufträgen, die Amtshandlungen in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken erfordern (z.b. Aufträge gegen mehrere Schuldner oder gegen Schuldner an verschiedenen Orten innerhalb des Amtsgerichtsbezirkes), ist stets derjenige Gerichtsvollzieher für die vollständige Erledigung des Auftrages zuständig, in dessen Bezirk der im Auftrag, hilfsweise im Rubrum des Vollstreckungstitels, zuerst genannte Schuldner seinen Wohn- bzw. Firmensitz hat. Die Regelung des 899 Abs. 1 ZPO bleibt hiervon unberührt. 6. Verwertung der eingezogenen Gegenstände in Strafsachen, der Fundsachen und der unbrauchbaren Gegenstände des Sachvermögens Die Wegnahme und Verwertung verfallener, eingezogener und unbrauchbarer Gegenstände in Strafsachen sowie die Versteigerung der Fundsachen und der unbrauchbaren Gegenstände in Strafsachen, erfolgt durch den Obergerichtsvollzieher Lux, Bezirk Aufträge im Rahmen der Vermögensabschöpfung In Sonderzuständigkeit für die Staatsanwaltschaft Dresden/Polizeipräsidium Leipzig (Abtlg. Vermögensabschöpfung) werden die Gerichtsvollzieher OGVin Frau Ernst, OGV Herr Flandörffer und OGV Herr Kratz benannt. Sie stehen nach vorheriger Terminsabsprache der Behörde zur Verfügung. Die Versteigerung der in diesem Rahmen gepfändeten Gegenstände erfolgt durch Gerichtsvollzieherin Förster, Bezirk Messen und Märkte Gem GVO wird für die Vollstreckung gegen Verkaufsstände und Schausteller auf dem Weihnachtsmarkt der Stadt Leipzig folgende Zuständigkeit bestimmt: OGV Bernhardt mit GVin Röll vom und OGV Lede mit OGV Günther vom jeweils in gegenseitiger Absprache oder bei Bedarf zusammen. Die Zuständigkeit gilt auch an dienstfreien Werktagen und Sonntagen. 9. Vertretungsregelung Die Vertretung erfolgt nach dem aus der Anlage 2 ersichtlichen Vertretungsplan. Ist der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher verhindert, tritt an dessen Stelle zunächst der Erstvertreter, bei dessen Verhinderung der Zweitvertreter. Eine abweichende Vertretungsregelung darf nur vom Dienstvorstand festgelegt werden. Dem Vertreter ist zu den allgemeinen Geschäftszeiten der ungehinderte Zugang zu den Büroräumen und den dienstlichen Vorgängen zu ermöglichen. Das Fach in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist täglich zu leeren, die Aufträge nach Dringlichkeit zu sichten und Eilaufträge zu erledigen.
6 Eilgerichtsvollzieherdienst Der Eildienst erfolgt nach dem aus der Anlage 3 ersichtlichen Eildienstplan. Eine Handlung, die im Laufe eines Verfahrens zur Erreichung des Vollstreckungszieles zu außergewöhnlichen Zeiten stattfinden muss, ist kein Eilauftrag, sondern vom zuständigen Gerichtsvollzieher oder dessen Vertreter auszuführen. Aufträge, die vor Beginn des Eildienstes beim Amtsgericht eingehen, sind im Rahmen der Geschäftsverteilung zu bearbeiten. Das Tätigwerden des Eilgerichtsvollziehers beschränkt sich auf die in 38 GVO genannten Fälle. Über die vorgetragene Eilbedürftigkeit entscheidet der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen unter Würdigung aller Umstände. Die Entscheidung ist aktenkundig zu machen. Die Zuständigkeit beschränkt sich auf den Amtsgerichtsbezirk. Der Eilgerichtsvollzieher ist verpflichtet, zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar zu sein: Montag bis Freitag Samstage, Sonntage sonstige dienstfreie Tage: Uhr Uhr. Die Telefonnummer, über die der Eilgerichtsvollzieher zu erreichen ist, hat auch jederzeit der Gerichtsvollzieherverteilerstelle bekannt zu sein. Die Verhinderung zur Wahrnehmung des Eildienstes (z.b. durch Krankheit) ist unverzüglich der Verteilerstelle und dem Dienstvorstand anzuzeigen und ein Tauschpartner zu benennen. Die Benennung sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn des Eildienstes erfolgen. In der Zeit des Eildienstes begonnene Amtshandlungen begründen die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers bis zur Erledigung des unaufschiebbaren Dienstgeschäftes. Nach Erledigung der Amtshandlung übergibt der Eilgerichtsvollzieher die Sache unverzüglich dem zuständigen Gerichtsvollzieher unter Mitteilung seiner Kosten. Dieser bearbeitet den Vorgang abschließend.
7 - 7 - B Einweisung in die Bezirke Bezirk 1 Gerichtsvollzieher Freymann, Marco Martinshöhe 9 D, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0172 / Di: Uhr Bezirk 2 Obergerichtsvollzieher Naumann, Uwe Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Bezirk 3 Gerichtsvollzieherin Naumann (vormals Förster), Karina Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0177 / Bezirk 4 Gerichtsvollzieher Krecksch, Henry Max-Liebermann-Straße 4a, Leipzig Telefon: 0341 / Fax 0341 / Sprechzeiten: Di: Uhr Di: Uhr Bezirk 5 Obergerichtsvollzieherin Barz, Kornelia Bernhard-Göring-Str Leipzig Telefon: 0341 / Bezirk 6 Gerichtsvollzieher Hollstein, Helge Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0176 / Sprechzeiten: Do: Uhr Do: Uhr
8 - 8 - Bezirk 7 Obergerichtsvollzieher Fichtner, Torsten Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0172 / Sprechzeiten: Mi: :00 Uhr Mi: Uhr Bezirk 8 Obergerichtsvollzieher Kratz, Michael Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0172 / Bezirk 9 Obergerichtsvollzieherin Ernst, Ulrike Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0171 / Bezirk 10 Obergerichtsvollzieher Eifrig, Siegfried Schongauerstraße 29-31, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Sprechzeiten: Mo: Uhr Mo: Uhr Bezirk 11 Obergerichtsvollzieherin Frana, Diana Lößniger Str. 50, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Di: Uhr Bezirk 12 Obergerichtsvollzieherin Herrmann, Silvia Telefon: 0341 /
9 - 9 - Bezirk 13 Gerichtsvollzieher Siegler, Tino Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0162 / Sprechzeiten: Di: Uhr Do: Uhr Bezirk 14 Gerichtsvollzieher Arnold, Ulli Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0176 / Sprechzeiten: Mo: Uhr Mo: Uhr Bezirk 15 Gerichtsvollzieherin Röll, Maria Hirschsprung 68, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0157 / Bezirk 16 Obergerichtsvollzieher Lede, Uwe Telefon: 0341 / Mobiltelefon: 0179 / Bezirk 17 Gerichtsvollzieherin Kühn, Ines Martinshöhe 9b, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0177 / Bezirk 18 Obergerichtsvollzieher Günther, Reinhard Sandberg 45, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0171 / Sprechzeiten: Mo: Uhr Mi: Uhr
10 Bezirk 19 Obergerichtsvollzieher Lux, Thomas Lößniger Straße 50, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0177 / und 0341 / Sprechzeiten: Di: Uhr Bezirk 20 Gerichtsvollzieherin Föhlinger, Manuela Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0176 / Di: Uhr Bezirk 21 Gerichtsvollzieher Mattheus, Lutz Max-Liebermann-Straße 4 a, Leipzig Telefon: 0341 / Bezirk 22 Gerichtsvollzieher Kirmse, Alexander Telefon: 0341 / Mobiltelefon: 0173 / Fax: 0341 / / und 90 Bezirk 23 Gerichtsvollzieher Hoffmann, Sandy Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0178 / Sprechzeiten: Di: Uhr Bezirk 24 Obergerichtsvollzieher Bernhardt, Maik Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0175 /
11 Bezirk 25 Obergerichtsvollzieher Flandörffer, Sven Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0172 / Do: Uhr Bezirk 26 Gerichtsvollzieher Kube, Richard Telefon: 0341 / Sprechzeiten: Di: 09:00 11:00 Uhr Di: 14:00 16:30 Uhr Bezirk 27 Gerichtsvollzieher Pirzkall, Ralf Beethovenstraße 14, Leipzig Telefon: 0341 / Mobiltelefon: 0157 / Bezirk 28 Gerichtsvollzieher Dorn, Uwe Max-Liebermann-Straße 4a, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Sprechzeiten: Di: Uhr Bezirk 29 Obergerichtsvollzieher Brandt, Karsten Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0176 / Sprechzeiten: Mi: Uhr Mi: Uhr Bezirk 30 Gerichtsvollzieher Lorenz, Maik Telefon: 0341 / Sprechzeiten: Di: Uhr Di: Uhr
12 Bezirk 31 Obergerichtsvollzieher Vogel, Christian Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Bezirk 32 Gerichtsvollzieher Kirchhöfel, Daniel Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Sprechzeiten: Di: Uhr Bezirk 33 Gerichtsvollzieher Herzog, Falk Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Do: Uhr Bezirk 34 Obergerichtsvollzieherin Sitter, Kristina Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Sprechzeiten: Di: Uhr Do: Uhr Bezirk 35 Gerichtsvollzieher Lieberodt, Wolfgang Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Bezirk 36 Obergerichtsvollzieherin Görlitz, Kathleen Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Mobiltelefon: 0177 / Sprechzeiten: Di: Uhr Do: Uhr
13 Bezirk 37 Gerichtsvollzieherin Wetzelt, Heidi Telefon: 0341 / Mobiltelefon: 0171 / Sprechzeiten: Di: Uhr Bezirk 38 Obergerichtsvollzieher Herrmann, Michael Bernhard-Göring-Straße 85, Leipzig Telefon: 0341 / Fax: 0341 / Sprechzeiten: Di: Uhr Anlage 1 : Plan für die Drittschuldnerrotation Anlage 2 : Vertreterregelung Anlage 3 : Einteilung des Eilgerichtsvollzieherdienstes Anlage 4: Alphabetisches Straßenverzeichnis mit Zuständigkeit Michael Wolting
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