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1 Geschäftsverteilungsplan für die Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht in Darmstadt Stand: (Für die genauere Aufteilung nach Straßen, siehe auch anliegendes Straßenverzeichnis) Mit Verfügung vom des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (GZ: 2344 E II/2 698/19) wurde ein Vollstreckungsbezirk in Pfungstadt gemäß 3 Abs.3 der Verordnung über die Dienst8 und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher dem Amtsgericht Groß8 Gerau zugeschlagen. Für die genauere Aufteilung nach Straßen wird auf das Straßenverzeichnis verwiesen.

2 2 Vollstreckungsbezirk 1: Telefon: : Mittwoch von 13:00 14:00 Uhr 8 Seeheim8Jugenheim (siehe Straßenverzeichnis) 8 Weiterstadt (siehe Straßenverzeichnis) 8 Balkhausen, Malchen, Steigerts, Stettbach 8 Eschollbrücken, Eich Vollstreckungsbezirk 2: Gerichtsvollzieher Ramge Telefon: / Montag von 8:00 10:00 Uhr Mittwoch von 7:30 10:00 Uhr 8 Ober8Ramstadt Vollstreckungsbezirk 3: Telefon: / Dienstag von 14:00 15:00 Uhr Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, Zimmer Freitag von 10:30 11:30 Uhr 8 Gräfenhausen 8 Schneppenhausen

3 Vollstreckungsbezirk 4: 3 Obergerichtsvollzieher Sponagel Telefon: / : Mittwoch von 8:00 9:30 Uhr Freitag von 8:00 9:30 Uhr 8 Roßdorf 8 Gundernhausen Vollstreckungsbezirk 5: Gerichtsvollzieher Schilling Telefon: / : Dienstag von 12:00 14:00 Uhr Mittwoch von 11:30 13:00 Uhr 8 Griesheim (siehe Straßenverzeichnis) 8 Messel Vollstreckungsbezirk 6: Obergerichtsvollzieher Pabst Telefon: / : Montag von 14:00 15:00 Uhr Donnerstag von 14:00 15:00 Uhr 8 Pfungstadt (siehe Straßenverzeichnis) 8 Asbach, Modautal (Bickenbach, Brandau, Ernsthofen, Herchenrode, Hoxhohl, Klein Bieberau, Lützelbach, Neunkirchen, Webern)

4 Vollstreckungsbezirk 7: 4 Gerichtsvollzieherin Schirwing Telefon: / Dienstag von 08:00 09:00 Uhr Freitag von 10:30 11:30 Uhr Vollstreckungsbezirk 8: Obergerichtsvollzieherin Falkenhagen Telefon: / Mittwoch von 11:00 12:00 Uhr Donnerstag von 11:30 12:30 Uhr 8 Pfungstadt (siehe Straßenverzeichnis) 8 Alsbach8Hähnlein Vollstreckungsbezirk 9: Obergerichtsvollzieher Gulatz Telefon: / Donnerstag von 8:30 9:30 Uhr Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, Zimmer Freitag von 10:30 11:30 Uhr 8 Mühltal (siehe Straßenverzeichnis) 8 Pfungstadt (siehe Straßenverzeichnis) 8 Neutsch, Ober8Beerbach,

5 Vollstreckungsbezirk 10: 5 Obergerichtsvollzieherin Hahl Telefon: / Donnerstag von 10:00 11:30 Uhr Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, Zimmer Freitag von 10:30 11:30 Uhr 8 Eberstadt (siehe Straßenverzeichnis) Vollstreckungsbezirk 11: Obergerichtsvollzieher Brehm Telefon: / Dienstag von 10: :30 Uhr Donnerstag von 12:45 13:45 Uhr 8 Mühltal (siehe Straßenverzeichnis) 8 Seeheim8Jugenheim (siehe anliegendes Straßenverzeichnis) Vollstreckungsbezirk 12: Gerichtsvollzieherin Bender Telefon: / Montag von 7:00 8:00 Uhr Freitag von 8:00 9:00 Uhr 8 Erzhausen 8 Wixhausen

6 6 Vollstreckungsbezirk 13: Gerichtsvollzieherin Schröter Telefon: / Mittwoch von 11:30 12:30 Uhr 8 Erzhausen 8 Griesheim (siehe Straßenverzeichnis) Hinweis Bitte richten Sie Zwangsvollstreckungs8 und Zustellungsaufträge, Sachstandsanfragen und weiteren Schriftverkehr ausschließlich an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Darmstadt Amtsgericht Darmstadt Gerichtsvollzieherverteilerstelle Mathildenplatz 15 Vertretungsregelung Gerichtsvollzieher Vertreter GV in Schirwing OGV Pabst OGV Brehm OGV Gulatz GV'in Bender OGV'in Falkenhagen OGV'in Falkenhagen OGV in Hahl OGV Gulatz GV Ramge OGV'in Hahl GV in Bender OGV Pabst GV in Schirwing GV Ramge OGV Brehm OGV Schäfer OGV Sponagel GV Schilling GV'in Schröter OGV Schroeder OGV Schäfer OGV Sponagel OGV Schroeder GV'in Schröter GV Schilling

7 7 Für die Erledigung von Zustellungs4 und Vollstreckungsaufträgen, die in verschiedenen Gerichtsvollzieherbezirken des Amtsgerichts auszuführen sind, bleibt derjenige Gerichtsvollzieher ausschließlich zuständig, der für die in dem Auftrag genannte Anschrift nach der Bezirkseinteilung jeweils örtlich zuständig ist. Unterhält der Schuldner neben seinem Wohnsitz ein Geschäftslokal im Amtsgerichtsbezirk, so obliegt die Erledigung des Antrags allein dem für den Wohnsitz zuständigen Gerichtsvollzieher. Sitzt der Schuldner in der Justizvollzugsanstalt ein, so ist alleine der Gerichtsvollzieher für die Erledigung des Auftrags zuständig, in dessen Bezirk die Justizvollzugsanstalt ihren Verwaltungssitz hat. Für die Durchführung von Zustellungen, die im Amtsgerichtsbezirk zu bewirken sind, ist der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk zugestellt werden soll, auch dann zuständig, wenn durch die Post zugestellt wird. Aufträge für Zustellungen an einen Ort außerhalb des Amtsgerichtsbezirks sowie Aufträge auf Zustellungen durch Aufgabe zur Post werden buchstabenweise wie folgt verteilt: Zustellungsempfänger mit den Anfangsbuchstaben des Familiennamens Anfangsbuchstabe A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S Sch St T U V W X Y Z zuständiger Gerichtsvollzieher Gerichtsvollzieherin Schirwing Obergerichtsvollzieher Sponagel Obergerichtsvollzieher Sponagel Obergerichtsvollzieher Sponagel Gerichtsvollzieherin Schirwing Gerichtsvollzieherin Schirwing Gerichtsvollzieher Ramge Gerichtsvollzieher Ramge Obergerichtsvollzieherin Falkenhagen Gerichtsvollzieher Ramge

8 8 Außerordentliche Zuständigkeiten Zustellungen Agentur für Arbeit A 8 K Zustellungen Agentur für Arbeit L 8 Z Zustellungen Jobcenter Darmstadt Zustellungen Finanzamt Darmstadt A 8 G Zustellungen Finanzamt Darmstadt H 8 P Zustellungen Finanzamt Darmstadt Q 8 Z Zustellungen JVA Darmstadt Zustellungen JVA Weiterstadt Zustellungen LVA Darmstadt Zustellungen Stadt Darmstadt Zustellungen Sparkasse Darmstadt A 8 G Zustellungen Sparkasse Darmstadt H 8 L Zustellungen Sparkasse Darmstadt M 8 P Zustellungen Sparkasse Darmstadt Q 8 Z zuständiger Gerichtsvollzieher Gerichtsvollzieherin Bender Obergerichtsvollzieherin Falkenhagen Anträge, die über die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle laufen und eine einheitliche Amtstätigkeit eines Gerichtsvollziehers in mehreren Bezirken erfordern (mehrere Schuldner, Zustellung und anschließende Pfändung pp.) sind durch den Leiter der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle bzw. seinen Vertreter jeweils nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten an einen der zuständigen Gerichtsvollzieher zu verteilen; der so beauftragte Gerichtsvollzieher ist für die gesamte Ausführung des Auftrags zuständig. Bei einem Auftrag zur Zustellung an Drittschuldner und Schuldner ist jedoch stets der für den Wohnort des Drittschuldners in Betracht kommende Gerichtsvollzieher zuständig. Von der Geschäftsverteilung bleiben unberührt: 1. Aufträge zur Erhebung von Wechseln und Scheckprotesten, 2. Aufträge, die ohne Gefährdung der Parteirechte keinen Aufschub gestatten. Zur Erledigung dieser Aufträge ist jeder Gerichtsvollzieher ohne örtliche Beschränkung berechtigt und verpflichtet. In den Fällen zu 2.) ist der Grund der Dringlichkeit und der Partei näher anzugeben, falls er nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Der Dringlichkeitsgrund ist im Dienstregister in der Bemerkungsspalte anzugeben.

9 9 Zuständig für den Wechseldienst ist: Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember zuständiger Gerichtsvollzieher Vollstreckungsaufträge, für die ein Gerichtsvollzieher nach der neuen Bezirkseinteilung nicht mehr zuständig ist, gehen auf den neu zuständigen Gerichtsvollzieher über; Mehrkosten dürfen hierauf dem Auftraggeber nicht erwachsen. Die Vollstreckung dinglicher Arreste gemäß 111 d Strafprozessordnung obliegt den hiesigen Vollziehungsbeamten abwechselnd nach Eingang oder einvernehmlicher Rücksprache. In Bezirken, in denen eine örtliche Zuständigkeit des Vollziehungsbeamten gegeben ist, tritt bei Verhaftungen des Schuldners der Gerichtsvollzieher an die Stelle des Vollziehungsbeamten. Darmstadt, Der Geschäftsleiter des Amtsgerichts Genehmigt und in Kraft gesetzt DER PRÄSIDENT DES AMTSGERICHTS In Vertretung gez. Lang gez. Geisler

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