Gemeinde Fridolfing Gemeindekindergarten Regenbogen Anmeldung und Buchungsbeleg 1. Angaben zum Kind Name Vorname Religion Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Anschrift Hausarzt mit Telefonnummer Krankenkasse Besonderer Betreuungsbedarf des Kindes (z.b. chronische Krankheiten, Sprachkenntnisse) Eine Behinderung liegt vor Ja (Bitte Bestätigung beifügen) Nein 2. Angaben zu den Erziehungsberechtigten 1. Erziehungsberechtigter 2. Erziehungsberechtigter Vor- und Familienname Vor- und Familienname Geburtstag Geburtstag Anschrift: Anschrift: wie Kind oder wie Kind oder Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Wenn im gleichen Haushalt lebend und nicht deutschsprachiger Herkunft: Herkunftsland Beruf.* Wenn im gleichen Haushalt lebend und nicht deutschsprachiger Herkunft: Herkunftsland Beruf:* Arbeitgeber:* Arbeitgeber:* Tagsüber erreichbar unter Tel. Tagsüber erreichbar unter Tel. Weitere Tel.-Nr. Weitere Tel.-Nr. * = Hinweis: Diese Angaben sind freiwillig
- 2-3. Angaben zu Geschwister Vor- und Nachname Vor- und Nachname Vor- und Nachname Vor- und Nachname Geburtsjahr Geburtsjahr Geburtsjahr Geburtsjahr 4. Weitere Personen, die zur Abholung berechtigt sind: 1. Name und Vorname Anschrift und Tel.-Nr. 2. Name und Vorname Anschrift und Tel.-Nr. 5. Buchung ab: Wochentag von bis Buchungszeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Buchungsstunden wöchentlich ergibt durchschnittliche tägliche Buchungszeit entspricht Buchungskategorie (wird vom Träger ausgefüllt) Mittagessen (kostenpflichtig) Bei Inanspruchnahme des Mittagessens ist eine Buchungszeit bis mindestens 13.00 Uhr notwendig 4-5 Stunden 5-6 Stunden 6-7 Stunden 7-8 Stunden Mini-Club ja nein 6. Gewichtung (Erhebung aus Gründen einer höheren Förderung): Das Kind erfüllt die Kriterien für folgende Gewichtung: Kind unter drei Jahren (5 Tage, mindestens 20 Stunden) Kind von drei Jahren bis Schuleintritt Kind, dessen Eltern beide nicht deutschsprachiger Herkunft sind (Nachweis liegt bei) Kind mit Behinderung oder von Behinderung bedroht (Nachweis liegt bei)
7. Elternbeiträge: - 3 - Die Elternbeiträge werden für die Monate September bis August des jeweiligen Kindergartenjahres erhoben und staffeln sich wie folgt: a) Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr: Buchungskategorie (Nr. 2) Erstkind Zweitkind Dritt- und weitere Kinder Drittes oder weiteres Kind in der Familie und Erst- und Zweitkind besuchen nicht den KIGA (50%-Ermäßigung) 2 3 Stunden 35,00 17,50 Kein Elternbeitrag 17,50 4 5 Stunden 55,00 27,50 kein Elternbeitrag 27,50 5 6 Stunden 60,00 30,00 kein Elternbeitrag 30,00 6 7 Stunden 65,00 32,50 kein Elternbeitrag 32,50 7 8 Stunden 70,00 35,00 kein Elternbeitrag 35,00 Zusätzlich zum Elternbeitrag wird ein monatliches Spielgeld in Höhe von 5,00 direkt mit den Elternbeiträgen erhoben. b) Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: Für die ein- bis unter zweijährigen Krippenkinder wird eine Krippengebühr in Höhe der 2- fachen Kindergartengebühr erhoben. Buchungskategorie (Nr. 2) Erstkind Zweitkind Dritt- und weitere Kinder Drittes oder weiteres Kind in der Familie und Erst- und Zweitkind besuchen nicht den KIGA (50%-Ermäßigung) 2 3 Stunden 70,00 35,00 Kein Elternbeitrag 35,00 4 5 Stunden 110,00 55,00 kein Elternbeitrag 55,00 5 6 Stunden 120,00 60,00 kein Elternbeitrag 60,00 6 7 Stunden 130,00 65,00 kein Elternbeitrag 65,00 7 8 Stunden 140,00 70,00 kein Elternbeitrag 70,00 8. Teilnahme an Feiern mit religiösem Hintergrund: Im Kindergarten werden im Jahreslauf meist folgende Feste mit religiösem Hintergrund gefeiert: Erntedank-Gottesdienst, Martinsfest (Laternenumzug), Nikolausbesuch, Weihnachten und Ostern. Erklärung der Erziehungsberechtigen: Wenn unser Kind an den o. g. Feiern nicht teilnehmen darf, weisen wir die Gruppenleiterin am Beginn des Kindergartenjahres entsprechend an. 9. Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten: Ich verpflichte mich, mein Kind sofort vom Kindergartenbesuch zurückzuhalten und die Gruppenleiterin unverzüglich zu benachrichtigen, falls mein Kind oder ein Angehöriger der Familie an einer ansteckenden Krankheit (z.b. Angina, Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, epidemische Genickstarre, spinale Kinderlähmung, ansteckende Augen- oder Hautkrankheiten) erkrankt oder von Kopfläusen befallen ist. Es ist mir bekannt, dass bei Erkrankungen des Kindes an einer ansteckenden Krankheit und bei Verdacht innerhalb der Wohngemeinschaft das Kind erst aufgrund einer Gesundheitsbescheinigung des Arztes wieder in den Kindergarten kommen darf. Dasselbe gilt auch für Kinder, die von Ungeziefer befallen sind.
- 4-10. Einverständniserklärung zur Teilnahme des Kindes an Ausflügen, Spaziergängen und anderen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind an Ausflügen, Spaziergängen und anderen Aktivitäten der Einrichtung, die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden, teilnimmt. an den unter Ziffer 1 genannten Aktivitäten ausnahmsweise Privatautos genutzt werden. Ich bin darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung, wie Familienausflug, Laternenfest u. ä. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeiterinnen der Einrichtung, sondern bei den Personensorgeberechtigten oder den von ihnen Beauftragten liegt. 11. Veröffentlichung von Fotoaufnahmen: Ich bin damit einverstanden, dass der Kindergarten Fotoaufnahmen meines Kindes für Zeitungsartikel, Internet u.ä. veröffentlicht. ja nein 12. Zahlungsweise: Der Elternbeitrag ist monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats an die Gemeinde zu entrichten. Die Eltern leisten den Elternbeitrag mittels Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Die Eltern stimmen dem Einzug durch Bankeinzugsverfahren zu und erteilen Einzugsermächtigung von folgendem Konto: Name und Sitz des Kreditinstituts: Kontoinhaber: Konto-Nr.: BLZ: Überweisung auf das Konto Nr. 5714958 des Gemeindkindergarten Graspoint bei VR-Bank Oberbayern Südost eg, BLZ 710 900 00 13. Kostenübernahme durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie bzw. Sozialamt: Die Eltern können beim Amt für Kinder, Jugend und Familie bzw. beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bis zur Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers und dem Eingang der Beiträge haben die Eltern den geschuldeten Elternbeitrag zu entrichten. Ich erkläre die Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ich werde Änderungen unverzüglich mitteilen.
- 5 - Mit Unterschrift bestätigen die Erziehungsberechtigten zugleich, dass Sie von der Kindergartensatzung, der Kindergartengebührensatzung und der Konzeption des Gemeindekindergartens Regenbogen Kenntnis genommen haben. Bei Bedarf wird den Eltern ein Exemplar ausgehändigt. Außerdem stehen die Satzungen und die Konzeption auf der gemeindlichen Internetseite (www.fridolfing.de) zum Download bereit. Fridolfing, den Fridolfing, den Unterschrift Personensorgeberechtigter Unterschrift für den Träger