FÖRDERSYSTEMATIK FÜR DEN NICHTOLYMPISCHEN SPITZENSPORT

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Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2016, 365 Gliederungs-Nr: Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes (SportFG - AVO) Vom 8.

1. FÖRDERUNGSGRUNDSÄTZE

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Transkript:

Anlage 1 FÖRDERSYSTEMATIK FÜR DEN NICHTOLYMPISCHEN SPITZENSPORT 2018

1. Zielsetzung Die Organisation, Durchführung und Finanzierung des Leistungssports sind grundsätzlich Angelegenheit der autonomen Sportverbände der Bundesrepublik Deutschland. Soweit ein erhebliches Bundesinteresse besteht, beteiligt sich das Bundesministerium des Innern (BMI) an der Finanzierung. Mit der Bundesförderung des Leistungssports soll die Sicherung und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Spitzensportlerinnen und Spitzensportler unterstützt werden, um bei World Games, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften möglichst herausragende Ergebnisse zu erzielen. Dabei gelten die grundsätzlichen Ziele, wie sie in den bestehenden Konzepten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zum Leistungssport beschrieben sind. Seit 2006 ist die Fördersystematik für nichtolympische Verbände" in Kraft, die alle vom DOSB als förderungswürdig eingestuften und vom BMI als förderungsfähig anerkannten nichtolympischen Verbände für Maßnahmen im Rahmen der Jahresplanung und des Leistungssportpersonals berücksichtigt. Ausgehend von den Ergebnissen der als Zielwettkampf festgelegten Maßnahmen erfolgt seitdem eine differenzierte, leistungsbetonte Förderung, seit 2014 für nichtolympische Sportarten unabhängig ihrer Zugehörigkeit zu den Olympischen oder Nichtolympischen Verbänden, die der DOSB zuletzt für den Förderzyklus 2014-2017 formuliert hat. Für das Förderjahr 2018 ergibt sich die aus den Erfahrungen gewonnene Weiterentwicklung und Fortschreibung dieser Fördersystematik. 2

2. Förderungsberechtigung Es können Mitgliedsorganisationen des DOSB gefördert werden: - nichtolympische Verbände sowie - olympische Verbände mit ihren Programmsportarten (Disziplinen) bei den World Games. Eine Bundesförderung kann nur erfolgen, wenn Förderungswürdigkeit und Förderungsfähigkeit festgestellt wurden. 2.1 Förderungswürdigkeit Die Förderungswürdigkeit der Sportarten (Disziplinen) wird durch den DOSB anhand der folgenden Kriterien festgestellt, die sich u.a. orientieren an den Aufnahmerichtlinien des DOSB, der Charta des IOC, dem WADAund NADA-Code, der Verbreitung einer Sportart (Disziplin), dem Bestehen eines nationalen wie internationalen durchgängigen Meisterschaftssystems, der Zugehörigkeit zu einem anerkannten eigenständigen internationalen Fachverband. Die Förderung der Verbände, die mehrere nichtolympische Sportarten vertreten, ist auf die seitens des DOSB anerkannten förderungswürdigen Sportarten zu beschränken. Eine Anerkennung der Förderungswürdigkeit ist nicht gleichzusetzen mit einer Aufnahme in die Bundesförderung. Zur Anerkennung der Förderungswürdigkeit müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 2.1.1 Die Sportart (Disziplin) ist national in Vereine, Landesverbände und einen Spitzenverband, der Mitglied im DOSB ist, gegliedert und unterhält ein nationales Wettkampf-/Meisterschaftssystem sowohl im Nachwuchs- (Jugend/Junioren) als auch im Frauen- und Männerbereich. Der nationale/internationale Spitzenverband erkennt die IOC-Charta und den WADA- und NADA-Code an. Der nationale Verband muss sicherstellen, dass im sportlichen Bereich eigenständige Strukturen der geförderten Sportarten bestehen. 2.1.2 Für World Games-Sportarten (Disziplinen): Der Weltverband ist Mitglied im GAISF. 2.1.3 Für nichtolympische Verbände, die nicht bei den World Games vertreten sind: Der Weltverband ist Mitglied im GAISF oder die Sportart (Disziplin) wird weltweit betrieben und hat als Dachorganisation einen Weltverband mit mindestens 50 nationalen Mitgliedsverbänden (Sommersport) oder 25 nationalen Mitgliedsverbänden (Wintersport). Innerhalb von 4 Jahren wird mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen. Mindestens 20 Nationalverbände (Sommersportarten) bzw. 15 Nationalverbände (Wintersportarten) nehmen an den Weltmeisterschaften (Männer/Frauen) teil. Bei Mannschaftssportarten wird die Zahl der teilnehmenden Mannschaften an der Finalrunde einer Weltmeisterschaft auf mindestens 16 (Sommersportarten) bzw. 12 (Wintersportarten) festgelegt. 3

Für den Schachsport wird als Zielwettkampf die Teilnahme an der sogenannten Schacholympiade" gewertet. 2.1.4 Für World Games-Sportarten, die innerhalb des DOSB in olympischen Verbänden beheimatet sind, muss zusätzlich folgendes Kriterium erfüllt sein: Die Sportart ist abgrenzbar und eigenständig und wird international von einem eigenständig agierenden nichtolympischen Weltverband vertreten, der direktes Vollmitglied im GAISF ist. Dies gilt nicht für olympische Verbände, die aufgrund der Agenda 2020 vorübergehend zum Programm der Olympischen Spiele 2020 gehören. 2.2 Förderungsfähigkeit Zuwendungen des BMI für den nichtolympischen Spitzensport können auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Vorschriften des Bundes, des Leistungssportprogramms des BMI sowie der BMI-Förderrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung gewährt werden. Die Förderungsfähigkeit setzt die Anerkennung der Förderungswürdigkeit durch den DOSB voraus. Das BMI entscheidet über die Förderungsfähigkeit. Hierbei sind insbesondere das erhebliche Bundesinteresse und die jeweilige Vermögenslage der Verbände zu prüfen. 3. Förderzyklus Der Förderzyklus umfasst jeweils einen Zeitraum von vier Jahren und beginnt am 1. Januar des Jahres nach den World Games. 4. Förderungsgrundlagen Die Verbände erarbeiten jeweils für den neuen Förderzyklus einen Strukturplan mit folgenden Schwerpunkten: Sportfachliche Ziele, Organisations- und Führungsstruktur des Verbandes für den Spitzensport, Kaderstrukturen, Trainings- und Wettkampfsystem, Betreuungsmaßnahmen, Talentsuche/Talentförderung sowie Mitwirkung in internationalen Verbänden. 5. Förderstruktur Die Bundesförderung unterteilt sich in Jahresplanung und Leistungssportpersonal und besteht jeweils aus einer Grundförderung und einem ergebnisbezogenen Leistungsbonus. Die Förderung der Jahresplanung kann sich unter anderem auf folgendes Instrumentarium erstrecken, das sich zum Erreichen von Spitzenleistungen in internationalen Wettbewerben als besonders wirkungsvoll herausgestellt hat: Durchführung von Trainings-, Sichtungs- und Wettkampfmaßnahmen 4

Fortbildung von Schieds- und Kampfrichtern mit internationalen Aufgaben Für die Förderung des Leistungssportpersonals (Vergütung, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen) entwickeln die Verbände ein Leistungssportpersonalkonzept, das Bestandteil des Strukturplans ist. Das Leistungssportpersonalkonzept ist ggf. bei Veränderungen anzupassen bzw. jährlich weiterzuentwickeln. Zusätzliche Planungskriterien stellen die Kaderstruktur, die Stützpunkt- und Maßnahmenstruktur sowie Sportarten- (Disziplinen)anzahl dar. Um die Zielstellung erreichen zu können, sind zusätzlich folgende Rahmenbedingungen notwendig: Nutzung von Sportstätten und Stützpunkten Sportmedizinische, sportpsychologische und physiotherapeutische Betreuung Sportwissenschaftliche Beratung 5.1 Grundförderung Die Grundförderung soll die Spitzenverbände für die zu fördernden Sportarten (Disziplinen) im Sinne einer Grundausstattung in die Lage versetzen, ihre Leistungssportförderung unter Einbeziehung ihrer Eigenmittel im Förderzyklus zu sichern. Die Grundförderung wird für alle geförderten Verbände festgelegt, pro Verband nur einmal gewährt und beträgt im Volumen für die Jahresplanung 60% und für das Leistungssportpersonal 70% der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für die Grundförderung Jahresplanung wird ein verbandsbezogener Mittelwert gebildet. Es erfolgt eine Differenzierung zwischen den World Games-Sportarten und denjenigen Sportarten, die als Zielwettkampf die Weltmeisterschaften haben. In beiden Bereichen erfolgt die Berechnung bedarfsorientiert anhand der Anzahl Disziplinen und der maximal möglichen Anzahl an Teilnehmern beim Zielwettkampf. Hierbei wird eine maximale Schwankungsbreite von plus/minus 30% bezogen auf den Mittelwert zu Grunde gelegt. 5.2 Leistungsbonus Die beste Platzierung eines Einzelsportlers bzw. einer Mannschaft beim Zielwettkampf wird je Sportart (Disziplin) herangezogen und in einen Punktwert umgesetzt. Jeder Punkt ist mit einem Betrag unterlegt, so dass die Summe der Punkte den Wert des Leistungsbonus für den Verband ergibt. Dafür werden für die Jahresplanung 40 % und für das Leistungssportpersonal 30 % der vorgesehenen Mittel des Bundes eingesetzt. 5.2.1 Bewertungsverfahren Nach Festsetzung der Grundförderung wird der Leistungsbonus auf der Basis eines Punktwertes für Platzierungen beim Zielwettkampf berechnet. 5

Die World Games sind Zielwettkampf für die Verbände, deren Sportarten (Disziplinen) als Programmsportart bei den World Games vertreten sind. Eine Wahlmöglichkeit zwischen World Games und Weltmeisterschaften besteht nicht, selbst wenn bei Weltmeisterschaften in einem identischen Wettbewerb ein besseres Ergebnis erzielt wurde. Für die Bewertung wird nur das beste Ergebnis eines Einzelsportlers bzw. einer Mannschaft bei den World Games bzw. den Weltmeisterschaften herangezogen. Mannschaftsportarten erhalten einen Bewertungsfaktor von 1,25. Mannschaftsportarten sind alle Sportarten, in denen keine Einzelwettkämpfe ausgetragen werden. Das Zusammenzählen von Einzelergebnissen für eine Mannschaftswertung und Staffeln zählt nicht als Mannschaftssportart. Weltmeisterschaften werden als Zielwettkampf berücksichtigt für Sportarten, die nicht zum Programm der World Games gehören oder für Sportarten, deren Sportler nach Abstimmung mit dem DOSB trotz Qualifikation nicht an den World Games teilnehmen können. Sportarten (Disziplinen), deren Sportler sich nicht für die World Games qualifiziert haben, erhalten für die Wertung ihres besten Weltmeisterschaftsergebnisses in den Wettbewerben der World Games-Programmsportarten einen Bewertungsfaktor von 0,75. Dieser Faktor muss gegebenenfalls mit dem im nachfolgenden Absatz ermittelten Faktor multipliziert werden. Es werden die Weltmeisterschaften gewertet, die den World Games im Förderzeitraum zeitlich am nächsten liegen; das gilt auch bei jährlicher oder zweijähriger Durchführung von Weltmeisterschaften. Werden Weltmeisterschaften als Zielwettbewerb für die Errechnung des Leistungsbonus herangezogen, muss für die Punktermittlung bei dem in die Wertung einfließenden Wettbewerb die Zahl der teilnehmenden Nationen berücksichtigt werden: 20 (Wintersport 15) und mehr Nationen werden bewertet mit dem Faktor 1 10 (Wintersport 8) und mehr Nationen werden bewertet mit dem Faktor 0,75 weniger als 10 (Wintersport 8) Nationen werden bewertet mit dem Faktor 0,5 Bei der Bewertung wird nach folgendem Schema verfahren: Zielwettkampf World Games / Weltmeisterschaften Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 Punkte 16 14 12 9 8 7 4 3 Die so ermittelte Punktzahl wird dann gegebenenfalls mit den vorgenannten Faktoren (1,25 bei Mannschaftssportarten bzw. den reduzierten Faktoren bei Weltmeisterschaften) multipliziert. 6