Handreichung zum Ehrenkodex

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Transkript:

Handreichung zum Ehrenkodex - des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. und der Sportjugend im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.v. - Stand: Februar 2017

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, Der organisierte Sport in Sachsen-Anhalt baut auf Gemeinschaft, Solidarität und Vertrauen auf. Nur dem engagierten Einsatz aller im Verbands- und Vereinsleben aktiven Mitglieder ist es zu verdanken, eine so vielfältige Sportlandschaft in unserem Bundesland vorzufinden. Dieser Personenkreis investiert einen Großteil seiner eigenen freien Zeit, um Kindern und Jugendlichen Spaß an der Bewegung zu vermitteln. Innerhalb ihres größtenteils ehrenamtlichen Engagements schaffen sie einen Raum, in dem Kinder und Jugendliche körperlich aktiv werden und sich mit Gleichaltrigen messen können. Sie übernehmen dabei Verantwortung, sind verlässlich und stellen so nicht selten eine Vorbildfunktion für viele ihrer Schützlinge dar. Es ist die Qualität ihrer Arbeit, die bewirkt, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden und sich in ihrem Sportverein wohl und sicher fühlen. Die körperliche und emotionale Nähe, welche im Sport entstehen kann und in kaum einem anderen Bereich einen solchen Stellenwert findet, birgt aber potenziell auch Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur des Hinsehens, der Achtsamkeit und des Handelns Verantwortlicher ist unabdingbar um ein Gefühl des sicheren Umfeldes zu schaffen, das Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützt und potenziellen TäterInnen schon im Vorfeld entgegentritt. Viele Vereine meiden es bislang jedoch noch, sich mit dem Thema der sexualisierten Gewalt im Sport offen auseinanderzusetzen. Sie befürchten, auf dem Gebiet nicht ausreichend informiert zu sein oder mit einer klaren Positionierung den Eindruck zu erwecken, es gebe Verdachtsfälle im eigenen Verein. Dabei sollte das Thema der sexualisierten Gewalt im Sport in keiner Struktur tabuisiert werden. Nicht der Umstand, dass es zu Übergriffen in den eigenen Strukturen kommen kann, sondern viel mehr ein zaghafter, intransparenter und unkoordinierter Umgang mit diesem Thema lässt den Verein in einem schlechten Licht dastehen. 2

Präventive Maßnahmen dienen dabei nicht dazu, im Bereich des Sports Tätige unter generellen Tatverdacht zu stellen. Viel mehr sind es Maßnahmen, die im Sinne des eigenen Qualitätsanspruches dazu führen sollen, sensibel und offen mit dem Thema umzugehen. Der Deutsche Olympische Sportbund verabschiedete im Jahr 2010 zusammen mit seinen Mitgliedsorganisationen, aus der Verantwortung gegenüber den Kindern- und Jugendlichen, eine Selbstverpflichtungserklärung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Auch der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. (LSB) verpflichtete sich daraufhin, präventive Maßnahmen zu entwickeln und in seinen Strukturen umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, einen Ehrenkodex einzuführen - eine Verhaltensrichtlinie die allen Akteuren und Akteurinnen, welche regelmäßig in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen treten, Handlungssicherheit im Umgang mit ihrer Zielgruppe geben soll. Als Voraussetzung jeder Lizenzausstellung und verlängerung soll der unterschriebene Ehrenkodex daher ein Gütekriterium widerspiegeln. Diese Handreichung befasst sich auf den kommenden Seiten ausführlich mit dem Ehrenkodex (bzw. Verhaltensrichtlinie) und seinen Hintergründen und soll Antworten auf immer wiederkehrende Fragen rund um das Thema geben. Sie soll Vereine und Verbände dazu befähigen, eigenständig präventive Maßnahmen wie die Unterzeichnung einer Verhaltensrichtlinie flächendeckend zu implementieren. 3

Was ist ein Ehrenkodex? Der Ehrenkodex ist eine Verhaltensrichtlinie für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sport. Er soll Akteure und Akteurinnen in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit Handlungssicherheit verschaffen und als deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände gegen sexuellen Missbrauch im Sport verstanden werden. Bin ich verpflichtet Präventionsmaßnahmen wie den Ehrenkodex einzuführen? Grundlage für die besonderen Aktivitäten zum Kinderschutz ist die Münchener Erklärung: SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!, die die Mitgliedsorganisationen des DOSB am 04. Dezember 2010 verabschiedeten. Darin werden Maßnahmen beschrieben, die der organisierte Sport in Deutschland zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gestaltet, und darüber hinaus Perspektiven für weitere Aktivitäten entwickelt. In der Münchener Erklärung wurden für die verbandliche Bildung konkrete Umsetzungsschritte in den Mitgliedsorganisationen aller Ausbildungsträger vereinbart. Dies sind im Einzelnen: 1. PSG als verpflichtendes Thema in Qualifizierungsmaßnahmen 2. Entwicklung von Lern-Lehrmaterialien 3. Einsatz eines Ehrenkodex 4. Regeln für einen Lizenzentzug Auszug aus der Münchner Erklärung: II. Selbstverpflichtungen des DOSB und seiner Mitgliedsorganisationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt Sportorganisationen, die als Ausbildungsträger DOSB-Lizenzen vergeben (LSB, LFV, Spitzenverbände), verpflichten sich zudem, Verlängerung von Lizenzen ein Ehrenkodex bzw. eine Verhaltensrichtlinie zur Einhaltung der formulierten Ziele unterschrieben wird. 4

Aufgrund der Münchner Erklärung hat die DOSB-Mitgliederversammlung in Berlin am 03.12.2011 das Thema Prävention sexualisierter Gewalt in die Satzung aufgenommen. Die Formulierung unter 3 Abs. 1 lautet (Zitat): Der DOSB hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen im Rahmen seiner Zwecke insbesondere die folgenden Aufgaben: ( ) die Förderung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport Seit 2011 steht der Deutsche Olympische Sportbund auch auf Bundesebene in ständigem Austausch mit der Bundesregierung. Im März 2016 wurde eine weiterführende Vereinbarung zwischen dem DOSB, der Deutschen Sportjugend und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) geschlossen, um bis 2019 darauf hinzuwirken, Schutzkonzepte im Sport zu entwickeln und zu implementieren. Auch dieses Schutzkonzept beinhaltet u.a. den Einsatz einer Selbstverpflichtungserklärung (Ehrenkodex) für alle ehren- und hauptamtlich tätigen, lizenzierten ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen. Mit der Vereinbarung verpflichten sich der DOSB und die dsj, die Umsetzung passgenauer Schutzkonzepte innerhalb ihrer Strukturen zu unterstützen. Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. begrüßt die Vereinbarung und unterstützt seine Strukturen bei der Umsetzung. Wie wird das Thema Ehrenkodex beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. gehandhabt? Zum LSB Hauptausschuss am 24.11.2012 wurde die Thematik Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt auf Landesebene umgesetzt. Grundlage hierfür ist der Beschluss Nr. 8, der die Unterzeichnung des Ehrenkodex ab 01.01.2013 verpflichtend für alle hauptamtlichen MitarbeiterInnen des LSB und seiner Mitglieder und Gliederungen, sowie für alle ehrenamtlich tätigen, lizenzierten ÜbungsleiterInnen eingeführt hat. Der Ehrenkodex des LSB wird somit durch alle Mitglieder und Gliederungen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v. verbindlich anerkannt. Für Lizenzen, die vom LandesSportBund ausgestellt werden, soll der Ehrenkodex des LandesSportBundes zur Unterzeichnung genutzt werden. Für die Landesfachverbände kann der Ehrenkodex des LandesSportBundes als Orientierungshilfe dienen. In diesem Fall ist es möglich, dass die Landesfachverbände (falls noch nicht vorhanden) sportartspezifische Ehrenkodizes/Verhaltensrichtlinien erstellen und diese ihren lizenzierten TrainerInnen zur Unterzeichnung zur Verfügung stellen. 5

Den Vereinen wird empfohlen, die Unterzeichnung des Ehrenkodex durch Ergänzung einer entsprechenden Passage im Übungsleitervertrag aufzunehmen. Vorschlag dafür:... Pflichten Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz des Kindeswohls (Anlage Ehrenkodex) der ihm in Verbindung mit seiner Tätigkeit überlassenen Kinder und Jugendlichen. Bei Verstoß gegen das Kindeswohl und dem Nachweis eines diesbezüglich strafrechtlichen Tatbestandes, wird die DOSB-Lizenz vom lizenzausstellenden Verband (Informationspflicht durch den Verein) auf Dauer entzogen und der Auftragnehmer von seiner Tätigkeit unverzüglich entbunden. Der Ehrenkodex des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v.: 6

Wo finde ich den Ehrenkodex des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v.? Der Ehrenkodex des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v. ist auf der Homepage des LSB jederzeit abrufbar. In der Rubrik Sportjugend ist für das Thema sexualisierter Gewalt im Sport ein eigener Informationsbereich [ Kinderschutz (Ehrenkodex) ] angelegt worden. Neben allgemeinen Informationen und Fortbildungsangeboten, findet man hier im Downloadbereich den Ehrenkodex (s. Abbildung). 7

Wann ist eine Lizenz gültig bzw. wann verliert (m)eine Lizenz ihre Gültigkeit? Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer DOSB-Lizenz sind die Voraussetzungen einer erfolgreich abgeschlossenen Lizenzausbildung bei einem anerkannten Ausbildungsträger (LSB, LFV, Spitzenverbände und Sportverbände mit besonderen Aufgaben). Diese Kriterien können abhängig von der Art der Lizenz und des Ausbildungsträgers sein. 1. Lizenzen vom LandesSportBund e.v.: Für Lizenzen, die vom Landessportbund Sachsen-Anhalt e.v. ausgestellt werden, sind folgende Kriterien zu erfüllen: - Absolvierung einer festgelegten Anzahl an Lerneinheiten (LE) - Mindestalter (Vergabe der Lizenz ab dem 16./18. Lebensjahr) - Mitgliedschaft in einem Sportverein, der Mitglied im LandesSportBund ist - Nachweis einer 9-stündigen Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) bei Ausbildungen der 1. Lizenzstufe (ÜbungsleiterIn-C, VereinsmanagerIn-C und JugendleiterIn-Lizenz) - Unterzeichnung des Ehrenkodex des LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. Der Absatz 9.2 der Lizenzordnung des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v. besagt, dass: eine Lizenz [ ] nur erteilt bzw. verlängert werden [kann], wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex des LandesSportBundes unterzeichnet hat und dieser dem Ausbildungsträger vorliegt. Demnach beschreibt die Lizenzordnung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v., dass Lizenzen ohne vorliegenden unterschriebenen Ehrenkodex weder ausgestellt noch verlängert werden können. Die entsprechenden Ausbildungsträger werden angehalten, in ihren Aus- und Fortbildungsmodulen zum Lizenzerwerb bzw. zur Lizenzverlängerung, Lerneinheiten zum Thema Kinderschutz im Sport zu integrieren, in denen der Ehrenkodex einen zentralen Punkt einnehmen sollte. 2. Lizenzen der Fachverbände Die Gültigkeit sportartspezifischer DOSB-Lizenzen orientiert sich an den Lizenzordnungen der jeweiligen Spitzenverbände auf Bundesebene. Nicht jeder Fachverband schreibt die Unterzeichnung des Ehrenkodex als Voraussetzung zur Lizenzausstellung bzw. -verlängerung explizit in seiner Lizenzordnung vor. Jedoch sollte darauf hingewiesen werden, dass zur Umsetzung eines einheitlichen und qualitativ hochwertigen Kinderschutzkonzeptes der Ehrenkodex im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmodulen einen unverzichtbaren Faktor darstellt. 8

Hat ein fehlender Ehrenkodex Auswirkungen auf meine Pauschalförderung? Ja. Die Ausführungsverordnung des Sportfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt setzt den Ehrenkodex ab dem 01. Januar 2018 als ein Kriterium zur Berechnung der Pauschale für Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde, sowie für Landesfachverbände voraus. In der aktuellen Fassung der Ausführungsverordnung vom 8. Dezember 2016 ist die Pauschalförderung abhängig von der Anzahl der ehrenamtlich tätigen Trainer oder Übungsleiter mit einer am 01. Januar des Zuschussjahres gültigen und vom DOSB anerkannten Trainer- oder Übungsleiterlizenz, einer Trainer- oder Übungsleitervereinbarung und ab 01. Januar 2018 einem unterzeichneten Ehrenkodex. Dieses Kriterium betrifft auch ehrenamtlich tätige VereinmanagerInnen und JugendleiterInnen mit gültiger Lizenz. Liegt zu Beginn des Jahres 2018 kein Ehrenkodex vor, entfällt die Förderfähigkeit der betreffenden Lizenz. Wer ist der zuständige Ausbildungsträger und wie kann ich den Ehrenkodex nachweisen? Wer Träger einer Ausbildungsmaßnahme ist, orientiert sich an der Art der Lizenz, die während der Ausbildung abgelegt wird. Bei TrainerInnen-Lizenzen tritt in der Regel der zuständige Landesfachverband als Ausbildungsträger auf. Bei den ÜbungsleiterIn-C/-B, VereinsmanagerIn-C/-B und JugendleiterIn Lizenzen im Breitensportbereich fungiert der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.v. in dieser Rolle. Der unterschriebene Ehrenkodex liegt nach erfolgreich abgeschlossener Lizenzausbildung bzw. verlängerung im Original als Schriftstück vor. Im Vereinsverwaltungssystem IVY kann der unterschriebene Ehrenkodex in Dateiform (pdf-datei) an entsprechender Stelle hochgeladen, und somit als Bestandteil der Vereinsakte dem lizenzierten ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen zugeordnet werden. Die Vorlage des Ehrenkodex als Datei-Upload im Vereinsverwaltungssystem stellt die Grundlage zur Berechnung der Pauschalförderung dar. Der nachfolgende Leitfaden dient als Schritt-für-Schritt-Anleitung, um das Hochladen des Ehrenkodex im Vereinsverwaltungssystem IVY zu vereinfachen: (*bitte beachten: im Reiter Stammdaten ist der Ehrenkodex nicht mehr aufgeführt dieser befindet ist nur noch unter dem Reiter Dokumente einzusehen und hochzuladen.) 9

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Wen kann ich kontaktieren, wenn ich Fragen zum Thema Ehrenkodex habe? Bei Fragen zum Ehrenkodex oder zu Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sportverein stehen die AnsprechpartnerInnen des LandesSportBundes sowie der Sportjugend beratend zur Verfügung. AnsprechpartnerInnen Ehrenkodex und Prävention sexualisierter Gewalt im Sport bei der Sportjugend Sachsen-Anhalt: Roxana Rogon Tel.: 0345/5279-162 Stefan Gradwohl Tel.: 0345/5279-167 E-Mail: rogon@lsb-sachsen-anhalt.de E-Mail: gradwohl@lsb-sachsen-anhalt.de 12