Preisverzeichnis Primärkassen zum Heilmittelvertrag nach 125 SGB V für das Jahr 2018

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Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21/2018

Krankengymnastik/Physiotherapie

Transkript:

Preisverzeichnis Primärkassen zum Heilmittelvertrag nach 125 SGB V für das Jahr 2018 Pos.-Nr. Leistungsbeschreibung Preise Massagetherapie 60106 Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Klassische Massagetherapie (KMT) Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. 60107 Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Bindegewebsmassage (BGM) Regelbehandlungszeit: Richtwert: 20 bis 30 Minuten. 60108 Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Reflexzonenmassage, Segment-, Periost-, Colonmassage Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. 60102 Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. 10,47 14,25 10,17 16,95 Manuelle Lymphdrainage 60205 Manuelle Lymphdrainage (MLD) Teilbehandlung 16,45 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe 60202 60201 Manuelle Lymphdrainage (MLD) Großbehandlung 24,91 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe 60202 60202 Manuelle Lymphdrainage (MLD) Ganzbehandlung 36,87 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 60 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter den Positionen 60205, 60201 und 60202 beschriebenen Leistungen sind von Physiotherapeuten bzw. Masseuren / Masseuren und med. Bademeistern abrechenbar, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Lymphdrainage von mind. 170 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Gemeinsamen Empfehlungen nach 124 Abs. 4 SGB V erfüllt, nachweisen. 60204 Kompressionsbandagierung einer Extremität 7,50 Bewegungstherapie 60301 Übungsbehandlung Einzelbehandlung 6,22

Regelbehandlungszeit: Richtwert 10-20 Minuten. 60401 Übungsbehandlung Gruppenbehandlung mit 2-5 Patienten. Regelbehandlungszeit: Richtwert 10-20 Minuten. 60305 Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Einzelbehandlung. 4,13 16,39 Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 60402 Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich 11,97 der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 2 3 Patienten. Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 60405 Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich 8,25 der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 4 5 Patienten. Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 60306 Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik) 10,70 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung von mindestens 160 Stunden mit Abschlußprüfung und die Ausstattung der Einrichtung mit einer speziellen Behandlungsliege voraus Krankengymnastik (KG): 60501 Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung 15,84 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 25 Minuten. 60601 Krankengymnastik in der Gruppe mit 2 5 Patienten 6,46 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 20 bis 30 Minuten. 60805 Krankengymnastik in der Gruppe bei cerebral bedingten Funktionsstörungen für Kinder bis 14 Jahre (2-4 Kinder) Regelbehandlungszeit: Richtwert 20-30 Minuten. Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung voraus. 60902 Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert: 20 bis 30 Minuten. 61005 Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit bis zu 5 Patienten 8,56 16,36 7,89

Regelbehandlungszeit: Richtwert: 20 bis 30 Minuten. 60702 Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialerkran kungen als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert 60 Minuten. 60507 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten Regelbehandlungszeit: Richtwert: 60 Minuten je Patient. Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung voraus. 43,92 27,02 60708 Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 bis 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe 60709 60709 Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Vojta als Einzelbehandlung 29,42 29,42 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 bis 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter den Positionen 60708 und 60709 beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von: Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen, Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte sowie Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung von mind. 300 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Gemeinsamen Empfehlungen nach 124 Abs. 4 SGB V erfüllt, nachweisen. 60710 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert 25 bis 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe 60712 60711 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Vojta, als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert 25 bis 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe 60712 22,84 22,84

60712 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach PNF als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert 25 bis 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter den Position 60710, 67011 und 60712 beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von: Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen. 22,84 Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte. Fachphysiotherapeuten für funktionelle Störungen und psychische Erkrankungen. Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Bobath, Vojta oder PNF von mind. 120 Std. mit Ab schlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung bzw. bei einem anerkannten Fachlehrer (Bobath, PNF), die/der die Anforderungen der Gemeinsamen Empfehlungen nach 124 Abs. 4 SGB V erfüllt, nachweisen. 61201 Manuelle Therapie 18,42 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 25 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Therapie von mind. 260 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Gemeinsamen Empfehlungen nach 124 Abs. 4 SGB V erfüllt, nachweisen. Traktionsbehandlung 61101 Traktionsbehandlung mit kleineren Geräten als Einzelbehandlung 61102 Traktionsbehandlung mit größeren Geräten als Einzelbehandlung 2,29 4,38 Elektrotherapie 61302 Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer 4,26 Körperteile 61303 Elektrostimulation bei Lähmungen 9,51 Regelbehandlungszeit: Richtwert: je Muskelnerveinheit 5 bis 10 Minuten.

61312 Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad) 14,45 61310 Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad) 7,42 Kohlensäurebad 61714 Kohlensäurebad 14,10 Regelbehandlungszeit: Richtwert 10 bis 20 Minuten. Inhalationstherapie 61801 Inhalationstherapie als Einzelbehandlung 4,70 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 5 bis 30 Minuten. Wärmetherapie 61517 Wärmeanwendung mittels Strahler bei einem oder 3,13 mehreren Körperteilen 61501 Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile 8,25 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 20 bis 30 Minuten. 61530 Heiße Rolle 7,02 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 10 bis 15 Minuten. 61531 Ultraschall-Wärmetherapie 7,70 61532 Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor 29,95 Vollbad Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 45 Minuten. 61533 Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor 22,76 Teilbad Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 45 Minuten. Kältetherapie 61534 Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen 6,49 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 5 bis 10 Minuten. Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie ( Standardisierte Heilmittelkombinationen") 62001 Standardisierte Heilmittelkombinationen" D1 33,37 Regelbehandlungszeit: 60 Minuten.

Leistungen außerhalb der Heilmittelversorgung 61901 Unterweisung zur Geburtsvorbereitung 6,39 Regelbehandlungszeit: Unterweisungsdauer 60 Minuten, maximal 14 Stunden. 61904 Rückbildungsgymnastik als Gruppenbehandlung (max. 10 Teilnehmer, max. 10 Sitzungen 6,39 Logopädie 63010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 63102 Logopädische Einzelbehandlung, 30 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten 63103 Logopädische Einzelbehandlung, 45 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten 63104 Logopädische Einzelbehandlung, 60 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten 63220 Logopädische Gruppenbehandlung, 45 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (2 Teilnehmer) je Teilnehmer 63222 Logopädische Gruppenbehandlung, 45 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (3-5 Teilnehmer) je Teilnehmer 63223 Logopädische Gruppenbehandlung, 90 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (2 Teilnehmer) je Teilnehmer 63224 Logopädische Gruppenbehandlung, 90 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (3-5 Teilnehmer) je Teilnehmer 66,24 31,62 42,94 54,06 35,44 21,05 70,89 36,01

Ergotherapie 64002 Ergotherapeutische Funktionsanalyse (nur einmal bei Behandlungsbeginn abrechenbar) 64102 Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorischfunktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert 30 45 Minuten 64209 Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) bei motorisch-funktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert 30 45 Minuten 64103 Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert 45 60 Minuten 64210 Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert 45 60 Minuten 64104 Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert 30 45 Minuten 64211 Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) Regelbehandlungszeit: Richtwert 45 60 Minuten 64105 Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch funktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert 60 75 Min. 64212 Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) bei psychisch-funktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert 90 120 Minuten 64110 Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychischfunktionellen Störungen in Form der Belastungserprobung zur Verbesserung/ Stabilisierung der Ausdauer und der Grundarbeits-fähigkeiten als zwei zeitlich zusammenhängende Einzelbehandlungen an einem Tag 64213 Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) bei psychisch-funktionellen Störungen in Form der Belastungserprobung zur Verbesserung/ Stabilisierung der Ausdauer und der Grundarbeitsfähigkeiten 21,56 28,38 11,39 37,86 13,41 31,31 22,14 47,58 24,71 91,81 46,12

in gleichem Umfang und in gleichem Maße zeitlich zusammenhängend 64301 Thermische Anwendungen Wärme oder Kälte 4,22 (nur zusätzlich neben Pos. 64102 und 64103 abrechenbar) 64406 Ergotherapeutische temporäre Schiene nach Kostenvoranschlag Podologie 68001 Hornhautabtragung/-Bearbeitung (beider Füße) 16,43 Richtwert: 20 30 Minuten 68004 Hornhautabtragung/-Bearbeitung (eines Fußes) 11,15 Richtwert: 10 20 Minuten 68002 Nagelbearbeitung (beider Füße) 15,34 Richtwert: 20 25 Minuten 68005 Nagelbearbeitung (eines Fußes) 10,74 Richtwert: 10 20 Minuten 68003 Podologische Komplexbehandlung (beider Füße) 27,82 (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) (Richtwert: 40 50 Minuten) 68006 Podologische Komplexbehandlung (eines Fußes) 16,43 (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: 20 30 Minuten Ernährungstherapie A5001 Ernährungstherapeutische Anamnese 51,70 (Regelleistungszeit 60 Minuten, davon mind. 30 Minuten mit A5002 Ernährungstherapeutische Anamnese 25,85 (Regelleistungszeit 30 Minuten, davon mind. 15 Minuten mit A5003 Ernährungstherapeutische Beratung - 51,70 Einzelbehandlung (Regelleistungszeit 60 Minuten, davon mind. 30 Minuten mit A5004 Ernährungstherapeutische Beratung - 25,85 Einzelbehandlung (Regelleistungszeit 30 Minuten, davon mind. 15 Minuten mit A5005 Ernährungstherapeutische Beratung - Einzelbehandlung im häuslichen oder sozialen Umfeld 51,70

(Regelleistungszeit 60 Minuten, davon mind. 30 Minuten mit dem Patienten; maximal bis zu 4x je Kalenderjahr bis zu 4x60 Minuten "Regelleistungszeit" je Verordnung abrechnungsfähig) A5006 Ernährungstherapeutische Beratung - Gruppenbehandlung (Regelleistungszeit 60 Minuten, davon mind. 30 Minuten mit A5007 Ernährungstherapeutische Beratung - Gruppenbehandlung (Regelleistungszeit 30 Minuten, davon mind. 15 Minuten mit A5008 Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen (Regelleistungszeit 60 Minuten. Die Leistung ist nicht Bestandteil des ärztlich verordneten Zeitkontingents und findet ohne den Patienten statt. Sie kann maximal zweimal je Verordnung - jedoch max. 8x je Kalenderjahr - abgerechnet werden.) A5009 Notwendige Abstimmung der Therapie mit einer dritten Partei (Die Leistung ist nicht Bestandteil des ärztlich verordneten Zeitkontingents und kann einmal je Verordnung - jedoch maximal 4x je Kalenderjahr - abgerechnet werden. 36,19 18,10 42,30 42,30

Verbindliche Hinweise zur Abrechnung von Heilmitteln als ambulante Leistung gemäß dem Rahmenvertrag nach 125 SGB V zwischen der Saarländischen Krankenhausgesellschaft und den Primärkassen vom 26.11.1991 und der 4. Ergänzungsvereinbarung vom 08.03.2018 1. Die Preise richten sich nach der 4. Ergänzungsvereinbarung zu 2 "Vergütung der Heilmittel" des Rahmenvertrages nach 125 SGB V zwischen der SKG und den Primärkassen. 2. Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Preisliste ist das jeweilige Datum der Verordnung. 3. Die Bruttopreise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. 4. Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung, die der Versicherte zu leisten hat, richtet sich nach den Bestimmungen des 32 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit 61 Satz 3 SGB V. Die Zuzahlungsbeträge sind von der Einrichtung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen 5. Die Bruttopreise beinhalten auch die Nebenleistungen. Zusätzliche Forderungen oder Zuzahlungen dürfen nicht geltend gemacht werden. 6. Für das Abrechnungsverfahren gelten die Richtlinien des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen nach 302 Abs. 2 SGB V mit "sonstigen Leistungserbringern" sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern nach 301 a SGB V in der jeweils geltenden Fassung. 7. Alle zur Abrechnung eingereichten ärztlichen Verordnungen (Muster 13) werden von der Einrichtung in den Feldern "Gesamt-Brutto" und "Gesetzliche Zuzahlung" ausgefüllt. Kosten hierfür können nicht geltend gemacht werden. 8. Für die Abgabe und Abrechnung der Leistungspositionen, für die eine Weiterbildung vorgeschrieben ist, ist der jeweiligen Krankenkasse auf Verlangen der entsprechende Weiterbildungsnachweis vorzulegen. Dies gilt für die Positionen: 60201,60202,60205,60306,60805,60507,60708, 60709, 60710, 60711, 60712, 61201