2018 FÖRDERUNGSSÄTZE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE UND GERÄTE DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN

Ähnliche Dokumente
Ausrüstung. der Freiwilligen Feuerwehren

3. Geförderte Fahrzeuge und Geräte sind über Anforderung für Einsätze zur Verfügung zu stellen.

Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Fronhausen

NÖ Feuerwehrausrüstungsverordnung. Fahrzeugkonzepte

Richtlinie. Geräteverwaltung in sybos

R I C H T L I N I E. über die Förderung von Fahrzeugen und Gerätschaften durch den. Kärntner Landesfeuerwehrverband

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis

Erläuterung zur Erstellung des

Anhang B. Ankauf von Einsatz- und Schutzbekleidung. Durchführungsbestimmungen zur Erlangung einer Beihilfe

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Die Stadt Schlüsselfeld erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende SATZUNG

Richtlinien. 2.1 Bei Einsätzen der Feuerwehr in den Fällen des 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz wird Kostenersatz erhoben.

1 Stk Atemschutzmasken / Atemschutzmasken Überdruck. 1 Stk Atemschutzmasken / Atemschutzmasken Überdruck

SPENDEN AN DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR SIND AUCH FÜR PRIVATPERSONEN STEUERLICH ABSETZBAR! 2 Stk Anhaltestab LED rot/grün Anschaffungspreis je 81,60

des Feuerwehrabschnittes Gänserndorf am im Feuerwehrhaus Weikendorf Verwalterfortbildung Abschnittsfeuerwehrkommando Gänserndorf

Aufgaben des Maschinisten

Leistungsmarsch in Bayern. Testfragen 1 10

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF

Anlage zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Brensbach vom 9. März 2000

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste

Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Maintal

Rüstlöschfahrzeug RLFA 2000 Tunnel

Gemeinde Mossautal. Anlage zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Mossautal. 1. Personalgebühr Betrag

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Jede weitere Euro/Std. Tragkraftspritze TS 8/8 20,00 10,00 Tragkraftspritze TS 16/8

Werte Eltern, liebe Kids und Leser!

Tank 1. Technische Daten Hersteller Fahrgestell Steyr. Modell 12 S 21. Baujahr Motor 6-Zylinder Reihen-Dieselmotor mit Abgasturbolader 154kW

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pleystein Vom 06.

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Tanklöschfahrzeug 2000 Taktische Bezeichnung: TLF 2000

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim

INFOBLATT ATEMSCHUTZAUSRÜSTUNG. Standard Mindestausrüstung Zusatzausrüstung

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim

Freiwillige Feuerwehr Loich

FAIRPRINT LOGO NEU 2013.indd :20

- 1 - Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Luhe-Wildenau

Gebührenverzeichnis vom für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Jesberg gültig ab

für die HB Gerätewartung Stand 1/2009

II. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt (Hessen)

Fragen Leistungsnachweis 2010

Freiwillige Feuerwehr Rastorf

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Ahnatal

Referat 3 Feuerwehrtechnik

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehr Loich

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung

Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald

GEMEINDE ALLMANNSHOFEN MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF

1 Stk Atemschutzmasken / Atemschutzmasken Überdruck. 1 Stk Atemschutzmasken / Atemschutzmasken Überdruck

- 1 - S A T Z U N G. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

FÖRDERUNGSRICHTLINIE

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren

S a t z u n g. Die Gemeinde Langenbach erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG sowie aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG folgende.

Wissenstest Wissenstest Fahrzeugkunde. Feuerwehrfahrzeuge WT 1

Tanklöschfahrzeug mit Allradantrieb 2000 Taktische Bezeichnung: TLFA 2000 Normausführung Steiermark

außer Kraft getreten zum

Gebührenverzeichnis. zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rüdesheim am Rhein

Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge

Maschinistenausbildung

Förderrichtlinien Gültig ab 15. März 2017

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

BEIHILFENRICHTLINIE 2008 gültig ab

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige

F Ö R D E R K A T A L O G

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe

S a t z u n g. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz für Pflichtleistungen

Entgelte und Kosten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Schallbach. Allgemeines

Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris

Satzung. über die Erhebung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bietigheim

Beladung für das TLF 16/25 Kayunga

S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Landkreis Bautzen. Änderung der Satzung

Die Gemeinde Vachendorf erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende Satzung: Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Wissenstest Thema: Fahrzeugkunde

Förderrichtlinien Gültig ab 1. Jänner 2018

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim

Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung

Geltungsbereich. Gebührenhöhe

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Situation der Feuerwehr Fahrzeuge/Gerätehaus

Kreisbrandinspektion Landkreis Passau

Gebührenverzeichnis 9,00 9,00 2,25 2,25 28,00 7,00

AUSBILDUNGSUNTERLAGE SCHUTZAUSRÜSTUNG FÜR WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung

3. Änderungssatzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Geisenheim

Transkript:

2018 FÖRDERUNGSSÄTZE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE UND GERÄTE DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DIENSTANWEISUNG ORG. NR.: 1.02.05 - Beilage AUSGABE 11 2017

Kleingeräte wie Strahlrohre, Handlampen, Rettungsleinen usw. werden nicht gefördert. Alle angeführten Förderungen werden aus Mitteln der Feuerschutzsteuer sowie des Katastrophenfonds bewerkstelligt. Etwaige Skontoabzüge bei der Beschaffung von Einsatz- und Ausrüstungsgegenständen werden bei der Berechnung der Höhe der Förderung berücksichtigt (förderungsmindernd). Davon nicht betroffen sind Förderungen für die eine Pauschalförderung vorgesehen ist. Gesonderte vorher gestellte Ansuchen um Ankaufsgenehmigungen bzw. Förderungen sind nur für folgende Bereiche notwendig: Feuerwehrfahrzeuge Formular Org.Nr. 5.07.03 Antrag auf Ankaufsgenehmigung und Förderung von Einsatzfahrzeugen Löschwasserversorgungsanlage Formular Org.Nr. 5.07.05 Antrag zur Förderung von Löschwasserversorgungsanlagen Hydraulische Rettungsgeräte Formular Org.Nr. 5.07.04 Antrag auf Ankaufsgenehmigung und Förderung von Hydr. Rettungssatz Feuerwehrhäuser Formloser schriftlicher Antrag an das Landesfeuerwehrkommando Seite 1 2018 Förderungssätze für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte 11 2017

1.) Feuerwehrfahrzeuge Förderung in % bzw. Betrag Pauschalbeträge SRFA 357.500,-- DLA (K) 23-12 450.000,-- RLFA 2000* 112.000,-- TLFA 2000, TLFA 3000, TLFA 4000 100.000,-- LFWA 1000 76.000,-- LFA 74.000,-- KLF, KLFA 50.000,-- VF(klein) 25.000,-- VF(groß) *1 KDO 20.000,-- MTF 16.000,-- * Zusätzliche Förderung für Hydr. Rettungsgerät *1 25% der genehmigten Anschaffungskosten 2.) Ausrüstungsgegenstände 2.01 Pumpen und Aggregate - Tragkraftspritzen (TS) - Pauschalbetrag für PFPN 10-1500 3.000,-- Andere = 25% - Schmutzwasserpumpen, kraftstoffbetrieben 25 % - Schmutzwasser-, Schlammpumpen, elektrisch 25 % - Unterwasserpumpen (Tauchpumpen), elektrisch 25 % - Umfüllpumpen für gefährliche Stoffe 25 % - Stromerzeuger 5-14 kva 25 % 2.02 Rettungsgeräte und Technische Geräte - Wärmebildkamera 50 % max. 1.500,-- - Seilwinden 30 % - Hydraulisches Rettungsgerät (Spreizer und Schere) bei zusätzlicher Neuanschaffung (auch für hydr. Zubehör) 30 % bei altersbedingtem Ersatz (mit Altgeräterückgabe) Pauschalbetrag 11.000,-- - Be- und Entlüftungsgeräte ex-geschützt / Drucklüfter (Leistung mind. 10.000 m³/h) 25 % Seite 2 2018 Förderungssätze für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte 11 2017

- Hebekissensatz mit Zubehör 30 % - Greifzug mit Umlenkrolle (3 t, 5 t) 30 % - Heuschneidegerät 25 % - Feuerwehr-Steckleitern nach ÖNORM F 4047 30 % - Schiebleiter nach ÖNORM F 4047 zweiteilig 30 % dreiteilig - mit Fußteil und Terrainspindel 30 % 2.03 Funk- und Alarmeinrichtungen - Digitalfunk Grundausstattung: (Voraussetzung Altgeräterückgabe) Je Handfunkgerät, Fixfunkgerät, Mobilfunkgerät 75 % - Digitalfunk Bedarfsausstattung: (Voraussetzung Altgeräterückgabe) Je Handfunkgerät, Fixfunkgerät, Mobilfunkgerät 25 % - Handfunkgeräte analog 30 % max. 300,-- - Mobilfunkgeräte analog 30% max. 300,-- - Funk-Fixstationen analog 30 % - Funktische mit Ausrüstung ohne Funkgerät 25% max. 2.400,-- - Rufempfänger - Alarmierung (Pager) RE analog inkl. Ladegerät 30% max. 150,-- RE digital inkl. Ladegerät 30% max. 100,-- - Sirenen Pauschale 500,-- Diese haben eine Motorleistung von mindestens 3 kw bzw. elektronische Hornsirenen von 500 W aufzuweisen und müssen den einschlägigen Richtlinien entsprechen. 2.04 Schläuche / Wasserwerfer - B - C und HD Druckschläuche, A und B Saugschläuche 20 % Diese müssen die Prüfnummer des ÖBFV tragen. - Wasserwerfer (tragbare Variante) 20 % Seite 3 2018 Förderungssätze für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte 11 2017

2.05 Atemschutzgeräte (nur Normaldrucksysteme) - Pressluftatmer 200 bar 25 % - Pressluftatmer 300 bar 25 % - Atemschutzmasken 25 % - Reserveflaschen 25 % 2.06 Hydranten und Löschwasserbehälter - Oberflurhydranten Pauschalförderung je Hydrant inkl. aller Kosten 500,-- - Löschwasserbehälter geschlossen mindestens 100 m³ max. 5.000,-- - Löschwasserbehälter offen mindestens 200 m³ max. 4.600,-- - Löschwasserbrunnen Förderungshöhe 50 % des geschlossenen Löschwasserbehälters 2.07 Bekleidung Einsatzbekleidung und persönliche Schutzausrüstung lt. RL Org. Nr.: 1.02.02 Pauschalbeträge für: - Einsatzhose 25,-- - Einsatzbluse 20,-- - Einsatzoverall 45,-- - Schutzjacke 160,-- - Schutzhose 105,-- - Feuerwehrhelm 50,-- - Sicherheitsstiefel 35,-- - Schutzhandschuhe 25,-- - Technische Einsatzhandschuhe 15,-- Seite 4 2018 Förderungssätze für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte 11 2017

3.) Förderung der Feuerwehrjugend - Dienstbekleidung 60 % - Jugendjacke 60 % - Mannschaftszelt 60 % - Kriechtunnel 60 % - Kübelspritzen 60 % - Pumpwerke für Kübelspritzen 60 % Kübelspritzen werden nur für neu gegründete Jugendgruppen gefördert. Bei bestehenden Gruppen werden nur mehr die Pumpwerke gefördert, da bereits Kübelspritzen vorhanden sind. Lagerkosten werden wie folgt unterstützt: - Lager mit einer Nächtigung 13,-- je Teilnehmer - Lager mit mehr Nächtigungen 15,-- je Teilnehmer Eine Unterstützung für ein örtliches Feuerwehrjugend-Lager ist nur für den Fall zulässig, wenn die betreffende Feuerwehrjugend-Gruppe im gleichen Jahr wie das Lager stattgefunden hat, auch am FJ-Landeslager teilgenommen hat. Im Jahr in dem kein FJ-Landeslager stattfindet, ist die Teilnahme am Wissenstest ausschlaggebend. 4.) Feuerwehrhäuser - Stellplatz bei Neubau mit Infrastruktur 30.000,-- - Stellplatz bei An-, Zu- oder Ersatzbau ohne vollständige Infrastruktur 22.500,-- - Schulungsraum 15.000,-- Seite 5 2018 Förderungssätze für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte 11 2017

5.) Inkrafttreten Die Liste der "Förderungssätze für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte der Freiwilligen Feuerwehren" wurde im Landesfeuerwehrrat in seiner Sitzung am 25.09.2017 beschlossen und in der Sitzung am 27.11.2017 überarbeitet. Sie tritt mit 01.01.2018 in Kraft und gilt bis 31.12.2018. Gleichzeitig treten damit die bisher geltenden Fördersätze außer Kraft. 6) Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in dieser Durchführungsrichtlinie Funktionsbezeichnungen bzw. Titel nur in männlicher Form angewendet sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Salzburg, 28. November 2017 LBD Leopold Winter Landesfeuerwehrkommandant Seite 6 2018 Förderungssätze für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte 11 2017