Bericht der Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt

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Transkript:

Grand Conseil Commission de l'agriculture, du tourisme et de l'environnement Grosser Rat Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt Bericht der Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt Beschlussentwurf betreffend die Gewährung eines Verpflichtungskredits für die kantonale Mitfinanzierung der Direktzahlungen der eidgenössischen Agrarpolitik 2014-2017 1. Ablauf der Arbeiten Die Kommission LTU ist am Donnerstag, den 11. Juli 2013 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Prüfung dieses Beschlussentwurfs zusammengetreten. Kommission LTU Mitglieder Vertreten von 11.07.2013 ZURBRIGGEN Stefan (Präsident) ECOEUR Marie-Claude (Vizepräsidentin) BORGEAT Raymond (Berichterstatter) BINER-HAUSER Romy BRIGGER Liliane COPPEY Véronique ECOEUR Roger EGGEL Beat LEHNER Elisabeth ROCH Jean-Didier SAVOY Jean-Claude TURIN Olivier VUISTINER Pierrot CRETTON Patrick Parlamentsdienst Benoîte Moulin, wissenschaftliche Mitarbeiterin DVER: Jean-Michel Cina, Departementsvorsteher Gérald Dayer, Chef der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) Brigitte Decrausaz, Chefin des Amts für Direktzahlungen, DLW Nathalie Negro-Romailler, Juristin, DLW

Commission ATE - 2 - Kommission LTU 2. Präsentation durch das Departement Die Dienststelle für Landwirtschaft präsentiert die hauptsächlichen Stossrichtungen der eidgenössischen Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) und die diesbezüglichen Herausforderungen für das Wallis. Zeitplan der Agrarpolitik In seiner Strategie zur Land- und Ernährungswirtschaft 2025 legt der Bund die Ziele fest, welche die Agrarpolitik in den kommenden Jahren bestimmen werden. Um diese Ziele zu erreichen, entwickelt der Bund eine Reihe von Massnahmenpaketen, die sich jeweils über eine Dauer von vier Jahren erstrecken. Die AP 14-17 ist nur eine erste Phase, die von der AP 18-21 und der AP 22-25 gefolgt wird. Das Gesetz wurde in diesem Frühjahr angenommen. Im Mai erhielt der Kanton im Rahmen der Anhörung die Verordnungen und gab im Juni seine Stellungnahme ab. Die Texte sind also noch nicht definitiv, da sie vom Bundesrat erst im Herbst 2013 angenommen werden. Es wurde ein Referendum lanciert und wir werden am 13. Juli wissen, ob es zustande gekommen ist. Sollte dies der Fall sein, wird es am 24. November zu einer Volksabstimmung kommen. Falls die AP 14-17 vom Volk angenommen wird, treten die Verordnungen im Januar 2014 in Kraft. Nachträglicher Hinweis: Das Referendum gegen die Agrarpolitik 2014-2017 ist nicht zustande gekommen. Hauptsächliche Neuerungen Sämtliche Direktzahlungen sind flächenbezogen. Die Tierbeiträge werden abgeschafft. Die neue Politik wird die extensive Bewirtschaftung der Flächen begünstigen. Sie wird auch die Bergregionen und die Sömmerungen begünstigen. Es wird neue Beiträge für die Landschaftsqualität, die Förderung der Biodiversität im Sömmerungsgebiet und für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion geben. Überdies werden die Hang- und Sömmerungsbeiträge erhöht. Allgemein eröffnet die neue Agrarpolitik der Walliser Landwirtschaft äusserst interessante Perspektiven. Die Grundbeiträge werden zwar tiefer als bisher ausfallen, aber durch die Gewährung von Übergangsbeiträgen können die Auswirkungen abgefedert werden. Die Landwirte müssen sich innovativ zeigen, um die Ausfälle wettzumachen oder um ihre Direktzahlungen sogar zu erhöhen, indem sie sich an allen neuen Programmen im Zusammenhang mit der Landschaftsqualität, der Biodiversität und der Ressourceneffizienz beteiligen. Die Herausforderungen Die Walliser Landwirte erhalten jährlich 108 Millionen Franken in Form von Direktzahlungen. Schätzungen zufolge stehen für die Walliser Landwirte im Rahmen dieser Reform nicht weniger als 33 Millionen Franken pro Jahr auf dem Spiel. Diese 33 Millionen Franken sind aufgeteilt auf Projekte im Zusammenhang mit der Landschaftsqualität (14 Millionen Franken) und auf Projekte im Zusammenhang mit der Biodiversität und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen (13 Millionen Franken). Der Rest sind Beiträge im Zusammenhang mit anderen Programmen (Bio- Landwirtschaft oder graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion). Ein Grossteil dieser Beiträge ist allerdings an die Entwicklung regionaler Projekte oder die Durchführung von Studien geknüpft. Ist diese Vorbedingung erfüllt, werden die Beiträge für eine Dauer von 8 Jahren gewährt. Für gewisse Bundesbeiträge wird auch eine Kantonsbeteiligung von 10% verlangt. Schliesslich kann die Auszahlung sämtlicher Direktzahlungen nur mit einem Informatiksystem bewerkstelligt werden, das im Einklang mit den Bundesanforderungen steht. Ohne ein zusätzliches finanzielles Engagement können die Projekte und Studien allerdings nicht realisiert werden und die Landwirte gehen leer aus. Zudem ist die finanzielle Beteiligung des Kantons Vorbedingung für den Erhalt der Beiträge im Zusammenhang mit der Vernetzung und der Landschaftsqualität. Die Anpassung des Informatiksystems ist schliesslich Voraussetzung dafür, dass die Direktzahlungen überhaupt entrichtet werden können. Das Verlustrisiko ist also gross,

Commission ATE - 3 - Kommission LTU denn die Direktzahlungen würden nur noch etwa 80% der aktuellen Summe betragen, was einem Rückgang um 18 Millionen Franken pro Jahr entspricht. Durch das zusätzliche finanzielle Engagement kann nicht nur der Rückgang um 18 Millionen Franken pro Jahr verhindert werden, sondern es kann auch mit einem zusätzlichen Betrag von 15 Millionen Franken pro Jahr gerechnet werden, was einen Totalbetrag von 33 Millionen Franken pro Jahr ergibt. Es ist wichtig, dass dieser Verpflichtungskredit möglichst rasch gesprochen wird. Die neuen Programme werden nämlich über die Übergangsbeiträge finanziert, die schon sehr bald aufgebraucht sein werden. Ist diese Finanzierungsquelle erst einmal versiegt, wird es sehr schwierig sein, neue Projekte zu finanzieren. Aus diesem Grund kann das finanzielle Engagement nicht um ein oder mehrere Jahre hinausgezögert werden. Kantonale Strategie Der Kanton hat eine Strategie auf die Beine gestellt, um die Möglichkeiten, welche sich durch diese Reform eröffnen, optimal zu nutzen. Ziel ist es, dass alle Landwirte: beraten und über die verschiedenen Instrumente der AP 14-17 informiert werden; sämtliche Direktzahlungsarten (einschl. Biodiversität und Landschaftsqualität) nutzen können; über die nötigen Werkzeuge zur Vereinfachung der administrativen Arbeiten verfügen. Diese Strategie wird über drei Handlungsachsen umgesetzt: Handlungsachse 1: Einführung von Informations- und Beratungskampagnen Handlungsachse 2: Ab 2014-2015 können sich alle Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, an einem Landschaftsqualitätsprojekt beteiligen; Ab 2014-2015 werden für alle anspruchsberechtigten Flächen Biodiversitätsbeiträge entrichtet, insbesondere im Sömmerungsgebiet; Alle regionalen Initiativen (z.b. Projekte für ökologische Netzwerke) werden von der Kantonalen Dienststelle für Landwirtschaft unterstützt. Handlungsachse 3: Sämtliche Werkzeuge im Bereich der Informatik und der Geomatik sind innerhalb der vom Bund festgelegten Fristen einsatzbereit. Die im Jahr 2013 im Rahmen dieser Strategie durchgeführten Aktionen sind der beiliegenden Präsentation zu entnehmen. Finanzielle und personelle Auswirkungen Das Departement hat die Tätigkeit und die Ressourcen der Dienststelle für Landwirtschaft bereits auf diese Reform ausgerichtet. Vorbedingung für den Erfolg dieser Strategie ist allerdings ein klarer politischer und finanzieller Rahmen, der mit diesem Verpflichtungskredit geschaffen werden soll. Um die neuen Anforderungen, die im Januar 2014 in Kraft treten werden, erfüllen zu können, sind für die Periode 2014-2017 nicht weniger als 11 Millionen Franken nötig. Von diesen 11 Millionen Franken fliessen 4,4 Millionen in die Projektentwicklung und 6,6 Millionen in die prozentuale Beteiligung des Kantons (10%). Die Investitionen von 1,5 Millionen Franken für die Anpassungen im Bereich der Informatik und der Geomatik, welche Vorbedingung für die Entrichtung der Direktzahlungen sind, sind in diesen 11 Millionen Franken nicht enthalten.

Commission ATE - 4 - Kommission LTU 3. Fragen der Abgeordneten Wie werden die regionalen Projekte ins Leben gerufen? Die Landwirte sind nicht auf sich alleine gestellt, um ein solches Projekt aufzugleisen. Im Allgemeinen braucht es einen Projektträger. Es kann sich um mehrere Gemeinden zusammen, um den Kanton oder um eine ganze Region handeln, die sich finanziell engagieren. All das geht mit grossen Veränderungen einher und es kann sein, dass gewisse Landwirte einen Teil ihrer Subventionen verlieren. Aus diesem Grund werden Übergangsbeiträge entrichtet, solange sich die Landwirte nicht an Projekten beteiligen können. Sind die Projekte gleichmässig auf das gesamte Kantonsgebiet verteilt? Bis 2012 stammten die Projekte hauptsächlich aus dem Oberwallis. Mittlerweile ist die Situation ausgeglichen. Das Informatiksystem SAP muss für 1,5 Millionen Franken angepasst werden, um mit der neuen Agrarpolitik des Bundes kompatibel zu sein. Hat sich das Wallis die Lösungen der anderen Kantone angeschaut? In der Schweiz existieren fünf unterschiedliche Systeme, die vor vier Jahren analysiert wurden. Das Wallis ist ein Sonderfall, denn kein anderer Kanton hat so viele landwirtschaftliche Parzellen. Es sind deren 330'000, wobei es pro Jahr zu rund 30'000 Bewirtschaftungsänderungen kommt. Die übrigen Systeme sind parzellenbasiert. Im Wallis würde dies angesichts der grossen Anzahl von Parzellen, die jedes Jahr den Besitzer wechseln, zu Problemen führen. Wird die AP 14-17 mit ihren ökologischen Auflagen unserer Landwirtschaft nicht den Todesstoss versetzen? 90 Millionen Franken Direktzahlungen sind nach wie vor produktionsgebunden. Die AP 14-17 muss auch die verfassungsmässigen Anforderungen in Sachen Landschaftsschutz erfüllen und den Erwartungen der Schweizer Bevölkerung, die gesunde und hochwertige Schweizer Produkte will, gerecht werden. Diese Reform beschränkt sich also nicht auf den ökologischen Aspekt, sondern umfasst auch Anforderungen im Bereich der Landschaftsqualität und -diversität. Das Giesskannenprinzip hat ausgedient. Welche Regionen haben bereits Projekte im Bereich Landschaftsqualität entwickelt? Zu nennen wären da die Noble Contrée, sowie die Regionen Orsières, Anniviers, Hérens, Binntal, Pfyn und Lötschental. Ist der Bund dazu bereit, die Mittel am 1. Januar 2014 freizugeben? Dem Vernehmen nach wird der Bund allenfalls nur ein Projekt pro Kanton genehmigen, da die Mittel fehlen, um sämtliche Projekte zu analysieren. Die Verordnung wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Um 2014 in den Genuss von Beiträgen zu kommen, müssen die Landschaftsprojekte vor dem 31. Januar 2014 unterbreitet werden. Auf diesen Stichtag wird der Bund allenfalls nur ein einziges Projekt pro Kanton genehmigen. Diese Begrenzung wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens heftig kritisiert. Der nächste Stichtag ist der 31. Oktober 2014. Die bis dato unternommenen Anstrengungen waren also nicht umsonst und die Landwirte werden die Beiträge im Jahr 2015 erhalten. Verfügt der Bund über einen Plan B, falls das Referendum am 24. November angenommen werden sollte? Bei einer Ablehnung des Referendums treten die Verordnungen am 1. Januar 2014 in Kraft. Andernfalls wird das Inkrafttreten auf 2015 verschoben. Auf die Dienststelle der Grundbuchämter und der Geomatik kommt im Rahmen der Datenbewirtschaftung viel Arbeit zu. Wie soll die Dienststelle, die bereits jetzt am Anschlag zu sein scheint, diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand in technischer und personeller Hinsicht bewältigen?

Commission ATE - 5 - Kommission LTU Der Departementsvorsteher kann zwar keine präzisen Antworten liefern, ist sich dieser Problematik aber durchaus bewusst. Er versichert, dass es zu keinen Doppelerfassungen kommen wird. Wie werden die Auswirkungen für die Walliser Landwirte aussehen? Es wird einen Beschluss des Bundesparlaments im Rahmen des Budgets 2014 brauchen, um die Finanzierung der Direktzahlungen zu gewährleisten. Zudem wird die aktuelle Direktzahlungs-Politik beibehalten. Auf Walliser Ebene wird der Kanton nicht in die Projekte investieren, die zusammen mit dem Bund finanziert werden. Die Zahl der Entwicklungskonzepte wird vielleicht neu beurteilt werden, aber die Finanzierung dürfte beibehalten werden. Sind die Projekte im Zusammenhang mit der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) mit jenen im Bereich der Landschaftsqualität vereinbar? Die Projekte im Zusammenhang mit der ÖQV und jene, welche die Offenhaltung der Kulturlandschaft begünstigen oder durch die Förderung vielfältiger Kulturlandschaften zur Landschaftsqualität beitragen, ergänzen sich gegenseitig. Sie müssen komplementär sein und zwar selbst wenn die Bedürfnisse und Perspektiven unterschiedlich sind. 4. Eintreten Eintreten wird von den anwesenden Kommissionsmitgliedern einstimmig beschlossen. 5. Detailberatung Art. 1 Muss in diesem Artikel für eine allfällige Annahme des Referendums vorgesorgt werden? Nein, der Kredit wäre schlicht und einfach hinfällig, falls das Bundesgesetz nicht abgeändert würde. Es gilt daran zu erinnern, dass es sich um einen Verpflichtungskredit handelt. Nur weil das Geld zur Verfügung gestellt wird, muss es noch lange nicht sofort ausgegeben werden. Die Gefahr einer Verschwendung der verfügbaren Mittel besteht nicht. Zudem können die Direktzahlungen auch ohne Anpassung des Informatiksystems entrichtet werden. Allerdings müssen die Arbeiten im Zusammenhang mit der Georeferenzierung durchgeführt und über das ordentliche Budget finanziert werden. Art. 2 Keine Bemerkungen. Art. 3 Keine Bemerkungen. 6. Schlussabstimmung Die anwesenden Mitglieder der Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt nehmen den Beschlussentwurf betreffend die Gewährung eines Verpflichtungskredits für die kantonale Mitfinanzierung der Direktzahlungen der eidgenössischen Agrarpolitik 2014-2017 einstimmig an. Der Präsident Stefan Zurbriggen Der Berichterstatter Raymond Borgeat