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Transkript:

1 Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 13. Juni 2018 Beginn: 15:08 Uhr Ende: 17:00 Uhr A n w e s e n d : Frau Dr. Hofmann Herr Isparta Herr Dr. Auffermann Frau Blum Herr Dr. Creutz Frau Delerue Frau Ebner v. Eschenbach Frau Eyser Herr Feske Frau Hassel Frau Helten Herr Hizarci Herr v. Hundelshausen Herr Jacob Frau Kunze Herr Dr. Middel Herr Ülkekul Frau Dr. Vollmer Herr Weimann Herr Welter Herr Wiemer Frau Wirges Frau Dr. v. Ziegner ab 16:48 Uhr ab 15:53 Uhr ab 16:45 Uhr ab 15:15 Uhr ab 15:23 Uhr Frau Pietrusky Herr Schick Entschuldigt nicht erschienen sind die Vorstandsmitglieder: Herr Dr. Mollnau, Frau Dr. Freundorfer, Herr Plassmann, Herr Dr. Klugmann, Herr Rudnicki und Herr Schachschneider. Unentschuldigt fernbleibend ( 19 Abs. 1 S. 2 GO-GV): niemand. Zu Beginn der Vorstandssitzung erläutert die Vizepräsidentin, dass der Präsident an dieser Vorstandssitzung nicht teilnehmen könne, da er an der feierlichen Verabschie-

2 dung des bisherigen Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg teilnehme. Die Vizepräsidentin bittet darum, dass alle Vorstandsmitglieder sich in einer Liste, die während der Vorstandssitzung herumgereicht werde, ihre der Spezialisierungen eintragen, damit die Geschäftsstelle für die Berichterstattungen und für die AM-Soft- Benachrichtigungen auf dem aktuellen Stand sei. TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Mai-Sitzung und Beschlussfassung über die Veröffentlichung auf der Webseite Um 15:10 Uhr wird beschlossen: Das Protokoll der Sitzung des Gesamtvorstandes vom 09. Mai 2018 wird mit der Maßgabe genehmigt, dass es unter TOP 4 nach dem 2. Absatz heißt: vorzubereiten. Für die Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Syndikusrechts meldet sich ein weiteres Vorstandsmitglied. Um 15:11 Uhr wird beschlossen: (mehrheitlich/keine Gegenstimme/3 Enthaltungen) Gemäß 13 Abs. 4 S. 1 GO-GV wird vom Protokoll der Sitzung des Gesamtvorstandes vom 09. Mai 2018 TOP 2 ab dem 3. Absatz bis zum 7. Absatz nicht veröffentlicht. (mehrheitlich/keine Gegenstimme/3 Enthaltungen) TOP 2 Besetzung der Fachanwaltsausschüsse hier: Nachbesetzung der Ausschüsse a) Gewerblicher Rechtsschutz b) Handels- und Gesellschaftsrecht a) Fachanwaltsausschuss Gewerblicher Rechtsschutz - keine Veröffentlichung gemäß 13 Abs. 4 Satz 1 GO-GV - Nach einer Aussprache und in schriftlicher Einzelabstimmung werden als Mitglieder des Fachanwaltsausschusses Gewerblicher Rechtsschutz RA Dr. Anselm Brandi-Dohrn

3 RAin Dr. Johanna Puhr RA Dr. Malte Marquardt RA Tilmann Lührig. und als stellvertretendes Mitglied des Fachanwaltsausschusses Gewerblicher Rechtsschutz RA Dr. Marcus Dittmann bestellt. b) Fachanwaltsausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht - keine Veröffentlichung gemäß 13 Abs. 4 Satz 1 GO-GV - Nach einer Aussprache und in schriftlicher Einzelabstimmung werden als Mitglieder des Fachanwaltsausschusses Handels- und Gesellschaftsrecht RA Marcus Frank RA Dr. Wolf G. Frh. v. Rechenberg RA Dr. Dirk Schultze-Petzold RA Dr. Ulrich Thölke. und als stellvertretendes Mitglied des Fachanwaltsausschusses Handels- und Gesellschaftsrecht RA Daniel Sacher bestellt. TOP 3 Vorbereitung der Klausurtagung vom 21. bis 22.09.2018 Die Vizepräsidentin berichtet, dass die Klausurtagung am 21./22. September 2018 auf Schloss Neuhardenberg vorbereitet werde. Der Tagesordnungspunkt zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werde in drei Bereiche unterteilt: Zunächst würden die Auswirkungen der DSGVO auf die Kammermitglieder, dann die Folgen für die Arbeit der Rechtsanwaltskammer und schließlich der Änderungsbedarf im Zulassungsverfahren behandelt. Über die ersten beiden Punkte würde jeweils von einem Vorstandsmitglied, über den dritten Punkt von der internen Datenschutzbeauftragten der RAK berichtet. Zusammen mit der Hauptgeschäftsführerin habe die Vizepräsidentin einen ausführlichen Fragebogen zum TOP Das Selbstverständnis in der Vorstandsarbeit vorbereitet, der per Mail an die Vorstandsmitglieder versandt werde und der namentlich, aber auch anonym oder vertraulich möglichst innerhalb von 2 Wochen gerne als Datei per Mail oder aber anonym auch per Post an die Vizepräsidentin zurückgesandt werden solle. Ein weiteres Vorstandsmitglied und Mitglied der Arbeitsgruppe zum Normenscreening erläutert, dass ein umfassendes Normenscreening der BRAO den Rahmen der Klausurtagung sprengen würde und die Arbeitsgruppe daher vorschlage, sich bei der Klausurtagung auf die Kanzleipflicht gemäß 27 BRAO/ 5 BORA und auf die Bürogemeinschaft nach 59a BRAO zu beschränken. Ein weiteres Mitglied der Arbeits-

4 gruppe führt an, dass möglicherweise noch die Interessenskollision bei Syndikusrechtsanwälten behandelt werden könnte. Die Vizepräsidentin ergänzt, dass hierüber die Arbeitsgruppe entscheiden müsse. TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MFK) Die Vizepräsidentin teilt mit, dass die Bundesrechtsanwaltskammer die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MFK) bereits abgegeben habe, obwohl zuvor auf die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2018 hingewiesen worden sei. Die Rechtsanwaltskammer Thüringen habe wegen dieser Abläufe schriftlich ihren Unmut mitgeteilt. Auch die Vizepräsidentin macht deutlich, dass zumindest zu erwarten gewesen wäre, dass die BRAK mitteilt, dass sie beabsichtige, schon vor Fristablauf Stellung zu nehmen, um eine Beteiligung der Kammern zu ermöglichen bzw. diesen unnötige Befassung zu ersparen. Ein Vorstandsmitglied erklärt die frühe Stellungnahme der BRAK damit, dass bereits am 08. Juni 2018 der Gesetzentwurf in die 1. Lesung des Bundestages gegangen sei und bereits am 14. Juni 2018 die 2. und 3. Lesung stattfinden solle. Ein anderes Vorstandsmitglied wendet ein, dass nach seinen Informationen die 2. und 3. Lesung verschoben worden sei. Der Berichterstatter erläutert, dass es bislang viele Stellungnahmen gebe, die sich auf unterschiedliche Verfahrensstände bezögen. Die zivilprozessuale Musterfeststellungsklage (MFK) solle ein Verfahren zum Schutz der Verbraucher darstellen, die auf gleiche Weise einen Schaden erlitten hätten. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts in einem Klageregister kostenfrei anmelden, um die Verjährung ihrer Ansprüche zu hemmen und vom Ausgang des Verfahrens möglicherweise zu profitieren. Die MFK sei nur zulässig, wenn die Betroffenheit von mindestens 10 Verbrauchern glaubhaft gemacht werde und mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche binnen 2 Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung der MFK anmelden würden. Der Berichterstatter hält die zivilprozessuale Musterfeststellungsklage für entbehrlich, weil es schon bisher funktioniert habe, dass sich die Unternehmen, die aufgrund einer Einzelklage verurteilt worden seien, auch gegenüber den anderen Verbrauchern entsprechend verhalten. Darüber hinaus müsse der Verbraucher nach einer erfolgreichen MFK dennoch auf Leistung klagen, so dass das Verfahren nicht prozessökonomisch sei. Die Verbraucher seien mündig genug, selbst bzw. mit einem Rechtsanwalt das Verfahren zu führen. Darüber hinaus müssten auch viele Handwerker entsprechend geschützt werden. Er merkt an, dass die klagebefugten gemeinnützigen Verbände keinem umfassenden Transparenzgebot unterliegen würden. Ein Vorstandsmitglied weist darauf hin, dass der Gesetzgebungsentwurf nun für Unternehmen um die Möglichkeit ergänzt worden sei, ein Individualverfahren während eines entsprechenden Musterfeststellungsverfahrens ruhend zu stellen. Die Vizepräsidentin legt dar, dass sowohl die BRAK als auch der DAV den Gesetzentwurf grundsätzlich befürwortet, allerdings erhebliche Verbesserungsvorschläge gemacht hätten.

5 Zwei Vorstandsmitglieder kritisieren, dass der Gesetzgebungsentwurf einer paternalistischen Haltung entspringe. Der Verbraucher schließe sich von einem Musterfeststellungsverfahren aus, wenn er von Anfang an selbst klage. Ein weiteres Vorstandsmitglied ergänzt, dass im Rechtsausschuss eine weitreichende Haftung des Rechtsanwalts bzw. des klagenden Verbandes bei der Musterfeststellungsklage vorgeschlagen worden sei. TOP 5 Bericht des Menschenrechtsbeauftragten Der Menschenrechtsbeauftragte kündigt an, dass er gelegentlich in der Vorstandssitzung über seine Arbeit berichten werde. Am 10. Mai 2018 habe er in der Türkei zusammen mit etwa 60 internationalen Beobachtern die Fortsetzung des KCK-Verfahrens beobachtet. In dem Verfahren gehe es um 38 Kolleginnen und Kollegen aus der Türkei, die aufgrund der Verteidigung von Terrorverdächtigen selbst des Terrors verdächtigt würden. Das Verfahren befinde sich teilweise in einer absurden Situation. Viele Staatsanwälte, die Anklage erhoben hätten, auch geheime Zeugen und die Richter seien inzwischen aufgrund des Vorwurfs, Mitglied der Gülen-Bewegung zu sein, selbst inhaftiert worden. Früher habe es eine Kooperation zwischen der Gülen-Bewegung und der AKP gegeben, da Erdogan zwar über die Macht, nicht aber über ausreichendes Personal verfügt habe. In der Zwischenzeit herrsche ein politisches Klima, in dem die Richter um ihre eigene Zukunft bangen müssten, falls ihre Entscheidungen auf eine Missbilligung von Erdogan stoßen sollten. Weiterhin habe er am 9. Mai 2018 ein Gespräch mit Avukat Veysel Ok geführt, der Deniz Yücel vertreten habe. Gegen Herrn Ok werde inzwischen offenbar ein Steuerstrafverfahren geführt. Herr Ok habe die türkische Staatsanwaltschaft und Richterschaft als nicht mehr unabhängig kritisiert. Der Menschenrechtsbeauftragte schlägt vor, zum 70. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine Veranstaltung im Senatssaal der Humboldt-Universität zu organisieren, auf der anwaltliche Vertreter aus mehreren europäischen Ländern jeweils zu einem bestimmten Themengebiet oder allgemein zur Lage der Menschenrechte berichten. Hierbei könnte die Rechtsanwaltskammer Berlin mit den kooperierenden Rechtsanwaltskammern in Istanbul, Paris und Tel Aviv und auch mit der Deutsch-Polnischen Juristenvereinigung zusammenarbeiten. Die Vizepräsidentin regt an, in die Überlegung eine Kooperation mit der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und mit dem RAV einzubeziehen. Auf Nachfrage eines Vorstandsmitglieds erläutert der Menschenrechtsbeauftragte, dass die Kritik von Avukat Ok auf der Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer im November 2017 an der Rechtsanwaltskammer Istanbul dagegen gerichtet gewesen sei, dass diese sich auch gegen die Kurden und gegen linke Bewegungen gewandt habe. Die Vizepräsidentin spricht dem Menschenrechtsbeauftragten einen besonderen Dank für seinen Mut und das Engagement in der Türkei aus.

6 TOP 6 1 Geldwäsche Der Berichterstatter teilt mit, dass das Schreiben der Rechtsanwaltskammer an 3.000 Kammermitglieder zur Ermittlung ihrer Verpflichteteneigenschaft auf dem Gebiet der Geldwäsche z.t. auf Entrüstung gestoßen sei. Er hoffe, dass der Gesetzgeber einige Fragen zur Anwaltschaft kläre. Zwei Vorstandsmitglieder wollen wissen, wie der Fragebogen im Detail zu verstehen sei. Zudem sei für die Syndikusrechtsanwälte einiges unklar. Der Berichterstatter teilt mit, dass er und der weitere Geldwäschebeauftragte des Vorstands sich in einer neuen Unter-Arbeitsgruppe mit den speziellen Fragen der Syndikusrechtsanwaltschaft befassen wollten. Ein besonderes Problem bestehe bei Syndikusrechtsanwälten von Verbänden, die Mitglieder beraten. Es gehe ihm hierbei um pragmatische Klarstellungen. TOP 7 Bericht aus der Präsidiumssitzung Bericht: Die Vizepräsidentin teilt mit, dass das Präsidium in der Sitzung am 13. Juni 2018 beschlossen habe, dass an der 155. BRAK-HV am 13. und 14. September 2018 in Bremen der Präsident, die Vizepräsidentin ohne besonderen Aufgabenbereich, der Schatzmeister, die Hauptgeschäftsführerin und ein Geschäftsführer teilnehmen; sich mit einem regionalen Vergütungsbarometer für Berlin an der Vergütungserhebung des Soldan-Instituts im Jahre 2018 zu beteiligen; einen Kollegen als nebenamtlichen Prüfer beim GJPA vorzuschlagen und der nachträglichen Erhöhung des Budgets für die Gedenkveranstaltung zum 80. Todestag von Hans Litten zuzustimmen. Darüber hinaus sei mitgeteilt worden, dass es bei der Veranstaltung zur Zukunft der Rechtsanwaltschaft am 15. Februar 2018 eine leichte Überschreitung des Budgets um ungefähr 125,00 Euro gegeben habe. Das Präsidium habe den Aktenstand erörtert. - Keine Veröffentlichung gemäß 13 Abs. 4 Satz 1 GO-GV - TOP 8 Umsetzung der Beschlüsse und Bericht 1 TOP 6 wurde nach TOP 9 behandelt

7 Umsetzung Die Vizepräsidentin teilt mit, dass die Geschäftsordnung des Vorstandes mit den beschlossenen Änderungen vom Präsidenten ausgefertigt worden sei. Bericht Die Vizepräsidentin berichtet, dass der Menschenrechtsbeauftragte im Mai 2018 zur Prozessbeobachtung im KCK-Verfahren in der Türkei gewesen sei; dass der Präsident am 19. Mai an der Amtseinführung der Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee, Frau Abel, teilgenommen habe; dass der FBE-Beauftragte vom 17. bis 19. Mai am FBE-Generalkongress in Bologna teilgenommen habe. Der FBE-Beauftragte berichtet über die familien- und menschenrechtlichen Themen des Kongresses sowie über die Akklamation des Präsidenten und die Kampfabstimmung bei der Wahl des Vizepräsidenten; dass zwei Vorstandsmitglieder am 23. Mai den e-justice-tag der Berliner Justiz als Vertreter des Vorstands mitgestaltet hätten; Ein Vorstandsmitglied berichtet, sein Vortrag über die digitale Anwaltskanzlei sei gut angekommen. Das zweite Vorstandsmitglied teilt mit, die spätere Podiumsdiskussion, an der er teilgenommen habe, sei interessant gewesen, weil der Vorsitzende Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat kritische Fragen an die Senatsverwaltung für Justiz zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs gestellt habe; dass der Präsident am 28. Mai an der 71. Präsidentenkonferenz der BRAK teilgenommen habe, auf der mit Wirkung ab 14.09.2018 der Präsident der RAK Hamm, RA und Notar Dr. Ulrich Wessels, zum neuen Präsidenten der BRAK und der Präsident der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, RA André Haug, zum Vizepräsidenten der BRAK gewählt worden seien. Eine Entscheidung über den Open-Source-Antrag zum bea sei erneut vertagt worden; dass der Präsident vom 06. bis 08. Juni am Deutschen Anwaltstag in Mannheim teilgenommen habe; dass der Präsident am 09. Juni am eindrucksvollen Festakt zum 550. Bestehen des Kammergerichts teilgenommen habe und dass am 07. Juni die Rechtsanwaltskammer Berlin mit drei Teams am 5x5- km-staffellauf im Tiergarten teilgenommen habe. TOP 9 Verschiedenes

8 Die Vizepräsidentin berichtet, dass sie vor der Vorstandssitzung mit zwei Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und einem Geschäftsführer über Änderungen bei AM-Soft gesprochen habe. In Zukunft würden die Dokumente mit einem Datum und einem Stichwort eingestellt. Die Tagesordnung für die Vorstandssitzung werde am vorhergehenden Montag nicht mehr als ein Dokument, sondern unterteilt in die Tagesordnungspunkte eingestellt. Zwei Vorstandsmitglieder regen technische Änderungen bei der Verlinkung und bei der Ausrichtung des Formats an. Ein Vorstandsmitglied teilt mit, dass er ein Telefoninterview mit einem Partner des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag zu Legal Tech geführt habe. Ein Geschäftsführer weist darauf hin, dass die Rechtsanwaltskammer bereits fünf Veranstaltungen zur Datenschutz-Grundverordnung in Kooperation mit dem DAI in den eigenen Räumen angeboten habe und es hierfür eine große Nachfrage gebe. Das DAI werde außerdem, nachdem dies im vergangenen Jahr aufgrund der Anregung der Berliner Kammerversammlung begonnen worden sei, zunehmend Webinare anbieten, mangels Interesse aber nicht mehr samstags. Die Vizepräsidentin schließt die Sitzung um 17:00 Uhr. Berlin, 23. Juli 2018 Dr. Hofmann Vizepräsidentin Isparta Vizepräsident

RAK Rechtsanwaltskammer Berlin T a g e s o r d n u n g für die Sitzung des Gesamtvorstandes am 13. Juni 2018 Gesamtvorstand Beginn: 15:00 Uhr Abteilung I, II, III, IV, V und VI Ende: ca. 17:25 Uhr TOP Thema 1 Genehmigung des Protokolls der Mai-Sitzung und Beschlussfassung über die Veröffentlichung auf der Webseite 2 Besetzung der Fachanwaltsausschüsse hier: Nachbesetzung der Ausschüsse a) Handels- und Gesellschaftsrecht b) Gewerblicher Rechtsschutz Uhrzeit 15:00 15:10 3 Vorbereitung der Klausurtagung vom 21. 22. September 2018 15:30 4 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MFK) 15:50 5 Bericht des Menschenrechtsbeauftragten 16:20 6 Geldwäsche hier: Verpflichtetenerhebung/Sachstandsbericht 16:40 7 Bericht aus der Präsidiumssitzung 17:00 8 Umsetzung der Beschlüsse und Bericht 17:10 9 Verschiedenes 17:20 Die Mitteilung dieser Tagesordnung gilt zugleich als Ladung zu den regelmäßig im Anschluss an die Sitzung des Gesamtvorstands stattfindenden Abteilungssitzungen.