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Transkript:

Freigabe zur Abfrage: 29. September 2006, 04.00 Uhr Verlautbarung Nr.: 100 Jahr: 2006 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 21. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/2004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 96/2006, wird wie folgt geändert: Zeichenerklärung (2), (3),... = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen (z. B.: 20 g (2) Maximalmenge 2 Packungen zu je 20 g). = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss verordnenden Arzt durch den Vermerk am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. D U = = Facharzt für Haut und Geschlechtskrankheiten Facharzt für Urologie Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt kann die Verordnung auch durch einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. F14 = Die Arzneispezialität ist nur für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in den Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Altersbeschränkung ist die Arzneispezialität wie eine Arzneispezialität des Gelben Bereichs des Erstattungskodex zu behandeln, wobei, wenn die Notwendigkeit für die Verordnung einer kindergerechten Zubereitung (z.b.: Saft) oder Dosierung entsprechend den Bestimmungen der HeilmittelBewilligungs und Kontroll Verordnung und den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise dokumentiert wird, die vorherige Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendung ersetzt werden kann. L3, L4, L5,... = Eine Langzeitgenehmigung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Pamorelin 3,75 mg Plv zur Herst. einer Inj.Susp. 2 L02AE04 1.10.2006 fortgeschrittenes Prostatakarzinom Pamorelin LA 11,25 mg Plv und Lösungsmittel L02AE04 1.10.2006 zur Herst. einer Inj.Susp. fortgeschrittenes Prostatakarzinom 1/8

21. Änderung des Erstattungskodex EKO Amoclanhexal 1 g Filmtabl. 10 St. 2 J01CR02 1.10.2006 14 St. F14 Amoclanhexal 457 mg/5 ml Trockensaft 70 ml J01CR02 1.10.2006 140 ml Amoxiclavulan 1 a Pharma 1 g Filmtabl. 10 St. 2 J01CR02 1.10.2006 14 St. Lamotrigin Sandoz 100 mg lösl. Tabl. 60 St. 2 N03AX09 1.10.2006 Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungenügend kontrolliert sind Lamotrigin Sandoz 200 mg lösl. Tabl. 60 St. 2 N03AX09 1.10.2006 Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungenügend kontrolliert sind Lamotrigin Sandoz 25 mg lösl. Tabl. 2 N03AX09 1.10.2006 Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungenügend kontrolliert sind Lamotrigin Sandoz 50 mg lösl. Tabl. 2 N03AX09 1.10.2006 Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungenügend kontrolliert sind Omeprazol Sandoz 10 mg Kaps. 28 St. 2 A02BC01 1.10.2006 Omeprazol Sandoz 20 mg Kaps. 7 St. A02BC01 1.10.2006 14 St. 28 St. Omeprazol Sandoz 40 mg Kaps. 14 St. 28 St. A02BC01 1.10.2006 U Tamsulosin Stada retard 0,4 mg Kaps. 10 St. 2 G04CA02 1.10.2006 A2. Änderung der Abgabemenge von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Dilzem Retard 240 mg Kaps. 2 C08DB01 1.10.2006 28 St. 2 Glimepirid ratiopharm 1 mg Tabl. 2 A10BB12 1.10.2006 Glimepirid ratiopharm 2 mg Tabl. 2 A10BB12 1.10.2006 Glimepirid ratiopharm 3 mg Tabl. 2 A10BB12 1.10.2006 Glimepirid ratiopharm 4 mg Tabl. 2 A10BB12 1.10.2006 Glimepirid ratiopharm 6 mg Tabl. 2 A10BB12 1.10.2006 A3. Änderung der Bezeichnung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: D D D Amisan 125 mg Tabl. (vormals Lamisil 125 mg Tabl.) bei Dermatomykosen Amisan 250 mg Tabl. (vormals Lamisil 250 mg Tabl.) bei Dermatomykosen bzw. Onychomykosen Amisan 250 mg Tabl. (vormals Lamisil 250 mg Tabl.) bei Onychomykosen 14 St. 2 D01BA02 1.10.2006 14 St. D01BA02 1.10.2006 28 St. D01BA02 1.10.2006 A4. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: 2/8

21. Änderung des Erstattungskodex EKO Codipront Mono Retard Kaps. 10 St. 2 R05DA04 1.10.2006 Salofalk 250 mg Filmtabl. 100 St. 2 A07EC02 31.8.2006 Salofalk 250 mg Zäpfchen 10 St. A07EC02 31.8.2006 20 St. 2 Topsym Creme 15 g D07AC08 31.8.2006 30 g Topsym F Salbe 15 g 30 g D07AC08 31.8.2006 Xorox 200 mg Tabl. 25 St. J05AB01 8.9.2006 Behandlung von ausgedehnten oder rezidivierenden Herpes simplex Infektionen der Haut und der Schleimhäute Xorox 400 mg Tabl. 60 St. J05AB01 8.9.2006 Suppressionstherapie von häufig rezidivierendem Herpes simplex Xorox 800 mg Tabl. 35 St. J05AB01 8.9.2006 Herpes zoster in der Akutphase B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: Intratect (20 ml) (50 ml) (100 ml) (200 ml) J06BA02 1.10.2006 Eine Kostenübernahme ist im ausführlich begründeten Einzelfall möglich. Vivaglobin 10 St (5 ml) 10 St. (10 ml) 20 St. (10 ml) J06BA01 1.10.2006 Eine Kostenübernahme ist im ausführlich begründeten Einzelfall möglich. B2. Änderung der Abgabemenge von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Rebif Starterpackung 12 St. L03AB07 1.10.2006 Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn mit kostengünstigeren Therapiealternativen nachweislich nicht das Auslangen gefunden wird, in der Indikation: Schubförmig remittierende MS: Kriterien bei Ersteinstellung: Zwei Schübe innerhalb der letzten zwei Jahre und EDSS kleiner gleich 5,5. Alter 18 50 Jahre Diagnosestellung, Verordnung, Einstellung, Therapiekontrolle und Dokumen tation durch ein MSZentrum 3/8

21. Änderung des Erstattungskodex EKO B3. Änderung der Verwendung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: L6 Exelon 1,5 mg Hartkaps. 28 St. N06DA03 1.10.2006 56 St. Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) oder Parkinsondemenz ist von einem Facharzt Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durch Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiter Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt mittels einer MMSE durch Die Therapie mit Exelon ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Exelon darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Exelon eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitgenehmigung für 6 Monate (L6). Die Lösung wird nur bei Vorliegen von Schluckbeschwerden genehmigt. L6 Exelon 2 mg/ml Lösung zum Einnehmen 120 ml (OP 2) N06DA03 1.10.2006 Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) oder Parkinsondemenz ist von einem Facharzt Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durch Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiter Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt mittels einer MMSE durch Die Therapie mit Exelon ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Exelon darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Exelon eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitgenehmigung für 6 Monate (L6). Die Lösung wird nur bei Vorliegen von Schluckbeschwerden genehmigt. L6 Exelon 3 mg Hartkaps. 56 St. (OP 2) N06DA03 1.10.2006 Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) oder Parkinsondemenz ist von einem Facharzt Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durch Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiter Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt mittels einer MMSE durch Die Therapie mit Exelon ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Exelon darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Exelon eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitgenehmigung für 6 Monate (L6). Die Lösung wird nur bei Vorliegen von Schluckbeschwerden genehmigt. L6 Exelon 4,5 mg Hartkaps. 56 St. (OP 2) N06DA03 1.10.2006 4/8

21. Änderung des Erstattungskodex EKO Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) oder Parkinsondemenz ist von einem Facharzt Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durch Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiter Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt mittels einer MMSE durch Die Therapie mit Exelon ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Exelon darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Exelon eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitgenehmigung für 6 Monate (L6). Die Lösung wird nur bei Vorliegen von Schluckbeschwerden genehmigt. L6 Exelon 6 mg Hartkaps. 56 St. (OP 2) N06DA03 1.10.2006 Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) oder Parkinsondemenz ist von einem Facharzt Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durch Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiter Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den o.a. Facharzt mittels einer MMSE durch Die Therapie mit Exelon ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Exelon darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Exelon eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitgenehmigung für 6 Monate (L6). Die Lösung wird nur bei Vorliegen von Schluckbeschwerden genehmigt. Remicade 100 mg Plv. für ein Konz. zur Herst. einer Inf.lsg 2 St. 3 St. L04AA12 1.10.2006 5/8

21. Änderung des Erstattungskodex EKO 1. Aktive rheumatoide Arthritis erwachsener Patienten über 18 Jahren nur in Kombination mit Methotrexat, bei Versagen von mindestens zwei anderen DMARDS (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. 2. Ankylosierende Spondylitis bei Patienten mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern und bei Versagen oder Unverträglichkeit konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. 3. Aktive und progressive PsoriasisArthritis erwachsener Patienten über 18 Jahren nur in Kombination mit Methotrexat, bei Versagen von mindestens zwei anderen DMARDS (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden 4. Mittelschwere bis schwere Plaque Psoriasis erwachsener Patienten bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation von systemischen Therapien wie Cyclosporin, Methotrexat oder PUVA. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt für Dermatologie. 5. Schwere aktive Form von Morbus Crohn oder Morbus Crohn mit Fistelbildung bei Versagen oder Unverträglichkeit konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung durch einen Arzt mit Additivfach für Gastroenterologie. 6. Mittelschwere bis schwere Colitis ulcerosa bei Versagen oder Unverträglichkeit konventioneller medikamentöser Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung durch einen Arzt mit Additivfach für Gastroenterologie. Cave: schwere Infektionen (u.a. TBC) mäßige bis schwere Herzinsuffizienz (NYHA Klasse III/IV) B4. Streichung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Stocrin 30 mg/ml Lösung zum Einnehmen 180 ml J05AG03 1.10.2006 In Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln bei HIV 1infizierten Kindern ab drei Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen mit schwerwiegender Schluckstörung. Die Therapieeinleitung und regelmäßige kontrollen sind von einem Arzt, der Erfahrung in der Behandlung der HIVInfektion besitzt, durch Fortovase 200 mg Weichkaps. 540 St. J05AE01 26.6.2006 In Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln bei HIV 1 infizierten Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren. Die Therapieeinleitung und regelmäßige kontrollen sind von einem Arzt, der Erfahrung in der Behandlung der HIV Infektion besitzt, durch C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Pentasa retard 2 g Granulat 60 St. A07EC02 01.08.2006 Colidimin 200 mg Filmtabl. 12 St. A07AA11 24.08.2006 Colidimin 200 mg/10 ml Gran. f. orale Susp. 60 ml A07AA11 30.08.2006 Glimepirid "Alternova" 1 mg Tabl. 10 St. A10BB12 04.09.2006 Glimepirid "Alternova" 2 mg Tabl. 10 St. A10BB12 04.09.2006 Glimepirid "Alternova" 3 mg Tabl. 10 St. A10BB12 04.09.2006 6/8

21. Änderung des Erstattungskodex EKO Tamsunova retard 0,4 mg Kaps. 10 St. G04CA02 04.09.2006 Ganfort 300 mcg/ml + 5 mg/ml Augentropf. 3 St. S01ED51 07.09.2006 Myozyme 50 mg Lyophilisat Durchstichfl. 20 ml 10 St. A16AB07 07.09.2006 25 St. Citalopram "Arcana" 40 mg Filmtabl. 14 St. N06AB04 08.09.2006 28 St. Metohexal retard 47,5 mg Filmtabl. 10 St. C07AB02 08.09.2006 Metohexal retard 95 mg Filmtabl. 10 St. C07AB02 08.09.2006 Metoprololsuccinat "1a Pharma" ret. 47,5 mg 10 St. C07AB02 08.09.2006 Filmtabl. Metoprololsuccinat "1a Pharma" ret. 95 mg 10 St. C07AB02 08.09.2006 Filmtabl. Apidra 100 E/ml, Inj.lsg. i.e. Patrone 5 St. A10AB06 01.10.2006 Apidra 100 E/ml, Inj.lsg. i.e. Durchstechfl. A10AB06 01.10.2006 Azathiopirin "Ebewe" 50 mg Filmtabl. 50 St. L04A X01 01.10.2006 Sertralin "Genericon" 50 mg Filmtabl. 10 St. N06AB06 01.10.2006 Sertralin "Genericon" 100 mg Filmtabl. 10 St. N06AB06 01.10.2006 Ventavis 10 mcg/ml Lsg. für einen Vernebler B01AC11 01.10.2006 zur Inhalation (1 ml) 168 St. Xiclav Quicktab 625 mg Tabl. 12 St. J01CR02 01.10.2006 Xiclav Quicktab 1 g Tabl. 10 St. 14 St. J01CR02 01.10.2006 C2. Streichungen von Arzneispezialitäten aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex: Risperidon "Genericon" 1 mg Filmtabl. 10 St. N05AX08 21.09.2006 60 St. Risperidon "Genericon" 2 mg Filmtabl. 60 St. N05AX08 21.09.2006 Risperidon "Genericon" 3 mg Filmtabl. 60 St. N05AX08 21.09.2006 Risperidon "Genericon" 4 mg Filmtabl. 60 St. N05AX08 21.09.2006 C3. Korrektur der 20. Änderung des Erstattungskodex Ersatzlose Streichung einer im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialität: Azithromycin "Sandoz" 500 mg Filmtabl. G04CX02 01.08.2006 * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens der vollständigen Stammdaten, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Amisan 125 mg Tabl.(vormals Lamisil 125 mg Tabl.) erfolgte aufgrund des Bescheides des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen 24. August 2006, GZ 930.3310106LCM. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Amisan 250 mg Tabl.(vormals Lamisil 250 mg Tabl.) erfolgte aufgrund des Bescheides des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen 24. August 2006, GZ 930.3320106LCM. 7/8

21. Änderung des Erstattungskodex EKO Die Streichung der Arzneispezialität Fortovase 200 mg Weichkapseln erfolgt wegen der Zurücklegung der Zulassung mit Schreiben der Europäischen Kommission 27. Juni 2006, SGGreffe (2006) D/203351. Die Streichung der Arzneispezialität Salofalk 250 mg Filmtabletten erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung mit Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen 31. August 2006, GZ 927.2130106LCM. Die Streichung der Arzneispezialität Salofalk 250 mg Zäpfchen erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung mit Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen 31. August 2006, GZ 927.2140106LCM. Die Streichung der Arzneispezialität TopsymCreme erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung mit Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen 31. August 2006, GZ 921.29001 06LCM. Die Streichung der Arzneispezialität TopsymFSalbe erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung mit Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen 31. August 2006, GZ 125.62501 06LCM. Die Streichung der Arzneispezialität Xorox 200 mg Tabletten erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung mit Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen 8. September 2006, GZ 940.8700206LCM. Die Streichung der Arzneispezialität Xorox 400 mg Tabletten erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung mit Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen 8. September 2006, GZ 940.8570206LCM. Die Streichung der Arzneispezialität Xorox 800 mg Tabletten erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung mit Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen 8. September 2006, GZ 940.8680206LCM. Die Streichungen der Arzneispezialitäten Risperidon Genericon 1mg Filmtabl., Risperidon Genericon 2 mg Filmtabl., Risperidon Genericon 3 mg Filmtabl. und Risperidon Genericon 4 mg Filmtabl. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten wegen Zurückziehung der Anträge des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Die sonstigen Änderungen des Erstattungskodex erfolgen mit Entscheidung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 18. August 2006 und 6. September 2006. Für den Hauptverband: Laminger Hartinger 8/8

Signaturwert Prüfinformation Hinweis cges2bnv5vp9itzjpn5ie2bmlhywgcnnguxn5or1rvq6/4ghtv8kfila7ntf05jb +ZND xzgahpg4art2hoge5l5kbmefw2q3u+gwbdviu5jhp9oqlab3y4fwbrfxqy1u DTpLZLHo jazotnkmy5d/rkyjul4ym9z+2j7uc2uaijc Unterzeichner Datum/ZeitUTC Aussteller Zertifikat SerienNr 223258 Methode Josef Souhrada, Dr. Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 20080123T05:01:20Z CN=asigncorporatelight02, OU=asigncorporatelight02, O=ATrust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT urn:dsig:rsawithsha1 Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.avsv.at/avi/signatur.html Da die technische Rückführung dieses Dokuments nicht möglich ist, wird gemäß 20 EGovG eine Verifizierung angeboten. Informationen zur Verifikation finden Sie unter https://www.avsv.at/avi/ verifikation.html. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß 20 EGovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.