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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4608 11.12.2013 Neudruck Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 16/2885 - Gesetz zur chancengleichen Ausgestaltung der Errichtungsbedingungen und Teilstandortbildung von allgemeinbilden-den weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) Berichterstatter Abgeordneter Große Brömer Beschlussempfehlung Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 16/2885 - wird abgelehnt. Datum des Originals: 11.12.2013/Ausgegeben: 12.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

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Bericht A Allgemeines Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Gesetz zur chancengleichen Ausgestaltung der Errichtungsbedingungen und Teilstandortbildung von allgemeinbildenden weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 16/2885) wurde am 15. Mai 2013 vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen. B Inhalt des Gesetzentwurfs Durch Schulrechtsänderungsgesetze wurden die schulrechtlichen Vorgaben zur Errichtung sowie zur Teilstandortbildung mehrmals geändert. So wurden die Errichtungsgröße von Sekundarschulen neu festgesetzt und die Errichtungsgrößen von Grund- und Gesamtschulen gesenkt. Die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion der FDP führt hierzu aus: Auch wenn es zu begrüßen ist, dass durch diese Regelungen die Spielräume für die Schulträger zur Ausgestaltung des örtlichen Schulangebots erweitert wurden, handelt es sich bei den bisher ergriffenen Maßnahmen um eine Ungleichbehandlung der weiterführenden Schulformen, da die Errichtungsmodalitäten zweier Schulformen deutlich günstiger ausgestaltet wurden. Somit führen diese gesetzlichen Regelungen zu einer Ungleichbehandlung der weiterführenden Schulformen. Auch wird den Schulträgern vor Ort eine Entscheidung über eine sachangemessene Ausgestaltung der regionalen Schullandschaft durch die strukturelle Benachteiligung einzelner Schulformen erschwert. In begründeten Fällen können die unterschiedlichen Schulformen an Teilstandorten geführt werden. Dazu bemerkt die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion der FDP: Grundsätzlich unterscheidet sich aufgrund des pädagogischen Gesamtkonzepts und somit der Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft der jeweiligen weiterführenden Schulform, aber auch aufgrund des Vorhandenseins einer gymnasialen Oberstufe die jeweilig benötigte Zügigkeit bei einer Errichtung bzw. einer Fortführung einer Schule. Neben der jeweilig benötigten Zügigkeit der Schulen sind jedoch auch die Aspekte der horizontalen und der vertikalen Standortbildung von besonderer Bedeutung. Zwar können die unterschiedlichen Schulformen in begründeten Fällen an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. Eine gesetzliche Verankerung, die die Bedingungen für die horizontale und vertikale Gliederung definiert, wird jedoch gegenwärtig nur den Sekundarschulen und Gesamtschulen zugestanden. Eine gleichberechtigte Behandlung weiterführender Schulformen besteht somit nicht, auch werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Schulträger in den Kommunen zulasten einzelner Schulformen beschnitten. Zur Lösung der Problematik legt die Fraktion der FDP einen Gesetzentwurf vor. 3

C Beratungsverfahren Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 3. Juli 2013 den Beschluss gefasst, hierzu Anhörungen von Sachverständigen durchzuführen. Folgende Sachverständige wurden daher am 20. November 2013 gehört: Sachverständige Robin Wagener Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Rainer Dahlhaus Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen NRW, Wuppertal Heinz-Werner Klare Hüffertgymnasium, Warburg Peter Silbernagel Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Tom Josten LandesschülerInnenvertretung NRW, Düsseldorf Dietrich Scholle Münster Karl Wilhelm Schröder Carl-Fuhlrott-Gymnasium, Wuppertal Brigitte Balbach lehrer nrw, Düsseldorf Dr. Ernst Rösner Arnsberg Ralf Leisner Landeselternschaft der Gymnasien in NRW, Düsseldorf 16/1242 16/1234 16/1217 16/1216-16/1222 16/1254 16/1238-16/1251 siehe hierzu das Ausschussprotokoll 16/402. Weitere Katholisches Büro NRW (Kommissariat der Bischöfe in NRW) 16/1224 Düsseldorf Verband Bildung und Erziehung 16/1237 Landesverband NRW, Düsseldorf Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands Landesverband NRW, Duisburg 16/1136 Verband Kath. Deutscher Lehrerinnen Landesverband NRW, Essen Verband Deutscher Privatschulen NRW 16/1229 Düsseldorf Katholische Elternschaft Deutschlands 16/1223 Landesverband NRW, Bonn 4

Weitere Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW Essen Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule Nordrhein-Westfalen Dortmund 16/1236 16/1215 Eine abschließende Befassung zum Gesetzentwurf erfolgte im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 11. Dezember 2013. D Abstimmung Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP wurde im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 11. Dezember 2013 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN-Fraktion und bei zwei Enthaltungen seitens der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Wolfgang Große Brömer - Vorsitzender - 5