Amtliche Vermessung Vechigen Ersterhebung Lindental Los 11 Information für Grundeigentümer

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Transkript:

Amtliche Vermessung Vechigen Ersterhebung Lindental Los 11 Information für Grundeigentümer Ruedi Moser Nachführungsgeometer Severin Hohl Filialleiter Amtliche Vermessung, Gümligen 1 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

Ersterhebung Lindental Los 11 Agenda 1. Begrüssung 2. Allgemeine Orientierung 3. Begründung der Arbeiten 4. Inhalt der Ersterhebung 5. Grenzbereinigungen 6. Terminplanung 7. Fragen der Grundeigentümer 2 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

2. Allgemeine Orientierung Art. 950: Amtliche Vermessung 1 Die Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch erfolgt auf der Grundlage der amtlichen Vermessung, namentlich eines Plans für das Grundbuch. 3 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

2. Allgemeine Orientierung Amtliche Vermessung -> Gemeindeaufgabe Kanton und Bund sind Kontrollorgane und Subventionsbehörde Subventionierung ist Ausdruck des öffentlichen Interessens Erhebungspflicht Öffentliches Interesse - fiskalisch - eigentumssichernd - technische und planerische Verwendung der Ergebnisse (Daten, Pläne) 4 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

2. Allgemeine Orientierung Die Gemeinde Vechigen ist bis auf das Lindental neuvermessen (Vermessungslose 1 10). Das Los 11, Lindental, schliesst die Lücke. Die bbp ag hat im Auftrag der Gemeinde eine Vorstudie für die Durchführung einer Ersterhebung erstellt. 5 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

3. Begründung der Arbeiten Informationsebene Liegenschaften vom Bund erst provisorisch anerkannt Digitale Daten vorhanden, aber nur provisorisch numerisiert Daten müssen von Gesetztes wegen durch eine Ersterhebung abgelöst werden 6 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

3. Begründung der Arbeiten Ziele einer Ersterhebung Überführung in eine definitiv anerkannte Vermessung Einführung des eidg. Grundbuches Verbesserung der Daten-Qualität für Planung und Projektierung Reduktion der Nachführungskosten in provisorisch numerisierten Gebieten 7 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

4. Inhalt der Ersterhebung Bestandteile der Ersterhebung Vermarchungsrevision Grenzpunkte aufsuchen / rekonstruieren Grenzpunkte markieren Allfällige Grenzbereinigungen Zustand Vermarkung beurteilen Massnahmen festlegen Vermarkung (wo notwendig) Neuvermessung / Digitalisierung Vermessung aller Grenzpunkte (inkl. Kontrollmessung) Einführen / Digitalisieren der neuen Koordinaten in Datensatz der amtlichen Vermessung Konstruktion (Grenzen, Anpassung von Bodenbedeckung) Nachführung der kant. Grundstücks-Datenbank 8 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

4. Inhalt der Ersterhebung Digitalisieren <> Neuvermessen Rot/Orange (Siedlung und Landwirtschaft): Komplette Vermarchungsrevision und Neuvermessung Blau (Wald/Steilhänge): keine Vermarchungsrevision, verbesserte Numerisierung; wird trotzdem def. anerkannt 9 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

5. Grenzbereinigungen Prüfung von Möglichkeiten zur Vereinfachung in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern (gemäss kantonalem Kreisschreiben) Fälle Aufteilung von Grundstücken (z.b. geteilt durch Weg-Grundstück) Vereinigung von benachbarten Grundstücken des gleichen Eigentümers Grenzänderungen - Grenzbegradigungen und unbedeutende Grenzänderungen - bedeutungsvolle Grenzänderungen 10 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

5. Grenzbereinigungen Flächenausgleich an Ort (Grenzbegradigung) 11 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

5. Grenzbereinigungen Anpassung an natürliche Gegebenheiten (unbedeutend) 12 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

5. Grenzbereinigungen Geringfügige Anpassung an bauliche Gegebenheiten (unbedeutend) 13 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

5. Grenzbereinigungen Vereinfachung / Einsparung von Grenzzeichen (unbedeutend) 14 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

5. Grenzbereinigungen Vorgehen 1. Meldung Vorhaben an Geometer oder Vorschlag Geometer 2. Ausarbeitung Entwurf zur Grenzbereinigung und Erstellung des Marchverbales 3. Schriftliches Einverständnis der Grundeigentümer 4. Vorabklärung Grundbuchamt (Beizug Notar nötig?) 5. Definitiver Entscheid über Ausführung (Grundeigentümer) http://geoinformation-bern-mittelland.ch/ 15 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

6. Terminplanung Voraussichtlicher Zeitplan Dezember 2013 Januar 2014 Budget-Beschluss an Gemeindeversammlung Ausschreibung der Arbeiten 2014 2015 Ausführung Ende 2015 Auflage 16 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13

7. Fragen der Grundeigentümer 17 / Eigentümer-Info, Vechigen EE Los 11, 18.6.13