Einführung E-GRID im Kanton Zürich

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1 Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumordnung und Vermessung Einführung E-GRID im Kanton Zürich AV93 Tagung, 17. September 2010, Eglisau Einführung E-GRID im Kanton Zürich Jakob Günthardt 17. September 2010 Seite 1

2 AGENDA 1. Ausgangslage 2. Einführung, Nachführung 3. Terminplan 4. Kontaktadressen 5. Fragen 17. September 2010 Seite 2

3 Ausgangslage Der Bund stellt die eineindeutige neue Eidgenössische Grundstückidentifikation (E-GRID) ohne klassifizierende Merkmale als Algorithmus den Kantonen zur Verfügung. Für Liegenschaften und selbständige und dauernde Rechte (Baurecht, Bergwerk, Konzession, Quellrecht) mit Geometriebezug erfolgt die E-GRID Vergabe in der amtlichen Vermessung. Für Stockwerkeigentum und Miteigentum erfolgt die E-GRID Vergabe auf Seiten des Grundbuchs. 17. September 2010 Seite 3

4 Ausgangslage Die Einführung der E-GRID erfolgt in Abhängigkeit mit der Einführung des Stamm-Nr.-Prinzips über den ganzen Kanton. Im Rahmenkonzept des Bundes viel der Entscheid auf die Variante Anonymes Präfix mit Algorithmus. Ein grosser Vorteil dieser Variante liegt an der geforderten Anonymität durch die automatisierte Nummernvergabe. 17. September 2010 Seite 4

5 Ausgangslage Der E-GRID ist wie folgt aufgebaut: CH PP ISO Landesbezeichnung 10-stellige identifizierende Nr. Zweistellige Prüfziffer (Prinzip Modula 97) Der E-GRID wird aus einem 4-stelligen Präfix und einer 6-stelligen Zahl gebildet. Es stehen ca Nr. pro Gemeinde zur Verfügung (keine führende 0). 17. September 2010 Seite 5

6 Ausgangslage A) Bund AV- / GB-System B) Präfix Zähler C) D) Die Ziffern werden immer anders vertauscht keine führende Nullen E) Prüfziffer nach Modula 97 berechnen => 1 6 F) CH-Nr. / E-GRID C H September 2010 Seite 6

7 Ausgangslage Neue Grundstücke erhalten einen neuen E-GRID. Bei einer Grundstückänderung bleibt die Grundstück-Nr. und der E-GRID bestehen. Bei Grundstücken welche gelöscht werden, geht die Grundstück- Nr. mit dem E-GRID unter. Grundstückteilung Grundstückänderung Grundstückvereinigung 5420 CH CH CH CH CH CH CH CH CH CH September 2010 Seite 7

8 Ausgangslage Die Verwendung der E-GRID funktioniert nach dem Stamm-Nr.-Prinzip. Das heisst, dass die E-GRID am Grundstück haften bleibt und immer ein Paar bildet. 17. September 2010 Seite 8

9 Einführung, Nachführung Einführung E-GRID im Kanton Zürich Im Kanton Zürich wird die Variante E-GRID wird gemeindeweise durch NF-Stelle oder Grundbuch vergeben umgesetzt bzw. realisiert. Pro Gemeinde werden zwei Präfixe gelöst, einer für amtliche Vermessung, einer für das Grundbuch. Die Laufnummer (Zähler) beginnt bei 1 und endet bei Das Präfix wird beim Bund durch den Kanton gelöst und den NF-Stellen der AV mitgeteilt. Die Systemhersteller bevorzugen diese Variante, da bei einem allfälligen Systemabsturz keine Umsysteme betroffen sind und kein Abgleich erfolgen muss. 17. September 2010 Seite 9

10 Einführung, Nachführung Einführung E-GRID im Kanton Zürich Die Einführung der E-GRID erfolgt in allen Gemeinden mit oder ohne AVGBS. Wenn die AVGBS bei der NF-Stelle noch nicht in Betrieb ist, so wird auf dem AV-System die E-GRID gleichfalls geführt, jedoch nicht übermittelt. Die Übermittlung der E-GRID aus der amtlichen Vermessung an das Grundbuch erfolgt über die AVGBS. Im Datenmodell der AV und in der AVGBS sind die nötigen Attribute bereits vorhanden. 17. September 2010 Seite 10

11 Einführung, Nachführung Einführung E-GRID in AV93 Operaten Einführung E-GRID im Kanton Zürich Die E-GRID wird mittels Initialisierung einmalig in der Tabelle Grundstück automatisiert generiert. Einführung E-GRID in halbgrafischen Operaten Im Kanton Zürich gibt es noch wenige Gemeinden, bei welchen die AV93 Operate durch den Bund noch nicht anerkannt sind. Wir gehen davon aus, dass die Ebene Liegenschaften bis Einführung der E-GRID flächendeckend vorliegt. 17. September 2010 Seite 11

12 Einführung, Nachführung Einführung E-GRID im Kanton Zürich Problematik von selbständig und dauernde Rechte Die selbständig und dauernde Rechte (Baurecht, Bergwerk, Konzession, Quellrecht) sind im Kanton nicht vollständig in der amtlichen Vermessung erfasst. Im Zeitpunkt der Einführung der E-GRID auf Seiten AV kann bei selbständig und dauernde Rechte welche lediglich im Grundbuch-System vorliegen kein E-GRID erzeugt werden. 17. September 2010 Seite 12

13 Einführung, Nachführung Einführung E-GRID im Kanton Zürich Sobald die E-GRID für Stockwerkeigentum und Miteigentum im Grundbuch-System eingeführt wird, soll die E-GRID auch für die selbständigen und dauernden Rechte, welche lediglich im Grundbuch- System vorliegen, die E-GRID gelöst werden. Wird das selbständig und dauernde Recht in der amtlichen Vermessung erfasst, liefert das Grundbuchamt die E-GRID der AV nach. 17. September 2010 Seite 13

14 Einführung, Nachführung Nachführung E-GRID in AV93 Operaten Einführung E-GRID im Kanton Zürich Die Nachführung der E-GRID beinhaltet einerseits die Erzeugung bei neuen Grundstücken und andererseits das Löschen von Grundstücken. Die Mitteilung an das Grundbuchamt erfolgt über die AVGBS. Wird ein Grundstück gelöscht geht die GS-Nr. mit der E-GRID Nr. unter und darf nicht mehr verwendet werden. Sollte die AVGBS noch nicht eingesetzt werden, erfolgt keine Mitteilung an das Grundbuchamt. 17. September 2010 Seite 14

15 Terminplan Aktueller Terminplan, Stand Stellungnahme VER, NI Bereinigung Konzept Erstellung Weisung Testphase der Systeme AV Tagung in Eglisau Operative Einführung bei den NF-Stellen Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März April Mai September 2010 Seite 15

16 Kontaktadressen Ansprechpartner Baudirektion Kanton Zürich ARV, Amt für Raumordnung und Vermessung Abteilung Vermessung Stampfenbachstrasse 14, Postfach CH-8090 Zürich Ansprechperson: Jakob Günthardt Adresse: Notariatsinspektorat des Kantons Zürich Obere Zäune 12, Postfach 2401 CH-8021 Zürich Ansprechperson: Rodolfo Semprevivo Adresse: 17. September 2010 Seite 16

17 Fragen 17. September 2010 Seite 17

Einführung Stamm-Nr.-Prinzip im Kanton Zürich. AV93 Tagung, 17. September 2010, Eglisau. Jakob Günthardt. 08. Juli 2010 Seite 1

Einführung Stamm-Nr.-Prinzip im Kanton Zürich. AV93 Tagung, 17. September 2010, Eglisau. Jakob Günthardt. 08. Juli 2010 Seite 1 Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumordnung und Vermessung Einführung Stamm-Nr.-Prinzip im Kanton Zürich AV93 Tagung, 17. September 2010, Eglisau Einführung Stamm-Nr.-Prinzip im Kanton Zürich Jakob

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