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Transkript:

PROMOS Richtlinien 2019 Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Rahmen von PROMOS-Stipendien für Studierende und Doktoranden der Universität Siegen im Kalenderjahr 2019. Inhalt Präambel... 2 1. Förderfähige Maßnahmen... 2 1.1 Studienaufenthalte... 2 1.2 Praktikumsaufenthalte... 3 1.3 Fachsprachkurse... 3 1.4 Fachkurse... 4 1.5 Studienreisen... 4 1.6 Wettbewerbsreisen... 4 1.7 Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung... 4 2. Kombinations- und Anrechnungsregelungen... 4 2.1 Gesamtförderdauer bei Studien- und Praktikumsaufenthalten... 4 2.2 Erasmus+ und PROMOS... 5 2.3 BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien... 5 2.4 DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien... 5 2.5 Deutschlandstipendium und PROMOS-Stipendium... 5 2.6 Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien... 5 2.7 Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS-Stipendien... 5 3. Antragstellung... 5 3.1 Bewerbungsvoraussetzungen... 5 3.2 Bewerbungsunterlagen und -frist... 6 4. Auswahlgremium und Vergabe... 6 5. Pflichtunterlagen... 7 Stand: August 2019 1

Präambel Im Rahmen des Programms zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen (PROMOS), gefördert durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), kann die Universität Siegen Stipendien zur akademischen Aus- und Fortbildung im Ausland an regulär eingeschriebene Studierende und Doktoranden der Universität Siegen vergeben. Vorrangiges Ziel ist es, die internationale Mobilität von Siegener Studierenden zu erhöhen und internationale Partnerschaften der Universität Siegen zu stärken. Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. 1. Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden können grundsätzlich die unten aufgeführten Maßnahmen, und zwar ausschließlich durch die im Dokument PROMOS-Fördersätze 2019 vorgegebene verbindliche jeweilige Förderhöhe, die mit der Ausschreibung veröffentlicht werden. Die Stipendiaten erhalten im Rahmen eines Teilstipendiums jeweils Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität (Reisekostenpauschale). Teilstipendien für Studiengebühren werden an der Universität Siegen nicht ausgeschrieben. Doktoranden können bei Studien- und Praktikumsaufenthalten nicht gefördert werden. Für Sprach- und Fachkurse sind zudem Teilstipendienraten für Kursgebühren nach Vorgabe des DAAD möglich. Über Förderdauer und Gesamtförderhöhe entscheidet die Auswahlkommission gemäß den geltenden Förderbedingungen und Fördersätzen. Maßnahme Teilstipendium Pauschale Aufenthalt Mobilität Kursgebühren Aufenthalt (Tag/Person) Studienaufenthalt Fördersätze 2019 Fördersätze 2019 Praktikumsaufenthalt Fördersätze 2019 Fördersätze 2019 Sprachkurs Fördersätze 2019 Fördersätze 2019 Fördersätze 2019 Fachkurs Fördersätze 2019 Fördersätze 2019 Fördersätze 2019 Studienreise Fördersätze 2019 Wettbewerbsreise Fördersätze 2019 Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, werden keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage geschlossen/ausgestellt. Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, werden Stipendiaten von der Abteilung International Student Affairs zur Ausreise aufgefordert werden. 1.1 Studienaufenthalte Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis maximal sechs Monaten gefördert werden. Doktorandinnen und Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden. Eine Förderung kann die vom DAAD vorgegebene Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität (Reisekosten) umfassen. Teilstipendien für Studiengebühren werden an der Universität Siegen nicht vergeben. Förderdauer, Fördermaßnahmen und Gesamtförderhöhe werden von der Auswahlkommission beschlossen. Stand: August 2019 2

Als Studienaufenthalte können auch Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (auch in Unternehmen) sowie Studienarbeiten (Projektarbeiten) gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung von Abschluss- oder Studienarbeiten ist: Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschluss- oder Studienarbeit begründet. Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an der Hochschule besucht. Abschluss- oder Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann. Eine Förderung von Studienaufenthalten zum Zwecke des Studiums im Erasmus-Raum ist nur in Ausnahmefällen möglich. 1.2 Praktikumsaufenthalte Praktikumsaufenthalte können mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monaten gefördert werden. Eine Förderung von Praktika ist nicht möglich, wenn eine Förderung über Erasmus+ möglich ist. Doktorandinnen und Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden. Die Förderung kann Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität (Reisekosten) umfassen. Förderdauer, Fördermaßnahmen und Gesamtförderhöhe werden von der Auswahlkommission beschlossen. Bei Förderungen von Praktika-Aufenthalten ist eine Bestätigung des Praktikums- oder Arbeitgebers bzw. der von beiden Seiten unterschriebene Praktikantenvertrag erforderlich, aus dem die Art der Tätigkeit, die Praktikumsdauer und ggfs. das Praktikumsentgelt ersichtlich ist. Praktika können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument über die Bindung zur Universität Siegen vorliegt. Praktika, die über die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD förderbar sind, dürfen nicht in PROMOS gefördert werden. 1.3 Fachsprachkurse Aufenthalte für Sprachkurse können mit einer Dauer von mindestens drei Wochen bis maximal sechs Monaten gefördert werden. Die Förderung kann Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität (Reisekosten) sowie die vom DAAD vorgegebene Kurspauschale umfassen. Förderdauer, Fördermaßnahmen und Gesamtförderhöhe werden von der Auswahlkommission beschlossen. Förderbar sind Kurse an staatlichen und privaten Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland. Grundsätzlich können nur Sprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden. Stand: August 2019 3

1.4 Fachkurse Aufenthalte für Fachkurse können mit einer Dauer von maximal sechs Wochen gefördert werden. Die Dauer ist angemessen zu wählen. Fachkurse sind z.b. Sommerkurse und -schulen oder Workshops an ausländischen Hochschulen. Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden. Die Förderung kann Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität (Reisekosten) sowie die vom DAAD vorgegebene Kurspauschale umfassen. Förderdauer, Fördermaßnahmen und Gesamtförderhöhe werden von der Auswahlkommission beschlossen. 1.5 Studienreisen Studienreisen mit maximal 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Studierende der Universität Siegen) und einer Begleitperson (z.b. Dozentin oder Dozent, Professorin oder Professor der Universität Siegen) können mit einer Dauer von maximal zwölf Tagen Dauer gefördert werden. Es gelten die vom DAAD vorgegebenen Aufenthaltspauschalen. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland muss die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmer für die Studienreise wählt die Hochschule eigenverantwortlich aus; ein formelles Auswahlverfahren ist nicht erforderlich. 1.6 Wettbewerbsreisen Wettbewerbsreisen mit maximal 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Studierende der Universität Siegen) und eine Begleitperson (z.b. Dozentin oder Dozent, Professorin oder Professor der Universität Siegen) können mit einer Dauer von maximal zwölf Tagen gefördert werden. Es gelten die vom DAAD vorgegebenen Aufenthaltspauschalen. Der Wettbewerb zwischen den Studierenden sollte im Mittelpunkt stehen. Gefördert werden können Reisen zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland, beispielsweise Programmierweltmeisterschaften oder EU-Simulationsveranstaltungen. 1.7 Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung Für PROMOS-Geförderte mit Behinderung können Sonderbedarfe beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt (d.h. um Kosten, die ausschließlich in Verbindung zu dem Auslandsaufenthalt stehen) und andere zuständige Stellen (z.b. Sozialversicherungsträger) keine Unterstützung hierfür gewähren. Folgende Dokumente müssen nach einer möglichen Förderzusage durch die Auswahlkommission für den Antrag auf Sonderbedarf eingereicht werden: 2. Kombinations- und Anrechnungsregelungen 2.1 Gesamtförderdauer bei Studien- und Praktikumsaufenthalten Grundsätzlich kann ein PROMOS-Geförderter innerhalb eines Bildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen eines Abschlusses endet) insgesamt sechs Monate gefördert werden; dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine Fördermaßnahme oder eine Kombination aus beiden Fördermaßnahmen gewählt wird. Stand: August 2019 4

Für die Teilnahme an Fachkursen, Sprachkursen, Studienreisen und Wettbewerbsreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer. 2.2 Erasmus+ und PROMOS Studienaufenthalte und Praktika können nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch Erasmus+ möglich ist. Die Förderung von Studienaufenthalten im Erasmus+ -Raum ist in PROMOS nur in Ausnahmefällen möglich. 2.3 BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien können gleichzeitig bezogen werden. PROMOS- Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen. 2.4 DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. 2.5 Deutschlandstipendium und PROMOS-Stipendium Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden. 2.6 Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird. Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzeigen. Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden. 2.7 Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS-Stipendien Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Projektträgers durchgeführt werden. 3. Antragstellung 3.1 Bewerbungsvoraussetzungen Die Antragstellung ist auf der Basis einer entsprechenden Ausschreibung möglich. Die Ausschreibung erfolgt im November eines Jahres über die Internetseite der Abteilung International Student Affairs, die offizielle Facebook-Seite der Universität Siegen, die Prodekaninnen und Prodekane für Internationales der Fakultäten. Stand: August 2019 5

Das Stipendium kann von regulär eingeschriebenen Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Siegen beantragt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Deutschen gleichgestellt sind gemäß 8 BAföG oder die als nichtdeutsche Studierende bzw. Doktorandinnen und Doktoranden, beabsichtigen, den Abschluss an der Universität Siegen zu erreichen bzw. an der Universität Siegen zu promovieren. Für die oben genannten Deutschen gleichgestellten bzw. nichtdeutschen Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die Studentin oder der Student bzw. die Doktorandin oder der Doktorand seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält. 3.2 Bewerbungsunterlagen und -frist Die Bewerbungsunterlagen für Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie Sprach- und Fachkursen müssen folgende Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge umfassen: im Original unterschriebenes PROMOS-Antragsformular, Darstellung des Vorhabens im Ausland (in Arbeitssprache und deutsch), tabellarischer Lebenslauf (in Arbeitssprache und deutsch), aktuelle Notenübersicht (LSF- Ausdruck), PROMOS-Gutachtenformular (ausgefüllt durch einen Professor oder eine Professorin), Sprachnachweis (z.b. TOEFL, TOEIC, oder andere Nachweise), Immatrikulationsbescheinigung, falls bereits vorliegend: Bestätigung der Gastuniversität oder Praktikumsstelle, falls zutreffend: Erklärung, ob andere Förderleistungen in Anspruch genommen werden. sonstige Nachweise (Praktikumszeugnisse, Urkunden) Die Bewerbungsunterlagen für Studien- und Wettbewerbsreisen müssen die folgenden Unterlagen umfassen: im Original unterschriebenes PROMOS-Antragsformular (inkl. Kostenaufstellung), falls bereits vorliegend: Antrag auf Dienstreise, falls bereits vorliegend: Antrag auf Exkursion, falls bereits vorliegend: Teilnehmerliste. Die Bewerbung ist zu richten an die Abteilung International Student Affairs. Nur vollständige Anträge werden in das Auswahlverfahren aufgenommen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2019. Stehen nach der ersten Auswahl Restmittel zur Verfügung oder werden zusätzliche Mittel im Rahmen einer Nachbewilligung durch den DAAD zur Verfügung gestellt, wird ein zweiter Auswahltermin angesetzt und wie oben beschrieben bekanntgegeben. 4. Auswahlgremium und Vergabe Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch eine Auswahlkommission. In der Auswahlkommission sind neben Vertreterinnen und Vertretern der Fakultäten die Projektverantwortliche aus der Abteilung International Student Affairs und eine Vertreterin oder ein Vertreter des AStA (mit Stimmrecht). Stand: August 2019 6

Die Stipendienvergabe erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinien und den Richtlinien des DAAD. Die Stipendien werden für Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie Fachsprach- und Fachkurse nachfolgenden Kriterien vergeben: Studienleistungen, Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts, Kenntnisse der Landes- und/oder Arbeitssprache, Gutachten, soziales Engagement, Studienverlauf. Die Auswahl für Studien- und Wettbewerbsreisen erfolgt nach der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse, der Begegnungsmöglichkeit von deutschen Studierenden mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie der Berücksichtigung von landeskundlichen Aspekten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zeitnah, d.h. 4 bis 6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist, über das Ergebnis der Auswahlkommission informiert werden. 5. Pflichtunterlagen Für die Geltendmachung der Förderung sind die vorgegebenen Pflichtunterlagen vor Antritt und nach Abschluss des Vorhabens fristgerecht einzureichen. Die Förderung von Studienaufenthalten, Praktikumsaufenthalten, Sprach- und Fachkursen ist an die fristgerechte Abgabe der folgenden Unterlagen gebunden: unterschriebene Annahmeerklärung im Original, Zusage der aufnehmenden Institution, Aufenthaltsnachweis, Erfahrungsbericht, Die Förderung von Studien- und Wettbewerbsreisen ist an die fristegerechte Abgabe der folgenden Unterlagen gebunden: Unterschriebene Annahmeerklärung im Original von allen Teilnehmern unterschriebene Liste (PROMOS 2019 Teilnehmerliste) Abschlussbericht Stand: August 2019 7