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Transkript:

Hinweise zu den Hinweise zur TAB Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen Hinweise und Ergänzungen der TAB 2007 Stand Juli 2007, Ausgabe 2011 Der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen (im Folgenden Netzbetreiber oder GW genannt) Datum Juni 2015 Anschrift NB Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen Adlerstraße 25 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel: 08821/753 0 www.gw-gap.de 01.03.2015 Seite 1/10

Ansprechpartner: Hinweise zur TAB Telefon Technischer Leiter Dipl. Ing.(FH) Günther Rösch 753-245 Abteilungsleiter Stromversorgung Dipl.Ing.(FH) Hannes Konstanzer 753-233 Planung und Bau Straßenbeleuchtung, Haus- Baustromanschlüsse und Eigenerzeugungsanlagen Karl Kuger Hubert Neff-Ostler Peter Fichtl 753-243 753-254 753-255 Zählermontage Thomas Jocher 753-253 David Klieber 753-253 Hannes Filser 753-253 Telefax Hausanschlusswesen 753-256 E-Mail h.neffostler@gw-gap.de p.fichtl@gw-gap.de Öffnungszeiten: Büro Montag bis Donnerstag 8.00-12.00 14.00-16.00 Freitag 8.00-12.00 Zählermontagen: Zählerabteilung Montag bis Donnerstag 7.30-11.00 13.15-16.00 Freitag 7.30-11.00 01.03.2015 Seite 2/10

Hinweise zur TAB Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 4 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 4 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 4 4 Plombenverschlüsse... 4 5 Netzanschluss (Hausanschluss)... 5 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden... 5 5.4 Kabelhausanschluss... 5 6 Hauptstromversorgung... 7 6.2 Bemessung... 7 6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung... 7 6.3 Hauptleitungsabzweige... 7 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze... 7 8 Stromkreisverteiler... 8 10 Elektrische Verbrauchsgeräte... 8 10.2 Anschluss... 8 10.2.4 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen... 8 10.2.6 Röntgengeräte, Tomographen u. ä... 9 10.3 Betrieb 9 10.3.3 Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen... 9 10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen... 9 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen... 9 Tabelle 1: Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude... 10 01.03.2015 Seite 3/10

Hinweise zur TAB 1 Geltungsbereich Bei Änderungen und Erweiterungen von Altanlagen sind Zweifel über die Auslegung und Anwendung der TAB mit den GW vor Beginn der Arbeiten zu klären. 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Es ist das bei den Gemeindewerken übliche Anmeldeverfahren unter Verwendung der GW Anmeldevordrucke einzuhalten. Die Anmeldungen/Anträge müssen für die weitere Bearbeitung sorgfältig ausgefüllt und mit den Unterschriften des Hauseigentümers und des Kunden versehen sein. Stets anzugeben sind nicht nur Name, Vorname, Telefonnummer und Ort der Anlage, sondern auch Straße und die offizielle Hausnummer. Auskunft darüber erteilt bei Bedarf die zuständige Gemeindeverwaltung. Für jede Kundenanlage (Zähler) ist eine eigene Anmeldung/Antrag abzugeben (weiße und rote Anmeldung für die Gemeindewerke, der gelbe Durchschlag verbleibt beim Elektro-Installateur). Durch Ihr Bemühen, nur vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Unterschriften versehene Antragsformulare einzureichen, ersparen Sie sich und unseren gemeinsamen Kunden nicht nur den mit Rücksendungen verbundenen Ärger, sondern tragen dazu bei, dass die gewünschte Stromlieferung so schnell wie möglich aufgenommen werden kann. 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Falls nicht alle gemeinsam angemeldeten Anlagen gleichzeitig in Betrieb genommen werden, besteht die Möglichkeit entsprechend mehrere Fertigstellungsanzeigen / Inbetriebsetzungsanträge zu verwenden. 4 Plombenverschlüsse Wird festgestellt, dass Plomben fehlen, so ist dies unverzüglich den Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen mitzuteilen (Formblatt im Internet). 01.03.2015 Seite 4/10

5 Netzanschluss (Hausanschluss) Hinweise zur TAB 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden (1)Die Hausanschlusseinrichtung muss über allgemein zugängliche Räume, z.b. Treppenraum, Kellergang oder direkt von außen erreichbar sein. (2) Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude siehe Tabelle 1 5.4 Kabelhausanschluss Bei Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäusern muss der Hausanschlusskasten außen als Wandeinbaurahmen oder als Hausanschlusssäule untergebracht werden (siehe Zeichnung TAB 5.4 Blatt 1 und 2). Eine Hausanschlusssäule kann z.b. auch an der Grundstücksgrenze oder neben dem Tonnenhäuschen erstellt werden (siehe Zeichnung TAB 5.4 Blatt 3). Die Hausanschlusssäule muss so aufgestellt werden, dass sie von einem Weg bzw. einer Einfahrt aus jederzeit zugänglich ist. Sie darf daher nicht verbaut oder zugepflanzt werden. Bei Doppelhäusern wird eine Hausanschlusssäule mit zwei Abgängen NH 00 montiert (siehe Zeichnung TAB 5.4 Blatt 2 und 3). Je Abgang ist eine max. Absicherung von 50 A bzw. 100 A möglich (je nach Querschnitt des Hausanschlusskabels). Bei den neueren Hausanschlusssäulen ist auch ein NH 2 Abgang möglich. Bei Verwendung der Mehrsparten Technik ist aus Koordinationsgründen auf jeden Fall vorab eine Abstimmung mit den GW und dem Telekommunikationsnetzbetreiber erforderlich. Die Mauerdurchführung, die für das Hausanschlusskabel notwendig ist, muss durch den Kunden hergestellt und abgedichtet werden. Der Hausanschluss kann nur auf eine fortlaufende Wand montiert werden (siehe Zeichnung TAB 5.4 Blatt 4). Ortsfeste Schalt- und Steuerschränke sind für kleinere Kundenanlagen ohne TSG gedacht bei denen aus zwingenden Gründen der Hausanschluss, die Messeinrichtung, der Stromkreisverteiler und sonstige Steuerungen in einem Schrank untergebracht werden sollen. Einzelheiten sind aus der VDE-AR-N 4102 (Anschlussschränke im Freien am Niederspannungnetz der allgemeinen Versorgung) zu entnehmen. 01.03.2015 Seite 5/10

Hinweise zur TAB Hausanschluss und Messeinrichtung (ggf. mit Tarifschaltgerät) sind in einem Schrank, der im Freien aufgestellt wird, untergebracht. siehe auch VDE-AR-N 4102 In Sonderfällen kann auch eine kombinierte Zähleranschlusssäule, die nach den Angaben der GW von der Elektro-lnstallationsfirma besorgt werden muss, aufgestellt werden (siehe Zeichnung TAB 5.4 Blatt 5). Die Zähleranschlusssäule hat eine Doppelschließung, so dass der Kunde und die GW voneinander unabhängig den Schrank öffnen können. Für Zähleranschlusssäulen muss vorher die Zustimmung bei den GW eingeholt werden. Einzelheiten sind den VDEW Merkblatt für Zählerschränke zu entnehmen. Darüber hinaus bieten sich für den Hausanschluss und ggf. die Messeinrichtungen noch verschiedene Möglichkeiten an: - Hausanschluss (max. 100A) im Unterputzgehäuse in der Außenwand - Zähleranschlusssäulen - Ortsfeste Schalt- und Steuerschränke Für besondere Fälle können auch Hausanschlusskästen, die nicht im Standardprogramm der GW enthalten sind, verwendet werden. In diesen Fällen ist rechtzeitige Abstimmung mit dem GW notwendig. Das Hausanschlusskabel im Gebäude soll möglichst kurz sein (DIN VDE 0100-732) Als Hausanschlusskabel werden von den GW derzeit folgende Kabeltypen verwendet: NAYCWY 3 x 50/50 mm 2 NAYCWY 3 x 120/120 mm 2 max. 3 x 100 A Hausanschlusssicherung max. 3 x 200 A Hausanschlusssicherung 01.03.2015 Seite 6/10

6 Hauptstromversorgung Hinweise zur TAB 6.2 Bemessung 6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Bei Altanlagen ohne SH-Schalter ist ab einer Hausanschlusssicherung größer als 3x100 A ein Aufteilkasten bzw. ein Hauptleitungsverteiler erforderlich (siehe Zeichnung TAB 6.3 Blatt 1 und 2). Um eine günstige Stromteilung zu erreichen sollen größere Zähleranlagen über mehrere Hauptleitungen versorgt werden. 6.3 Hauptleitungsabzweige Plombierbare Hauptleitungsabzweige (siehe Zeichnung TAB 6.3 Blatt 1 und 2). 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Trennvorrichtung für die Kundenanlage : Zähleranlagen für Allgemeinanlagen, Wohnungen und kleine Büroräume mit Anschlusswerten bis 17,00 kva sind mit SH - Schaltern 3 x 25 A (Auslösecharakteristik E) zu versehen. Andere Nennstromgrößen des SH - Schalters, z.b. bei gewerblichen Anlagen oder Elektrowärmeanlagen, sind mit den GW abzustimmen. Falls Elektrogeräte mit hohen Anlaufströmen zum Einbau kommen, können in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit den GW auch SH-Schalter mit Auslösecharakteristik K eingesetzt werden. Steuereinrichtungen: Aderkenzeichnung (siehe Zeichnung TAB 7 Blatt 4) Wandlermessungen (halbindirekte Messung): Sonderschränke für Wandlermessungen (siehe Zeichnung TAB 7 Blatt 1 bis 3) Besondere Anforderungen: Zähleranschlusssäulen (siehe Zeichnung TAB 5.4 Blatt 5) 01.03.2015 Seite 7/10

8 Stromkreisverteiler Hinweise zur TAB In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Stromkreisverteiler oberhalb des Überflutungsbereiches zu montieren. 10 Elektrische Verbrauchsgeräte 10.2 Anschluss 10.2.4 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Private Saunaöfen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Standspeicher ab 200 l können über einen eigenen oder einen evtl. bereits vorhandenen Heizungszähler (z.b. bei Speicherheizungen) angeschlossen werden. Die elektrische Starkheizung (Schnellheizstufe) ist dann aber stillzulegen, da für die Aufheizung von Heißwasserspeichern nur 4 Stunden in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zur Verfügung stehen ist die Heizleistung entsprechend zu dimensionieren. Nachtstrom - Wärmespeicheröfen können nach Abstimmung mit den GW installiert werden. Die Bemessung der Heizleistung richtet sich nach der Wärmebedarfsberechnung gemäß DIN 4701 die der Anmeldung beizulegen ist. Den baulichen Wärmeschutz empfehlen wir so auszulegen dass er den derzeit gültigen Bestimmungen entspricht. Nachtstrom - Wärmespeicheröfen werden über einen eigenen Drehstromzähler angeschlossen und können nur während der Niedertarifzeit aufgeheizt werden. Die Niedertarifzeit ist momentan von 22.00 bis 6.00 Uhr festgelegt. Ab 4,1 kw Anschlusswert ist eine Steuerung einzubauen, die die Aufladezeit gegen das Ende der Niedertarifzeit verschiebt. Überbrückungsschalter sind unzulässig. Übersteigt bei einer Kundenanlage der Wärmespeicheranschlusswert 44 A, so ist in Abstimmung mit den GW eine Wandlermessung einzubauen. 01.03.2015 Seite 8/10

Hinweise zur TAB 10.2.6 Röntgengeräte, Tomographen u. ä Für den Anschluss dieser Geräte ist evtl. eine eigene Zuleitung/Netzanschluss erforderlich. 10.3 Betrieb 10.3.3 Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Bei Kompensationsanlagen 10 kvar ist im Regelfall eine Verdrosselung nach dem VDEW-Merkblatt "Tonfrequenz-Rundsteuerung" erforderlich (p 5%). Bei Bedarf ist eine entsprechende Frequenzsperre einzubauen. 10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Die bei den GW verwendete Tonfrequenz beträgt 425 Hz. 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen In bestehenden elektrischen Verteilungsnetzen und Verbrauchsanlagen dürfen nach dem 30. September 1990 die Wasserrohrnetze nur noch in Absprache mit dem Wasserversorgungsunternehmen als Erder, Erdungsleiter oder Schutzleiter verwendet werden. Der Wasserhausanschluss ist auf jeden Fall mit in den Potentialausgleich einzubeziehen. Der gesamte Potentialausgleich muss mit dem PEN-Leiter im Hausanschlusskasten bzw. im Zählerschrank verbunden sein. 01.03.2015 Seite 9/10

Hinweise zur TAB Tabelle 1: Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude 01.03.2015 Seite 10/10