Methodik Die Anfertigung von Seminararbeiten Beispiel für ein Deckblatt stud. iur. Willi Watt Watzmannstr. 111 44866 Wattenscheid Matr. Nr. 108010123456 Seminar im Zivilrecht bei Prof. Dr. Schreiber Rezension zu BGH Urteil vom 1.8.2013 VII ZR 6/13 (Zu Mängelansprüchen bei Werkleistung in Schwarzarbeit) Wintersemester 2014/2015 2
Gliederung A. I. 1. a) aa) Natürlich nur, wenn B. und II. und 2. und b) und bb) folgen!!!!!!!!! Wer a sagt, muss auch b sagen! 3 Gliederung Beispiel für eine Gliederung A. EINLEITUNG... 1 B. HAUPTTEIL... 2 I. DIE PARTEI IM ZIVILPROZESS... 2 1. Der materielle Parteibegriff... 3 2. Der formelle Parteibegriff... 4 3. Der funktionale Parteibegriff... 6 II. DIE PROZESSFÜHRUNGSBEFUGNIS... 7 1. Begriff... 7 2. Prozessführungsbefugnis f g aufgrund Verfügungsbefugnis g f g... 10 3. Prozessführungsbefugnis aufgrund Rechtsschutzinteresses... 12 4. Prozessführungsbefugnis aufgrund Rechtsschutzinteresses und Verfügungsbefugnis... 14 5. Prozessführungsbefugnis f g als Teil des Parteibegriffs... 15 u.s.w. 4
Literaturverzeichnis Sämtliche Literatur, die in den Fußnoten genannt wird, gehört ins Literaturverzeichnis. Alphabetisch, ohne Unterteilung nach Lehrbüchern, hbüh Kommentaren, Aufsätzen fä usw. Auflage erst nennen ab 2. Auflage. Nicht anzugeben: Verlag Akademische Titel des Autors 5 Literaturverzeichnis Wie müssen die einzelnen Einträge aussehen? Pache, Eckhard Der Grundsatz des fairen gerichtlichen Verfahrens auf europäischer Ebene, EuGRZ 2000, S. 601 ff. Palandt, Otto Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl., München 2014 Pecher, Hans Peter Anmerkung zum Urteil des BGH vom 21.4.1980 II ZR 107/79, ZZP 94 (1981), S. 446 ff. Schreiber, Klaus Sachenrecht, 5. Aufl., Stuttgart et. al. 2008 Vollkommer, Max Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozeß eine neue Prozeßmaxime?, Festschrift für Karl Heinz Schwab zum 70. Geburtstag, München 1990, S. 503 ff. 6
Literaturverzeichnis Beispiel für ein Literaturverzeichnis Baumbach, Adolf / Lauterbach, Wolfgang / Albers, Jan / Hartmann, Peter Berg, Hans Zivilprozessordnung 72. Auflage, München 2014 Die Prozessführungsbefugnis imzivilprozess In: JuS 1966, S. 461 466 Bley, Erich Die Haftung des Gemeinschuldners für Masseansprüche In: ZZP 62 (1941), S. 111 122 Bötticher, Eduard Erbe und Gemeinschuldner als gewillkürte Prozeßstandschafter des Nachlaß und des Konkursverwalters In: JZ 1963, S. 582 586 Boor, Hans Otto de Zur Lehre vom Parteiwechsel und vom Parteibegriff, Leipzig 1941 u.s.w. 7 Abkürzungsverzeichnis? idr i.d.r. fakultativ Ausreichend ist: Wegen der in der Arbeit verwendeten Abkürzungen wird verwiesen auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Aufl. 2013. 8
Die Bearbeitung Die vorangestellte Gliederung muss in der Bearbeitung wiederkehren. Immer daran denken: Wird fremdes Gedankengut übernommen, muss das durch eine Fußnote kenntlich gemacht werden. Eine Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt! 1 Nach Möglichkeit mehrere Nachweise pro Fußnote. Keine Blindzitate! Selbst in großen Kommentaren sind mitunter falsche Fundstellen enthalten! 1 Das gilt auch dann, wenn allein eine Gerichtsentscheidung zitiert wird. 9 Wie zitiert man richtig? Zitieren von Literatur: Zitierweise wie im Literaturverzeichnis angegeben. Bei Aufsätzen genügt der Name und die Fundstelle mit der konkreten Seite, z. B. Schreiber, JURA 2008, 749, 752. Sortierung erst alphabetisch, dann chronologisch. Darüber hinaus ist es Ihnen i.d.r. freigestellt, wie Sie zitieren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, achten Sie auf Rn. oder Rdn.? Paragraphen mit oder ohne Gesetzesangabe? Werk/Autor? Oder Autor in: Werk? 10
Wie zitiert man richtig? Zitieren von Rechtsprechung: Urteile werden ähnlich wie Aufsätze zitiert, also z. B. BGH NJW 1988, 1585, 1587. Sortierung von Urteilen erst nach Instanzen, dann alphabetisch und dann chronologisch. In den Fußnoten stehen Gerichtsentscheidungen immer vor Literaturnachweisen! 11 Zu guter Letzt: Einige Tipps Von Anfang an das Literaturverzeichnis pflegen. Das spart am Ende kostbare Zeit. Erstellen Sie für sich selbst eine Tabelle mit bereits gelesener (oder zumindest schon kopierter) Rechtsprechung. So ersparen Sie sich u.u. doppelte Arbeit und Sie können in Ihren Unterlagen leichter etwas nachschlagen. Lesen Sie sich Ihre Arbeit nach Fertigstellung noch einmal in Ruhe auf Verständnis, Rechtschreibung und Zeichensetzung durch. 17