Formalien bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminararbeiten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Formalien bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminararbeiten"

Transkript

1 Formalien bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminararbeiten I. Deckblatt stud. iur. Justus Jonas Universitätsstraße Marburg 5. Fachsemester Jura Matrikel-Nr Seminararbeit Seminar zum Handels- und Gesellschaftsrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften bei Prof. Dr. Johannes Wertenbruch und Dr. Michael Stöber im Thema 1: Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers beim Handelskauf

2 2 II. Literaturverzeichnis 1. Allgemeines Alle in den Fußnoten der Arbeit zitierten Werke sind im Literaturverzeichnis anzugeben, und zwar alphabetisch nach den Nachnamen der Autoren sortiert. Nur diejenigen Werke (und gegebenenfalls Bände von mehrbändigen Werken) sind in das Literaturverzeichnis aufzunehmen, die auch tatsächlich zitiert werden. Rechtsprechung ist nur in den Fußnoten anzugeben und nicht in das Literaturverzeichnis aufzunehmen! Skripten u. ä. sollen weder in den Fußnoten zitiert noch im Literaturverzeichnis aufgeführt werden! Eine Untergliederung des Literaturverzeichnisses nach Veröffentlichungsarten ist nicht erforderlich. Soweit verfügbar, ist nur die aktuelle Auflage des jeweiligen Werkes zu zitieren (im Zweifel überprüfen, z. B. bei Die Seiten des Literaturverzeichnisses sind mit römischen Ziffern zu numerieren. 2. Zitierweisen und Beispiele a) Kommentare und Handbücher Kommentare können entweder mit Kommentar/Bearbeiter oder mit Bearbeiter, in: Kommentar zitiert werden (s. u.). Innerhalb der Arbeit soll die Zitierweise aber einheitlich sein. Entsprechendes gilt für Handbücher.

3 3 Bei mehrbändigen Kommentaren sind alle zitierten Bände mit der jeweiligen Auflage und dem Erscheinungsjahr anzugeben. Grundsätzlich werden Kommentare und Handbücher mit den Namen der Begründer oder Herausgeber angegeben. Bei einigen Kommentaren (insbesondere: Münchener Kommentar, Reichsgerichtsrätekommentar) ist es jedoch üblich, anstelle der Namen der Begründer oder Herausgeber auch im Literaturverzeichnis die Bezeichnung des Kommentars anzugeben. Beispiele: Bamberger, Heinz Georg/ Roth, Herbert Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1: 1 610, 2. Auflage, München 2007 (zitiert: Bamberger/Roth/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: Bamberger/Roth) Erman, Walter Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band I: 1 758, 12. Auflage, Köln 2008 Band II: , 12. Auflage, Köln 2008 (zitiert: Erman/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: Erman) Gummert, Hans/ Riegger, Bodo/ Weipert, Lutz (Hrsg.) Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 1: BGB-Gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Partenreederei, EWIV, 2. Auflage, München 2004 (zitiert: MünchHdb. GesR I/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: MünchHdb. GesR I) Handkommentar Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage, Baden-Baden 2006 (zitiert: HK-BGB/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: HK-BGB)

4 4 Jauernig, Othmar Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Auflage, München 2007 (zitiert: Jauernig/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: Jauernig) Münchener Kommentar Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 1/Teilband 1: Allgemeiner Teil ( 1 240), 5. Auflage, München 2006 Band 2: Schuldrecht, Allgemeiner Teil ( ), 5. Auflage, München 2007 Band 3: Schuldrecht, Besonderer Teil I ( ), 5. Auflage, München 2007 (zitiert: MünchKomm-BGB/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: MünchKomm-BGB) Palandt, Otto Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 67. Auflage, München 2008 (zitiert: Palandt/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: Palandt) Reichsgerichtsrätekommentar Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band II, 1. Teil: , 12. Auflage, Berlin/New York 1976 Band II, 2. Teil: , 12. Auflage, Berlin/New York 1978 (zitiert: RGRK/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: RGRK)

5 5 Soergel, Hans Theodor Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 2: Allgemeiner Teil 2 ( ), 13. Auflage, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1999 Band 15/1: Sachenrecht 2/1 ( ), 13. Auflage, Stuttgart 2007 (zitiert: Soergel/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: Soergel) Staudinger, Julius von Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Erstes Buch: Allgemeiner Teil ( ), Neubearbeitung 2004, Berlin 2004 Zweites Buch: Recht der Schuldverhältnisse ( ), Neubearbeitung 2005, Berlin 2005 Zweites Buch: Recht der Schuldverhältnisse ( ), Neubearbeitung 2004, Berlin 2004 Zweites Buch: Recht der Schuldverhältnisse ( ), Neubearbeitung 2004, Berlin 2004 (zitiert: Staudinger/Bearbeiter oder: Bearbeiter, in: Staudinger) b) Lehrbücher und Monographien Wenn mehrere Autoren mit gleichen Nachnamen zitiert werden, sollte jeweils der Vorname abgekürzt vorangestellt werden, z. B. U. Huber für Ulrich Huber, P. Huber für Peter Huber. Beispiele: Brox, Hans/ Walker, Wolf-Dietrich Allgemeines Schuldrecht, 32. Auflage, München 2007 (zitiert: Brox/Walker, SchR AT)

6 6 dies. Besonderes Schuldrecht, 33. Auflage, München 2008 (zitiert: Brox/Walker, SchR BT) Canaris, Claus-Wilhelm Handelsrecht, 24. Auflage, München 2006 (zitiert: Canaris, HandelsR) Huber, Ulrich Leistungsstörungen, Band I (Handbuch des Schuldrechts Band 9/1), Tübingen 1999 (zitiert: U. Huber, Leistungsstörungen I) ders. Leistungsstörungen, Band II (Handbuch des Schuldrechts Band 9/2), Tübingen 1999 (zitiert: U. Huber, Leistungsstörungen II) Looschelders, Dirk Schuldrecht Allgemeiner Teil, 6. Auflage, Köln/Berlin/München 2008 (zitiert: Looschelders, SchR AT) Medicus, Dieter Bürgerliches Recht, 21. Auflage, Köln/Berlin/München 2007 (zitiert: Medicus, BürgR) ders. Schuldrecht I: Allgemeiner Teil, 17. Auflage, München 2006 (zitiert: Medicus, SchR I) ders. Schuldrecht II: Besonderer Teil, 14. Auflage, München 2007 (zitiert: Medicus, SchR II) Wertenbruch, Johannes Die Haftung von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen in der Zwangsvollstreckung, Köln 2000 (zitiert: Wertenbruch, Haftung von Gesellschaften)

7 7 c) Aufsätze einschließlich Entscheidungsanmerkungen Aufsätze in Zeitschriften, Festschriften oder Sammelbänden werden mit Autor, Titel und Fundstelle (Bezeichnung der Zeitschrift/Festschrift oder des Sammelbandes mit Erscheinungsjahr und Seite) angegeben. Bei Zeitschriften genügt in der Regel die Angabe der Abkürzung, z. B. NJW (für Neue Juristische Wochenschrift), NZG (für Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht), WM (für Wertpapier-Mitteilungen). Zitierhinweise sind bei Aufsätzen und sonstigen Beiträgen in periodisch erscheinenden Zeitschriften entbehrlich. Bei Beiträgen in Festschriften und sonstigen Sammelbänden sollte dagegen ein Zitierhinweis erfolgen. Beispiele: Ackermann, Thomas Die Nacherfüllungspflicht des Stückverkäufers, JZ 2002, 378 ff. Canaris, Claus-Wilhelm Grundlagen und Rechtsfolgen der Haftung für anfängliche Unmöglichkeit nach 311a Abs. 2 BGB, in: Festschrift für Andreas Heldrich zum 70. Geburtstag, München 2005, S. 11 ff. (zitiert: Canaris, FS Heldrich, S. 11) Gaier, Reinhard Das Rücktritts(folgen)recht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, WM 2002, 1 ff. Grigoleit, Hans Christoph/ Riehm, Thomas Die Kategorien des Schadensersatzes im Leistungsstörungsrecht, AcP 203 (2003), 727 ff. Lorenz, Stephan Sachmangel und Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf Zur Reichweite der Vermutungsregelung in 476 BGB, NJW 2004, 3020 ff.

8 8 Wertenbruch, Johannes Gewährleistung beim Unternehmenskauf, in: Dauner- Lieb, Barbara/Konzen, Horst/ Schmidt, Karsten (Hrsg.), Das neue Schuldrecht in der Praxis. Akzente Brennpunkte Ausblick, Köln/Berlin/Bonn/ München 2003, S. 493 ff. (zitiert: Wertenbruch, in: Dauner-Lieb/Konzen/ K. Schmidt, S. 493) ders. Gewährleistung beim Kauf von Kunstgegenständen nach neuem Schuldrecht, NJW 2004, 1977 ff. ders. Anmerkung zu BGH, Urteil vom VIII ZR 329/03, LMK 2004, 156 f. III. Gliederung Die Gliederung kann dem Literaturverzeichnis auch vorangestellt werden. Die Seiten der Gliederung sind ebenfalls mit römischen Ziffern zu numerieren, wobei die Numerierung des Literaturverzeichnisses fortzusetzen ist. Hatte die letzte Seite des Literaturverzeichnisses z. B. die Zahl V, ist die Numerierung der Gliederung mit VI, VII, VIII usw. fortzuführen. Es sollte folgendes Gliederungsschema verwendet werden: A. I. 1. a) aa) (1)

9 9 B. II. 2. b) bb) (2) Wer A sagt, muß auch B sagen ; so darf beispielsweise die Gliederungsziffer I. nur verwendet werden, wenn später auch II. folgt. Beispiel: A. Einleitung...1 I. Herkunft des Begriffes due diligence und seine Bedeutung im USamerikanischen Recht US-amerikanisches Kapitalmarktrecht US-amerikanisches Kaufrecht...2 II. Die due diligence -Prüfung im deutschen Recht...3 III. Planung und Durchführung der due diligence -Prüfung Commercial due diligence Financial due diligence Tax due diligence Legal due diligence Environmental due diligence...7 B. Rechtsfolgen einer unterlassenen oder fehlerhaft durchgeführten due diligence - Prüfung...7 I. Das Unternehmen und seine kaufrechtliche Einordnung...7 II. Auswirkungen einer unterlassenen oder fehlerhaft durchgeführten due diligence auf die Rechte des Käufers Ausschluß der Gewährleistungsrechte nach 442 BGB...8 a) Positive Kenntnis des Käufers...8 b) Grobe Fahrlässigkeit des Käufers...9 c) Fallgruppen einer Prüfungsobliegenheit...10

10 10 aa) Augenfällige Mängel...10 bb) Besondere Verdachtsmomente...11 cc) Besondere Sachkunde des Käufers...12 dd) Bestehen einer Verkehrssitte...13 d) Folgerungen für den Unternehmenskauf...14 aa) Unternehmenskauf und augenfällige Mängel...14 bb) Unternehmenskauf und besondere Verdachtsmomente...15 cc) Unternehmenskauf und besondere Sachkunde...16 dd) Unternehmenskauf und Bestehen einer Verkehrssitte Auswirkungen auf die Haftung des Verkäufers aus culpa in contrahendo...18 a) Aufklärungspflichten...18 b) Mitverschulden ( 254 Abs. 1 BGB) Ergebnis...20 C. Fazit...21 IV. Die eigentliche Seminararbeit Die Seiten sind jetzt mit arabischen Ziffern zu numerieren (1, 2, 3 usw.). Links ist ein Korrekturrand von mindestens 1/3 (7 cm) zu lassen! Schriftart und -größe: in der Regel Times New Roman 12 pt (Fußnotentext: 10 pt) Der Text sollte im Blocksatz formatiert sein. Die Arbeit ist zu untergliedern, wobei die Gliederungsziffern und Überschriften der Gliederung zu übernehmen sind. Beim Zitieren von Gesetzesparagraphen sind Absätze entweder mit der Abkürzung Abs., gefolgt von einer arabischen Ziffer, oder mit römischen Ziffern anzugeben; die Zitierweise sollte innerhalb der Arbeit aber einheitlich sein. Beispiel: entweder 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB oder 433 I 2 Nr. 1 BGB

11 11 Faustregel: Alle Aussagen in der Arbeit, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, sind durch Fußnoten mit Nachweisen aus Rechtsprechung und/oder Literatur zu belegen. Fußnoten können im Text entweder vor oder nach dem Satzzeichen gesetzt werden; dies sollte aber einheitlich geschehen. Zitierweise innerhalb der Fußnoten: grundsätzlich: Rechtsprechung vor Literatur; innerhalb der Rechtsprechung: Reihenfolge nach Rang des Gerichts (z. B. BVerfG, BGH, OLG). Die genaue Fundstelle ist entweder in Klammern oder durch ein Komma abgetrennt anzugeben, innerhalb der Arbeit aber einheitlich. Ist eine Entscheidung in mehreren Sammlungen/Zeitschriften veröffentlicht, sind vorrangig die amtliche Sammlung (BGHZ, RGZ) und die NJW zu zitieren. Beispiele: BGHZ 139, 241 (245) oder BGHZ 139, 241, 245. RGZ 150, 45 (47) oder RGZ 150, 45, 47. BGH, NJW 1990, 324 (325) oder BGH, NJW 1990, 324, 325. OLG Köln, WM 2003, 454 (456) oder OLG Köln, WM 2003, 454, 456. Die Literatur wird entsprechend den Zitierhinweisen im Literaturverzeichnis zitiert. Es ist zweckmäßig, innerhalb der Literaturangaben eine Reihenfolge einzuhalten. Üblich: entweder alphabetisch nach Autoren oder 1. Kommentare, 2. Lehrbücher, Monographien, Handbücher, 3. Aufsätze. Insbesondere bei Meinungsstreiten ist u. U. eine Abweichung von dieser Reihenfolge entsprechend der Bedeutung des jeweiligen Autors (z. B.: Begründer oder führender Vertreter einer bestimmten Ansicht) angebracht. Die genaue Fundstelle ist bei Aufsätzen ebenfalls entweder in Klammern oder durch ein Komma abgetrennt anzugeben, innerhalb der Arbeit aber einheitlich. Beispiele: Flume, AT, 58 I, S Köhler, BGB AT, 8 Rn. 9. (statt Rn. ist auch die Abkürzung Rdnr. oder Rdn. möglich)

12 12 MünchKomm-BGB/Kramer, 145 Rn. 2 oder Kramer, in: MünchKomm- BGB, 145 Rn. 2. Wertenbruch, NJW 2004, 1977 (1978) oder Wertenbruch, NJW 2004, 1977, Wenn in einem Werk Randnummern verwendet werden, ist das Werk nach Randnummern (also nicht nach Seiten oder Gliederungsziffern) zu zitieren. Sofern die Randnummernzählung in jedem Abschnitt/Paragraph des betreffenden Werks neu beginnt, ist vor der Randnummer der Abschnitt/Paragraph anzugeben. Verwendet das jeweilige Werk keine Randnummern, ist es nach Seiten oder/und Gliederungsziffern zu zitieren. Beispiele: Werk mit durchlaufender Randnummernzählung: Medicus, SchR I, Rn Werk mit in jedem Abschnitt neu beginnender Randnummernzählung: Brox/Walker, SchR BT, 25 Rn. 11. Werk ohne Randnummern: K. Schmidt, GesR, 28 III 1 c, S Bei Aufsätzen in Zeitschriften wird nach dem Namen des Autors sogleich (ohne in:!) die Abkürzung der Zeitschrift mit Jahr, Anfangsseite und genauer Fundstelle angegeben, also z. B. Lorenz, NJW 2004, 3020 (3021) und nicht Lorenz, in: NJW 2004, 3020 (3021). Mehrere Nachweise innerhalb einer Fußnote sind durch ein Semikolon voneinander zu trennen. Beispiel: Palandt/Heinrichs, 145 Rn. 2; Köhler, BGB AT, 8 Rn. 9. Der Text jeder Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben. Am Ende jeder Fußnote steht ein Punkt.

Formalien. bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten. Seminararbeit. Seminar zum Wirtschaftsprivatrecht

Formalien. bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten. Seminararbeit. Seminar zum Wirtschaftsprivatrecht Formalien bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten I. Deckblatt (Beispiel) stud. rer. oec. Max Muster Universitätsstraße 1 44227 Dortmund Matrikel-Nr. 111111

Mehr

Seminar zum Steuerrecht und Europarecht

Seminar zum Steuerrecht und Europarecht Formalien bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Hausarbeiten I. Deckblatt (Beispiel) stud. iur. Justus Jonas Universitätsstraße 1 35037 Marburg 6. Fachsemester Jura Matrikel-Nr. 111 111 Hausarbeit

Mehr

B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER

B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER Autorenhinweise für das German Journal of Legal Education Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Aufbau des Beitrages... 2 2. Autorenfußnote... 2 3. Gliederung... 2

Mehr

Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit

Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit 1 Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit (unter Bezugnahme auf 24 PO LLB DEWR 2011) I. Informationen zur schriftlichen Erstellung der Bachelorarbeit 1. Allgemeines - Umfang: Der Umfang der Bachelorarbeit

Mehr

JUSTUS-LIEBIG- UNIVERSITÄT GIESSEN

JUSTUS-LIEBIG- UNIVERSITÄT GIESSEN JUSTUS-LIEBIG- UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Prof. Dr. Franz Reimer Studiendekan Gießen, 28.2.2011 Formale Hinweise für die Anfertigung von Prüfungshausarbeiten am Fachbereich 01 Rechtswissenschaft

Mehr

Infoveranstaltung zu Klausur und Hausarbeit

Infoveranstaltung zu Klausur und Hausarbeit Infoveranstaltung zu Klausur und Hausarbeit Rechtzeitige Anmeldung für Klausur und Hausarbeit - nach Anmeldung überprüfen, ob Anmeldung erfolgreich war (evtl. Screenshot) - auch bei Wiederholungsklausuren

Mehr

Juristisches Seminar Fit für die Hausarbeit

Juristisches Seminar Fit für die Hausarbeit Juristisches Seminar Fit für die Hausarbeit Juristische Literatur suchen, finden und zitieren Nachzulesen bei: Fit für die Hausarbeit A. Juristische Literatur in Tübingen B. Literatur im Katalog (OPAC)

Mehr

Zitieren leicht gemacht // Die amerikanische sowie die deutsche Art der Zitation

Zitieren leicht gemacht // Die amerikanische sowie die deutsche Art der Zitation Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Zitieren leicht gemacht // Die amerikanische sowie die deutsche Art der Zitation Mike Siedersleben, 20. April 2010 Agenda Tutorium Was

Mehr

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Thomas Pallien Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht 1 Gliederung

Mehr

Merkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit

Merkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit Merkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit o Bestandteile der Arbeit: Deckblatt mit persönlichen Angaben zum Studierenden (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang, Fachsemester) und vollständiges

Mehr

Seminar zum Wirtschaftsprivatrecht

Seminar zum Wirtschaftsprivatrecht im Allgemeine Hinweise zum Seminar: - Abgabetermin: Dienstag, 23. Mai 2017 am Lehrstuhl (bis 15 Uhr) oder Poststempel - Veranstaltungstermine: Freitag, 23. Juni 2017, ab 9:00 Uhr s. t. bis ca. 17:00 Uhr

Mehr

Formalien für zivilrechtliche Hausarbeiten

Formalien für zivilrechtliche Hausarbeiten Professor Dr. Sebastian Martens Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäisches Privatrecht und Europäische Rechtsgeschichte Formalien für zivilrechtliche Hausarbeiten I. Allgemeines...1

Mehr

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit Geprüfte/-r Betriebswirt/-in Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit 1 Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Betriebswirt/Geprüften Betriebswirtin

Mehr

Die Beiträge sind wahlweise in deutscher oder in englischer Sprache zu verfassen.

Die Beiträge sind wahlweise in deutscher oder in englischer Sprache zu verfassen. 1 Autorenhinweise Abhandlungsteil 1. Zuständigkeit Manuskripte und korrigierte Druckfahnen sind zu übersenden an: Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann Institut für Internationales Wirtschaftsrecht Universitätsstraße

Mehr

Formalia für das Anfertigen von Bachelorarbeiten:

Formalia für das Anfertigen von Bachelorarbeiten: Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Fakultät Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. W. Jórasz 1 Formalia für das Anfertigen von Bachelorarbeiten: Beispiel für das Titelblatt: Planung

Mehr

Checkliste Hausarbeit

Checkliste Hausarbeit Checkliste Hausarbeit Die erste Hausarbeit sorgt häufig für Panikattacken. Wie soll man so viele Seiten füllen? Wie muss die Hausarbeit aussehen und wie zitiert man überhaupt richtig? Wir zeigen euch Schritt

Mehr

III. Abkürzungsverzeichnis... II

III. Abkürzungsverzeichnis... II III Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... II A. Anspruch V gegen K auf Kaufpreiszahlung gemäß 433 II BGB... 1 I. Wirksamer Kaufvertrag... 1 1. Willenserklärung des S... 3 a) Persönliches Angebot...

Mehr

Übersicht zu den formalen Anforderungen an eine Hausarbeit

Übersicht zu den formalen Anforderungen an eine Hausarbeit Prof. Dr. Felix Maultzsch, LL.M. (NYU) Übersicht zu den formalen Anforderungen an eine Hausarbeit I. Allgemeines Eine juristische Hausarbeit besteht aus einem Deckblatt (siehe dazu II.), dem Text des Sachverhalts

Mehr

Seminare zum Wirtschaftsprivatrecht

Seminare zum Wirtschaftsprivatrecht LL. M. (Köln/Paris), Maître en droit (Paris I Panthéon-Sorbonne) bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminararbeiten I. Allgemeiner Hinweis zu den Die unten stehenden Hinweise zu den sind ernst

Mehr

Hinweise für die Anfertigung von Hausarbeiten im Strafrecht

Hinweise für die Anfertigung von Hausarbeiten im Strafrecht Universität Potsdam Wintersemester 2013/14 Prof. Dr. Uwe Hinweise für die Anfertigung von Hausarbeiten im Strafrecht I. Formalien der Hausarbeit 1. Für Hausarbeiten sind Seiten im DIN A4-Format zu verwenden,

Mehr

Hinweise zur formalen und inhaltlichen Gestaltung von Haus- und Seminararbeiten

Hinweise zur formalen und inhaltlichen Gestaltung von Haus- und Seminararbeiten Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Universität Mannheim, Schloss Westflügel W 241/242, 68131 Mannheim Tel.: 0621/181-1394 Fax: 0621/181-1393

Mehr

ERGÄNZENDE HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN FORMALER VORGABEN

ERGÄNZENDE HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN FORMALER VORGABEN ERGÄNZENDE HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN FORMALER VORGABEN Für die Erstellung der Diplomarbeit gelten folgende formale Vorgaben: GLIEDERUNG (zu 4 Nr. 9 der DiplO) Die Diplomarbeit sollte sinnvoll untergliedert

Mehr

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Abgabe von Willenserklärungen: Eine Willenserklärung wird als abgegeben angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits

Mehr

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten Professor Dr. Ulrich Häde Februar 2015 Aufgabe Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten Verstehen Sie Ihre Hausarbeit oder Seminararbeit (Referat) als eine Form eigenen wissenschaftlichen Arbeitens; als

Mehr

Von der Sozietät zur Partnerschaft Hinweise zur Umwandlung und zum Haftungsprivileg

Von der Sozietät zur Partnerschaft Hinweise zur Umwandlung und zum Haftungsprivileg Von der Sozietät zur Partnerschaft Hinweise zur Umwandlung und zum Haftungsprivileg von RA Heiko Graß Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Stand 03-2013 Solange

Mehr

Leitlinien zu den Formalia einer Abschlussarbeit und Hausarbeit

Leitlinien zu den Formalia einer Abschlussarbeit und Hausarbeit Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung Bad Hersfeld Private, staatlich anerkannte Fachhochschule der DGUV Stand: 12/2013 Leitlinien zu den Formalia einer Abschlussarbeit und Hausarbeit Hinweise

Mehr

A. Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten/ Seminararbeiten

A. Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten/ Seminararbeiten MERKBLATT ZUR ERSTELLUNG JURISTISCHER HAUSARBEITEN, SEMINARARBEITEN UND KLAUSUREN A. Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten/ Seminararbeiten Bei der Erstellung einer Hausarbeit sind bestimmte Formalien

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

14. Frühjahrstagung. 04. 05. April 2014 Freiburg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht

14. Frühjahrstagung. 04. 05. April 2014 Freiburg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht 14. Frühjahrstagung 04. 05. April 2014 Freiburg Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht Rechtsanwalt am BGH Dr. Siegfried Mennemeyer, Karlsruhe 14. Frühjahrstagung

Mehr

Entwurf eines Deckblattes für die Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit

Entwurf eines Deckblattes für die Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit Universität Duisburg-Essen SG Einschreibungs- und Prüfungswesen Vorsitzende der Prüfungsausschüsse Universitätsstraße 2 45117 Essen Aushang Datum 12.März 2012 Entwurf eines Deckblattes für die Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

A. Biergarten Schöne Aussicht gegen S GmbH aus 280 I, 437 Nr.3, 434, 433 BGB

A. Biergarten Schöne Aussicht gegen S GmbH aus 280 I, 437 Nr.3, 434, 433 BGB Lösungsskizze Fall 1: Frage 1: A. Biergarten Schöne Aussicht gegen S GmbH aus 280 I, 437 Nr.3, 434, 433 BGB Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn der Biergarten Schöne Aussicht Klage erhoben hätte, die

Mehr

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Wegfall der Geschäftsgrundlage Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 14.12.209: Wegfall der Geschäftsgrundlage Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Fall 1 K kauft von

Mehr

Hinweise zur Erstellung einer Seminararbeit

Hinweise zur Erstellung einer Seminararbeit Hinweise zur Erstellung einer Seminararbeit 1. Seitengestaltung und Umfang - Die Arbeiten sind in digitaler Form zu erstellen. - Umfang der Seminararbeit: 15 bis maximal 20 Seiten. - Es sind DIN A4 Blätter

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Richtlinien für die Zitierweise am Institut für Angewandte Informatik und Formale Beschreibungsverfahren AIFB

Richtlinien für die Zitierweise am Institut für Angewandte Informatik und Formale Beschreibungsverfahren AIFB Richtlinien für die Zitierweise am Institut für Angewandte Informatik und Formale Beschreibungsverfahren AIFB Inhaltsverzeichnis 1. Hinweise zur Zitierweise und zum Literaturverzeichnis... 2 1.1. Allgemeine

Mehr

Hilfestellungen zur Formatierung der Diplomarbeit/Masterarbeit

Hilfestellungen zur Formatierung der Diplomarbeit/Masterarbeit Hilfestellungen zur Formatierung der Diplomarbeit/Masterarbeit 1 Generelle Gliederung / structuring (1) Deckblatt / cover (2) Aufgabenstellung / Task (Original vom Lehrstuhl) (3) Kurzfassung / abstract

Mehr

2 Organisationsverfassung der GmbH

2 Organisationsverfassung der GmbH 2 Organisationsverfassung der GmbH I. Geschäftsführer 1. Rechtsstellung 2. Vertretung 3. Bestellung und Abberufung 4. Haftung II. Gesellschafterversammlung 1. Zuständigkeit 2. Formalien 3. Stimmrecht und

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Formelle Anforderungen an Hausarbeiten

Formelle Anforderungen an Hausarbeiten Professur für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Stefan Koos Formelle Anforderungen an Hausarbeiten I. Erwarteter Umfang (-> nur Text der Ausarbeitung ohne Gliederung, Literaturverzeichnis

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Anlageberatung und Anlagevermittlung: Prospekte, Haftung, Verjährung anhand aktueller BGH-Rechtsprechung

Anlageberatung und Anlagevermittlung: Prospekte, Haftung, Verjährung anhand aktueller BGH-Rechtsprechung Anlageberatung und Anlagevermittlung: Prospekte, Haftung, Verjährung anhand aktueller BGH-Rechtsprechung RA Daniel Blazek, Bielefeld/Markdorf Haftung, Prospektierung Oktober/November 2010 Rechtsanwälte

Mehr

Aufbau von wissenschaftlichen Arbeiten am. Lehrstuhl für Thermische Verfahrenstechnik. Markus Lichti

Aufbau von wissenschaftlichen Arbeiten am. Lehrstuhl für Thermische Verfahrenstechnik. Markus Lichti 1. Jour-fixe am 29.1.2014 Aufbau von wissenschaftlichen Arbeiten am Lehrstuhl für Thermische Verfahrenstechnik Markus Lichti Technische Universität Kaiserslautern Lehrstuhl für Thermische Verfahrenstechnik

Mehr

Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration

Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration Anna Jung Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration Diplomica Verlag Anna Jung Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration ISBN: 978-3-8428-1248-2 Herstellung: Diplomica

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 18. Dezember 2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 18. Dezember 2014 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 323/14 4 StR 324/14 vom 18. Dezember 2014 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja - InsO 15a Abs. 4 Der faktische Geschäftsführer einer Gesellschaft

Mehr

Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit im Studiengang Physische Geographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit im Studiengang Physische Geographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main Prüfungsausschuss des Master-Studiengangs Physische Geographie Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit im Studiengang Physische Geographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main Die Masterarbeit wird

Mehr

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr.

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 07./08.01.2010: Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Thomas

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs

Professor Dr. Peter Krebs Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen. Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht

Mehr

Hinweise zur Anfertigung wissenschaftlicher Hausarbeiten

Hinweise zur Anfertigung wissenschaftlicher Hausarbeiten Hinweise zur Anfertigung wissenschaftlicher Hausarbeiten von Michael Dobstadt Das Ziel beim Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit ist es, in der Auseinandersetzung mit der bisherigen Forschung

Mehr

Hinweise zu den Formalien häuslicher Arbeiten Prof. Dr. Florian Jacoby (Stand: Wintersemester 2012/13)

Hinweise zu den Formalien häuslicher Arbeiten Prof. Dr. Florian Jacoby (Stand: Wintersemester 2012/13) Hinweise zu den Formalien häuslicher Arbeiten Prof. Dr. Florian Jacoby (Stand: Wintersemester 2012/13) I. Äußere Gestaltung der Arbeit Die Arbeit besteht aus zwei Teilen, den Vorseiten (Deckblatt, bei

Mehr

Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht

Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht Aktiengesellschaft Teil 3 (Europäische Aktiengesellschaft (SE), Gründung und Umwandlung/Formwechsel) B. Kapitalgesellschaftsrecht III. Recht der Europäischen

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

5.2.21 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Liquidator

5.2.21 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Liquidator 5.2.21 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Liquidator Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen 13 Fall: Stellvertretung Rechtsschein Schlossallee Lösung A.

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

beck-online Inhalt: Literatur

beck-online Inhalt: Literatur beck-online Inhalt: 0. Rechtsinformationen 1. Was ist beck-online überhaupt? 2. Was bietet beck-online? 3. Suchmöglichkeiten bei beck-online 4. Rechercheergebnisse weiterverwenden 5. Überblick über das

Mehr

Gestaltung einer Hausarbeit. 1 Formales. 1.1 Aufbau. Ruprecht-Karls-Universität Universität Heidelberg. Institut für Bildungswissenschaft

Gestaltung einer Hausarbeit. 1 Formales. 1.1 Aufbau. Ruprecht-Karls-Universität Universität Heidelberg. Institut für Bildungswissenschaft Ruprecht-Karls-Universität Universität Heidelberg Institut für Bildungswissenschaft Dieses Merkblatt zur Gestaltung einer Hausarbeit wurde von Lehrkräften des IBW erstellt und dient der Orientierung und

Mehr

50 Jahre Bundesgerichtshof

50 Jahre Bundesgerichtshof 50 Jahre Bundesgerichtshof FESTGABE AUS DER WISSENSCHAFT Herausgegeben von CLAUS-WILHELM CANARIS ANDREAS HELDRICH KLAUS J.HOPT CLAUS ROXIN KARSTEN SCHMIDT GUNTER WIDMAIER Band II. Handels- und Wirtschaftsrecht

Mehr

Klausurenkurs Handels- u. Wirtschaftsrecht sowie Gesellschafts- u. Konzernrecht. Handelsrecht Lösungsskizze zu Fall 7

Klausurenkurs Handels- u. Wirtschaftsrecht sowie Gesellschafts- u. Konzernrecht. Handelsrecht Lösungsskizze zu Fall 7 WM Cord Würmann WS 200/03 Klausurenkurs Handels- u. Wirtschaftsrecht sowie Gesellschafts- u. Konzernrecht Handelsrecht Lösungsskizze zu Fall 7 A. Anspruch A gegen K auf Lieferung von 2 Flaschen Wein aus

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Zitierweise. Zitierstil: The Chicago Manual of Style (CMS)

Zitierweise. Zitierstil: The Chicago Manual of Style (CMS) Leitfaden zur Anfertigung von Abschlussarbeiten am Lehr- und Forschungsgebiet Internationale Planungssysteme (09/2011) Die folgenden Hinweise zur Anfertigung einer Bachelorarbeit bzw. einer vergleichbaren

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Aktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung 1. Neue Formvorschriften 2. Pflichten beim Verkauf von Geschäftsanteilen 3. Vergütung von Überstunden Neue Formvorschriften für den Geschäftsverkehr In der Praxis bislang relativ unbeachtet hat der Gesetzgeber

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Hinweise zu den Formalien häuslicher Arbeiten Prof. Dr. Florian Jacoby (Stand: Wintersemester 2009/10)

Hinweise zu den Formalien häuslicher Arbeiten Prof. Dr. Florian Jacoby (Stand: Wintersemester 2009/10) Hinweise zu den Formalien häuslicher Arbeiten Prof. Dr. Florian Jacoby (Stand: Wintersemester 2009/10) I. Äußere Gestaltung der Arbeit Die Arbeit besteht aus zwei Teilen, den Vorseiten (Deckblatt, bei

Mehr

Leitlinien zum Verfassen von Hausarbeiten

Leitlinien zum Verfassen von Hausarbeiten Leitlinien zum Verfassen von Hausarbeiten Diese Leitlinien sind unverbindliche Empfehlungen; die Vorgaben des jeweiligen Aufgabenstellers haben Vorrang und sollten stets beachtet werden. I. Aufbau der

Mehr

Fehlende due diligence und die Entbehrlichkeit der Fristsetzung isd 281 II Alt. 2, 440.1 Alt. 3 BGB RA Florian Fritz, Dipl.-Jur.Univ.

Fehlende due diligence und die Entbehrlichkeit der Fristsetzung isd 281 II Alt. 2, 440.1 Alt. 3 BGB RA Florian Fritz, Dipl.-Jur.Univ. 1 Fehlende due diligence und die Entbehrlichkeit der Fristsetzung isd 281 II Alt. 2, 440.1 Alt. 3 BGB RA Florian Fritz, Dipl.-Jur.Univ. Der folgende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit sich eine fehlende

Mehr

Formale Vorgaben für die Seminararbeit

Formale Vorgaben für die Seminararbeit Hermann-Kesten-Kolleg Nürnberg Formale Vorgaben für die Seminararbeit Inhaltsverzeichnis Umfang...2 Layout...2 Bibliografie...3 Erstellen von einzelnen bibliografischen Nachweisen...3 Zusammenstellen der

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

Hausarbeit. Formalia. Struktur. Deckblatt (siehe auch Anhang 1 auf Seite 7) Inhaltsverzeichnis. Einleitung. Hauptteil. Fazit. Literaturverzeichnis

Hausarbeit. Formalia. Struktur. Deckblatt (siehe auch Anhang 1 auf Seite 7) Inhaltsverzeichnis. Einleitung. Hauptteil. Fazit. Literaturverzeichnis Hausarbeit Formalia Schriftart: Times New Roman, Schriftgröße 12 Schriftart: Arial, Schriftgröße 11 Zeilenabstand: 1,5 Ränder: links = 2,5 cm // rechts= 4,5cm Blocksatz Fußnoten: Times New Roman, Schriftgröße

Mehr

Hinweise zur Betreuung von Abschlussarbeiten durch Prof. Dr. Funck

Hinweise zur Betreuung von Abschlussarbeiten durch Prof. Dr. Funck Hinweise zur Betreuung von Abschlussarbeiten durch Prof. Dr. Funck Stand: Mai 2014 Vorbemerkungen Die formale Anmeldung für die Arbeit und deren Abgabe erfolgen über den Prüfungsausschuss. Die Erfüllung

Mehr

Merkblatt zur Form der Seminararbeit

Merkblatt zur Form der Seminararbeit Merkblatt zur Form der Seminararbeit Die nachstehenden Hinweise zur äußeren Form der Seminararbeit sind nur als Vorschläge gedacht. Je nach Fach werden sich insbesondere bei den Zitierregeln und dem Literaturverzeichnis

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 258/05 BESCHLUSS vom 24. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 130 Nr. 6, 520 Abs. 5 Zur Frage der eigenverantwortlichen Prüfung einer Berufungsbegründungsschrift

Mehr

Hausarbeit und Klausur

Hausarbeit und Klausur Klausur: Hausarbeit und Klausur 1) Zeitliche Abfolge: Arbeitsweise Klausur Deckblatt anfertigen (am Abend vor der Klausur), Beispiel siehe unten Ränder einzeichnen, 1/3 Rand auf jeder Seite (auch am Abend

Mehr

Die Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes im Recht der Personengesellschaft, was folgt daraus für die Praxis? Prof. Dr.

Die Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes im Recht der Personengesellschaft, was folgt daraus für die Praxis? Prof. Dr. Die Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes im Recht der Personengesellschaft, was folgt daraus für die Praxis? Prof. Dr. Barbara Grunewald Inhaltsübersicht I. Die Entwicklung der Judikatur 1. Die Vorläuferentscheidungen

Mehr

Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten

Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten Grundkurs Öffentliches Recht I WiseSe 2010/2011 Prof. Dr. Jens Kersten Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten I. Formale Anforderungen Bitte nehmen Sie die nachfolgenden formalen Anforderungen ernst!

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

LAYOUT und GLIEDERUNG. Was Sie bei der Erstellung Ihrer Seminararbeit unbedingt beachten müssen!

LAYOUT und GLIEDERUNG. Was Sie bei der Erstellung Ihrer Seminararbeit unbedingt beachten müssen! LAYOUT und GLIEDERUNG Was Sie bei der Erstellung Ihrer Seminararbeit unbedingt beachten müssen! Seitenlayout DIN A4 Hochformat einseitig bedruckt Seitenränder: oben 3 cm unten 2,5 cm links 3 cm rechts

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

DAVID Mitgliederversammlung 2006. 24.06.2006 in Ludwigshafen - Maudach

DAVID Mitgliederversammlung 2006. 24.06.2006 in Ludwigshafen - Maudach DAVID Mitgliederversammlung 2006 24.06.2006 in Ludwigshafen - Maudach Welche Schritte kann man gegen einen Sachverständigen unternehmen, wenn dieser ein falsches Gerichtsgutachten erstattet hat? - Sachverständigenhaftung

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager Dateiname: ecdl2_03_05_documentation Speicherdatum: 22.11.2004 ECDL 2003 Modul 2 Computermanagement und Dateiverwaltung

Mehr

Aktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Neues Schadensersatzrecht. 2. Haftung von Inline- Skatern

Aktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Neues Schadensersatzrecht. 2. Haftung von Inline- Skatern A 1. Neues Schadensersatzrecht 2. Haftung von Inline- Skatern 3. Bußgeldtabelle in Euro Schmerzensgeldanspruch verbessert Der Bundestag hat das Schadensersatzrecht reformiert. Dabei wird in 253 BGB ein

Mehr

Vom 16. Dezember 2010

Vom 16. Dezember 2010 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung Vom 16. Dezember

Mehr

Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.v. informiert:

Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.v. informiert: Nachfolgend einige Beispiele für Werbungen auf Facebook, zuvor der entsprechende Auszug aus der Anlage 4 zu 5 der Pkw-EnVKV: Abschnitt II In elektronischer Form verbreitetes Werbematerial 1. In Werbematerial,

Mehr

Der grundsätzliche Aufbau der Hausarbeit Die Hausarbeit enthält folgende Bestandteile: Einband Titelblatt Inhaltsverzeichnis / Gliederung Einleitung Abhandlung / Fließtext Anhang Literatur- und Quellenverzeichnis

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr