Ergebnisprotokoll. Amtschefkonferenz am 16. Januar 2003 in Berlin. V o r s i t z:

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Transkript:

Ergebnisprotokoll V o r s i t z: Staatssekretär Dr. Karl-Otto Kreer Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

TOP 7.5: Information des BMVEL zum Stand der WTO-Verhandlungen Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder nehmen den mündlichen Bericht des BMVEL zur Kenntnis.

T a g e s o r d n u n g der Amtschefkonferenz 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2.1 Nationale Modulation - Bericht des BMVEL (Mecklenburg-Vorpommern) 2.2 Umsetzung der nationalen Modulation in den Ländern (Bayern) 2.3 Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem InVeKoS (Sachsen) 3. Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 3.1 Beschlüsse der EU-Gipfel vom 24./25.10.2002 und vom 12./13.12.2002 - Bericht des BMVEL (Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg) 3.2 Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Änderung der GAP nach der Halbzeitbewertung (Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern) 4. Nationale Rahmenbedingungen 4.1 Erzeugung von Bioenergie in der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg) 4.2 Innerstaatliche Haftung bei Anlastungen durch die EU-KOM - Bericht Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern) 4.3 Weiteres Vorgehen beim Bericht Zukunft der Tierhaltung der gleichnamigen Arbeitsgruppe im BMVEL Bericht des BMVEL (BMVEL, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) 4.4 Bundesprogramm ökologischer Landbau Stand der Umsetzung (Niedersachsen) 4.5 Mehrgefahrenversicherung (Sachsen)

2 4.6 Verlängerung der bisherigen Regelung für ausländische Saisonarbeitskräfte über 2003 hinaus (Baden-Württemberg) 5. Umweltaspekte in der Agrarwirtschaft 5.1 Lage und Entwicklung der Landwirtschaft nach dem Hochwassergeschehen Bericht Sachsen 5.2 Verbringen von Gülle aus anderen Mitgliedstaaten (Niedersachsen) 5.3 Bundesweite Förderung von Agrarumweltmaßnahmen nach dem Flächenprinzip (Nordrhein-Westfalen) 5.4 Länderübergreifende Agrarumweltförderung (Hessen) 5.5 Anrechnung von Senken im Rahmen internationaler Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll und Teilnahme an flexiblen Maßnahmen: Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft Bericht des BMVEL (Baden-Württemberg) 6. Verbraucherschutz und Veterinärwesen 6.1 Einrichtung einer zentralen Akkreditierungsstelle Bericht Niedersachsen (Niedersachsen) 6.2 Gründung einer Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz LAGV Bericht des Vorsitzlandes Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalen) 6.3 Zuständigkeit für Rindfleischetikettierung (Brandenburg) 6.4 Probleme bei der Etikettierung von Rindfleisch im losen Verkauf (Bayern) 7. Verschiedenes 7.1 Einrichtung einer Länderarbeitsgruppe Landwirtschaft (LAL) Bericht Hessen (Hessen)

7.2 Konzeption eines Honorierungssystems für Gemeinwohlleistungen Bericht Hessen (Hessen) 7.3 Einsatz von Experten im Rahmen der Task Force Tierseuchenbekämpfung auf Bund-Länder-Ebene (Niedersachsen) 7.4 Information über einen Beschluss der Bauministerkonferenz (mündlicher Bericht Mecklenburg-Vorpommern) 7.5 Informationen des BMVEL zum Stand der WTO-Verhandlungen

TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird bestätigt.

TOP 2.1: Nationale Modulation Bericht des BMVEL Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten das BMVEL eine standardisierte Umfrage über die geplanten Maßnahmen der Länder bei der Umsetzung der nationalen Modulation durchzuführen und deren Ergebnis allen Ländern möglichst zeitnah zur Kenntnis zu geben.

TOP 2.2: Umsetzung der nationalen Modulation in den Ländern Der Tagesordnungspunkt wurde mit TOP 2.1 gemeinsam behandelt und beschlossen.

TOP 2.3: Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder sind der Auffassung, dass in einer Reihe von Bereichen der Agrarpolitik Verwaltungs- und Kontrollverfahren geprüft werden sollte, inwieweit Harmonisierungspotentiale bestehen. Dazu werden die Länder dem Vorsitzland bis zum 01.02.2003 Sektoren benennen. Die Amtschefkonferenz wird die Ergebnisse dieser Zusammenstellung auf der ACK im März 2003 weiterführend beraten.

TOP 3.1: Beschlüsse der EU-Gipfel vom 24./25.10.2002 und vom 12./13.12.2002 - Bericht des BMVEL Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis.

TOP 3.2: Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Änderung der GAP nach der Halbzeitbewertung Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder begrüßen die Absicht des Bundes, umgehend nach Vorliegen der Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 die Länder zu einer Bund- Länder-Besprechung einzuladen, um eine abgestimmte Position Deutschlands für die weiteren Verhandlungen für die Agrarministerkonferenz im März 2003 in Schwerin vorzubereiten. Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Nach Auffassung der o.g. Länder sind für die Bewertung der Legislativvorschläge der EU-Kommission insbesondere nachfolgende Kriterien von entscheidender Bedeutung: Eine Entkopplung der Direktzahlungen muss zur Verbesserung der WTO-Konformität und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Direktzahlungen beitragen, den bürokratischen Aufwand reduzieren, die Benachteilungen einzelner Flächennutzungen und von Regionen beseitigen und darf nicht erneut zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Eine obligatorische dynamische Modulation darf nur zu moderaten Umschichtungen von der 1. in die 2. Säule der GAP führen, muss eine deutliche soziale Komponente (Freibetrag) beinhalten, die Mittel müssen in der jeweiligen Region verbleiben, der Landwirtschaft wieder vollständig zur Verfügung gestellt werden und für ein erweitertes Maßnahmenspektrum verwendbar sein. Cross Compliance muss sich auf wenige klar definierte, leicht kontrollierbare und EU-weit geltende Kriterien beschränken. Die o.g. Länder weisen daraufhin, dass die bisher bekannt gewordenen Verordnungsentwürfe der EU- Kommission insbesondere bei der Entkopplung und bei Cross Compliance einen enormen Zuwachs an Verwaltungsaufwand und Bürokratie sowie dementsprechend ein massiv ansteigendes Anlastungsrisiko befürchten lassen. Im Übrigen sollten im Hinblick auf die Planungssicherheit und die Verlässlichkeit für die Landwirtschaft grundsätzliche Änderungen nicht während der Laufzeit der Agenda 2000 in Kraft gesetzt werden. Dies gilt auch für ein vorzeitiges in Kraft treten der Änderungen der Milchmarktordnung.

Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Eine zusätzliche Kürzung der Direktzahlungen zur Finanzierung von Maßnahmen der Zweiten Säule wird abgelehnt. Zusätzliche Preissenkungen und Quotenaufstockungen im Milchsektor sind nicht in Betracht zu ziehen. 2 Protokollerklärung Bayern: Nach Auffassung Bayerns sind für die Bewertung der Legislativvorschläge der EU- Kommission insbesondere nachfolgende Kriterien von entscheidender Bedeutung: Eine Entkopplung der Direktzahlungen muss zur Verbesserung der WTO-Konformität und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Direktzahlungen beitragen, den bürokratischen Aufwand reduzieren und darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Eine ggf. vom Europäischen Rat beschlossene obligatorische dynamische Modulation darf nur zu moderaten Umschichtungen von der 1. in die 2. Säule der GAP führen, muss eine deutliche soziale Komponente (Freibetrag) beinhalten, die Mittel müssen in der jeweiligen Region verbleiben, der Landwirtschaft wieder vollständig zur Verfügung gestellt werden und für ein erweitertes Maßnahmenspektrum verwendbar sein. Cross Compliance muss sich auf wenige klar definierte, leicht kontrollierbare und EU-weit geltende Kriterien beschränken. Bayern weist daraufhin, dass die bisher bekannt gewordenen Verordnungsentwürfe der EU-Kommission insbesondere bei der Entkopplung und bei Cross Compliance einen enormen Zuwachs an Verwaltungsaufwand und Bürokratie sowie dementsprechend ein massiv ansteigendes Anlastungsrisiko befürchten lassen. Im Übrigen sollten im Hinblick auf die Planungssicherheit und die Verlässlichkeit für die Landwirtschaft grundsätzliche Änderungen nicht während der Laufzeit der Agenda 2000 in Kraft gesetzt werden. Dies gilt auch für ein vorzeitiges in Kraft treten der Änderungen der Milchmarktordnung. Protokollerklärung der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein: Das BMVEL wird gebeten, bei den Verhandlungen auf der EU-Ebene ein besonderes Gewicht auf die Vollzugstauglichkeit der Neuregelungen einschließlich einer ausreichenden Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten zu legen.

3 Protokollerklärung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland: Die o.g. Länder sehen grundsätzlich die Entkoppelung als Schritt in die richtige Richtung. Voraussetzung ist aber die Beseitigung der wettbewerbsverzerrenden Folgen der bisherigen Regionalisierung in Deutschland. Die o.g. Länder bleiben daher bei ihrer Forderung, nach einheitlichen produktunabhängigen Bewirtschaftungsentgelten für Deutschland. Dieses Ziel muss zumindest mittelfristig angestrebt werden.

TOP 4.1: Erzeugung von Bioenergie in der Landwirtschaft Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder gehen davon aus, dass die in der Koalitionsvereinbarung des Bundes (S. 47/48) bekundete Absicht, die Entwicklung der Energiepolitik zugunsten der Nutzung erneuerbarer Energien fortzusetzen und insbesondere die Energiegewinnung aus Biomasse sowie Biotreib- und Schmierstoffe verstärkt zu fördern, nachhaltig Wertschöpfungspotentiale im ländlichen Raum erschließen und Perspektiven für die Landwirte als Energiewirte eröffnen. Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten den Bund, zur Frühjahrstagung der Amtschefs- und Agrarministerkonferenz in Schwerin sein Konzept zur konkreten Umsetzung dieses Zieles vorzustellen.

TOP 4.2: Innerstaatliche Haftung bei Anlastungen durch die EU-KOM Bericht Mecklenburg- Vorpommern Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder nehmen den Bericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis.

TOP 4.3: Weiteres Vorgehen beim Bericht Zukunft der Tierhaltung der gleichnamigen Arbeitsgruppe im BMVEL - Bericht des BMVEL Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten das BMVEL bei der von ihm angekündigten Weiterentwicklung des Konzepts Zukunft der Tierhaltung alle Einflussfaktoren ausgewogen zu berücksichtigen und die Länder zu den Beratungen hinzuzuziehen. Protokollerklärung Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen: Unter den Einflussfaktoren sind insbesondere auch Fragen der Tierzucht ausgewogen zu berücksichtigen.

TOP 4.4: Bundesprogramm ökologischer Landbau Stand der Umsetzung Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten das BMVEL, auf der kommenden Agrarministerkonferenz über den Stand der genehmigten Projekte und Ergebnisse des Bundesprogramms Ökologischer Landbau zu informieren.

TOP 4.5: Mehrgefahrenversicherung Die Amtschefkonferenz verweist auf den Beschluss der AMK von Bad Arolsen über die Mehrgefahrenversicherung und bittet Sachsen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Kongresses vom 16. 01. 2003 für die AMK in Schwerin einen Bericht vorzulegen. Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder verweisen im Übrigen auf den Beschluss 4.2 der AMK vom 21. 09. 2001 in Prenzlau.

TOP 4.6: Verlängerung der bisherigen Regelung für ausländische Saisonarbeitskräfte über 2003 hinaus Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder stellen fest, dass mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetz) bei der Beurteilung des Vorliegens einer kurzfristigen (geringfügigen) Beschäftigung die Jahresfrist (Kalenderjahr) statt bisher der Jahreszeitraum zugrundegelegt wird und somit ab dem 1. April 2003 eine erhebliche Erleichterung für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmerinnen und arbeitnehmer in der Landwirtschaft gegeben ist. Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten das BMVEL, sich bei den zuständigen Bundesressorts dafür einzusetzen, dass die bisherige Regelung für die Zulassung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je Betrieb über 2003 hinaus zur Anwendung kommen. Dabei soll auf eine weitere Vereinfachung des Zulassungs-/Bewilligungsverfahrens und auf eine längere Aufenthaltsdauer ausländischer Saisonarbeitskräfte je Person von 3 auf 4 Monate und je Betrieb von 7 auf 8 Monate hingewirkt werden. Protokollerklärung der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig- Holstein: Die o.g. Länder stellen fest, dass der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes sinnvolle Ansätze für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmerinnen und arbeitnehmer in der Landwirtschaft enthält.

TOP 5.1: Lage und Entwicklung der Landwirtschaft nach dem Hochwassergeschehen Bericht Sachsen Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.

TOP 5.2: Verbringen von Gülle und Hühnerkot aus anderen Mitgliedstaaten 1. Zur Zeit ist das Verbringen von unverarbeitetem und bearbeitetem Hühnertrockenkot und sonstiger Gülle anderer Tierarten durch die Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung in Verbindung mit den Richtlinien 92/118/EWG und 89/662/EWG geregelt. Danach unterliegt das Verbringen einem Genehmigungsvorbehalt. Unverarbeitete Rinder- und Schweinegülle darf nur im Grenzgebiet auf die Flächen desselben Betriebes ausgebracht werden. Das Verbringen von unverarbeitetem Hühnertrockenkot wurde bisher nur zum sofortigen Unterpflügen genehmigt. Durch die Verabschiedung der Verordnung (EG) 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte wird die Rechtslage geändert. Die Bestimmungen der Verordnung sind ab dem 01.05.2003 anzuwenden. Nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a dieser Verordnung ist Gülle Material der Kategorie 2. Neben anderen Verfahren wie Verbrennen oder Hochdruckerhitzung kann Gülle gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchstabe e der Verordnung, sofern nach Ansicht der zuständigen Behörde keine Gefahr der Verbreitung einer schweren übertragbaren Krankheit von der Gülle ausgeht, - als unverarbeiteter Rohstoff in einer nach der Verordnung zugelassenen Biogas- bzw. Kompostieranlage oder in einer für diesen Zweck zugelassenen technischen Anlage verwendet werden; - nach Maßgabe der Verordnung auf Böden ausgebracht werden; oder - nach von der Kommission noch festzulegenden Vorschriften in einer Biogasanlage verarbeitet oder kompostiert werden. Nach Anhang VIII Kapitel III der Verordnung mit Vorschriften zum Verbringen von Gülle ist der Handel nicht verboten, wenn sie nicht aus Gebieten stammt, die keinen Beschränkungen wegen Ausbruch einer schweren übertragbaren Krankheit unterliegen. Geflügelgülle darf nicht aus Gebieten stammen, die Beschränkungen wegen Ausbruch der Newcastle-Krankheit oder Geflügelpest unterliegen. 2. Durch die Verabschiedung der Verordnung 1774/2002 sind die Rechtsvorschriften zur Verwendung von Gülle umfassend harmonisiert worden. Da die Vorschriften des Art. 8 der geltenden VO so geändert werden sollen, dass die Versendung unverarbeiteter Gülle in andere Mitgliedstaaten ermöglicht wird, ist davon auszugehen, dass sich das Verbringen von Gülle ausweitet. 2

3. Die bisherigen Verfahren, die für die Verbringung genehmigte Menge, wie z.b. in Niedersachsen von einem Flächennachweis abhängig zu machen, sind nicht mehr durchführbar. 4. Um Entsorgungsprobleme von Gülle und Hühnerkot anderer Mitgliedsstaaten (ggf. auch der Beitrittsstaaten) nicht nach Deutschland zu verlagern, ist ein alternatives Nachweisverfahren zu entwickeln. Dabei sollten auch maximale Transportentfernungen geprüft werden. Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten das BMVEL zu einer Besprechung einzuladen, um die erforderlichen Schritte gemeinsam mit den Ländern abzustimmen.

TOP 5.3: Bundesweite Förderung von Agrarumweltmaßnahmen nach dem Flächenprinzip Kein Beschluss.

TOP 5.4: Länderübergreifende Agrarumweltförderung Kein Beschluss.

TOP 5.5: Anrechnung von "Senken" im Rahmen internationaler Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll und Teilnahme an flexiblen Maßnahmen: Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft - Bericht des BMVEL 1. Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. Die Bundesregierung wird gebeten, bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene insbesondere zu klären, inwieweit Leistungen der Land- und Forstwirtschaft bei der CO 2 -Einbindung, die über ihre allgemeinen Verpflichtungen zum Klimaschutz hinausgehen, im Rahmen der flexiblen Maßnahmen (Emissionsminderungsprojekte mit den Industrieländern) genutzt und damit honoriert werden können.

TOP 6.1: Einrichtung einer zentralen Akkreditierungsstelle - Bericht Niedersachsen Kein Beschluss.

TOP 6.2: Gründung einer Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz - LAGV - Bericht des Vorsitzlandes Nordrhein-Westfalen Die Amtschefkonferenz nimmt den Bericht des Vorsitzlandes und die Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz zur Kenntnis.

TOP 6.3: Zuständigkeit für Rindfleischetikettierung Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.

TOP 6.4: Probleme bei der Etikettierung von Rindfleisch im losen Verkauf Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder begrüßen die Ankündigung des Bundes, dass das BMVEL in Kürze zu einer Arbeitsbesprechung einladen wird, um die Probleme bei der Durchführung der Rindfleischetikettierung zu erörtern.

TOP 7.1: Einrichtung einer Länderarbeitsgruppe Landwirtschaft (LAL) Bericht Hessen Die Amtschefkonferenz nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis und beauftragt sie mit der Fortsetzung der Arbeit zur Einrichtung einer Länderarbeitsgemeinschaft Landwirtschaft (LAL). Anlässlich der Agrarministerkonferenz vom 19. bis 21. März 2003 in Schwerin ist erneut durch das federführende Land Hessen zu berichten. Protokollnotiz Baden-Württemberg: Zu o.g. Beschluss enthält sich Baden-Württemberg der Stimme.

TOP 7.2: Konzeption eines Honorierungssystems für Gemeinwohlleistungen Bericht Hessen Die Federführung der durch die AMK Bad Arolsen eingesetzten Bund-/Länder-Arbeitsgruppe zur Abgrenzung und Bewertung der Gemeinwohlleistungen wird Bayern übertragen.

TOP 7.3: Einsatz von Experten im Rahmen der Task Force Tierseuchenbekämpfung auf Bund-Länder-Ebene Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.

TOP 7.4: Information über einen Beschluss der Bauministerkonferenz (mündlicher Bericht Mecklenburg-Vorpommern) Kein Beschluss.

TOP 7.5: Information des BMVEL zum Stand der WTO-Verhandlungen Die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder nehmen den mündlichen Bericht des BMVEL zur Kenntnis.