Gesetzentwurf. 13. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG. Drucksache 13n der Landesregierung
|
|
- Gisela Weiß
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 13. Wahlperiode Drucksache 13n Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Ergänzung und Änderung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" A. Problem Die Stiftung "Preußischer Kulturbesitz'' hat gern. 3 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes vom 25. Juli 1957 (BGBI. I S. 841) in der Fassung des Artikels 3 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBI. I S. 1221) den Zweck, bis zu einer Neuregelung nach der Wiedervereinigung die ihr übertragenen preußischen Kulturgüter zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen. Die Stiftung wird gemeinsam durch Bund und Länder finanziert. Nach dem Beitritt der neuen Bundesländer ist die Finanzierung neu zu regeln. B. Lösung Nach dem Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz vom 12. März 1992 war das Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" wie folgt zu andern: - Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen treten dem Abkommen mit Wirkung vöm 1. Januar 1992 bei. - Bis zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zum 1. Januar 1995 wird für die Jahre 1992 bis einschließlich 1994 eine übergangsweise Finanzierung der Stiftung vereinbart an der sich alle Länder beteiligen. Diese Regelung sieht vor, daß der von den Ländern gemeinsam aufzubringende jährliche Zuwendungsbetrag zu insgesamt 21 % auf die D e Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und emzeln beim Verlag Schmidt & Klaumg, Ringstraße 19, 2300 Kiel1, Femrut04 31/ zu beziehen
2 Drucksache 13/745 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode neuen Länder und den in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Teil des Landes Berlin entfällt. Diese Länder bringen den sich daraud ergebenen Gesamtbetrag im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahlen auf. Für 1992 jedoch nur zu einem Drittel, für das Jahr 1993 zu zwei Dritteln. Die Differenzbeträge, die sich daraus für die Jahre 1992 und 1993 ergeben, werden von den alten Ländern mitgetragen. Alle auf die alten Länder entfallenen Beträge werden von diesen nach dem bisher geltenden Verteilungsschlüssel aufgebracht. Das Abkommen bedarf gern. Artikel 30 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein der Zustimmung in der Rechtsform eines Gesetzes durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. C. Alternativen Keine D. Direkte Kosten und Verwaltungsaufwand 1992 entstehen Mehrkosten in Höhe von ,00 DM werden Mehrkosten in Höhe von ca ,00 DM entstehen. E. Federführung Federführend zuständig ist die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport des Landes Schleswig-Holstein. 2
3 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode Drucksache 13/745 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Ergänzung und Änderung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1 (1) Dem Abkommen aller Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Dezember 1992 zur Ergänzung und Änderung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" wird zugestimmt. (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 3
4 Drucksache 13/745 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode Abkommen Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-WQrttemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-westtalen, das Land Rheinland-P!alz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und das Land Thüringen schließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes Abkommen zur Ergänzung und Anderung des Abkommens Qber die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" vom lb. Oktober
5 Schleswig-Holsteinischer Landtag Wahlperiode Drucksache 13/745 Artikel I Die LAnder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sach&en Anhalt_und Thüringen -.neue Länder- treten dem Abkommen mit Wirkung vom l, Januar ~9.92 bei. Artikel II Art. 4 Abs. 2 gilt für die Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1994 in folgender Fassung: Der von den Ländern gemeinsam aufzubringende jährliche Zuwendungsbetrag entfällt zu in5ges~t 21 % auf die neuen Länder und den in Art.. 3 des Einigungsvertroges genannten Teil des Landes Berlin. Diese bringen den sich daraus ergebenden Gesamtbetrag im Verhältnis ihrer Bevölkerungsz!lhlen auf, jedoch für dos Jahr 1992 nur ZU einem Drittel und für das Jahr 1993 zu zwei Dritteln; die hiernach für die Jahre 1992 und 1993 sich ergebenden Differenzbeträge werden von den alten Ländern mitgetragen. Alle auf die alten Länder entfallenden Beträge werden von ihnen nach dem bisher geltenden Verteilungschlüssel (Art. 4 Abs. 2 alte Fassung) aufgebracht. Artikel III Das Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Jonuar 1992 in Kraft. Die Zustimmungserklärungen sind gegenüber dem Bundesminister des Innern abzugeben. Bonn, den '17. Dezember
6 Drucksache Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode För die Bundesrepublik Deutschland Für Für den Freistaat Bayern ~~!- Für das Land Berlin Für das Land Brandenburg M~!J/f Für die Freie ~ansestadt -- Yf~,/},~~-. / '' Bremen Für die Freie und Hansestadt Harnburg Für das Land Hessen Für das Land Mecklenburg-Vorpommern 6
7 Schleswig-Holsteinischer Landtag Wahlperiode Drucksache 13/745 F~r das Land Niedersachsen ~~ l"o.r das Jand Nordrhein-~estfalen ~CUkVleAl~ FO.r das Land Rheinland-Pfalz PO.r das Saarland FO.r den Freistaat Sachsen Für das Land Sachsen-Anhalt I /.? ' ~~~-- Für das Land Schleswig-Holstein fef{)& Für das Land Thüringen
8 Drucksache Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode Begründung: Die Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" hat gemäß 3 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes vom 25. Juli 1957 (BGBl. I S. 841) in der Fassung des Artikels 3 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 ( BGBl. I s. 1221) den Zweck, "bis zu einer Neuregelung nach der Wiedervereinigung die ihr übertragenen Preußischen Kulturgüter.. zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen... ". Die Stiftung wird gemeinsam durch Bund und Länder finanziert (vgl. Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" vom 18. Oktober 1974 (GVOBl S. 113, 217). Nach dem Beitritt der neuen Bundesländer ist die Finanzierung neu zu regeln. Nach dem Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz vom 12. März 1992 sollte das Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" wie folgt geändert werden: - Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - neue Länder - treten dem Abkommen mit Wirkung vom 1. Januar 1992 bei. - Bis zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zum 1. Januar 1995, d.h. für die Jahre 1992 bis 1994, wird eine übergangsweise Finanzierung der Stiftung vereinbart, an der sich alle Länder beteiligen. Diese Übergangsregelung ist in Artikel II des Abkommens zur Ergänzung und Änderung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kult.urbesitz" wie folgt geregelt: "Der von den Ländern gemeinsam aufzubringende jährliche Zuwendungsbetrag entfällt zu insgesamt 21 % auf die neuen Länder und den in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Teil des Landes Berlin. Diese bringen den sich daraus ergebenden Gesamtbetrag im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahlen auf, jedoch für das Jahr 1992 nur zu einem Drittel und für das Jahr 1993 zu zwei Dritteln; die hiernach für die Jahre 8
9 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode Drucksache 13n und 1993 sich ergebenden Differenzbeträge werden von den alten Ländern mitgetragen. Alle auf die alten Lnder entfallenden Beträge werden von ihnen nach dem bisher geltenden Verteilungsschlüssel (Art. 4 Abs. 2 alte Fassung) aufgebracht." Die KMK hat dem Abkommen am 25./26. Juni 1992 zugestimmt. Das Abkommen wurde am 17. Dezember 1992 durch die Vertreter aller Bundesländer unterzeichnet. Der von der Bundesregierung beschlossenen Satzungsänderung hat der Bundesrat am zugestimmt. 9
Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!#
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkä änderungsstaatsvertrag Federführend ist der Ministerpräsident
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-
MehrAuswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%
Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon
MehrBevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025
Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante
MehrSpielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN
Mehr51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5294 6. Wahlperiode 05.04.2016 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2014. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2014 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2016 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/363 6. Wahlperiode 29.02.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4174 5 Wahlperiode 02.03.2011 GESETZENTWURF der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2343 17. Wahlperiode 06.03.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig- Holstein und der Freien
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2933 18. Wahlperiode 24.04.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein für
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/713 6. Wahlperiode 02.05.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern und der Freien
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: März 2014) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrPapier verarbeitende Industrie
Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen
Mehr2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999
Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik
MehrGesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 18.10.2016 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, anliegend übersende ich den von der
MehrBedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland
Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland Entwicklung der Einwohnerzahl Deutschlands bis 2060 84 Mio. Personen 82 80 78 76 74 72 70 68 66 Variante1-W1 Variante 2 - W2 64 62 60 2010 2015 2020
MehrFreigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )
DNotI Deutsches Notarinstitut Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht (Stand 21.5.2002) Die nachfolgende Übersicht faßt die Ausführungsgesetze der Bundesländer zum Grundstücksverkehrsgesetz zusammen, geordnet
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die 16 Bundesländer. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de DOWNLOAD Jens Eggert Downloadauszug aus dem Originaltitel: Name: Datum: 21
Mehr1.4.1 Sterblichkeit in Ost- und Westdeutschland
1.4.1 in Ost- und Westdeutschland Die ist im Osten noch stärker gesunken als im Westen. Die Gesamtsterblichkeit ist in Deutschland zwischen 1990 und 2004 bei Frauen und Männern deutlich zurückgegangen
MehrEntwurf. Artikel 1. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig- Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2331 6. Wahlperiode 30.10.2013
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2331 6. Wahlperiode 30.10.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig- Holstein, der Freien und
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrDurchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit
Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit OTTO hat die getätigten Einkäufe über otto.de (=Warenkörbe) der vergangenen drei Weihnachtssaison betrachtet und den Durchschnittswarenkorb, d.h.
MehrMarktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *
- 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches
MehrWSI-Tarifarchiv. (Stand: Februar 2012) Kontakt:
WSI-Tarifarchiv (Stand: Februar 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel
MehrÜbersicht Erholungsurlaub und Verfallsregelungen in Bund und Ländern
Anlage 4 zu Info 20/2012 Übersicht Erholungsurlaub und Verfallsregelungen in Bund und Ländern Land Urlaubsanspruch Verfallfristen Bund Erholungsurlaubsverordnung Für A1 bis A 14 bis zum vollendeten 30.
MehrBerlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:
Übersicht über die Rechtsgrundlagen in den deutschen Bundesländern zum Erwerb einer der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung mittels Hochschulabschluss Bundesland Rechtsgrundlage
MehrPflegekosten. Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftige: 2.365. Pflegestufe II für schwer Pflegebedürftige: 2.795
Pflegekosten Wenn Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht sind, müssen sie die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten, die über dem Leistungsbetrag der sozialen Pflegeversicherung liegen. Die
MehrVerwaltungsabkommen. über die
Verwaltungsabkommen über die Zentralstelle für die Vorbereitung der Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprechund Datenfunksystems Digitalfunk (ZED) Die Bundesrepublik Deutschland, das
MehrBildung und Kultur. Abgangsjahr Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt Bildung und Kultur Schnellmeldungsergebnisse zu Studienberechtigten der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen - vorläufige Ergebnisse - Abgangsjahr 205 Erscheinungsfolge: jährlich
MehrBerichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita
Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita Name Dienstleisters Name der Krankenkasse 4sigma GmbH BKK advita Indikationsbereich Räumlicher Geltungsbereich Asthma bronchiale
MehrAltersgrenzen bei der Feuerwehr
Altersgrenzen bei der Feuerwehr Übersicht des Deutschen Feuerwehrverbandes Berlin, März 2016 I. Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg regelt die örtliche Gemeinde bzw. Feuerwehr 17 Bayern 12 17 17 Übertritt
MehrCHECK24-Autokreditatlas. Analyse der Autokredit-Anfragen aller CHECK24-Kunden seit 2011
CHECK24-Autokreditatlas Analyse der Autokredit-Anfragen aller CHECK24-Kunden seit 2011 Stand: August 2012 CHECK24 2012 Agenda 1. Methodik 2. Zusammenfassung 3. Kredit, Zinssatz und Einkommen nach Bundesländern
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2015) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrGesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 08.12.2010 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage übersende ich den von
MehrGesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4764 25. 10. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von
MehrVERWALTUNGSVEREINBARUNG. zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
VERWALTUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KInvFG) Die Bundesrepublik Deutschland Sondervermögen
MehrBund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75
KM 6, Versicherte nach dem Alter und KV-Bezirken 2009 Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75 Bund Mitglieder nach Alter 76-93 Familienangehörige
MehrÜbersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2002
BMJ-Ausbildungsstatistik Seite 1 Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2002 Von den geprüften Kandidaten Land Geprüfte**) bestanden bestanden mit der Note bestanden
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
MehrEine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014
Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Bunweit Am 01.09.2007 tritt das Gesetz zur Einführung eines es in en Bun und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bunnichtraucherschutzgesetz-BNichtrSchG)
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/188 18. Wahlperiode 2012-09-11 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes Federführend ist der Innenminister
MehrAktuelle Statistiken aus der DCS Pflege
Datenbestand Transparenzberichte in der DatenClearingStelle, Stand 04.07.2011 Gesamtübersicht Bezeichnung Aktuelle Statistiken aus der DCS Pflege Anzahl Anzahl Pflegeberichte 26108 Anzahl Registrierung
MehrGesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland B. Schütze Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Klinik und Poliklinik für Radiologie Nationale und Europäische Gesetze, die bei
MehrÜbersicht der Fördergebiete des Programms "berufsbezogene Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten"
Übersicht der Fördergebiete des Programms "berufsbezogene Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten" Hamburg Rheinland- Pfalz Schleswig- Holstein Mecklenburg- Vorpommern Bitte wählen Sie ein Bundesland
MehrMeinungen zur Kernenergie
Meinungen zur Kernenergie Datenbasis: 1.002 Befragte Erhebungszeitraum: 27. bis 29. August 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAtF e.v. 1. Einfluss der Energiepolitik auf
MehrSERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE ENTWICKLUNG DER JUGENDHILFERECHTLICHEN ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR
MehrMetall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,5 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0-4,99 oder darüber. 5 Gruppen ( %) sogar im Bereich ab 5.
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3035 18. Wahlperiode 15-06-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
MehrTabelle 1: Verständnis der Bezeichnung "alkoholfreies Bier" Manche Lebensmittel werben mit dem Hinweis, dass ein Stoff nicht in dem Produkt enthalten ist (zum Beispiel "frei von..." oder "ohne..."). Bitte
MehrEntgelttabelle Kraftfahrer/-innen Länder
2015/2016 ÖFFENTLICHE DIENSTE Entgelttabelle Kraftfahrer/-innen Länder Geltungszeitraum 1.3. 2015 bis 29. 2. 2016 Pauschalentgelte gültig ab dem 1. 3. 2015 für Fahrerinnen/Fahrer der Länder: Baden-Württemberg,
MehrFrauen mit Behinderungen vor Gewalt schützen
Frauen mit Behinderungen vor Gewalt schützen Wir sind laute Frauen. Wir wissen, was wir wollen. Wir sind starke Frauen. Und wir sind viele Frauen. Deshalb heißt unser Projekt: Lauter starke Frauen. WARUM
MehrÜbersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012)
Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Bundesland Sachlicher Stand Laufbahngruppenanzahl Anzahl der Laufbahnen Regelaltersgrenze Bund Baden-Württemberg
MehrPressekonferenz. Windenergie an Land Marktanalyse Deutschland 1. Halbjahr 2016
Pressekonferenz Windenergie an Land Marktanalyse Deutschland 1. Halbjahr 2016 1. Halbjahr 2016 STATUS DES WINDENERGIEAUSBAUS AN LAND IN DEUTSCHLAND Dr.-Ing.- Knud Rehfeldt Geschäftsführer Deutsche WindGuard
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012 in Deutschland 2002/2007/2012 2002 2007 2012 100 90 80 Impfquote in 70 60 50 40 30 20 10 0 Diphtherie Tetanus Pertussis
MehrDeutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern
Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION en in Bund und Ländern Anlässlich von Dienstjubiläen honorieren Bund und Länder langjährige Dienstzeiten ihrer Beamtinnen und Beamten häufig neben einer Dankurkunde
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Bundesrat Drucksache 403/04 11.05.04 Gesetzesantrag der Freistaaten Thüringen, Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1999 A. Problem und Ziel Der Gesetzgeber hat in 20
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5293 6. Wahlperiode 05.04.2016
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5293 6. Wahlperiode 05.04.2016 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
MehrMit Behinderung selbstbestimmt leben.
Mit Behinderung selbstbestimmt leben. Leichte Sprache Das Trägerübergreifende Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen deutscher paritätischer wohlfahrtsverband gesamtverband e. V. www.paritaet.org
MehrLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung
13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraft werken
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2858 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/5 52200 5431/68 Bonn, den 26. April 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Hiermit
MehrÜberblick zu ÖPP-Projekten im Hoch- und Tiefbau in Deutschland. Stand:
Überblick zu ÖPP-n im Hoch- und Tiefbau in Deutschland Stand: 31.1.215 Agenda Zusammenfassung Branchenverteilung Investitionsvolumen Finanzierungsart Vertragsmodell Projektverteilung nach Kommunen und
MehrTabelle 1: Zahlungsansprüche auf Bedarfsgemeinschaftsebene (BG-Ebene)
Tabelle 1: Zahlungsansprüche auf Bedarfsgemeinschaftsebene (BG-Ebene) Deutschland Ausgewählte Berichtsmonate Zahlungsansprüche der BG mit mindestens 1 Monat erwerbstätigen ALG II-Bezieher darunter: abhängig
MehrVeränderung des Verhältnis von Zentral- und Gliedstaaten II
Veränderung des Verhältnis von Zentral- und Gliedstaaten II Grande, Edgar, 2002, Parteiensysteme und Föderalismus, Politische Vierteljahresschrift Sonderheft Föderalismus, 181-212 Jun, Uwe, 2004, 'Reformoptionen
MehrMillionen. Bürgerstiftungen in Zahlen. Gütesiegel Bürgerstiftungen gibt es in Deutschland.
in Zahlen Seite 1 in Zahlen 07 Gütesiegel gibt es in Deutschland. 1 von ihnen erhalten das Gütesiegel 2016 erstmals. 29.000 Bürgerstifterinnen und Bürgerstifter gibt es in Deutschland. 1.600 von ihnen
MehrTabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen
Anlage Kassenärztliche Bundesvereinigung Tabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen Vereinigungen Kassenärztliche Vereinigung Gesamt mit halber Vertragsärzte
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2621 18. Wahlperiode 14.01.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte Drucksache 18/2621
MehrINSTITUT FÜR XXX. Vergleich der Ausführungsgesetze der einzelnen Bundesländer
Vergleich der Ausführungsgesetze der einzelnen Bundesländer Themenaufriss Teil I: Christina Brugger 1. Die Umsetzung des Erlaubnisvorbehaltes in den Ländern 2. Das Verbot der örtlichen Verkaufsstellen
MehrRepräsentative Umfrage Finanzverhalten in Paarbeziehungen
Beratungsdienst Geld und Haushalt Beratungsdienst Geld und Haushalt Repräsentative Umfrage Finanzverhalten in Paarbeziehungen IPSOS GmbH, Mölln, Februar 2008 (Auswahl) 1. Haushaltsbudget Paare, die in
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des
MehrGesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Dresden, 04.12.2015 Dr. Frauke Petry, MdL und
MehrAktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand: 20.12.
Aktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand: 20.12.2006) Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung
MehrAktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2016)
Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2016) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI www.bmvi.de Was ist der Breitbandatlas? Der interaktive Breitbandatlas ist das zentrale
Mehr2,5 Kilometer weit riechen
2015: 15 Jahre Wölfe in Deutschland Schleswig- Holstein Bremen Niedersachsen Hamburg Mecklenburg- Vorpommern Brandenburg Berlin POLEN Typisch Wolf dunkler Sattelfleck auf dem Rücken heller Schnauzenbereich
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches
MehrInhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 8 Abkürzungsverzeichnis... 16
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 8 Abkürzungsverzeichnis... 16 Einführung... 19 I. Ziel des Anerbenrechts... 19 II. Umfang... 21 III. Anwendungsbereich... 22 IV. Struktur des Anerbenrechts...
MehrFührerschein mit 17 / Begleitetes Fahren Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Deutschen zwischen 14 und 64 Jahren
Führerschein mit 17 / Begleitetes Fahren Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Deutschen zwischen 14 und 64 Jahren Inhalt 1 : Methode 2 : Sind Sie für den Führerschein ab 17 / Begleitetes Fahren?
MehrKHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr
KHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr 2010 - Datengrundlage Die folgenden Darstellungen basieren auf den Ergebnissen einer Umfrage, die das niedersächsische Gesundheitsministerium
MehrBlock 1: Block 2: Block 3: Block 1:
Elternchance II - Kurse in 2017 Saarbrücken (Saarland) Block 1: 09.01.2017 12.01.2017 Block 2: 13.03.2017 16.03.2017 Block 3: 08.05.2017 12.05.2017 Velbert (NRW) Block 1: 16.01.2017 19.01.2017 Block 2:
MehrKultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Das Programm in einem Satz: Mit dem Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung fördert das BMBF außerschulische kulturelle Bildungsmaßnahmen für (bildungs)benachteiligte
MehrEMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 15/16
Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 78 Mecklenburg-Vorpommern 18 Baden-Württemberg 9 Bayern 15 Berlin 13 Brandenburg 12 Hamburg 6 Hessen 18 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen
MehrÜberblick zu ÖPP-Projekten im Hoch- und Tiefbau in Deutschland. Stand:
Überblick zu ÖPP-n im Hoch- und Tiefbau in Deutschland Stand: 31.5.216 Agenda Zusammenfassung Branchenverteilung Investitionsvolumen Finanzierungsart Vertragsmodell Projektverteilung nach Kommunen und
MehrWertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011)
Wertgrenzen für beschränkte / freihändige (Stand: 6. April 2011) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 Euro Übrige Gewerke bis Keine Keine Angaben
MehrBericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für pronova BKK. DMP Diabetes mellitus Typ 1 Berichtszeitraum vom 01.07.2012 bis 31.12.
Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für pronova BKK DMP Diabetes mellitus Typ 1 Berichtszeitraum vom 01.07.2012 bis 31.12.2013 Anzahl Teilnehmer nach KV-Bezirk (Anzahl an im Berichtszeitraum
MehrVertrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Direktversand von Kopien durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen
Vertrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Direktversand von Kopien durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen (Gesamtvertrag "Kopiendirektversand") Die Bundesrepublik Deutschland
MehrWie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen
Mit Energie in die Zukunft! Fachtagung CBP vom 24.04-26.04 in Essen Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen Referent: Marc
MehrBauen und Wohnen. Statistisches Bundesamt. Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Lange Reihen z. T. ab 1949
Statistisches Bundesamt Bauen und Wohnen Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Lange Reihen z. T. ab 1949 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 25.08.2016 Artikelnummer: 5311101157004 Ihr Kontakt
Mehr623 Mecklenburg-Vorpommern
Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 91 Mecklenburg-Vorpommern 24 Baden-Württemberg 20 Bayern 23 Berlin 15 Brandenburg 13 Hamburg 8 Hessen 25 Niedersachsen 24 Nordrhein-Westfalen
MehrRahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997
MehrÜberregionale Tageszeitungen: Eine aussterbende Informationsressource?
Überregionale Tageszeitungen: Eine aussterbende Informationsressource? Jörg Hagenah, Medienwissenschaftliches Lehr- und Forschungszentrum, Uni Köln David Gilles, Medienwissenschaftliches Lehr- und Forschungszentrum,
MehrPaare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.
Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen
MehrSTART-Seminartermine 2015/16 Stand September 2016
1. Schulhalbjahr 2015/16 August Verbund 4 / Nordrhein- Westfalen 21.-23.08.2015 Commundo Neuss September (vermittelt) Deutsch-Norwegisches Jugendforum Alle Herbst 2015 Hamburg STARTer-Tage Für die neu
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,
MehrZahl der Wahlkreise und Mandate in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
DHB Kapitel.8 Wahlergebnisse nach Ländern (Sitzverteilung) 07..0.8 Wahlergebnisse nach Ländern (Sitzverteilung) Stand:.0.0 Die folgenden Tabellen und Übersichten geben Auskunft über: und in den Ländern
Mehr