Ein Engagement über das Leben hinaus

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Transkript:

Ein Engagement über das Leben hinaus

An morgen denken Als junge Menschen stehen wir mitten im Leben und gestalten es aktiv mit. Speziell im mittleren Alter engagieren wir uns persönlich und sozial sehr stark: in Familie und Beruf, in Vereinen und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Wenn wir älter werden, blicken wir vermehrt zurück, reflektieren unser Leben und ziehen Bilanz. Was bleibt von uns, wenn wir nicht mehr sind? Was wird aus unserem Besitz, was aus unseren Idealen? Was für eine Welt hinterlassen wir kommenden Generationen? Deshalb nehmen viele Menschen bereits zu Lebzeiten ihre Verantwortung wahr und engagieren sich für mehr Gerechtigkeit. Wenn Sie möchten, können Sie dieses Engagement auch über Ihre Lebenszeit hinaus fortsetzen indem Sie Brot für alle in Ihrem Testament begünstigen. Durch Ihr Vermächtnis und Ihre Spende geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Engagement weiterzuführen und damit benachteiligten Menschen langfristig eine Perspektive für ein besseres Leben zu geben. Bis heute setzt sich Brot für alle für ein Ende des Hungers ein und kämpft gegen das globale Unrecht. Im Süden unterstützen wir Bevölkerungsgruppen dabei, sich von Armut und Hunger zu befreien. Im Norden setzen wir uns für das Recht auf Nahrung und eine Wirtschaft im Dienst des Menschen ein. Auch möchten wir Menschen in der Schweiz zu einem verantwortlichen Lebensstil bewegen. Ganz herzlichen Dank!

Wozu dient ein Testament? Das Erbrecht ist überall in der Schweiz gleich und wird im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Im Erbrecht ist festgelegt, wer die gesetzlichen Erbinnen und Erben sind und wie viel des Nachlasses sie erhalten sollen. Über den Rest des Vermögens kann man als Testamentsverfasser oder -verfasserin nach freiem Ermessen verfügen. Wenn Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen wollen, wird ein Testament oder ein Erbvertrag notwendig. Das Testament ist dabei das wichtigste Schriftstück: Es drückt Ihren Willen aus und sorgt dafür, dass dieser respektiert wird. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten. Ein Testament schafft zudem Klarheit für Ihre Erbinnen und Erben und gibt ihnen die Gewissheit, in Ihrem Sinne zu handeln. Mit einem Testament können Sie Menschen berücksichtigen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Und Sie können Institutionen begünstigen, denen Sie vertrauen und deren Werte und Arbeit Sie über Ihr Leben hinaus unterstützen möchten. Die eigenen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen und sich die Zeit zu nehmen, seine Hinterlassenschaft zu regeln, kann beruhigend sein. Diese Broschüre soll Ihnen die Gelegenheit geben, sich in aller Ruhe die verschiedenen Möglichkeiten anzusehen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir sind darüber hinaus gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten.

Wichtige Anforderungen an ein Testament Ein Testament zu erstellen, ist ganz einfach. Es gibt lediglich ein paar Formvorschriften, die dabei zwingend eingehalten werden müssen: Das Testament muss von der Person, die es verfasst, von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein inklusive allfälliger Zusätze und Änderungen. Testamente, die ganz oder auch nur teilweise von anderen Personen, auf Schreibmaschine oder Computer, geschrieben sind, sind ungültig. Werden diese Formvorschriften nicht erfüllt, ist ein Testament leider anfechtbar. Ein notarielles Testament Haben Ihre Sehkraft oder Ihre Sicherheit beim Schreiben nachgelassen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Notar oder einer Notarin ein offizielles, beurkundetes Testament erstellen zu lassen. Dieses wird in Anwesenheit von zwei unabhängigen Zeugen von Ihnen unterschrieben und als gültig erklärt. Die Zeugen haben keinen Einblick in Ihr Testament und dürfen nicht begünstigt werden. Auch bei komplizierten Vermögensverhältnissen mit Liegenschaften oder Kindern aus erster Ehe ist es oft klarer, wenn der Nachlass in einem notariell beglaubigten Testament geregelt wird. Ihr Testament sollten Sie mit einer Überschrift «Testament», «letztwillige Verfügung» oder «letzter Wille» versehen. muss den Ort und das Datum der Verfassung, mit Tag, Monat und Jahr enthalten. kann von Ihnen jederzeit geändert werden. Ergänzungen müssen ebenfalls von Hand vorgenommen und mit Tag, Monat, Jahr versehen werden. muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden, am besten ebenfalls mit Vor- und Nachnamen. Auch nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen Sie unterschreiben, am besten mit dem vollen Namen.

Wer erbt? Die gesetzlichen Erbteile und die Pflichtteile Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile Wenn Sie Ihren Nachlass regeln möchten, gibt es gewisse rechtliche Schranken. Die Regelungen durch das gesetzliche Erbrecht finden Sie weiter unten abgebildet. Der Anteil am Vermögen, der den gesetzlichen Erbinnen und Erben nicht entzogen werden darf, wird «Pflichtteil» genannt. Der Anteil, den Sie frei nach Ihrem Willen verwenden können, heisst «frei verfügbare Quote». Möchten Sie einen gesetzlichen Erben oder eine gesetzliche Erbin auf den Pflichtteil setzen, müssen Sie diesen Schritt nicht begründen. Ganz anders hingegen bei einer Enterbung: Hier müssen Sie die Gründe für die Enterbung genau angeben, sonst ist die letztwillige Verfügung anfechtbar. Die frei verfügbare Quote ist durch das gesetzliche Erbrecht wie folgt festgelegt: gesetzliche Erbteile 2 Ehegatte/-gattin oder eingetragener Partner/eingetragene Partnerin 2 Nachkommen Nachkommen Elternteil 2 Elternteil 2 Geschwister Kanton/Gemeinde frei verfügbare Quote Pflichtteile / frei verfügbare Quote 4 Ehegatte/-gattin oder eingetragener Partner/eingetragene Partnerin 3 8 Nachkommen 3 8 freie Quote 3 4 Nachkommen 4 freie Quote 2 Elternteil 2 freie Quote 4 Elternteil Geschwister 3 4 freie Quote freie Quote

In wenigen Schritten zu einem Testament Ein Testament zu verfassen, ist ganz einfach und in wenigen Schritten möglich: Zuerst sollten Sie eine Liste Ihrer Vermögenswerte zusammenstellen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne eine Checkliste zu. Es gibt Personen, deren Pflichtteil erbrechtlich geschützt ist und die in jedem Fall einen Mindestanteil Ihres Vermögens erben. Erstellen Sie eine Liste mit den Namen dieser Personen. Machen Sie eine Auflistung anderer Personen und Organisationen, unter denen Sie in Ihrem Testament den verfügbaren Teil Ihres Vermögens aufteilen wollen. Legen Sie fest, wie viel sie jedem vermachen möchten. Verfassen Sie einen Testamentsentwurf aufgrund der erstellten Listen. Wir empfehlen Ihnen, sich genügend Zeit dafür zu nehmen. Nachdem Sie einen ersten Entwurf gemacht haben, legen Sie ihn am besten zur Seite und schauen ihn sich ein paar Tage später nochmals an, um zu prüfen, ob Ihr letzter Wille klar formuliert und unmissverständlich ist. Besprechen Sie unklare Punkte mit einer Vertrauensperson. Ist Ihre familiäre oder vermögensrechtliche Situation für Sie schwer überschaubar, wenden Sie sich an eine Fachperson (Notar/in, Jurist/in). Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, damit es nach Ihrem Tod leicht gefunden werden kann (etwa bei den entsprechenden Stellen in Ihrer Wohngemeinde oder bei einem Notar oder einer Notarin). Denken Sie auch daran, allfällige Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen, die nicht im Testament enthalten sind (Wünsche im Hinblick auf die Beerdigung, Auflösung des Haushalts, Patientenverfügung usw.). Testament Genf, 8. Dezember 205 Ich, Anne-Sophie Kaiser, Bürgerin von Solothurn, geboren am 9. November 947, wohnhaft in Genf, verfüge über meinen Nachlass wie folgt:. Alle früheren Verfügungen hebe ich hiermit auf. 2. Meinen Lebenspartner, Rolf Frei, geboren am 7. April 945 in Bellinzona, setze ich für die ganze verfügungsfreie Quote als Erben meines Nachlasses ein. 3. Erben mit gesetzlichen Ansprüchen auf Pflichtteile erhalten ihren gesetzlichen Pflichtteil. 4. Brot für alle, Bürenstrasse 2, 3000 Bern 23, erhält aus meinem Nachlass 00 000.- Franken als Legat. Anne-Sophie Kaiser

Brot für alle im Testament begünstigen Falls Sie dies wünschen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Brot für alle in Ihrem Testament zu begünstigen: Mit einem Vermächtnis bzw. Legat: Sie haben die Möglichkeit, Brot für alle einen Geldbetrag oder Sachwerte (z.b. Immobilien, Wertschriften) zu vermachen. Mit einer Erbeinsetzung: Anstelle eines Geldbetrags oder eines Sachwertes besteht Ihre Hinterlassenschaft in diesem Fall aus einem bestimmten Anteil oder dem ganzen Nachlass. Mit einer Schenkung der Lebens-/Rentenversicherung: Es besteht die Möglichkeit, Brot für alle als Begünstigte Ihrer Lebensversicherung einzusetzen. Bitte besprechen Sie dies mit dem/der Kundenberater/in Ihrer Versicherung. Es empfiehlt sich, Brot für alle über die Begünstigung zu informieren (z. B. mit einer Kopie), da die Versicherung nicht dazu verpflichtet ist, Brot für alle zu benachrichtigen. Mit der Errichtung einer Stiftung bzw. Fonds Vielleicht planen Sie ja die Gründung einer eigenen Stiftung oder die Einrichtung eines Fonds und möchten Brot für alle im Zweck dieser Stiftung bzw. des Fonds berücksichtigen. Gerne erteilen wir Ihnen weitere Auskünfte. Mit einer Anordnung zu Blumenoder Kranzspenden: Mit einem Verweis auf Blumen- oder Kranzspenden in der «Anordnung für den Todesfall» können Sie Brot für alle ebenfalls unterstützen. Gerne informieren wir die Trauerfamilie über die eingegangenen Spenden.

Häufige Fragen Wo soll ich mein Testament aufbewahren? Bei Ihnen zu Hause in einer Schublade oder in einem Banksafe. Sie können das Testament aber auch einem Anwalt oder einer Anwältin oder einem Notar oder einer Notarin zur Aufbewahrung geben. Ausserdem gibt es in jedem Kanton eine Amtsstelle, die Testamente und Erbverträge aufbewahrt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde nach der entsprechenden Amtsstelle. Verwahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort, wo es nach Ihrem Tod gefunden werden kann. Ich habe bereits ein Testament geschrieben, möchte dieses aber nun ändern ist das noch möglich? Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Kleinere Änderungen können Sie als Zusatz entweder auf dem bestehenden Testament oder auf einem separaten Blatt verfassen. Achtung: wie das ursprüngliche Dokument muss auch dieser Zusatz eigenhändig geschrieben, mit Datum versehen und von Ihnen unterschrieben werden. Untersteht Brot für alle der Erbschaftssteuer? Brot für alle ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie geniesst deshalb in allen Kantonen die hundertprozentige Befreiung von der Erbschaftssteuer. Kann ich festlegen, wofür Brot für alle mein Vermächtnis einsetzt? Sie können Ihre Erbschaft oder Ihr Legat mit Auflagen oder Wünschen versehen. Brot für alle ist dazu verpflichtet, Ihren Willen vollumfänglich zu respektieren. Beachten Sie jedoch, dass vom Zeitpunkt der Testamentserrichtung bis zu dessen Inkrafttreten einige Jahre vergehen können, so dass es geschehen kann, dass das Thema oder das Projekt, das Sie unterstützen wollten, nicht mehr aktuell ist. Deshalb schlagen wir vor, dass Sie Ihr Legat nicht mit einer Zweckbestimmung versehen, sondern zur freien Verfügung vermachen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Vermögenswerte in die dringendsten Projekte investiert werden. Ich würde Brot für alle gerne im Testament begünstigen, habe aber nicht viel zu vererben. Ist dies dennoch möglich? Wir betrachten jede Spende als ein Geschenk und als grossen Vertrauensbeweis. Bereits mit wenig Geld lässt sich Grosses bewirken. Schon mit einigen hundert Franken kann zum Beispiel enteigneten Bauerngemeinschaften bei der Einforderung ihrer Rechte geholfen werden. Wer gibt mir die Gewissheit, dass mein Nachlass von Brot für alle auch in meinem Sinne eingesetzt wird? Wir verwenden jede Spende, und damit auch alle Erbschaften und Legate, mit der grösstmöglichen Sorgfalt. Brot für alle wird regelmässig von zwei externen und unabhängigen Stellen kontrolliert: Bei der jährlichen Rechnungsprüfung durch eine unabhängige Revisionsstelle wird der sorgfältige Umgang mit Spendengeldern kontrolliert. Die Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Organisationen, die Spenden sammeln (Stiftung Zewo), garantiert mit ihrer Kontrolle, dass die Erbschaften und Legate tatsächlich dem Willen des Erblassers oder der Erblasserin entsprechend eingesetzt werden.

Wie alles begann Die Idee für eine Spendenaktion zugunsten der Armen und Hungernden in Lateinamerika, Afrika und Asien ist in den Sechzigerjahren entstanden. Vom Schicksal dieser Menschen bewegt, beschlossen die Abgeordneten des SEK (Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund), in den Jahren 96 963 erstmals eine gesamtschweizerische Spendensammlung durchzuführen. Alle Kirchgemeinden der Schweiz wurden zur aktiven Beteiligung aufgerufen. Diese Kampagne trug den Namen «Brot für Brüder». Die Arbeit von «Brot für Brüder» heute Brot für alle gründet auf den Werten Gerechtigkeit, Nächstenliebe, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Deshalb unterstützt Brot für alle bis heute Menschen im Süden, die sich aus eigener Kraft aus Armut und Abhängigkeit befreien wollen. Und in der Schweiz bewegt Brot für alle Menschen, sich für eine gerechte Welt einzusetzen. Die Mitglieder der Kirchgemeinden sammelten über 6 Millionen Franken. Dieser Erfolg veranlasste das Aktionskomitee, die Aktion auch in den folgenden Jahren weiterzuführen. Damit legte die evangelische Kirche die Grundlage für die Entwicklungszusammenarbeit.

Die Macht der Vielen «Je mehr Menschen sich für das gleiche Ziel engagieren, umso eher kann es gelingen.» Das dachten sich die Gründer von «Brot für Brüder» 96, als sie die erste grosse Sammelkampagne der evangelischen Kirchen der Schweiz gegen den weltweiten Hunger ins Leben riefen. Bis heute steht Brot für alle für eine Bewegung, die nicht nur gegen Hunger, sondern gegen das globale Unrecht kämpft. Ob im Norden oder im Süden: Wir sind kritisch gegenüber bestehenden Machtverhältnissen, wir nehmen politisch Stellung und engagieren uns für einen nachhaltigen Lebensstil. Und nach wie vor sammeln wir Geld und unterstützen damit über 350 Entwicklungsprojekte unserer Partnerwerke, die im Süden Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Übrigens: Seit 969 führen die zwei Entwicklungsorganisationen der reformierten und katholischen Landeskirchen Brot für alle und Fastenopfer jährlich eine gemeinsame Ökumenische Kampagne durch. 994 hat sich das christkatholische Werk Partner sein dazu gesellt. Uns verbindet der feste Glaube, dass eine gerechtere Welt möglich ist. Wo wir Unrecht sehen, handeln wir gemeinsam zusammen mit der Schweizer Bevölkerung.

Nous encourageons à agir, au Nord comme au Sud Bürenstrasse 2 Postfach 05 3000 Bern 23 Tel: 03 380 65 65 bfa@bfa-ppp.ch www.brotfueralle.ch Spendenkonto: 40-984-9