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Transkript:

Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 86 München, 1. April 2014 Bericht aus der Kabinettssitzung: 1. Ministerrat beschließt bayerische Bundesratsinitiative für einen verbesserten strafrechtlichen Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen / Bausback: Beim Schutz von Minderjährigen steht der Staat in einer besonderen Verantwortung! (Seite 2) 2. Huber: Bayern strebt Spitzenposition im Naturschutz an / Staatsregierung bereitet Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 vor / Freistaat wird erstes Bundesland mit eigenem Umsetzungsprogramm zur Biodiversitätsstrategie (Seite 3) 3. Bayern schlägt die Passionsspiele von Oberammergau und die Lindenkirchweih von Limmersdorf für Bundesverzeichnis des immateriellen Weltkulturerbes vor / Empfehlungen von Bayerns Wissenschafts- und Kunstminister Ludwig Spaenle vom Kabinett bestätigt (Seite 5)./. Telefon: 089 2165-2407 E-Mail: presse@stk.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 1 Telefax: 089 2165-2114 Internet: www.bayern.de 80539 München

- 2-1. Ministerrat beschließt bayerische Bundesratsinitiative für einen verbesserten strafrechtlichen Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen / Bausback: Beim Schutz von Minderjährigen steht der Staat in einer besonderen Verantwortung! Der Ministerrat hat heute eine Bundesratsinitiative von Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback für einen verbesserten Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen beschlossen. Bausback: Unser aktuelles Strafrecht reicht nicht beim Schutz von Minderjährigen bei Nacktaufnahmen. Das müssen wir rasch ändern. Insbesondere mit Blick auf den Schutz ihrer heranreifenden Persönlichkeit steht der Staat hier in einer besonderen Verantwortung! Mit Bayerns Bundesratsinitiative soll jetzt das Strafrecht verschärft und das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden. Bausback erläuterte zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs: Zum einen müssen wir im Gesetz klarstellen, dass jede sexuell aufreizende Darstellung von Minderjährigen unter den Begriff der kinder- und jugendpornographischen Schriften fällt. Es darf nicht darauf ankommen, ob ein Kind auf einem Foto eine Handlung vornimmt oder einfach nur sexuell aufreizend abgebildet wird, zum Beispiel durch eine Fokussierung auf die entblößten Genitalien. Der Minister weiter: Darüber hinausgehend müssen wir auch bei Bildaufnahmen, die die Nacktheit von Kindern zur Schau stellen ohne den Begriff der pornographischen Schrift zu erfüllen, handeln. Wir wollen hier ganz gezielt den Handel mit solchen Aufnahmen unter Strafe stellen sei er entgeltlich oder im Rahmen eines Tauschsystems. Für sozialadäquate Verbreitungsformen - wie beispielsweise bei Abbildungen in medizinischen Lehrbüchern - seien Ausnahmen vorgesehen. Bayerns Justizminister abschließend: Der Staat kann es nicht hinnehmen, wenn sich ein Marktplatz für Nacktbilder von Kindern entwickelt. Auf diese Weise werden die Kinder zur Ware und zu jedenfalls potenziel-

- 3 - len Objekten sexueller Lust degradiert und so kommerzialisiert. Das verstößt gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft! Dagegen muss das Strafrecht ein klares Zeichen setzen! 2. Huber: Bayern strebt Spitzenposition im Naturschutz an / Staatsregierung bereitet Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 vor / Freistaat wird erstes Bundesland mit eigenem Umsetzungsprogramm zur Biodiversitätsstrategie Der Freistaat setzt sich mit Nachdruck für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern ein. Dies betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses, ein Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 vorzubereiten. Es ist unsere ethische Verpflichtung, Bayerns einzigartiges Naturerbe auch für künftige Generationen zu erhalten, so der Minister. Denn die vorhandene Vielfalt der Arten und Lebensräume sichert die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und damit die Lebensqualität der Menschen. Die Biodiversität unserer Heimat prägt die bayerische Identität und Tradition, so Huber. Mit dem "Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 soll die Bayerische Biodiversitätsstrategie, die vor genau sechs Jahren beschlossen wurde, neue Schubkraft erhalten. Die 2008 gesetzten Ziele werden erreicht, wenn alle Betroffenen ihre Anstrengungen weiter verstärken. Das Umweltressort will deshalb neue Initiativen ergreifen, um zusätzliche Kräfte für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu mobilisieren, so Huber. Alle Ministerien der Staatsregierung werden in den nächsten Wochen Vorschläge unterbreiten, wie sie in ihren Zuständigkeiten den Schutz der Biodiversität verstärken wollen. Daraus wird ein Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 der Staatsregierung erarbeitet, das dem Ministerrat im Sommer 2014 zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Das Programm soll beispielsweise Vorschläge für Naturbildungsangebote über Internet und Apps enthalten, die mit Rad- und Wanderkarten verknüpft sind und regionale Naturschönheiten und Spezialitäten erlebbar ma-

- 4 - chen. Dies soll in Kooperation mit Kommunen und regionalen Tourismusverbänden erfolgen und die Aufmerksamkeit auch auf den wirtschaftlichen Wert der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der lokalen Naturschätze lenken. Weiterhin sollen in allen Regierungsbezirken spezielle Artenhilfsprogramme für Tiere und Pflanzen, deren Fortbestand in Bayern gefährdet ist, umgesetzt werden. So gilt es etwa das langfristige Überleben der Birkenmaus im Allgäu und im Bayerischen Wald, des prächtig blühenden Diptams in Unter- und Mittelfranken und der Moorlibellen aus der Gattung der Moosjungfern zu sichern. Mit dem neuen Maßnahmenbündel zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie setzt der Freistaat seine Politik zum Erhalt der biologischen Vielfalt konsequent fort. Huber: Bayern strebt im Ländervergleich eine Spitzenposition im Naturschutz an. Wir setzen auf Kreativität und Kooperation. Der Freistaat wird bundesweit das erste Bundesland mit einem eigenen Umsetzungsprogramm zu seiner Biodiversitätsstrategie sein. Bayern ist besonders artenreich - hier kommen rund 80.000 der insgesamt 100.000 Arten Deutschlands vor. Doch die Naturschätze sind bedroht, rund 40 Prozent der Arten befinden sich auf der Roten Liste. 5,7 Prozent der bayerischen Tier- und 3,5 Prozent der Pflanzenarten sind im Freistaat bereits ausgestorben. Um weitere Verluste zu verhindern, sind bereits über 80 bayerische Artenhilfsprogramme in Kraft. Durch sie konnten beispielsweise Weißstorch, Wiesenweihe, Steinadler, Fledermäuse, das Bayerische Löffelkraut und viele andere Arten gerettet werden. Weitere Artenhilfsmaßnahmen, beispielsweise für die Bachmuschel, bedrohte Schmetterlingsarten wie die Ameisenbläulinge und regionaltypische Obstsorten, enthält das "Aktionsprogramm bayerische Artenvielfalt", das Umweltminister Huber 2013 als Vorläufer des Biodiversitätsprogramms Bayern 2030 aufgelegt hatte. Die Bayerische Biodiversitätsstrategie beinhaltet vier zentrale Ziele. Es soll die Arten- und Sortenvielfalt gesichert sowie die Vielfalt der Lebens-

- 5 - räume erhalten werden. Ökologische Barrieren, wie sie zum Beispiel durch Siedlungen, Straßen und Wehre entstehen, sollen Tiere leichter umgehen oder überwinden können. Das Wissen über die Naturschätze Bayerns und die Zusammenhänge in der Natur soll vertieft, die Forschung im Bereich des Naturschutzes verstärkt werden. 3. Bayern schlägt die Passionsspiele von Oberammergau und die Lindenkirchweih von Limmersdorf für Bundesverzeichnis des immateriellen Weltkulturerbes vor / Empfehlungen von Bayerns Wissenschafts- und Kunstminister Ludwig Spaenle vom Kabinett bestätigt Auf Vorschlag von Bayerns Wissenschafts- und Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle hat heute das Bayerische Kabinett beschlossen, zwei Anträge für die Aufnahme in das deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weiterzuleiten. Die Passionsspiele von Oberammergau und die Limmersdorfer Lindenkirchweih sollen nach dem Willen der Staatsregierung in das Bundesverzeichnis aufgenommen werden. Als Kulturstaat ist es eines unserer Ziele, das immaterielle Kulturerbe nicht nur zu dokumentieren, sondern auch nachhaltig zu fördern, so Wissenschaftsminister Spaenle. In diesem Anliegen fühlt sich Bayern durch das UNESCO- Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bestätigt, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Dieses trägt nämlich dazu bei, dass global, aber auch national und regional die kulturellen Ausdrucksformen in ihrer Vielfalt dokumentiert und sichtbar werden. Aus Bayern lagen insgesamt 33 Bewerbungen vor, darunter 18 bayernspezifische und 15 länderübergreifende. Eine Expertenkommission, die Minister Spaenle eingesetzt hatte, wählte schließlich die Passionsspiele von Oberammergau und die Lindenkirchweih von Limmersdorf aus. Diese beiden Bewerbungen sind besonders überzeugende Belege für die Lebendigkeit und die Vielfalt des bayerischen immateriellen Kulturlebens, so der Minister. In der Expertenkommission wirkten unter der

- 6 - Leitung des Kulturwissenschaftlers Prof. Dr. Daniel Drascek renommierte Volkskundler, Sprachwissenschaftler und Landeshistoriker sowie ein Vertreter der Handwerkskammer mit. Bei den Oberammergauer Passionsspielen führen seit fast 400 Jahren Einwohner von Oberammergau das Leiden, Sterben und die Auferstehung Christi als Passionsspiel auf. Oberammergau gilt als das älteste und bedeutendste Passionsspiel der Welt, das als Gemeinschaftsleistung beeindruckt und die Gemeinde nachhaltig prägt, begründet der Wissenschaftsminister diesen Vorschlag. Bei der Lindenkirchweih prägen seit 1729 Galopp und Tanz der Jugend in der zum Ballsaal gestalteten Krone der Dorflinde die Kirchweih im oberfränkischen Limmersdorf maßgeblich. Dieses herausragende Beispiel dörflicher Kirchweihtradition hat einen besonderen Stellenwert und aufgrund der Einmaligkeit ein besonderes Schutzbedürfnis, argumentiert Minister Spaenle. Unter den 18 bayernspezifischen Vorschlägen befinden sich etwa auch die Augsburger Stiftungskultur, die Bamberger Gärtnerei, die Drachenstich-Festspiele in Furth im Wald, die Goldhaube aus Niederbayern, die Kinderzeche in Dinkelsbühl, die Landshuter Hochzeit, der Meistertrunk aus Rothenburg ob der Tauber und der Viktualienmarkt in München. Zu den 15 länderübergreifenden Bewerbungen gehören unter anderem die Kneipp sche Lehre, das Reinheitsgebot für Bier, das Deutsche Volkslied oder das Zinngießerhandwerk. Alle eingegangenen länderübergreifenden Bewerbungen wird das Bayerische Wissenschaftsministerium unmittelbar an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weiterleiten. Bayern wird künftig auch in einem eigenen Landesverzeichnis das immaterielle Kulturerbe sammeln. Damit möchte Minister Spaenle den verschiedenen kulturellen Ausdrucksformen aus dem Freistaat eine angemessene Plattform geben. Gerade in Bayern werden regionale kulturelle Ausdrucksformen kontinuierlich praktiziert, sie prägen die

- 7 - Menschen und genießen einen besonders hohen Stellenwert im Alltag auch 2014. Lebendige Traditionen wie Musik, Tanz, Bräuche, Feste und Handwerkstechniken sind in Bayern unverzichtbar. Sie tragen zur Stiftung von Identität mit bei, so der Minister. gez. Rainer Riedl Pressesprecher der Bayerischen Staatskanzlei++++