Städtische Schulen in Gefahr: Bayern muss 100 Prozend der Personalkosten tragen

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1 Pressemitteilung, Städtische Schulen in Gefahr: Bayern muss 100 Prozend der Personalkosten tragen Hans-Ulrich Pfaffmann: Laut Verfassung ist es alleinige Aufgabe des Freistaats, die Schulversorgung sicherzustellen. Tatsächlich beteiligt sich Bayern nur mit 43 Prozent an den Lehrerkosten. Gemeinsame Forderung von SPD-Fraktion und Städtetag Wenn der Freistaat nicht umgehend die vollen Personalkosten für die kommunalen Schulen trägt, müssen große Städte ihr schulisches Angebot einschränken. Davor haben SPD-Landtagsfraktion und Bayerischer Städtetag in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Bayerischen Landtag gewarnt. "Seit Jahren weigert sich die Staatsregierung, die Kosten für das Lehrpersonal an kommunalen Schulen zu übernehmen und somit ihrem Verfassungsauftrag gerecht zu werden", erklärte der SPD-Bildungspolitiker Hans-Ulrich Pfaffmann und legte einen Gesetzesantrag seiner Fraktion vor. Forderung: "Um den Bestand der städtischen Schulen auch künftig zu sichern und somit die Schulversorgung in den Städten und Ballungszentren uneingeschränkt zu erhalten, werden die Kosten für Lehrpersonal an kommunalen Schulen zu einhundert Prozent vom Freistaat übernommen. Die Staatsregierung erfüllt damit ihre verfassungsrechtliche Zuständigkeit, für die bedarfsgerechte Schulversorgung im Freistaat zu sorgen." Nach Berechnungen des Bayerischen Städtetags zahlen Bayerns Großstädte pro Jahr rund 250 Millionen Euro allein bei den Personalkosten drauf. Die Landeshauptstadt München muss für ihre 123 Schulen in städtischer Trägerschaft etwa 150 Millionen zusätzlich finanzieren, Nürnberg 50 Millionen Euro, Augsburg 16 Millionen Euro.

2 Hans Ulrich Pfaffmann: "Laut Verfassung ist es alleinige Aufgabe des Freistaats, die Schulversorgung sicherzustellen. Derzeit sollen die kommunalen Schulen 60 Prozent der Personalkosten vom Staat erhalten. Gemessen an den tatsächlichen Kosten fällt der Staatszuschuss meist wesentlich geringer aus. Er beträgt in München im Schnitt 43 Prozent." Bayerns Städtische Schulen in Gefahr Die Vorlage zur Pressekonferenz am 15. Juli 2002 mit Hans-Ulrich Pfaffmann hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren übernehmen Kommunen wie München Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Aschaffenburg und viele andere mehr, staatliche Aufgaben, indem sie eigene kommunale Schulen betreiben. Alleine die Landeshauptstadt München hält 123 Schulen in städtischer Trägerschaft. Doch das städtische Schulwesen hat sich bewährt. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge leisten die Städte über die Sachaufwandsträgerschaft hinaus wichtige Beiträge zur qualitativen Schulentwicklung. Finanzielle Lage Das Engagement der Schulstädte geht seit Jahren weit über die Pflichtleistungen, nämlich den Sachaufwand der Schulen zu tragen, hinaus. Seit Jahren wird von den Schulstädten und weiteren verschiedenen Institutionen gefordert, die Schulfinanzierung gerecht zu regeln und die Städte zu entlasten. Derzeit erhalten die städtischen Schulen 60 Prozent der Lehrpersonalkosten ersetzt. Zugrundegelegt wird dabei das Gehalt einer jungen, unverheirateten und kinderlosen Lehrkraft. Die meisten Pädagogen aber sind aber älter, verheiratet und haben Kinder. Jetzt hat die Staatsregierung die enorme Herausforderung, nämlich die Ausstattung der Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie und die Systembetreuung der Anlagen zusätzlich auf die Städte abgewälzt. Damit ist das finanzielle "Ende der Fahnenstange" endgültig erreicht. Auch für die aus der finanziellen Belastung resultierenden Verstaatlichungsanträge der Städte für die kommunalen Schulen, werden seit Jahren verschleppt und letztendlich abgelehnt.

3 Damit lässt der zuständige Freistaat die Schulstädte eiskalt im Regen stehen, obwohl die Städte den Freistaat seit Jahren um jährlich 185 Mio. Euro entlasten. Konsequenzen Am Beispiel München, das mittlerweile jährlich 150 Mio. Euro für Personalausgaben (Lehrerinnen und Lehrer) selbst finanzieren muss, zeigt sich, dass die Schulstädte zu Recht endlich eine gerechte Finanzierung fordern. Alle diesbezüglichen Initiativen wurden von der Staatsregierung bisher abgelehnt. Sollte diese Verweigerungshaltung aufrechterhalten bleiben besteht die konkrete Gefahr, dass die Schulstädte ihre Leistungen einschränken müssen. Das Beispiel der Reduzierung der Kapazitäten an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen in München ist dafür ein eindeutiger Beleg. Die diesbezügliche Kritik von Staatsministerin Monika Hohlmeier an der Stadt München, ist völlig unangebracht und dreist. Hohlmeier will damit nur vom ständigen eigenen Versagen in Schulfinanzierungsfragen ablenken. Die Städte wären überhaupt keinem Sparzwang im Schulwesen ausgesetzt, wenn nicht der Freistaat das einzige Bundesland in ganz Deutschland wäre, das sich beharrlich weigert, die Personalkosten für Lehrkräfte an städtischen Schulen in vollem Umfang zu bezahlen. Verantwortung Die Verantwortung dafür trägt eindeutig die Staatsregierung unter Bezug auf die grundsätzliche Zuständigkeit für die Schulversorgung nach der Bayerischen Verfassung. Auch nach dem jetzt aktuell vorgelegten Entwurf zur Änderung der Schulfinanzierung wird das Problem nicht gelöst. Im Gegenteil drohen weitere massive finanzielle Mehrbelastungen für die Schulstädte. Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion hat folgenden Wortlaut:Städtische Schulen sichern Schulfinanzierungsgesetz ändern Lehrpersonalkostenzuschüsse für kommunale Schulen Der Landtag stellt fest: Die Kommunen in Bayern, welche kommunale Schulen vorhalten und somit freiwillig Aufgaben des Freistaats Bayern übernehmen, sind durch die derzeitige

4 Regelung der Zuschüsse für Lehrpersonal schwer benachteiligt. Die derzeitige Höhe der Zuschüsse für Lehrpersonal an städtischen Schulen deckt die Kosten bei weitem nicht ab und belasten die Haushalte der Kommunen mit städtischen Schulen erheblich. Der Landtag wolle beschließen: Um den Bestand der städtischen Schulen auch künftig zu sichern und somit die Schulversorgung in den Städten und Ballungszentren uneingeschränkt zu erhalten, werden die Kosten für Lehrpersonal an kommunalen Schulen zu einhundert Prozent übernommen. Die Staatsregierung erfüllt damit ihre verfassungsrechtliche Zuständigkeit, für die bedarfsgerechte Schulversorgung im Freistaat zu sorgen. Begründung: Die schulische Versorgung ist nach der Bayerischen Verfassung Aufgabe des Freistaates. Aus historischen Gründen und um ein ausreichendes und qualitativ hoch- stehendes Schulangebot in den Kommunen vorzuhalten, betreiben einige Städte eigene Schulen. Sie übernehmen somit Staatsaufgaben. Dies führt seit Jahren zu einer erheblichen finanziellen und organisatorischen Entlastung des Freistaates und in immer größerem Maße zu einer Belastung der Städte. Seit Jahren weigert sich die Staatsregierung die Kosten für das Lehrpersonal an kommunalen Schulen zu übernehmen und somit ihrem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Die derzeitige Zuschussregelung deckt zum Beispiel in München lediglich 43 Prozent der tatsächlichen Kosten ab. Alleine die Landeshauptstadt München kostete die Verweigerungshaltung der Staatsregierung 750 Millionen Euro in den letzten fünf Jahren. Wenn sich die Staatsregierung auch weiterhin weigert die Kosten für das Lehrpersonal an kommunalen Schulen zu übernehmen, sind diese Schulen in ihrem Bestand gefährdet. Vor allem, wenn die Städte die enorme Finanzlast nicht mehr aufbringen können, werden Schulen an den Freistaat abgegeben oder Kapazitäten abgebaut werden müssen. Dies wiederum würde zu einer erheblichen schulischen Unterversorgung in den Ballungszentren führen. Das städtische Schulwesen hat sich aus vielerlei Gründen bewährt und sollte erhalten bleiben. Dies kann allerdings nur sichergestellt

5 werden, wenn die Staatsregierung ihrer Verpflichtung, die Kosten für das Lehrpersonal voll zu finanzieren, künftig nachkommt.

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