Tipke /Lang Steuerrecht
Steuerrecht begründet von Prof. Dr. Klaus Tipke Universitätsprofessor (em.) in Köln fortgeführt bis zur 20. Aufl. u.a. von Prof. Dr. Joachim Lang Universitätsprofessor (em.), Rechtsanwalt u. Steuerberater in Köln fortgeführt von Universitätsprofessor an der Ruhr-Universität Bochum Direktorin des Instituts für Steuerrecht der Universität zu Köln Generalbevollmächtigter und Bereichsleiter Steuern der E.ON SE Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Joachim Hennrichs Universitätsprofessor an der Universität zu Köln 22. neu bearbeitete Auflage 2015
Vorauflagen: 1. Auflage 1973 12. Auflage 1989 2. Auflage 1974 13. Auflage 1991 3. Auflage 1975 14. Auflage 1994 4. Auflage 1977 15. Auflage 1996 5. Auflage 1978 16. Auflage 1998 6. Auflage 1978 17. Auflage 2002 7. Auflage 1979 18. Auflage 2005 8. Auflage 1981 19. Auflage 2008 9. Auflage 1983 20. Auflage 2010 10. Auflage 1985 21. Auflage 2012 11. Auflage 1987 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln Tel. 02 21/9 37 38-01, Fax 02 21/9 37 38-943 info@otto-schmidt.de www.otto-schmidt.de ISBN 978-3-504-20147-0 (geb.) ISBN 978-3-504-20148-7 (brosch.) 2015 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Das verwendete Papier ist aus chlorfrei gebleichten Rohstoffen hergestellt, holz- und säurefrei, alterungsbeständig und umweltfreundlich. Einbandgestaltung: Jan P. Lichtenford, Mettmann Satz: Schäper, Bonn Druck und Verarbeitung: Kösel, Krugzell Printed in Germany
Die gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Bürger ist ein Imperativ der Ethik Die vornehmste Aufgabe eines Rechtsstaates ist es, für gerechte Regeln zu sorgen und sie durchzusetzen, seine Bürger vor Unrecht zu schützen. Klaus Tipke Die Steuerrechtsordnung, 1993, S. 261
Bearbeiter Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung ( 1) Finanzverfassungsrechtliche Grundlagen der Steuerrechtsordnung ( 2) System des Steuerrechts und Steuerverfassungsrecht ( 3) Europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts ( 4) Rechtsanwendung im Steuerrecht ( 5) Allgemeines Steuerschuldrecht ( 6) Einführung in das besondere Steuerschuldrecht ( 7) Einkommensteuer ( 8) Bilanzsteuerrecht, Mitunternehmerschaften ( 9, 10) Körperschaftsteuer ( 11) Gewerbesteuer ( 12) Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung ( 13) Konzern- und Umwandlungssteuerrecht ( 14) Erbschaft- und Schenkungsteuer ( 15) Grundsteuer/Vermögensteuer ( 16) Umsatzsteuer ( 17) Spezielle Verkehr- und Verbrauchsteuern ( 18) Steuervergünstigungen, Gemeinnützigkeit ( 19, 20) Steuerverfahrens- und Steuerstrafrecht ( 21 24) / / Prof. Dr. Joachim Hennrichs / Zitierempfehlung Bearbeiter in: Tipke/Lang 22,Steuerrecht, Rz.