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Transkript:

Nordrhein-Westfalen Einzelplan 15 Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter für das Haushaltsjahr 2016 Hierzu: Beilage 1: Verpflichtungsermächtigungen Beilage 2: Geplante Leistungen aller Ressorts mit frauenpolitischem und queerpolitischem Bezug

2 V E R Z E I C H N I S der Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein - Westfalen A. Behörden I. LANDESOBERBEHÖRDEN: Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug (Kapitel 15 120) II. LANDESMITTELBEHÖRDEN: -- III. UNTERE LANDESBEHÖRDEN: -- B. Einrichtungen Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (Kapitel 15 240) Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG - (Kapitel 15 260) C. Landesbetriebe -- V O R W O R T Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gehören folgende Aufgaben: Prävention (einschließlich gesundheitlicher Selbsthilfe) und gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft, Planung und Förderung von Krankenhäusern, Arzneimittelsicherheit, Heilberufe, Rettungsdienst, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Maßregelvollzug, Landeskliniken, soweit nicht den Bereichen Justiz und Wissenschaft zugeordnet Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung (außer Landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung), Prüfungen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung nach 88 Absatz 3 SGB IV, 46 SGB XI und 55 KVLG jeweils in Verbindung mit 274 SGB V Pflege, Rehabilitation in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und dem Gesundheitswesen, Alten- und Pflegegesetz, Wohn- und Teilhabegesetz Alten- und Familienpflegeausbildung Geschäftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege Gleichstellung von Frau und Mann Politik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle Seniorenpolitik Medienkompetenz und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen Demographischer Wandel, Generationenpolitik Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben, soweit sie nicht im Ministerium bearbeitet werden, der Behörden und Einrichtungen des Geschäftsbereichs, der Bezirksregierungen und der Landschaftsverbände.

3 Der Haushalt des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - Einzelplan 15 - enthält die nachstehenden Kapitel: Kapitel 15 010 - Kapitel 15 020 - Kapitel 15 025 - Kapitel 15 035 - Kapitel 15 044 - Kapitel 15 070 - Kapitel 15 080 - Kapitel 15 120 - Kapitel 15 130 - Kapitel 15 240 - Ministerium Allgemeine Bewilligungen EU-Strukturfonds / Kofinanzierung Emanzipation Pflege, Alter, demographische Entwicklung Krankenhausförderung Maßnahmen für das Gesundheitswesen Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug Maßregelvollzug Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Kapitel 15 260 - Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG - Kapitel 15 430 Kapitel 15 900 - Staatsbad und Gesellschaften in Bad Oeynhausen Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen Der Einzelplan 15 schließt für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt: Einnahmen................................................................................ Ausgaben................................................................................. 234 574 100 EUR 1 083 783 200 EUR Kapitel 15 010: Ministerium In diesem Kapitel sind die Personal- und Sachausgaben des Ministeriums, einschließlich der Ausgaben für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, die Aus- und Fortbildung der Bediensteten, für die querschnittsbezogene ressortinterne Forschung, das Fördercontrolling, die Informationstechnologie und die Verfügungsfonds sowie die sächlichen Verwaltungsausgaben für die Bereiche Gesundheitswesen, Emanzipation und Pflege, Alter und demographische Entwicklung veranschlagt. Daneben sind auch die Einnahmen und Ausgaben der Prüfungen (im Wesentlichen der Krankenkassen) nach 274 SGB V und die Ausgaben in Zusammenhang mit der Patientenbeauftragten / dem Patientenbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen etatisiert. Kapitel 15 020: Allgemeine Bewilligungen In dem Kapitel sind für den gesamten Geschäftsbereich die Mittel für Beihilfen und die Globalen Minderausgaben ausgebracht. Kapitel 15 025: EU-Strukturfonds / Kofinanzierung In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die gemeinsam mit der EU geförderten Maßnahmen nachgewiesen. Kapitel 15 035: Emanzipation In diesem Kapitel sind Ausgaben veranschlagt für Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder, für Frauen in besonderen Lebenslagen und Rollen, zur Aktivierung von Frauen in Schwerpunktbereichen der Frauenpolitik, zur Gleichstellungspolitik, zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen, zur Potenzialentwicklung in Ausbildung, Studium und Beruf sowie zur gesellschaftlichen Partizipation, zur Wiedereingliederung nach familienbedingter Berufsunterbrechung, zur Landesinitiative Frau und Wirtschaft, zur geschlechtsbezogenen Gesundheits- und Pflegepolitik, zur Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen - LSBTI* - (Stärkung der Selbsthilfe, Aufklärungsarbeit, psychosoziale Beratungsangebote, Schutz vor Diskriminierung und Gewalt). Kapitel 15 044: Pflege, Alter, demographische Entwicklung In diesem Kapitel sind die Mittel für sozialpolitische Maßnahmen im Bereich der Pflege, der demographischen Entwicklung und der gesellschaftlichen Teilhabe im Alter veranschlagt. Zudem sind Mittel für Projekte und Vorhaben zur altersgerechten Quartiersentwicklung und zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Alten- und Pflegegesetzes sowie des Wohn- und Teilhabegesetzes enthalten. Kapitel 15 070: Krankenhausförderung Das Kapitel beinhaltet die Förderung von kommunalen Krankenhäusern, freien gemeinnützigen und privaten Krankenhäusern und Knappschaftskrankenhäusern sowie notwendigerweise mit dem Krankenhaus verbundene Ausbildungsstätten. Zudem umfasst das Kapitel die Mittel zur Umsetzung des Strukturfonds zur Verbesserung der Versorgungsstruktur.

4 Kapitel 15 080: Maßnahmen für das Gesundheitswesen Dieses Kapitel umfasst Aufwendungen aus den verschiedensten Gebieten des Gesundheitswesens und der Gesundheitswirtschaft, insbesondere Zuschüsse für Maßnahmen des allgemeinen medizinischen Gesundheitsschutzes, für Maßnahmen zur AIDS-Bekämpfung, zur Bekämpfung der Suchtgefahren, zur Verbesserung der psychischen Gesundheit, für die Gesundheitshilfe, zur Seuchenbekämpfung, für die Förderung von Telematik-Anwendungen und der Telemedizin sowie die Krebsregistrierung. Kapitel 15 120: Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug Das Kapitel enthält die Ausgabemittel für den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug. Kapitel 15 130: Maßregelvollzug Zur Errichtung und Ausstattung von Sondereinrichtungen zur Versorgung psychisch kranker Rechtsbrecher nach 63, 64 StGB sowie für deren Unterbringung sind in diesem Kapitel Haushaltsmittel ausgewiesen. Kapitel 15 240: Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Das Kapitel umfasst Aufwendungen für die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG), die Aufgaben der Länder im Bereich der Medizinprodukte und Koordinierungsfunktionen im Arzneimittelbereich wahrnimmt. Kapitel 15 260: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG - Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) berät und unterstützt die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik und der Gesundheitswirtschaft. Das LZG wirkt mit an der Erkennung, Bündelung und dem Ausbau der Kompetenzen des Landes auf dem Gesundheitssektor, fördert die Stärkung des Politikfeldes Gesundheit auch unter bundes- und europapolitischen Aspekten und entwickelt den Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel einer weiteren Verzahnung von Gesundheitspolitik mit Wissenschaft, Forschung und Lehre einerseits und Wirtschaftsförderung andererseits. Kapitel 15 430: Staatsbad und Gesellschaften in Bad Oeynhausen Das Kapitel dient dem Rechnungsnachweis. Kapitel 15 900: Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen Das Kapitel umfasst die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes, soweit sie auf den Einzelplan 15 entfallen; siehe auch Erläuterungen zu Kapitel 15 900 Titel 432 10. Auf die gesondert bei Kapitel 15 010 Titel 432 80 veranschlagten Versorgungsausgaben wird hingewiesen.

5 Personalsoll des Einzelplans 15 Bezeichnung Höherer Gehobener Mittlerer Einfacher Insgesamt 2016 Insgesamt 2015 +/ Planmäßige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter 146 99 6 251 243 +8 +5 +3 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 38 64 98 2 202 201 +1 +1 Titelgruppen Planmäßige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter 10 22 1 33 33 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 3 4 4 Insgesamt 194 186 108 2 490 481 +9 +5 +4 Nachrichtlich: Altersteilzeitstellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Altersteilzeitstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Auszubildende 22 22 22 Leerstellen 9 6 10 25 24 +1 +1 Im Personalsoll des Einzelplans 15 ist eine Ersatzstelle nach 42 LPVG / 96 SGB IX enthalten.

6 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 15 - Einnahmen - Kap. / Bezeichnung Steuern und steuerähnliche Abgaben Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Summe Einnahmen 15 010 Ministerium 836,8 3.077,0 3.913,8 15 020 Allgemeine Bewilligungen 15 025 EU-Strukturfonds / Kofinanzierung 15 035 Emanzipation 120,0 120,0 15 044 Pflege, Alter, demographische Entwicklung 1.200,0 18.800,0 20.000,0 15 070 Krankenhausförderung 10,0 206.470,0 206.480,0 15 080 Maßnahmen für das Gesundheitswesen 440,0 440,0 15 120 Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug 15,0 15,0 15 130 Maßregelvollzug 430,0 430,0 15 240 Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz 492,0 1.816,4 2.308,4 bei Arzneimitteln und Medizinpro- dukten 15 260 Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen 205,0 310,0 515,0 - LZG - 15 430 Staatsbad und Gesellschaften in Bad Oeynhausen 15 900 Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen 351,9 351,9 Gesamtsumme Haushaltsjahr 2016 3.748,8 230.825,3 234.574,1 Gesamtsumme Haushaltsjahr 2015 2.668,8 233.164,6 235.833,4 gegenüber 2015 mehr(+) oder weniger( ) +1.080,0-2.339,3-1.259,3 - Ausgaben - Kap. / Bezeichnung Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Schuldendienst Zuweisungen u.zuschüsse für laufende Zwecke Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Summe Ausgaben 15 010 Ministerium 19.051,5 13.220,0 9,0 445,3 32.725,8 15 020 Allgemeine Bewilligungen 433,9-5.248,0-4.814,1 15 025 EU-Strukturfonds / Kofinanzierung 15 035 Emanzipation 23.325,4 23.325,4 15 044 Pflege, Alter, demographische Entwicklung 80.260,6 14.191,0 94.451,6 15 070 Krankenhausförderung 1.000,0 532.300,0 533.300,0 15 080 Maßnahmen für das Gesundheitswesen 255,3 39.430,5 2.527,2 42.213,0 15 120 Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug 1.353,5 430,3 77,0 1.860,8 15 130 Maßregelvollzug 314.343,9 29.200,0 343.543,9 15 240 Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz 1.731,0 465,3 587,8 2.784,1 bei Arzneimitteln und Medizinpro- dukten 15 260 Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen 8.697,1 4.295,0 5,7 442,7 13.440,5 - LZG - 15 430 Staatsbad und Gesellschaften in Bad Oeynhausen 15 900 Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen 952,2 952,2 Gesamtsumme Haushaltsjahr 2016 32.219,2 18.665,9 458.375,1 579.183,2-4.660,2 1.083.783,2 Gesamtsumme Haushaltsjahr 2015 30.509,6 15.751,1 435.567,9 551.463,2-4.749,8 1.028.542,0 gegenüber 2015 mehr(+) oder weniger( ) +1.709,6 +2.914,8 +22.807,2 +27.720,0 +89,6 +55.241,2