aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
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- Kristian Schulz
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1 Der Ministerprasident des Landes Nordrhein-Westfalen Aus An lass der Neubildung der Landesregierung treffe ich gemab Artikel 52 Absatz 3 der Landesverfassung mit sofortiger Wirkung die nachfolgende Entscheidung uber organisatorische Veranderungen innerhalb der obersten Landesbehorden:./{3. Juli 2017 Seite 1 von 5 1. Die Geschaftsbereiche der folgenden obersten Landesbehorden werden neu abgegrenzt: 1.1 In den Geschaftsbereich des Ministerprasidenten gehen uber aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Allgemeine Fragen des burgerschaftlichen Engagements (elnschliebiich Freiwilligendienste, ohne Ehrenamt in der Schule) und des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen Sport (auber Schulsport), Sportstatten 1.2 In den Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gehen uber aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur I nneres und Kommunales Auslander- und Asylangelegenheiten (soweit die Zustandigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist) Staatsangehorigkeitswesen aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Ar-. beit, Integration und Soziales Stadttor Dusseldorf Postanschrift: Dusseldorf Telefon poststelle@stk.nrw.de
2 Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Recht der Integration (soweit die Zustandigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist) Dialog mit dem Islam (auber islamischer Religionsunterricht) Seite 2 von 6 aus dem Geschattsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Lebensformenpolitik, gleichgeschlechtliche Lebensweisen (Politik fur Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und lntersexuelle (LSBTI*) 1.3 In den Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Wirtschatt, Energie, lndustrie, Mittelstand und Handwerk gehen uber aus dem Geschattsbereich des Ministerprasidenten Raumordnung und Landesplanung aus dem Geschattsbereich des ehemaligen Ministeriums fur lnneres und Kommunales Automation (CIO) aus dem Geschattsbereich des ehemaligen Ministeriums for Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschatt, Natur- und Verbraucherschutz Klimaschutz, Energie- und Klimaschutzstrategie, Energieeffizienz, Klimafolgenstrategie Aus dem Geschattsbereich des ehemaligen Ministeriums for Wissenschatt, Innovation und Forschung
3 Seite 3 von 6 Wuppertal lnstitut fur Klima, Umwelt, Energie GmbH Innovations- und Technologiepolitik und -f6rderung, insbesondere fu r die Bereiche: Obergreifende Fragen der Innovations- und Technologiepolitik, Kooperation Wirtschaft/Wissenschaft, Transfer, ZENIT, Life Science, secure-it und Umwelttechnologie, Mikro-/Nano- und Optotechnologien, Entwicklung neuer Produktionstechnologien und neue Technologien in der Luft- und Raumfahrt 1.4 In den Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Arbeit, Integration und Soziales gehen uber aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - Pravention (einschliebiich gesundheitlicher Selbsthilfe) und gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft, Planung und F6rderung von Krankenhausern, Arzneimittelsicherheit, Heilberufe, Rettungsdienst, Offentlicher Gesundheitsdienst, MaBregelvollzug, Landeskliniken, soweit nicht den Bereichen Justiz und Wissenschaft zugeordnet - Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung - Pflege; Rehabilitation in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und dem Gesundheitswesen; Wohn- und Teilhabegesetz - Alten- und Familienpflegeausbildung - Geschaftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege - Seniorenpolitik - Medienkompetenz und Verbesserung der Lebensqualitat alterer Menschen - Demographischer Wandel, Generationenpolitik 1.5 In den Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Innovation, Wissenschaft und Forschung gehen uber
4 aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Schule und Weiterbildung Seite 4 von 6 - Allgemeine Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums for Arbeit, Integration und Soziales Landesbeirat fur Vertriebenen-, Fluchtlings- und Spataussied lerfragen Entschadigungsleistungen for politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR (soweit die Zustandigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist) aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen, Bibliothekswesen, Literaturpflege, 6ffentliche Musikpflege, Archivwesen Landeszentrale for politische Bildung, Kulturpflege nach 96 BVFG 1.6 In den Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums for Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gehen uber aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums for Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Allgemeines Bauwesen, insbesondere Bauaufsicht, Bautechnik
5 - Stadtentwicklung, insbesondere Stadterneuerung, Stadtebau- Seite 5 von 6 f6rderung, Bauleitplanung, Stadtebaurecht, Flachenentwicklung, stadtentwicklungsbezogene regionale Strukturpolitik - Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalf6rderung - Wohnungs- und Siedlungsentwicklung, insbesondere Wohnungsbauf6rderung, Wohnungswirtschaft, Wohnungsbestand - Staatlicher Hochbau, soweit nicht anderen Ministerien zugeordnet aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur lnneres und Kommunales - Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbande, insbesondere kommunales Verfassungsrecht, Kommunales Wirtschafts- und Prufungswesen; Kommunalfinanzen einschliebiich kommunaler Finanzausgleich (zusammen mit dem Finanzministerium) aus dem Geschaftsbereich des ehemaligen Ministeriums fur Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz landliches Planungs- und Bauwesen landliche Siedlung, Dorferneuerung 2. Die Bezeichnung der folgenden obersten Landesbeh6rden wird neu gefasst: 2.1 Das bisherige Ministerium fur Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport erhalt die Bezeichnung Ministerium fur Kinder, Familie, Fluchtlinge und Integration. 2.2 Das bisherige Finanzministerium erhalt die Bezeichnung Ministerium der Finanzen. 2.3 Das bisherige Ministerium fur lnneres und Kommunales erhalt die Bezeichnung Ministerium des lnnern.
6 2.4 Das bisherige Ministerium fur Wirtschaft, Energie, lndustrie, Mit-. Seite 6 von 6 telstand und Handwerk erhalt die Bezeichnung Ministerium fur Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. 2.5 Das bisherige Ministerium fur Arbeit, Integration und Soziales erhalt die Bezeichnung Ministerium fur Arbeit, Gesundheit und Soziales. 2.6 Das bisherige Ministerium fur Schule und Weiterbildung erhalt die Bezeichnung Ministerium fur Schule und Bildung. 2.7 Das bisherige Ministerium fur Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erhalt die Bezeichnung Ministerium fur Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. 2.8 Das bisherige Justizministerium erhalt die Bezeichnung Ministerium der Justiz. 2.9 Das bisherige Ministerium fur Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr erhalt die Bezeichnung Ministerium fur Verkehr Das bisherige Ministerium fur Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erhalt die Bezeichnung Ministerium fur Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Das bisherige Ministerium fur Innovation, Wissenschaft und Forschung erhalt die Bezeichnung Ministerium fur Kultur und Wissenschaft. 3. lch bitte die Staatskanzlei und die obersten Landesbehorden, deren Geschaftsbereiche durch diese Anderungen beruhrt werden, die naheren Einzelheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Das gilt vor allem hinsichtlich der korrespondierenden Grundsatz- und Rechtsreferate (Querschnittsreferate) der obersten Landesbehorden. Bei der Umsetzung der Mittel, Planstellen und Stellen ist das Finanzministerium zu beteiligen.
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