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Transkript:

Preise und Preisregelungen Anlage 2 der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Preise und Preisregelungen gelten für alle Kunden und Anschlussnehmer (Tarifkunden). 2 Grundpreise und Wasserpreise Der Preis für die Bereitstellung und Entnahme von Wasser setzt sich zusammen aus dem Grundpreis für die Bereitstellung der Wasserversorgung und dem Wasserpreis für gelieferte Wassermengen (Verbrauchsmengen). 2.1 Grundpreise für die Versorgung von Wohngebäuden Der monatliche Grundpreis für Wohngebäude richtet sich nach der Anzahl der Wohnund Nutzeinheiten (WE) im Gebäude. Eine Wohneinheit ist eine Wohnung, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglicht. Unter einer Nutzeinheit versteht man gewerblich oder sonstig genutzte Betriebs- und Geschäftsräume. Der monatliche Grundpreis beträgt für Anzahl Nettopreis Bruttopreis (inkl. 7 % USt.) 1 und 2 WE 10,75 11,50 3 WE 12,00 12,84 4 WE 13,50 14,45 5 und mehr WE 2,90 / WE 3,10 / WE 2.2 Grundpreise für Gewerbebetriebe und sonstige versorgte Einheiten Von den Wohngebäuden ist die Gruppe der Gewerbebetriebe und der sonstigen versorgten Einheiten zu unterscheiden. Zu dieser Kundengruppe zählen beispielsweise Produktionsgebäude, Werkstätten, Verwaltungen, Schulen, Krankenhäuser, landwirtschaftliche Betriebe, Hotels etc., sprich alle Kunden, deren Gebäude und Liegenschaften nicht überwiegend zu Wohnzwecken dienen. Der monatliche Grundpreis 1

dieser Kundengruppe richtet sich nach der jährlichen Verbrauchsmenge. Es gelten die folgenden Tarifklassen: Tarifklassen (m³) Nettopreis Bruttopreis (inkl. 7 % USt.) 0 100 10,75 11,50 101 250 12,00 12,84 251 500 13,50 14,45 501 750 17,40 18,62 751 1.000 20,30 21,72 1.001 2.000 29,00 31,03 2.001 3.000 43,50 46,55 3.001 4.000 55,10 58,96 4.001 5.000 69,60 74,47 5.001 10.000 87,00 93,09 10.001 20.000 174,00 186,18 > 20.000 m³ 348,00 372,36 2.3 Wasserpreise Der allgemeine Wasserpreis beträgt netto 0,60 /m³. Daneben gibt es Sonderregelungen für Gewerbebetriebe, Feldberegnung und Standrohrentnahme. Die jährlichen Verbrauchsmengen in m³ für die Abrechnung werden zum Jahresende durch Ablesung der Wasserzähler ermittelt (Kundenselbstablesung). Der allgemeine Wasserpreis von netto 0,60 /m³ enthält eine Grundwasserentnahmeabgabe nach dem Wasserabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWAG) vom 13.12.2013 von zurzeit 0,12 /m³. Der Abgabensatz für Gewerbebetriebe als Endverbraucher beträgt 0,08 /m³, sofern mehr als 1.500 m³ Wasser jährlich abgenommen werden. Der verminderte Abgabensatz wird allen Gewerbebetrieben auf Antrag zuerkannt, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Wasserpreis beträgt in diesem Fall 0,56 /m³ netto. Zur Feldberegnung zählen die Beregnung von Acker- und Sonderkulturen im Bereich von Landwirtschaft und Gartenbau und die Beregnung ausgedehnter Grünanlagen wie beispielsweise die Greens und Spielbahnen auf Golfplätzen. Nicht zur Feldberegnung zählt die Beregnung von Rasenflächen, Gemüsebeeten etc. im Bereich von Privatgärten. Die gesonderte Erfassung der für die Feldberegnung verwendeten Wassermenge ist Voraussetzung für die Anwendung des Sondertarifs. Die Entnahme von Beregnungswasser setzt eine vorherige Rücksprache mit dem Wasserbeschaffungsverband Föhr voraus. Der Verband kann die Entnahme aus betrieblichen Gründen auf bestimmte Uhrzeiten beschränken. 2

Die Wasserpreise können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Tarifklassen Nettopreis ( /m³) Bruttopreis ( /m³ inkl. 7 % USt.) Allgemeiner Preis 0,60 0,64 Gewerbebetriebe 0,56 0,60 Feldberegnung 0,40 0,43 Standrohrentnahme 1,50 1,61 2.4 Standrohre Beim Verband können Hydrantenstandrohre mit Wasserzähler gemietet werden, um Wasser aus dem Netz zu entnehmen. Die Standrohrmiete beträgt 20,00 netto je angefangenen Monat (21,40 brutto inkl. 7 % USt.). Schäden am Standrohr oder am Wasserzähler, für die der Mieter verantwortlich ist, gehen zu dessen Lasten. Bei Verlust ist Ersatz in Höhe der Selbstkosten des Verbandes zu leisten. 2.5 Bauwasser Die Pauschalpreise für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses inklusive der Entnahme von Bauwasser gehen aus nachfolgender Tabelle hervor: Gebäude Grundfläche Netto Brutto (inkl. 7 % USt.) 1-geschossig bis 100 m² 100,00 107,00 1-geschossig 100 150 m² 150,00 160,50 2-geschossig bis 100 m² 200,00 214,00 2-geschossig 100 150 m² 300,00 321,00 Die Pauschalpreise für Bauwasser gelten nur dann, wenn das Bauwasser über eine zukünftige oder vorhandene Anschlussleitung abgegeben werden kann. Für größere Objekte mit einer Grundfläche über 150 m² oder mehr als 2 Geschossen behält sich der Wasserbeschaffungsverband Föhr vor, die Bauwasserabrechnung nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu erstellen. Aus Bauwasseranschlüssen darf nur Wasser für Bauzwecke entnommen werden. 3 Baukostenzuschüsse Der vom Kunden zu zahlende Baukostenzuschuss berechnet sich nach Nr. 3.1 und Nr. 3.2 in Anlage 1 der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV. Der Baukostenzuschuss ist unabhängig vom Herstellungsstand des Anschlusses fällig. 3

4 Kosten für die Herstellung und Änderung eines Anschlusses Die Herstellungskosten für die Anschlussleitung bemessen sich nach dem erforderlichen Aufwand. Die Anschlussleitung verbindet die Kundenanlage mit der Versorgungsleitung des Verbandes. Sie reicht bis zum Absperrventil hinter dem Wasserzähler im anzuschließenden Gebäude bzw. auf dem anzuschließenden Grundstück. Der Kunde kann im Zuge der Herstellung der Anschlussleitung auf seinem Grundstück Eigenleistungen erbringen (insbesondere Erdarbeiten). Die Verlegung der Anschlussleitung einschließlich der Lieferung des dafür benötigten Materials erfolgt durch den Wasserbeschaffungsverband Föhr. Die Anschlussleitung verbleibt im Eigentum des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr, der auch für die laufende Unterhaltung der Anschlussleitung aufkommt. 5 Sonstige Leistungen 5.1 Unterhaltung der Löschwasserhydranten Die Kosten für die Unterhaltung der Löschwasserhydranten bemessen sich nach dem tatsächlichen Aufwand und sind von den Gemeinden zu tragen. 5.2 Austausch eines Wasserzählers aufgrund eines Frostschadens Für den Austausch eines Wasserzählers aufgrund eines Frostschadens wird ein Pauschalpreis in Höhe von 100,00 netto erhoben (119,00 brutto inkl. 19 % USt.). 5.3 Einstellung und Wiederaufnahme der Wasserversorgung Sowohl für die Einstellung als auch für die Wiederaufnahme der Wasserversorgung einer Kundenanlage wird ein Betrag von 25,00 netto erhoben (29,75 brutto inkl. 19 % USt.). 5.4 Verwaltung von Abwassergebühren Für die Verwaltung von Abwassergebühren entsprechend des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Föhr-Amrum und dem Wasserbeschaffungsverband Föhr vom 16.09.2011 erhebt der Verband einen Betrag von 3,00 netto (3,57 brutto inkl. 19 % USt.) für jeden abzurechnenden Wasserzähler. 4

6 Zahlung und Verzug Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Hiervon ausgenommen sind die Abschlagszahlungen für die Bereitstellung und Entnahme von Wasser, die jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig sind. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Mahngebühren nach der amtlichen Mahntabelle festgesetzt. Daneben hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz auf den Forderungsbetrag zu entrichten. Wird die Einstellung der Wasserversorgung schriftlich angedroht, sind vom Kunden Versandkosten in Höhe von 2,50 zu entrichten. 7 Umsatzsteuer Zusätzlich zu den o.a. Preisen und Kosten wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Für die Wasserlieferung sowie Nebenleistungen auf Wasserlieferungen wird der ermäßigte Steuersatz (z.zt. 7 %) fällig, für sonstige Leistungen, die keine Nebenleistungen zu Wasserlieferungen sind, der volle Steuersatz (z.zt. 19 %). 8 Inkrafttreten Die Preise und Preisregelungen gelten ab dem 01.01.2016. Wrixum, den 09.12.2015 5