Ausbau der Straße Nordring Bürgerversammlung zum Straßenausbau der Straße Nordring Am 06.09.2018 fand in der Mensa der Willy-Brandt-Gesamtschule, Brömerstraße 12, eine Bürgerversammlung statt. Beginn 18:00 Uhr. Teilnehmer waren: Herr Gathmann, Fachbereich (20/3) Herr Wilken, Fachbereich (66) Herr Foitor, Fachbereich (66/2) Bezirksbürgermeister Herr Kalthoff Mitglieder der Bezirksvertretung Mitte ca. 60 Bürgerinnen und Bürger. sowie die Unterzeichnende. Begrüßung Herr Wilken begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Danach stellt er die Vertreter der Verwaltung vor und erläutert, dass die heutige Veranstaltung dazu dient, Anregungen und Bedenken zur Entwurfsplanung abzufragen und anschließend auszuwerten. Im Weiteren erklärt Herr Wilken den Anwesenden den geplanten Ablauf der Informationsveranstaltung. Zunächst wird Frau Moser die Planung anhand einer Power-Point-Präsentation erläutern. Nach dem Vortrag können dann Fragen und Anregungen zur Planung vorgetragen werden. Im Anschluss wird Herr Gathmann einen Vortrag zu Straßenbaubeiträgen halten. Nach diesem Vortrag können wiederum Fragen zu den Straßenbaubeiträgen gestellt werden.
Erläuterungen zum Ausbau der Straße Nordring Frau Moser erläutert den Entwurfsvorschlag der Verwaltung anhand einer Power- Point-Präsentation. Folgende Grundlagen und Randbedingungen wurden den Anwesenden mitgeteilt und erläutert: Ausbaufläche: ca. 18.000 m² Gesamtlänge: unterschiedliche Breiten: ca. 900 m von ca. 15,00 m bis ca. 23,00 m Nordring ist eine Kreisstraße und dient der Abwicklung wichtiger Verkehre vorhandene Mischwasserkanalisation aus den 50er Jahren muss teilweise erneuert werden Anhand von Schaubildern der Präsentation wurde der Vorschlag der Verwaltung zum Ausbau der Verkehrsfläche vorgestellt. Erklärungen im Hinblick auf öffentliche Stellplätze, Bepflanzungen und Verkehrsführungen wurden zur Plandarstellung vorgetragen. Die in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellte Planung wird anhand der Wünsche und Anregungen der Bürger überarbeitet und anschließend dem Bau- und Verkehrsausschuss, mit Vorberatung in der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte, zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach erfolgt die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Maßnahme, so dass mit einem Ausbaubeginn 2019 zu rechnen ist. Baukosten und Straßenbaubeiträge Baukosten Kanal: ca. 350.000,- Baukosten Straße: ca. 2.800.000,- voraussichtliche Straßenbaubeiträge: ca. 7,00 Euro / m² für die Straße ca. 0,40 Euro / m² für den Kanal Nach Abschluss dieses Vortrages gab Herr Wilken den anwesenden Bürgern die Möglichkeit ihre Fragen und Anregungen zu äußern.
Diskussion Im Weiteren werden die Fragen der anwesenden Bürger von der Verwaltung beantwortet. 1. Der vorhandene Radweg wird oft von Besuchern des Friedhofs und des Altenheims zugeparkt? Im Bereich des Friedhofes ist ein beidseitiger Parkstreifen vorgesehen. Hierzu werden Stellplätze für PKWs geschaffen. Ein Parken auf dem Gehweg wird nicht mehr möglich sein. Zusätzlich wird der Radfahrer nicht mehr auf dem Gehweg, sondern auf einem Angebotsstreifen auf der Fahrbahn geführt. 2. Wird es einen behindertengerechten Ausbau geben? Alle Kreuzungspunkte und Querungsstellen entlang des Nordrings werden barrierefrei ausgebaut. 3. Die Geschwindigkeit soll auf 30 km/h reduziert werden. Bei dem Nordring handelt es sich um eine Kreisstraße. Sie ist somit Teil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Bottrop. Wie eingangs erläutert, dient der Nordring der Abwicklung wichtiger Verkehre. Deshalb ist eine Minderung der Geschwindigkeit nicht möglich. Es wird jedoch ein lärmmindernder Asphalt eingebaut. Dieser sorgt für eine geringere Lärmbelastung. 4. Der Radfahrer fährt bisher sehr sicher auf dem Gehweg. Auf einem Angebotsstreifen ist es längst nicht so sicher wie auf dem Gehweg. Experten für den Radverkehr sind sich einig, dass Radfahrer, die gemeinsam mit dem Individualverkehr auf der Fahrbahn fahren, besser gesehen werden. 5. Die Fahrbahn ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Gehweg hingegen nicht. Wenn die Stadt Bottrop einen Neubau der Straße haben möchte, dann soll sie den Neubau auch komplett selbst zahlen. Sowohl die Fahrbahn, wie auch die Gehwege sind älter als 45 Jahre und in einem schlechten Zustand. Es werden alle Teileinrichtungen neu hergestellt. 6. Der Kanal wurde doch schon erneuert, warum passiert dies erneut? Der Kanal wurde in den Achtziger Jahren erneuert, seitdem ist dort auch alles in Ordnung. Nur in den älteren Teilbereichen aus den 50er Jahren muss der Kanal erneuert werden 7. Die Frischwasserleitung ist verkrustet. Diese muss auch zwingend vor Herstellung der Straße neu verlegt werden. Mit dem Entwurf nach dieser Bürgerinformationsveranstaltung werden alle Versorger angeschrieben und auf den kommenden Neubau hingewiesen. Sie
werden gefragt, ob ihre Leitungen noch Intakt sind oder erneuert werden müssen. Sie werden ebenfalls darauf hingewiesen, dass es nach der Herstellung der Verkehrsfläche zu einer Sperrfrist von fünf Jahren kommt, in denen es den Versorgern untersagt ist, Maßnahmen in dieser Straße durchzuführen. Eine Ausnahme bleibt hier ein Störfall (z.b. Wasserrohrbruch). 8. Wie werden die Schüler und andere Passanten an der Haltestelle über die Fahrbahn geführt? An der Kreuzung mit der Straße In den Weywiesen wird es, wie bisher auch, einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) geben. 9. Wie lange ist die Bauzeit und wie ist die Zugänglichkeit zu den Grundstücken während der Bauzeit gesichert? Die Bauzeit wird vermutlich ca. 1 ½ - 2 Jahre dauern. Währenddessen ist die Zugänglichkeit zu den Grundstücken gewährleistet. Es kann zu Einschränkungen kommen, wenn genau auf der Höhe des Hauses und der Zufahrt gearbeitet wird. 10. Kann die Kreuzung der Kirchhellener Straße mit dem Nordring geändert werden? Vor Allem morgens staut sich der Rechtsabbiegerverkehr von dem Nordring auf die Kirchhellener Straße. Die Anregungen werden aufgenommen. 11. Gibt es eine Alternative zu dem Angebotsstreifen? Bei der Planung musste die Entscheidung getroffen werden, ob entweder beidseitige Parkstreifen oder ein Radfahrstreifen gebaut werden sollen. Beides lässt die Querschnittsbreite nicht zu. Aufgrund des hohen vorherrschenden Parkdrucks fiel die Entscheidung auf die beidseitigen Parkstreifen. 12. Die Bäume müssen alle gefällt werden? Wie sieht es denn mit der Verwurzelung dieser Bäume an den Hausanschlussleitungen aus? Die Kanalhausanschlüsse müssen von den Eigentümern eigenverantwortlich geprüft werden. Vor Beginn der Baumaßnahme sollte am besten jeder seine Hausanschlussleitungen überprüfen lassen. Wenn die Leitung durch die Wurzeln der Straßenbäume beschädigt sein sollte, muss dies bei der Stadt angezeigt werden.
13. Wenn der Kanal erneuert wird, was passiert mit den Stutzen an den Hausanschlussleitungen? Wer ist für die Dichtheitsprüfung zuständig? Im Zuge der Kanalbauarbeiten müssen die Hausanschlussleitungen zum Teil verlängert werden. Die Prüfung des neuen Stutzens obliegt dann selbstverständlich der Stadt. 14. Wie können Bauverzögerungen aufgrund von nicht geplanten Problemen verhindert werden und woher weiß man, dass die ausführende Firma die Maßnahme abwickeln kann? Zunächst sei zu sagen, dass es ein öffentliches Vergabeverfahren geben wird. Die Firmen dürfen auf die Ausschreibung anbieten. Nach der Submission bekommt der günstigste Anbieter nach politischem Beschluss den Zuschlag. Grundsätzlich sei zu erwähnen, dass es im Tiefbau immer wieder zu unvorhersehbaren Dingen kommen kann. Falls es bei der Abnahme zu Mängeln kommt, müssen diese von der Firma beseitigt werden. Treten im Nachgang Mängel auf, liegt die Gewährleistung ebenfalls bei der Firma. 15. Im Bereich der Schumannstraße staut sich das Wasser bei Starkregen auf der Straße und auf dem Gehweg. Wird es nach dem Bau eine Besserung geben? Mit dem Neubau werden auch die Querneigungen in der Fahrbahn, im Parkstreifen und im Gehweg neu hergestellt. Das anfallende Wasser wird zur Fahrbahn und in die Rinne geleitet. Ein Aufstauen des Wassers bei normalen Regenschauern wird damit nicht mehr auftreten. 16. Wird der neue Kanaldurchmesser größer als der jetzige? Die Bemessung des Kanaldurchmessers erfolgt nach Vorgaben und Wirtschaftlichkeit und ist so bemessen worden, dass er für die vorliegende Situation ausreichend ist. 17. Gibt es eine europaweite Ausschreibung? Nein, europaweit muss erst ab ca. 5 Millionen Euro ausgeschrieben werden.
Die Informationen zu den Straßenbaubeiträgen wurden von Herrn Gathmann (Fachbereich Finanzen 20/3) vorgetragen. Herr Gathmann informierte die anwesenden Bürger über das Verfahren und die Grundlagen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Dabei kommen die einzelnen Elemente der Verkehrsfläche und die bauliche Nutzung der Grundstücke in Betracht. Normalerweise wird zur Abrechnung die gesamte Grundstücksfläche genommen. Da für die Straße Nordring jedoch kein Bebauungsplan vorliegt, kann nach 40 Metern in der Grundstückstiefe eine gedachte Begrenzungslinie (Tiefenbegrenzung) gezogen werden. Diese Regelung ist allerdings nicht anwendbar, falls es hinter dieser 40m-Linie eine Bebauung (Gartenhütte o.ä.) gibt. In diesem Fall muss die Grundstücksfläche bis zu hinteren Grenze der Nutzung angesetzt werden. Die Teileinrichtungen Gehwege, Parkflächen, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sind beitragsfähig. Der beitragsfähige Anteil an den Teileinrichtungen Gehweg und Parkflächen beträgt 60%. 20% der Kosten für die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung können auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (beruhend auf Kostenschätzungen) wird voraussichtlich ein Beitrag von 7,00 Euro/m² Grundstücksfläche zu entrichten sein. Für den Kanal kommen beschränkt auf den Abschnitt von der Kirchhellener Straße bis zur Straße in den Weywiesen - zusätzlich 0,40 Euro/m² hinzu. Eine exakte Berechnung erfolgt erst am Ende der Baumaßnahme, wenn alle angefallenen Kosten ermittelt wurden. 18. Wird die gesamte Grundstücksfläche für die Kosten herangezogen? Nein, da für den Nordring kein Bebauungsplan vorliegt, kann im Einzelfall nach 40 Metern Grundstückstiefe eine Grenze (Tiefenbegrenzung) gezogen werden. Dies geht nicht, wenn es hinter diesen 40 Metern eine Bebauung (Gartenhütte o.ä.) gibt. 19. Spielt die Anzahl der Geschosse auch eine Rolle? Da im Nordring eine überwiegend 2-geschossige Bebauung besteht, beziehen sich die errechneten 7,00 Euro/m² auch auf diese Geschossigkeit. Für eine 1-geschossige Bebauung würden etwas geringere, für eine 3-geschossige Bebauung entsprechend etwas höhere Kosten anfallen.
20. Wie hoch können die geschätzten Kosten von den tatsächlichen abweichen? Bei den Kosten im Straßenbau herrscht eine relativ große Planungssicherheit. Da jedoch immer wieder Unvorhergesehenes passieren kann, muss mit der genauen Rechnung bis zum Schluss gewartet werden. 21. Ist eine Ratenzahlung oder eine Stundung bei den Erschließungsbeiträgen möglich? Eine Ratenzahlung ist seitens der Stadt nicht möglich. Die Stadt bietet die Möglichkeit der Stundung der Straßenbaubeiträge an. Eine Stundung ist jedoch mit sehr schwierigen Auflagen verbunden. Eine geeignetere Methode ist die Finanzierung über die Hausbank. Der Zins wird dort erheblich günstiger sein. 22. Gibt es Vergünstigungen bei Eckgrundstücken? Für Eckgrundstücke gibt es keine Vergünstigungen. Falls die andere Straße auch neu hergestellt würde, würde das Grundstück erneut belastet werden. 23. Können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden? KAG-Beiträge können nicht steuerlich geltend gemacht werden. 24. Wenn die Beleuchtung durch LED Lampen ersetzt wird, spart die Stadt Strom. Den Gewinn, der durch die geringeren Stromkosten erbracht wird, streicht sich die Stadt ein. Die Beleuchtung wird, wie alle anderen Teileinrichtungen in der Straße, neu hergestellt. 25. Die Fahrbahn wird nicht auf die Eigentümer umgelegt, warum dann die Straßenbeleuchtung? Die Beleuchtungseinrichtungen erfüllen ihren Zweck nicht nur für die Fahrbahn, sondern ebenso für die Gehwege und sonstigen Einrichtungen. 26. Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden? Nein, das Umlegen der Beiträge auf die Mietkosten ist nicht erlaubt. 27. Die Entwässerung der Kirchhellener Straße läuft über den Nordring. Wird Straßen NRW ebenfalls als den Kosten für den Neubau beteiligt? Straßen NRW wird auf andere Weise an den Kosten zur Entwässerung beteiligt.
28. Der ÖPNV und die Versorger haben den Nordring auch kaputt gemacht. Warum müssen sie nicht zahlen? Der Nordring ist auch für die Versorger und den ÖPNV da. Der zukünftige Aufbau der Fahrbahn wird so bemessen, dass er diese Verkehre aufnehmen kann. 29. Wie lang ist die Lebensdauer einer Straße? Die Lebensdauer einer Straße beträgt ca. 45 Jahre. In dieser Zeit muss sie unter- und erhalten werden. Nach ca. 20 Jahren kann eine neue Deckschicht aufgebracht werden, um die Lebensdauer zu verlängern. 30. Welche Art von Asphalt wird auf die Fahrbahn aufgebracht? Es wird ein lärmmindernder Flüsterasphalt auf die Fahrbahn aufgebracht. Es handelt sich dabei um einen Splittmastixasphalt. Dadurch wird die Lärmbelastung erheblich verringert Mit einem Dank an die Zuhörer für eine leidenschaftliche und rege Diskussion beschließt Herr Wilken die Bürgerinformationsveranstaltung gegen 19:30 Uhr. Im Anschluss an die Veranstaltung wurden noch individuelle Gespräche über die Planung, Baudurchführung und Beiträge geführt. gez. Moser