FAQs für Vereinskunden



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Transkript:

Seite 1 von 6 FAQs für Vereinskunden (gilt nicht für Sparvereine) KONTO KONTOERÖFFNUNG/-AUFLÖSUNG: Welche Unterlagen benötigt man, um ein Vereinskonto eröffnen zu können? Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Folgende Daten/Unterlagen sind für die Eröffnung eines Kontos notwendig: Kopie des Vereinsregisterauszuges und die Vereinsstatuten (ein Beschluss der Generalversammlung reicht nicht kein Konto ohne Eintrag im Vereinsregister!) Organschaftliche Vertreter (ersichtlich in den Vereinsstatuten bzw. im Vereinsregister) Persönliche Legitimationen aller Personen (organschaftliche Vertreter, die gegenüber der Bank handeln und Zeichnungsberechtigte) Wohnadresse aller Personen, die kontomäßig und vereinsmäßig gegenüber der Bank zeichnen dürfen Telefonnummer, unter der konto- und vereinsmäßig zeichnungsberechtigte organschaftliche Vertreter erreichbar sind (zumindest Obmann, Kassier) Warum benötigt die Bank die Unterlagen im Original? Eingescannte oder gefaxte Unterlagen mit Kundenunterschriften werden laut Bankwesengesetz (BWG) nicht als Originale anerkannt. Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun? Wer muss seitens des Vereins unterschreiben? Jene organschaftliche Vertreter, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten (üblicherweise Obmann und Kassier gemeinsam) sind zur Löschung des Kontos berechtigt, unabhängig davon ob diese Person(en) zeichnungsberechtigt ist/sind. Wurde der Verein durch Beschluss der Generalversammlung und Meldung an die Vereinsbehörde aufgelöst und durch Gerichtsbeschluss ein Abwickler nominiert (auch ersichtlich im aktuellen Vereinsregisterauszug), darf nur der bestellte Abwickler das Konto löschen.

Seite 2 von 6 KONTOVARIANTEN/-GEBÜHREN Welche Kontovarianten gibt es? Wie hoch sind die Gebühren bzw. Spesen? Speziell für Vereine, die den Zahlungsverkehr elektronisch abwickeln möchten, bieten wir das Konto4Business an. Dieses Leistungspaket setzt sich aus der fixen Kontoführungsgebühr, den variablen Buchungsspesen, sowie der gratis Nutzung von BusinessNet für 1 Jahr zusammen. Details zu Preisen und Konditionen finden Sie auf www.konto4business.bankaustria.at Für Vereine, die keinen elektronischen Zahlungsverkehr benötigen, bieten wir das Firmengirokonto an. Für Details zu Preisen und Konditionen steht Ihnen gerne ein/eine Bank Austria FirmenkundenbetreuerIn zur Verfügung. Was ist die Manipulationsgebühr und warum muss diese bezahlt werden? Die Manipulationsgebühr ist die Kontoführungsgebühr, welche die Bank für die Bereitstellung des Kontos in Rechnung stellt. Gibt es für gemeinnützige Vereine/NGOs Gratiskonten für die Gestionierung von Spendengeldern? Ja, gibt es. Unser Angebot: Keine Spesen im Inlandszahlungsverkehr (ausgenommen fremde Spesen) Spezielle Veranlagungskonditionen auf Giro- und Dispokonten bzw. Festgeldern In beiden Fällen wird vorausgesetzt, dass die Bank Austria als Hauptbankverbindung genutzt und mind. 50% des Zahlungsverkehrs abgewickelt sowie 50% der liquiden Mittel bei uns veranlagt werden. Konkret betrifft dieses Angebot folgenden Adressatenkreis: Alle Mitglieder der IGO (Interessensvertretung Gemeinnütziger Organisationen) Alle Spendenorganisationen, die das Spendengütesiegel tragen Alle Organisationen, die spendenbegünstigt sind und einen mildtätigen Zweck verfolgen (Karitative Einrichtungen gem 4a Abs 2 Z 3 lit a bis c EStG)

Seite 3 von 6 KONTONUMMER/-AUSZUG Ist es möglich, die Kontonummer bereits vorzeitig zu erhalten, wenn sie bspw. für eine Förderung benötigt wird? Nein. Bekanntgabe und Verwendung ist erst nach Vorliegen der unterschriebenen Kontoeröffnungsunterlagen möglich. Welche Intervalle für Kontoauszüge gibt es? Zur Auswahl stehen: Tagesauszug (bei Anfall einer Buchung), Terminauszug. Warum kann auf die Zusendung der Kontoauszüge nicht verzichtet werden? In Österreich muss auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nach 90 Tagen, sofern der Kunde sich nicht selbst über sein Konto informiert hat, ein Auszug erstellt und dem Kunden zugesendet werden (BWG). Wie kann das Porto für den Kontoauszugsversand gespart werden? Durch Nutzung des elektronischen Kontoauszugs via BusinessNet. Warum müssen Kontoauszugsgebühren bezahlt werden? Die Zustellung/Bereitstellung der Kontoauszüge, egal ob physisch oder elektronisch, ist kostenpflichtig. Ersichtlich auch im Preisaushang. ZEICHNUNGSRECHT VS. VEREINSMÄßIGE FERTIGUNG Wo liegt der Unterschied zwischen Zeichnungsberechtigtem und Kontoinhaber? Kontoinhaber ist der Verein, während der Zeichnungsberechtigte jene Person ist, die durch eine rechtsverbindliche Fertigung des Kontoinhabers (= der organschaftlichen Vertreter) zu Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung ermächtigt wurde. Wer ist dazu berechtigt, das Zeichnungsrecht beim Vereinskonto zu ändern? Jene organschaftlichen Vertreter, die den Verein nach außen hin vertreten ( ersichtlich im Vereinsregisterauszug unter der Rubrik statutenmäßige Vertretungsregelung ), können das Zeichnungsrecht ändern.

Seite 4 von 6 Was heißt kollektives Zeichnungsrecht? Warum ist dies bei einem Verein so wichtig? Dies bedeutet, dass die Personen, die ein kollektives Zeichnungsrecht haben, nur gemeinsam über die Kontoforderung disponieren können. Es ist gelebte Praxis, dass die Zeichnungsberechtigung am Vereinskonto von mindestens 2 Personen (4-Augenprinzip) hauptsächlich Obmann und Kassier wahrgenommen wird. Das 4-Augenprinzip ist jedoch nicht verpflichtend. Der Obmann bzw. ein anderer organschaftlicher Vertreter des Vereines ist verstorben. Was ist zu tun? Bis zur Neuregelung und der Eintragung im Vereinsregister können keine Handlungen gesetzt werden, die eine organschaftliche Vertretung benötigen. Bereits erteilte Zeichnungsrechte bleiben aufrecht. War der Verstorbene am Konto zeichnungsberechtigt, so ist dieses Recht mit dem Todesfall erloschen. Wie sieht die vereinsmäßige Fertigung (= rechtsverbindliche Fertigung) für unser Vereinskonto aus? Diese Regelung wird im Vereinsregisterauszug unter der Rubrik statutenmäßige Vertretungsregelung angezeigt. Der Verein ist verpflichtet, jede Änderung der Vereinsbehörde und der kontoführenden Stelle bekannt zu geben. Die Übersicht über die aktuell berechtigten Organe ist im Vereinsregisterauszug ersichtlich. Im eigenen Interesse ist darauf zu achten, dass das Zentrale Vereinsregister (ZVR) aktuell ist. SPAREN & ANLEGEN Achtung: Die folgende Regelung gilt NICHT für die treuhändisch verwalteten Einlagen von Sparvereinsmitgliedern (wohl aber für ein mögliches Vermögen des Sparvereins selbst) Wie wird ein Sparbuch für den Verein eröffnet? Inhaber des Sparbuches muss der Verein sein. Daher sind nur Namenssparbücher möglich. Das bedeutet, dass die Eröffnung nur durch jene in den Statuten festgelegten, für Geldangelegenheiten zuständigen organschaftlichen Vertreter vorgenommen werden kann. Wie kann über das Sparbuch verfügt werden? Die Verfügung kann nur durch die im Vereinsregister festgelegten organschaftlichen Vertreter erfolgen. Reicht auch ein Vereinsregisterauszug für Sparbuchbehebung oder Kontobehebung? Nein, weil ein Vereinsregisterauszug alleine keine Legitimation ist.

Seite 5 von 6 ZAHLUNGSVERKEHR Kann man auf das Vereinskonto auch elektronisch zugreifen? Ja, über einen BusinessNet Zugang. Auf diesem Wege haben Sie auch die Möglichkeit, kollektiv zu zeichnen und Imagebelege abzurufen. Wie funktioniert das Zeichnungsrecht im BusinessNet? BusinessNet bietet für Vereinskonten ein maßgeschneidertes Berechtigungskonzept. Dieses stellt sicher, dass jede eingeloggte Person (Verfüger) nur jene vertraulichen Vereinsdaten sieht, die zuvor von den Vereinsorganen festgelegt wurden. Der Verein definiert die jeweiligen Berechtigungen für jeden Verfüger. Benötigt ein Zeichnungsberechtigter neue Zugangsdaten, wenn er bereits über Verfügernummer und PIN zu einem anderen Zahlungsportal der Bank Austria verfügt? Nein, es werden die gleichen Zugangsdaten (= Verfügernummer) verwendet. Eine zweite Verfügernummer für einen Kunden ist technisch nicht möglich. Kann für einen Verein eine Kreditkarte beantragt werden? Nur in seltenen Ausnahmefällen und nach einer genauen kreditwirtschaftlichen Prüfung kann eine Kreditkarte ausgegeben werden. Wie kann ein Verein von seinen Mitgliedern die Beiträge einziehen? Was wird dafür benötigt? Dies läuft über ein SEPA Lastschriftverfahren. Voraussetzung für SEPA Lastschriften ist eine Vereinbarung mit der Bank und BusinessNet Zugang. BUSINESSNET Welche Zeichnungsverfahren stehen zur Verfügung? Es steht das mobiletan- und das CardTAN-Verfahren zur Verfügung. Die Rufnummer eines Zeichnungsberechtigten des Vereinskontos hat sich geändert (bspw. bei Rufnummernänderung, Diebstahl oder Verlust des Mobiltelefons, etc.)? Mit einer Legitimation ist es in jeder Filiale möglich, eine Änderung der Rufnummer vormerken zu lassen.

Seite 6 von 6 WEITERE INFORMATIONEN: Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer sowie bei unserer Vereins-Hotline unter 05 05 05-40351 oder unter Firmenkunden & Freie Berufe auf firmenkunden.bankaustria.at. Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per E-Mail an bc24-vereine@unicreditgroup.at richten. Stand: Oktober 2015