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Transkript:

1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Steuerung der jährlichen quotenpflichtigen Zuwanderung nach Österreich Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2014 Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2015 - Festlegung der Anzahl an quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2016 Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2017 Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2018 Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2019 Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger In den Wirkungsdimensionen gemäß 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Der vorgesehene Entwurf steht im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates ist herzustellen. Bindendes Vorschlagsrecht der Länder aufgrund der Verfassungsbestimmung in 13 Abs. 6 NAG.

2 von 6 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung BÜNDELUNG Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2014 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2014 NLV 2014) beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2015 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2015 NLV 2015) beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2016 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2016 NLV 2016) beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2017 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2017 NLV 2017) beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2018 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2018 NLV 2018) beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2019 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2019 NLV 2019) Einbringende Stelle: Vorhabensart: BM.I Laufendes Finanzjahr: 2014 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Verordnung 2019 Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gleichstellungsziel Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minderjährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können." der Untergliederung 18 Asyl/Migration im Bundesvoranschlag des Jahres 2014 bei. Problemanalyse

3 von 6 Problemdefinition Die Bundesregierung hat gemäß 13 NAG jährlich für das nächste Kalenderjahr eine Niederlassungsverordnung zu erlassen, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel (quotenpflichtig sind: Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht, Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" und Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung Angehöriger" auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot Karte plus") und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer festgelegt werden. Im Bereich der befristet beschäftigten Fremden (ehem. Saisonarbeitskräfte) handelt es sich um einen vorübergehenden Arbeitskräftebedarf, der weder aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotential noch mit registrierten Stammsaisoniers oder mit freizügigkeitsberechtigten EWR-Arbeitskräften abgedeckt werden kann. Es ist daher eine NLV für das Jahr 2014 zu erlassen. Es ist daher eine NLV für das Jahr 2015 zu erlassen. Es ist daher eine NLV für das Jahr 2016 zu erlassen. Es ist daher eine NLV für das Jahr 2017 zu erlassen. Es ist daher eine NLV für das Jahr 2018 zu erlassen. Es ist daher eine NLV für das Jahr 2019 zu erlassen. Nullszenario und allfällige Alternativen Erhöhung oder Verringerung der Gesamtquoten Erstellung eines anderen Aufteilungsschlüssels Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen wirtschaftlichen Gesamtsituation Österreichs in den Jahren 2013 und 2014 fließen in die NLV 2014 ein. wirtschaftlichen Gesamtsituation Österreichs in den Jahren 2014 und 2015 fließen in die NLV 2015 ein. wirtschaftlichen Gesamtsituation Österreichs in den Jahren 2015 und 2016 fließen in die NLV 2016 ein. wirtschaftlichen Gesamtsituation Österreichs in den Jahren 2016 und 2017 fließen in die NLV 2017 ein. wirtschaftlichen Gesamtsituation Österreichs in den Jahren 2017 und 2018 fließen in die NLV 2018 ein. wirtschaftlichen Gesamtsituation Österreichs in den Jahren 2018 und 2019 fließen in die NLV 2018 ein. Relevante EU-Folgenabschätzungen liegen nicht vor. Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019 Interne Evaluierung Evaluierungsunterlagen und -methode: Aussagekräftige Statistiken zur Ausschöpfung der NLV liegen immer erst im Herbst des Folgejahres vor. Erst zu diesem Zeitpunkt kann anhand des Ausschöpfungsgrades die Angemessenheit der Quotenhöhe der NLV des Vorjahres bewertet werden. Ziele

4 von 6 Ziel 1: Steuerung der jährlichen quotenpflichtigen Zuwanderung nach Österreich Für das jeweilige Kalenderjahr werden keine Quoten gemäß 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung im betreffenden Bereich erfolgen kann und wird der freie Arbeitsmarktzugang für Bürger aus den EU- Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien nicht berücksichtigt. Für das jeweilige werden sachgerechte Quoten gemäß 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung im betreffenden Bereich erfolgen kann und wird der freie Arbeitsmarktzugang für Bürger aus den EU- Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien berücksichtigt. Maßnahmen Maßnahme 1: Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen 2014 2014 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen: - 4 650 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, - 285 Aufenthaltstitel für so genannte "Privatiers", - 128 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem 165 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung Ein administrativer Mehraufwand ist damit nicht verbunden. Für das Jahr 2014 sind noch keine Quoten gemäß 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung erfolgen kann. Für das Jahr 2014 sind sachgerechte Quoten gemäß 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung erfolgen kann. Maßnahme 2: Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen 2015 2015 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen: - 4 750 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, - 340 Aufenthaltstitel für so genannte "Privatiers", - 138 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem

5 von 6-195 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung Ein administrativer Mehraufwand ist damit nicht verbunden. Für das Jahr 2015 sind noch keine Quoten gemäß Für das Jahr 2015 sind sachgerechte Quoten Maßnahme 3: Festlegung der Anzahl an quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen 2016 2016 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen: - 4 890 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, - 400 Aufenthaltstitel für so genannte "Privatiers", - 138 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem - 228 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung Ein administrativer Mehraufwand ist damit nicht verbunden. Für das Jahr 2016 sind noch keine Quoten gemäß Für das Jahr 2016 sind sachgerechte Quoten Maßnahme 4: Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen 2017 2017 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen: - 4 995 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, - 450 Aufenthaltstitel für so genannte "Privatiers", - 148 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" sowie - 260 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung

6 von 6 Für das Jahr 2017 sind noch keine Quoten gemäß Für das Jahr 2017 sind sachgerechte Quoten Maßnahme 5: Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen 2018 2018 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen: - 5 220 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, - 445 Aufenthaltstitel für so genannte "Privatiers", - 153 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" sowie - 302 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung Für das Jahr 2018 sind noch keine Quoten gemäß Für das Jahr 2018 sind sachgerechte Quoten Maßnahme 6: Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen 2019 2019 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen: - 5 135 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, - 445 Aufenthaltstitel für so genannte "Privatiers", - 153 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem - 302 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung Für das Jahr 2019 sind noch keine Quoten gemäß Für das Jahr 2019 sind sachgerechte Quoten Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA Tools erstellt (Hash-ID: 5930575).