Medienordnung. Hardy Dreier. en + Medien + Medien + Medien + Medien + Medien + Medien + Medien + Medien +

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Transkript:

203 Medienordnung Hardy Dreier en + Medien + Medien + Medien + Medien + Medien + Medien + Medien + Medien +

Freie Journalistenschule Modul 203: Medienordnung Autor: Hardy Dreier, M. A. Legende Aufzählung Lernziel Definition Aufgabe / Übungen Schlagwort

2013 Freie Journalistenschule. Alle Rechte vorbehalten. Der gesamte Inhalt des vorliegenden Lehrmoduls (Texte, Bilder, Grafiken, Design usw.) und jede Auswahl davon unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutze geistigen Eigentums der Freien Journalistenschule oder anderer Eigentümer. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Eigentümers unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Text berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Sämtliche verwendete Handelsmarken oder Markenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Die Freie Journalistenschule und ihre Dozenten und Autoren haben höchste Sorgfalt bei der Erstellung des vorliegenden Lehrmoduls angewandt. Dennoch übernehmen sie keinerlei Verantwortung oder Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit, eventuelle Fehler oder Versäumnisse innerhalb des Lehrmoduls. Die Inhalte und Materialien werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Insbesondere erfolgt die Anwendung von im Lehrmodul dargestellten Erkenntnissen auf Gefahr des Teilnehmers. Verlag: Druck: Freie Journalistenschule, Berlin www.freie-journalistenschule.de MKM Media, Kleinmachnow Made in Germany.

Modul 203 5 Inhalt 1. Grundlagen der Medienordnung der Bundesrepublik Deutschland 8 1.1 Bundesgesetze mit zentraler Bedeutung für die Medien 8 1.1.1 Grundgesetz 9 1.1.2 Informationsfreiheitsgesetz 11 1.1.3 Telemediengesetz 11 1.1.4 Telekommunikationsgesetz 11 1.1.5 Jugendschutzgesetz 11 1.1.6 Filmförderungsgesetz 12 1.1.7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 12 1.1.8 Deutsche-Welle-Gesetz 12 1.2 Gesetze der Länder mit zentraler Bedeutung für die Medien 13 1.2.1 Landesrundfunkgesetze 13 1.2.2 Landesmediengesetze 14 1.2.3 Landespressegesetze 14 1.2.4 Staatsverträge der Bundesländer im Medienbereich 15 1.3 Datenschutz 16 1.4 Verbraucherschutz 17 1.5 Arbeitnehmer in Medienbetrieben 17 1.6 Sonstige nationale Gesetze und Regelungen mit Bedeutung für die Medien 17 1.7 Europäische Vorgaben für die Gestaltung der Medienordnung 17 2. Institutionen und ihre Rolle bei der Gestaltung der Medienordnung 20 2.1 Europäische Union 20 2.2 Bund 20 2.2.1 Deutscher Bundestag 21 2.2.2 Bundesverfassungsgericht 21 2.2.3 Kulturstaatsminister 22 2.2.4 Bundesministerium des Inneren 23 2.2.5 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 23 2.3 Länder 24 2.3.1 Länderparlamente 24 2.3.2 Staats- und Senatskanzleien 24 2.3.3 Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten 25

6 Modul 203 Medienordnung 2.3.4 Rundfunkräte 25 2.3.5 Landesmedienanstalten 26 2.3.6 Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich 26 2.3.7 Kommission für Jugendmedienschutz 27 2.4 Institutionen der Selbstkontrolle im Medienbereich 28 2.4.1 Der Deutsche Presserat 28 2.4.2 Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft 29 2.4.3 Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen 29 2.4.4 Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter 30 2.4.5 Der Deutsche Werberat 30 2.4.6 Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle 30 2.4.7 Die Datenträger-Control 31 2.5 Tarifparteien im Medienbereich 31 3. Der Strukturwandel im Medienbereich und seine Auswirkungen auf die Medienordnung 33 3.1 Einsatz digitaler Technik 33 3.2 Liberalisierung 34 3.3 Globalisierung 35 3.4 Stärkung der Selbstkontrolle 35 3.5 Konvergenz und Differenzierung 36 Antworten zu den Selbstkontrollaufgaben 39 Literatur 41 Über den Autor 42 Ihre Notizen 43

Modul 203 7 Allgemeine Lernziele: ÔÔNach dem Studium dieses Moduls sind Sie in der Lage, die zentralen rechtlichen Grundlagen der deutschen Medienordnung darzustellen. ÔÔSie können einen Überblick über zentrale Akteure bei der Gestaltung und Stabilisierung der Medienordnung geben. ÔÔSie können zentrale Elemente des Strukturwandels im Medienbereich und der sich für die Medienordnung daraus ergebenden Anforderungen erläutern. ÔÔMit dem Grundwissen über die deutsche Medienordnung werden Sie in der Lage sein, rechtliche und organisatorische Fragestellungen im Hinblick auf staatliche Medienakteure fachmännisch zu diskutieren.

8 Modul 203 Medienordnung 1. Grundlagen der Medienordnung der Bundesrepublik Deutschland Lernziele: ÔÔSie können erläutern, welche zentralen rechtlichen Vorgaben für die Medienordnung der Bundesrepublik existieren. ÔÔSie können ableiten, welche Zuständigkeiten sich aus diesen Vorgaben für die Akteure ergeben. ÔÔSie können abwägen, wie die verschiedenen Regelungen zueinander in Beziehung stehen. 1.1 Bundesgesetze mit zentraler Bedeutung für die Medien Die Zahl der gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene, die in erster Linie für die Medienordnung von Bedeutung sind, ist im Vergleich zu anderen Staaten überschaubar. Die Gründe hierfür liegen vor allem in den Vorgaben der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg, die in erster Linie den Bundesländern mit der Kulturhoheit Gestaltungsmöglichkeiten in diesem für die Demokratie sehr wichtigen Bereich überließen. Allerdings dürfen die rechtlichen Regelungen, die auf Landesebene gelten, nicht im Widerspruch zu den allgemeinen Regelungen stehen, die auf Bundesebene Gültigkeit haben. In einigen Fällen gibt es auch Gestaltungsmöglichkeiten auf der Ebene des Bundes, von denen die wichtigsten in diesem Abschnitt erläutert werden. Die Kompetenzen des Bundes liegen vor allem in: ÎÎder Zuständigkeit des Bundes für die Telekommunikation nach Artikel 73 Nr. 7 GG. Diese umfasst die Verteilung von Sendefrequenzen im terrestrischen und Satellitenbereich und schließt die Errichtung und den Betrieb von Rundfunksendeanlagen auch für die direkt strahlenden Rundfunksatelliten, die Fernmeldesatelliten für Rundfunkzwecke oder die Breitbandverkabelung ein, so dass der Bund z. B. beim Übergang zur digitalen Rundfunkübertragung eine zentrale Rolle spielt, der mindestens bis zum Jahr 2015 andauern wird; ÎÎder Zuständigkeit für auswärtige Beziehungen in europäischer und internationaler Medienpolitik als Bestandteil der auswärtigen Angelegenheiten (Artikel 73 Nr. 1 GG) und der Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten (Artikel 32 GG); ÎÎder Zuständigkeit für den Auslandsrundfunk inklusive europäischer Rundfunkprogramme sowie der Zuständigkeit für die Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle (DW) (Artikel 73 Nr. 1 GG); ÎÎder Rahmenkompetenz für allgemeine Rechtsverhältnisse der Presse nach Artikel 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG. Die Diskussion über ein Presserechtsrahmengesetz des Bundes endete allerdings bereits in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ohne Ergebnis;

20 Modul 203 Medienordnung 2. Institutionen und ihre Rolle bei der Gestaltung der Medienordnung Lernziele: ÔÔSie können darstellen, welche Institutionen die zentralen rechtlichen Vorgaben für die Medienordnung der Bundesrepublik Deutschland entwickeln. ÔÔSie können einen Überblick über die Institutionen geben, die für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben von besonderer Bedeutung sind. Dabei geht es sowohl um staatliche Einrichtungen als auch um Institutionen der Selbstkontrolle im Medienbereich. 2.1 Europäische Union Die Europäische Union leitet ihre Handlungsmöglichkeiten im Medienbereich aus der Zuständigkeit für die Wirtschaft ab. So sind es z. B. mit der Fusionskontrolle und der Werbung vor allem Bereiche mit unmittelbarem wirtschaftlichen Bezug, die durch die Aktivitäten der EU beeinflusst werden. Hinzu kommen Bereiche, in denen die Entwicklung einer gemeinsamen Infrastruktur eine Rolle zur Stärkung des europäischen Wirtschaftsraumes spielt, etwa mit technischen Vorgaben für die Verbreitung von Rundfunk oder mit Förderprogrammen für die Entwicklung einer europäischen Filmindustrie wie die MEDIA-Programme. Die aktuelle Entwicklung im Kommunikations- und Informationsbereich führt zu verstärkten Aktivitäten auf dem Geschäftsfeld der Telekommunikationsnetze. Neben der EU ist auch der Europarat im Bereich der audiovisuellen Medien aktiv. Da er jedoch keine Gesetzgebungskompetenzen hat, beschränken sich die Aktivitäten auf die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit, z. B. durch das Euroimages-Programm. Die Interessen der Bundesrepublik werden auf der europäischen Ebene von der Bundesregierung vertreten, die sich aber dabei mit den Ländern abstimmen muss. Gelingt dies nicht im erforderlichen Umfang, so kommt es zwischen Bund und Ländern in der Regel zu Streitigkeiten, die schließlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen. 2.2 Bund Auf der Ebene des Bundes üben verschiedene Institutionen Funktionen bei der Gestaltung der Medienordnung aus. Dies sind sowohl Ämter und Gerichte als auch Ministerien, deren Zuständigkeiten für den Medienbereich regelmäßig neu geordnet werden. Im Folgenden werden mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundeskartellamt zwei zentrale Institutionen vorgestellt, die mit ihren Aktivitäten in der Vergangenheit bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung des Mediensystems hatten und bei denen dies auch für die Zukunft zu erwarten ist. Die Wirkungsmöglichkeiten der im Anschluss genannten Ministerien sind auf Grund der Kulturhoheit der Länder wesentlich eingeschränkt, allerdings sind die Aktivitäten in einzelnen Bereichen für die Medienordnung sehr weitreichend.

42 Modul 203 Medienordnung Über den Autor Hardy Dreier, M. A. Hardy Dreier, geboren 1965, studierte Publizistik, Politik- und Bibliothekswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Von 1994 bis 1999 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsbereich Ökonomie und Massenkommunikation am Institut für Publizistik und Kommunikationsforschung der Freien Universität Berlin. Von November 1999 bis Dezember 2007 arbeitete er als wissenschaftlicher Referent am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und beobachtet und analysiert die Auswirkungen der Multimediaentwicklung auf die Strukturen des Mediensystems. Seitdem ist er als Dozent und Berater freiberuflich tätig. Sein Forschungsinteresse gilt auch unabhängig von der Multimediaentwicklung den sich beständig wandelnden Strukturen des Mediensystems, vor allem aus ökonomischer Perspektive.