Anlage III 1. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Größenklassen nach 221 Abs 1 bis 3 UGB unter Bedachtnahme auf 221 Abs 4 UGB Die Gesellschaft gilt im Geschäftsjahr als kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzsummen zum Abschlussstichtag: Geschäftsjahr Vorjahr Vorvorjahr bis 4,84 Mio EUR über 4,84 bis 19,25 Mio EUR über 19,25 Mio EUR Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag: Geschäftsjahr Vorjahr Vorvorjahr bis 9,68 Mio EUR über 9,68 Mio bis 38,5 Mio EUR über 38,5 Mio EUR Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im Geschäftsjahr: Geschäftsjahr Vorjahr Vorvorjahr bis 50 über 50 bis 250 über 250 LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater 15
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die Eröffnungsbilanz entspricht der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Die Umrechnung der Aktiva und Passiva in Fremdwährungen erfolgte mit dem Devisenkurs des Entstehungstages oder jenem Devisenkurs zum Bilanzstichtag, der zum niedrigeren (Aktiva) bzw höheren (Passiva) Euro-Ergebnis führt, soweit dies zur Wahrung des Niederstwert- bzw Höchstwertprinzips erforderlich ist. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Folgende Nutzungsdauern werden der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt: von bis Immaterielle Vermögensgegenstände 3 3 Jahre Bauten 10 10 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 10 Jahre Die als Zugang ausgewiesenen geringwertigen Vermögensgegenstände werden gemäß 13 EStG vollständig abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag (Niederstwertprinzip) bewertet. LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater 6 2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren keine erforderlich. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zahlungen, die dieses Jahr geleistet wurden, deren Leistungszeitraum allerdings das zukünftige Jahr betrifft. Rückstellungen Im Jahr 2003 wurden für einige Mitarbeiter die Abfertigungsansprüche an eine Mitarbeitervorsorgekasse übertragen. Die Berechnung der Abfertigungsrückstellung erfolgte unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften. Der zugrundeliegende Zinssatz beträgt 6 %. Die Abfertigungsrückstellung umfasst nunmehr 100 % der am Bilanzstichtag bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche jener Dienstnehmer, die von der Möglichkeit des Übertritts zur Mitarbeitervorsorgekasse nicht Gebrauch gemacht haben. Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumsgelder erfolgte unter Beachtung des Fachgutachtens KFS RL2 des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen. Der zugrundeliegende Zinssatz beträgt 2,5 % (Vorjahr 3 %), das Pensionsantrittsalter wurde bei Männern und bei Frauen mit 65 Jahren bzw entsprechend der individuellen Übergangsregelung gemäß der im Sommer 2003 beschlossenen Pensionsreform angesetzt. Es wurde ein Fluktuationsabschlag ihv 4-8 % berücksichtigt. Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren berechnet ( 211 Abs 2 UGB). Der Ermittlung liegt ein Rechnungszinssatz von 2 % (Vorjahr 3 %) unter Berücksichtigung der Berechnungstafeln "AVÖ 2008-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsvereinbarung Pagler/Pagler" zugrunde. Es wurde kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden, da die Gesellschaft seit 01.01.1991 satzungsmäßig als auch aufgrund der tatsächlichen Geschäftsführung sämtliche Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit i.s.d. 34 ff BAO erfüllt. Die Gesellschaft ist somit nicht körperschaftsteuerpflichtig. Auch für übrige Steuern bestand keine Notwendigkeit der Vorsorge. LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater 7 3
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in der nach vorsichtiger unternehmerischer Beurteilung erforderlichen Höhe. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater 84
3. Angaben zur Erläuterung der Bilanz Anlagevermögen Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahresabschreibung wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen weisen folgende Laufzeiten auf: Gesamtbetrag EUR davon Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegenüber dem Gesellschafter 329.825,01 329.825,01 Vorjahr 56.725,83 56.725,83 Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 77.697,74 77.697,74 Vorjahr 154.279,35 154.279,35 407.522,75 407.522,75 Vorjahr 211.005,18 211.005,18 Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter betreffen zur Gänze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf: Gesamtbetrag EUR davon Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 327.083,99 327.083,99 Vorjahr 219.315,87 219.315,87 Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 115.551,82 115.551,82 Vorjahr 102.491,55 102.491,55 Sonstige Verbindlichkeiten 52.913,56 52.913,56 Vorjahr 47.883,68 47.883,68 davon aus Steuern 4.397,99 4.397,99 Vorjahr 4.070,39 4.070,39 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 43.589,38 43.589,38 Vorjahr 35.093,78 35.093,78 495.549,37 495.549,37 Vorjahr 369.691,10 369.691,10 Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen zur Gänze Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater 9 5
4. Sonstige Angaben Angaben über Organe und Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres beträgt: 2014 2013 Angestellte zu Vollzeitäquivalent 22,50 21,60 Gesamt 22,50 21,60 Im Geschäftsjahr war folgende Person als Geschäftsführer tätig: Geschäftsführung: Name seit Dr. Rene Siegl 31.01.1997 in unbefristetem Verhältnis Corporate Governance Kode: Seit 30. Oktober 2012 unterliegt die Gesellschaft den Bestimmungen des Public Corporate Governance Kode. Ein gesonderter Corporate Governance Bericht gem Punkt 12 des B-PCGK über das gesamte Wirtschaftsjahr liegt vor. Gemäß Punkt 14.2.5 des B-PCGK werden folgende Punkte im im Besonderen dargestellt: Es ist kein Überwachungsorgan eingerichtet. Die Empfehlung des Kode betrifft die ABA rechtlich nicht, da die Zahl der Mitarbeiter unter 30 liegt und kein Jahresumsatz im wirtschaftlichen Sinn erzielt wird. Dem Unternehmen wird vom Eigentümer ein Budget pro Jahr zur Verfügung gestellt, mit dem es wirtschaften kann. Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt durch die Abteilung Ansiedlungspolitik und Standortmarketing des BMWFW in enger Zusammenarbeit und laufender Berichterstattung u.a. im Rahmen zehnmal jährlich stattfindender Jour-Fi-Termine. Die Liste der zustimmungspflichtigen Geschäfte (7.6.2) ist in 9 des Gesellschaftsvertrages und in 4 der Geschäftsordnung geregelt. Der gültige Dienstvertrag der Geschäftsleitung enthält ein Wettbewerbsverbot nach 9.5.1 und die Verpflichtung zur Offenlegung von Interessenskonflikten laut 9.5.4. Die Anwendung der Punkte 9.3.3, 9.3.6 sowie 9.5 auf leitende Angestellte wurde mit Wirksamkeit vom 17.12.2012 bei den Marktverantwortlichen umgesetzt und diese wurden zeitgleich darüber informiert. LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater 106
Die Geschäftsleitung ist nicht Mitglied in einem Überwachungsorgan anderer Unternehmen. Die ABA erhält ihre Beratungsleistungen für ausländische Investoren durch den Gesellschafter vergütet. Es gibt keine Beziehungen der Gesellschaft zu den Anteilseignern, zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie des Überwachungsorgans und deren nahestehenden Einrichtungen und Personen. Es gibt keine ausstehenden Gehaltsvorschüsse an Mitglieder der Geschäftsleitung. Es gibt keine Geschäfte zwischen Mitgliedern der Geschäftsleitung und dem Unternehmen, und keine Dienstleistungs- und Werkverträge von Mitgliedern eines Überwachungsorgans mit dem Unternehmen. Die Offenlegung der Vergütung in der Geschäftsleitung laut 13.2 wurde von der Geschäftsleitung abgelehnt und erfolgt somit nicht. Die Möglichkeit der Ablehnung bei bestehenden Verträgen wurde vom Kodez eplizit eingeräumt. Der Abschlussprüfer wurde für das Geschäftsjahr 2013 neu bestellt und ist nun das zweite Jahr tätig. Eine interne Revision laut 14.4. wurde vom Unternehmen eingerichtet. Der Auftrag erging 2013 an PriceWaterhouseCoopers und wurde seither in zwei jährlichen Teilberichten nach einem festgelegten mehrjährigen Revisionsplan umgesetzt. Genderaspekten kann bei Einzel-Geschäftsführung und ohne Aufsichtsrat nicht zusätzlich entsprochen werden. Unterfertigung Jahresabschluss Dieser Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und, wurde vom Geschäftsführer aufgestellt und im Folgenden unterzeichnet. Wien, am 27.04.2015 Geschäftsführer: Dr. Rene Siegl LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater 1167