Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung. Marco Lustenberger, Projektleiter Energie 19. September 2018, Luzern

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Transkript:

Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung Marco Lustenberger, Projektleiter Energie 19. September 2018, Luzern

Globaler Blick Energiepolitische Herausforderungen 21.Jhr. Klimawandel Versorgungssicherheit, globale Verteilung CO 2 -Reduktion (Abkommen Paris 50%) Energiestrategie 2050: Effizienz, Erneuerbare

Klimapolitische Herausforderung Quelle: BAFU 1.12.2017

Inländischer Energieverbrauch nach Gruppen

Instrumente zur energetischen Optimierung: Gesetze, Förderung, Lenkung

Der Gebäudepark im Kanton Luzern 40% der Gebäude älter als 40 Jahre Ca. 60% fossile Heizungen (Öl und Gas) Sanierungsrate < 1%

Gebäudestrategie 2050 Quelle: EnDK, Gebäudepolitik 2050

Förderprogramm 2018 Gebäudehülle Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich Haustechnik Automatische Holzfeuerung über 70 kw Feuerungswärmeleistung Thermische Solaranlage Analysen und Beratung Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus) Gesamtsanierungen Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat (ohne Etappierung)

Gebäudehülle Fördersatz von 40 Franken pro Quadratmeter gedämmter Fläche Förderberechtigt: Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich Nicht förderberechtig: Dämmung von Fenster, Estrichboden und Kellerdecke

Wichtige Förderbedingungen Gesuchseingabe vor Baubeginn Anforderungen an die Wärmedämmung wie bisher: U-Wert < 0,2 W/m 2 K Mindestförderbeitrag 3 000 Franken entspricht 75 m 2 wärmegedämmter Fläche Maximalförderbeitrag 100 000 Franken GEAK Plus zwingend ab einem Förderbeitrag von 10 000 Franken (250 m 2 )

Thermische Solaranlagen Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen Solarwärmeertrag nur für Brauchwarmwasser oder Heizungsunterstützung Basisbeitrag 2 000 Franken plus 500 Franken pro kw Nennleistung Mindestförderbeitrag 3 000 Franken Maximalförderbeitrag 100 000 Franken

Automatische Holzfeuerung Nur bei Umstellung von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen auf naturbelassenes Holz Feuerungswärmeleistung über 70 kw Planung gemäss QM Holzheizwerke Förderbeitrag 40 000 Franken plus 180 Franken pro kw thermischer Leistung (100 Fr. bei Anlagen über 500 kw th ) Maximalförderbeitrag 100 000 Franken

Minergie-Gesamtsanierung Zertifikat Minergie, Minergie-A oder Minergie-P (Optional Zusatz «ECO») Keine Kombination mit Förderung von Gebäudehülle oder Haustechnik Beiträge pro m 2 Energiebezugsfläche Minergie und Minergie-A EFH 100 Fr. / MFH 60 Fr. / Sonstige 40 Fr. Minergie-P EFH 155 Fr. / MFH 90 Fr. / Sonstige 65 Fr. Minergie «ECO» zusätzlich 5 Fr.

GEAK Plus Energetische Zustandsanalyse mit Energie- Etikette Spezifische Energiesparpotenziale Vorschläge für Sanierungsmassnahmen Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung Förderbeiträge: Ein- und Zweifamilienhäuser: 800 Franken MFH, Schul- und Verwaltungsgebäude: 1 100 Fr.

In 5 Schritten zum Fördergesuch 1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen. 2. Prüfen Sie, ob Sie einen GEAK Plus benötigen. www Fördergeldrechner 3. Lassen Sie einen GEAK Plus erstellen. 4. Planen Sie die Sanierung mit einer Fachperson. 5. Reichen Sie das Fördergesuch ein. www Erklärvideo

Solarenergie als Teil der kantonalen Energiestrategie Solarenergie hat enormes Ausbaupotential Entwickelte Technologie Kontinuierlicher Preiszerfall Energiewende für alle (grösstes Potential solar) Im Interesse des Kantons Umwelt-, Klimaeffekte: (Kant. Energiegesetz 1a: Verdoppelung der erneuerbaren Energien von 2007 bis 2030) Lokalökonomische Effekte (u. a. KEV-Zu- oder Abfluss) Verminderte Importabhängigkeit Politik von fördern zu fordern

Photovoltaik im neuen Kantonalen Energiegesetz (KEnG) 15 Eigenstromerzeugung bei Neubauten Neue Bauten müssen einen Teil des benötigten Stroms selber erzeugen min. 10 W pro m 2 Energiebezugsfläche max. 30 kw Ersatzabgabe pro kw nicht realisierte Leistung 1'000 Franken Gemeinden erheben Ersatzabgabe zweckgebunden für Massnahmen im Energiebereich

Infoplattform www.solar.lu.ch Solarpotentialkataster Richtlinien Hintergrundpapier Link-Sammlung (Schwerpunkt Umsetzung)

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Informationen im Kanton Luzern Kontaktstelle: Umweltberatung Luzern im Bourbaki Panorama, Löwenplatz 11, Luzern 041 412 32 32 energie@umweltberatung-luzern.ch www.energie-zentralschweiz.ch