Förderrichtlinie Klima Invest Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen
Agrarförderung, Infrastruktur,Umwelt (AIU) Klima Invest Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen Ziele des Programms Energieeffizienz Energiesparen Einsatz erneuerbarer Energie 2
Klima Invest Was ist zu beachten? Zielgruppe: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise Antragstellung laufend möglich Kumulierung mit Bundesprogrammen möglich wenn die Bundesförderung die Kumulierung zulässt, Eigenanteil bestimmt sich nach den Festlegungen der Bundesprogramme besonders relevante Förderprogramme des Bundes: Kommunalrichtlinie des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Energetische Stadtsanierung Programm 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau Richtlinien des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt 3
Klima Invest Fördergegenstände (1) Einstiegspaket Externe Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Einstiegsberatungen, Vergabeverfahren, Öffentlichkeitsarbeit Kofinanzierung von Energieberatungen für Gebäudeeigentümer vor Ort Einzelmaßnahmen im Sinne der FRL (aus der Einstiegsberatung abgeleitet) < 7.500 EUR zuwendungsfähige Ausgaben andere Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen Förderkonditionen Zuschuss in Höhe von 100 %, jedoch maximal 7.500 EUR Bei investiven Einzelmaßnahmen: mindestens eine initiale Beratung zur Einschätzung der möglichen Maßnahmen nötig bei Einstiegsberatung Kofinanzierung mit Kommunalrichtlinie möglich (15 % Eigenanteil verbleibend) Einstiegspaket kann nur einmal je Kommune beantragt werden 4
Klima Invest Fördergegenstände (2) Treibhausgasminderungs (THG)-Konzepte Erstellung von THG-Minderungskonzepten, insbesondere Klimaschutzkonzepte Klimaschutzteilkonzepte zur nachhaltigen Mobilität zu erneuerbaren Energien zur Wärmenutzung zu Liegenschaften Förderkonditionen Zuschuss in Höhe von 40 %, mindestens 7.500 EUR zuwendungsfähige Ausgaben - Kumulierung mit Kommunalrichtlinie des Bundes oder KfW-Programm 432 angestrebt 5
Klima Invest Fördergegenstände (3) Konzepte zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und Straßenbeleuchtung Bestandserfassung Priorisierung von weiteren Untersuchungen oder Priorisierung der Vorhaben bei Einzelgebäuden BAFA-Förderung aus der Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen möglich Förderkonditionen Zuschuss in Höhe von 40 %, mindestens 7.500 EUR zuwendungsfähige Ausgaben - mehrere Gebäude können in einem Antrag kombiniert werden, Kommunen können auch gemeinsam einen Antrag stellen 6
Klima Invest Fördergegenstände (4) Kompetenzaufbau Beratung, Bildung und Weiterbildung durch Dritte Beteiligungs- und Dialogformate, die Bürgerinnen und Bürger zur Konzeption oder Entscheidungsfindung einbeziehen Einführung von Energie- und Klimaschutz-Managementsystemen Förderkonditionen Zuschuss in Höhe von 80 %, mindestens 7.500 EUR zuwendungsfähige Ausgaben - ThEGA-Programm zur Einführung eines kommunalen Energiemanagements - Kommunen können auch gemeinsam einen Antrag stellen - qualifiziertes Konzept (oder qualifizierte Instrumente) bei Antragstellung benennen 7
Klima Invest Fördergegenstände (5) Gebäudetechnische Investitionen Gebäudetechnische Investitionen im Bereich kommunaler Liegenschaften, die der THG-Minderung und der Energieeinsparung dienen, bei Erzeugungsanlagen mindestens 25 % erneuerbare Energien beeinhalten (keine Ersatzinvestition bestehender Kessel zur Verfeuerung fossiler Brennstoffe) Effizienzmaßnahmen bei Wärmeenergiebedarf und Wärmeverteilung (Dämmung) Wärmerückgewinnung sowie die Erzeugung von Energie auf Basis erneuerbarer Energien Erneuerung von Beleuchtung (nicht Straßenbeleuchtung) Förderkonditionen Zuschuss in Höhe von 40 %, jedoch maximal 80.000 EUR - Kumulierung mit Kommunalrichtlinie des Bundes oder Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt möglich - Nutzungsintensität / Nutzungsprognose einschätzen - Energieverbrauch ein Jahr vor der Investition und drei Jahre nach Investition erfassen 8
Klima Invest Fördergegenstände (6) Investitionen in E-Mobilität Im Bereich der kommunalen Fuhrparke bis zu dreirädrige E-Fahrzeuge (Pedelecs, Elektrofahrräder) Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M, N und T (keine Hybridfahrzeuge) Abstellanlagen für bis zu dreirädrige Fahrzeuge Einrichtung oder Nachrüstung von Ladeeinrichtungen Förderkonditionen Zuschuss in Höhe von 30 % bzw. 40 %, jedoch maximal 15.000 EUR Erhöhung des Zuschusses auf 40 %: - Ersatz von bestehenden Fahrzeugen oder - bestehendes Klimaschutzteilkonzept nachhaltige Mobilität oder - eingeführtes Managementsystem (mit Thema Mobilität) - für Elektrofahrräder, Elektrolastenräder und die dazugehörige Ladeinfrastruktur 9
Klima Invest Welche Ausgaben werden gefördert? Ausgaben für gebäudetechnische Anlagen, einschließlich aller für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Systemkomponenten und Zubehör, nebst Installation Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI Ausgaben für den Kauf von E-Mobilen Ausgaben für Beratungsleistungen, Studien, Gutachten und externe Dienstleistungen durch fachkundige Dritte* *kein Zertifizierungsnachweis, keine Liste zugelassener Berater 10
Klima Invest Was wird nicht gefördert? Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter (bei Kfz: Tageszulassung möglich) Ausgaben für Leasing, Mietkauf, Lieferantendarlehen oder sonstige Ratenkaufvereinbarungen Ausgaben für Versicherungen und regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten Ausgaben für behördlich angeordnete Maßnahmen Umsatzsteuer (bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung) Eigenleistungen 11
Klima Invest Weitere Informationen und Formulare www.aufbaubank.de/klimainvest 12
Wir sind für die Umwelt da. Thüringer Aufbaubank Simone Ring Abteilungsleiterin Abteilung Umwelt Gorkistraße 9, 99084 Erfurt 0361 / 74 47 476 oder -106 umwelt@aufbaubank.de www.aufbaubank.de 13