Zwischen- Untersuchungsbericht

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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) ( ) Bezug Bearbeiter Durchwahl Datum Dr. Hofer November 2006

Transkript:

Zwischen- Untersuchungsbericht Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-807.003-IV/SUB/SF/2016 Schiffskollision DFS Schönbrunn mit MS Austria im Raum Dürnstein/Rossatz Donau Strom-km ca. 2009,000 am 18. Juni 2016 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Zwischen-Untersuchungsbericht Schiffskollision Schönbrunn mit Austria am 18. Juni 2016 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Abbildungen 2 Vorbemerkungen 2 Hinweis 3 Kontakt 3 Empfänger 3 Zusammenfassung 4 1 Beteiligte Wasserfahrzeuge 5 2 Quellenangabe 6 3 Untersuchungsverfahren der SUB 6 Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Kollision "SCHÖNBRUNN" mit "AUSTRIA" (Quelle: OSB) 4 Abbildung 2: "SCHÖNBRUNN" (Quelle: www.nachrichten.at) 5 Abbildung 3: AUSTRIA (Quelle: www.donau-schifffahrt.at) 5 Vorbemerkungen Die Untersuchung wurde gemäß den Bestimmungen des 5 Abs. 6 UUG 2005 durchgeführt. Gemäß 15 Abs. 3 UUG 2005 ist der endgültige Untersuchungsbericht so rasch wie möglich und nicht später als zwölf Monate nach dem Vorfall zu veröffentlichen. Kann der endgültige Untersuchungsbericht nicht innerhalb von zwölf Monaten veröffentlicht werden, so ist jeweils jährlich ein Zwischen-Untersuchungsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen, der jedenfalls die zum Zeitpunkt der Berichtslegung für den Vorfall maßgeblichen Tatsachen und Schlussfolgerungen sowie einen Überblick über die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungsverfahren bzw. schritte zu enthalten hat. Gemäß 4 UUG 2005 haben Untersuchungen als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung ähnlicher oder gleichartig gelagerter Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung. Es ist daher auch nicht der Zweck dieses Untersuchungsberichtes, ein Verschulden festzustellen oder Haftungsfragen zu klären. Der Untersuchungsbericht hat dabei die Anonymität aller Beteiligten derart sicherzustellen, dass jedenfalls keine Namen der beteiligten Personen enthalten sind. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Die im Untersuchungsbericht zitierten Regelwerke beziehen sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt des Vorfalls gültige Fassung. Der Zwischen-Untersuchungsbericht kann Sicherheitsempfehlungen beinhalten. Gemäß 16 Abs. 3 UUG 2005 sind Sicherheitsempfehlungen an die Sicherheitsbehörde und an jene Stellen zu richten, welche die Sicherheitsempfehlung in geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Vorfällen umsetzen können. Die im Zwischen-Untersuchungsbericht bereits enthaltenen Sicherheitsempfehlungen sind jedenfalls in den Vorläufigen Untersuchungsbericht bzw. in den endgültigen aufzunehmen, auch wenn zwischenzeitlich durch eine getroffene Maßnahme die ausgesprochene Sicherheitsempfehlung bereits umgesetzt wurde. Die getroffene Maßnahme ist bei der jeweiligen Sicherheitsempfehlung anzuführen. 20160618_SK_Dürnstein_ZUB_2.0.docx 2

Zwischen-Untersuchungsbericht Schiffskollision Schönbrunn mit Austria am 18. Juni 2016 Hinweis Dieser Zwischen-Untersuchungsbericht sowie andere zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, weder kopiert, verteilt, veröffentlicht oder Dritten in anderer Weise zugänglich gemacht werden. Hinweis zu abgebildeten Personen: Auf in diesem Bericht eingebundenen Darstellungen der Gegenstände und Örtlichkeiten (Fotos) sind eventuell unbeteiligte, unfallerhebende oder organisatorisch tätige Personen und Einsatzkräfte zu sehen und gegebenenfalls anonymisiert. Da die Farben der Kleidung dieser Personen (z.b. Leuchtfarben von Warnwesten) möglicherweise von der Aussage der Darstellungen ablenken können, wurden diese bei Bedarf digital retuschiert (z.b. ausgegraut). Kontakt Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes 1210 Wien, Trauzlgasse 1 Fax: +43 (1) 71162-659298 Email: uus@bmvit.gv.at Homepage: www.bmvit.gv.at/sub Empfänger Dieser Zwischen-Untersuchungsbericht wird auf der Webseite des bmvit veröffentlicht. 20160618_SK_Dürnstein_ZUB_2.0.docx 3

Zwischen-Untersuchungsbericht Schiffskollision Schönbrunn mit Austria am 18. Juni 2016 Zusammenfassung Am Samstag den 18. Juni 2016 ab ca. 22:30 Uhr Lokalzeit fand im Raum Dürnstein / Rossatz ein Feuerwerk anlässlich einer Brauchtumsveranstaltung statt. Zu diesem Zeitpunkt fanden sich eine überdurchschnittlich große Anzahl von Großschiffen und Kleinfahrzeugen im Strombereich km 2008 bis 2010 ein. Ab ca. 23:07 Uhr, beim Lavieren über Heck bei ca. Strom km 2009,450 kam es bei der SCHÖNBRUNN zu einem Ausfall der Ruderanlage. Nach dem Ausfall der Ruderanlage verfiel die SCHÖNBRUNN über backbord und trieb zu Tal. Bei ca. Strom-km 2009 kollidierten die SCHÖNBRUNN mit ihrem Heck und die AUSTRIA mit ihrer Steuerbordseite. Die SCHÖNBRUNN kam mittels Notankerung in Loiben ca. Stromkm 2007 linkes Ufer zum Stehen. Die AUSTRIA konnte aus eigener Kraft den Anleger Ponton Nr. 24 (Krems) erreichen. Aufgrund des steuerbordseitig beschädigten Ein- und Ausstieges sowie zweier Pollerbänke und einer Zurrwinde wurden die Fahrgäste über den backbordseitigen Ein- und Ausstieg in Sicherheit gebracht. Um dies zu ermöglichen legte die AUSTRIA über Heck an. Die Fahrgäste der Schönbrunn wurden unverletzt durch ein anderes Fahrgastschiff geborgen und in Sicherheit gebracht. Zum Zeitpunkt der Kollision, der anschließenden Sicherung der beteiligten Schiffe und der Bergung der Fahrgäste waren keine verletzten Personen bekannt. Abbildung 1: Kollision "SCHÖNBRUNN" mit "AUSTRIA" (Quelle: OSB) 20160618_SK_Dürnstein_ZUB_2.0.docx 4

Zwischen-Untersuchungsbericht Schiffskollision Schönbrunn mit Austria am 18. Juni 2016 1 Beteiligte Wasserfahrzeuge 1.1 SCHÖNBRUNN 1.1.1 Allgemeines Die SCHÖNBRUNN ist ein im Jahr 1912 gebautes dampfbetriebenes Fahrgastschiff mit gleichlaufendem Schaufelradantrieb und wird überwiegend für Nostalgiefahrten eingesetzt. Abbildung 2: "SCHÖNBRUNN" (Quelle: www.nachrichten.at) 1.2 AUSTRIA 1.2.1 Allgemeines Die AUSTRIA ist ein im Jahr 1970 gebautes motorbetriebenes Fahrgastschiff und wird für Tagesausflugsfahrten eingesetzt. Abbildung 3: AUSTRIA (Quelle: www.donau-schifffahrt.at) 20160618_SK_Dürnstein_ZUB_2.0.docx 5

Zwischen-Untersuchungsbericht Schiffskollision Schönbrunn mit Austria am 18. Juni 2016 2 Quellenangabe Abbildung 1: Kollision "SCHÖNBRUNN" mit "AUSTRIA" Quelle: Oberste Schifffahrtsbehörde Abbildung 2: "SCHÖNBRUNN" Quelle (Abgerufen am 12.Juni 2018): http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/leinen-los-fuer-die-schifffahrt-auf-der-donau;art58,379591 Abbildung 3: "AUSTRIA Quelle (Abgerufen am 12.Juni 2018): http://donau-schiffahrt.at/schiffe/fahrgastschiffe/mfs-austria.html 3 Untersuchungsverfahren der SUB Von der SUB wurde am 19 Juni 2016 eine Sicherheitsuntersuchung eingeleitet und auf Grundlage der vorliegenden Ermittlungsergebnisse ein vorläufiger Untersuchungsbericht erstellt. Im Zeitraum vom 17. August 2016 bis zum 15. Oktober 2016 wurde gemäß 14 UUG 2005 ein Stellungnahmeverfahrens eingeleitet, um den am Vorfall Beteiligten Gelegenheit zu geben, vom ersten vorläufigen Untersuchungsbericht Kenntnis zu erlangen und sich zu den für den Vorfall maßgeblichen Tatsachen und Schlussfolgerungen schriftlich zu äußern. Auf Grund der bis zum 22. Dezember 2016 eingelangten Stellungnahmen von den am Vorfall Beteiligten wurde von der SUB ein neuerliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieser Schritt war deshalb erforderlich, da es zwischen den der SUB zur Verfügung stehenden Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten vorläufigen Untersuchungsberichtes und den in den jeweiligen Stellungnahmen übermittelten Informationen zu neuen Tatsachen und Erkenntnisse gekommen ist. Im neuerlichen Ermittlungsverfahren wurden diese neuen Tatsachen und Erkenntnisse umfassend untersucht und deren Auswirkungen im zweiten vorläufigen Untersuchungsbericht berücksichtigt. Dieser befindet sich in Vorbereitung und wird zwecks Durchführung der Konsultation bzw. des zweiten Stellungnahmeverfahrens an die vorgesehenen Behörden und Beteiligten versendet. Wien, 14. Juni 2018 Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes 20160618_SK_Dürnstein_ZUB_2.0.docx 6