Die Finanzmarktaufsicht. Mario Gassner, Vorsitzender der Geschäftsleitung der FMA 20. Januar 2017

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Transkript:

Die Finanzmarktaufsicht Mario Gassner, Vorsitzender der Geschäftsleitung der FMA 20. Januar 2017 Politiklehrgang, 4./11. Mai 2012 20. I Januar 1 2017 I 1

FMA Liechtenstein Art. 4 FMAG (Finanzmarktaufsichtsgesetz) Ziele der Finanzmarktaufsicht Die FMA sorgt für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 2

FMA Liechtenstein Institutioneller Rahmen Die FMA ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit; Die Behörde ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und an keine Weisungen gebunden; Die Oberaufsicht über die FMA wird von der Regierung ausgeübt. Ihr obliegen u.a. die Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates, die Genehmigung der Statuten, des Budgets und des Geschäftsberichtes sowie die Festlegung und Änderung der Eignerstrategie; Die Organe der FMA sind der Aufsichtsrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle; Die FMA finanziert sich aus einem Beitrag des Landes, den Aufsichtsabgaben und Gebühren sowie den Erträgen aus der Erbringung von Dienstleistungen. Budget 2016: CHF 20,83 Millionen. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 3

FMA Liechtenstein - Rechtsgrundlagen Gesetz über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) Das FMAG regelt insbesondere die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) Sofern das FMAG nichts anderes bestimmt, findet das Öffentliche-Unternehmen- Steuerungs-Gesetz ÖUSG Anwendung. Eignerstrategie für die FMA Liechtenstein Die Eignerstrategie wird von der Regierung für die FMA erlassen und angepasst. Sie gibt die Leitplanken zur Festlegung der Strategie der FMA vor. Sie bietet für die Anspruchsgruppen der FMA Sicherheit in Bezug auf ihre Ausrichtung. Statuten, Organisationsreglement, FMA-Abgaben- und Gebührenverordnung Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 4

Organisation Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 5

Finanzplatz Liechtenstein Hohe volkswirtschaftliche Bedeutung Beitrag zur Bruttowertschöpfung: 25%; Ertragssteuern: ca. 60% der Ertragssteuereinnahmen oder 16% der gesamten Steuereinnahmen von Land und Gemeinden; Zusätzlich indirekte Steuern auf Finanzmarkttransaktionen und den Bezug von Finanzdienstleistungen; Rund 6000 Arbeitsplätze. Diversifiziert und international vernetzt Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltung, Fondsindustrie, Treuhandbranche. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 6

Finanzplatz Liechtenstein Attraktiv, stabil, sicher Direkte Marktzugänge zur Schweiz und EU (der Marktzugang zu ausländischen Märkten ist zentral!); Politische und wirtschaftliche Stabilität; Rechtssicherheit; International anerkannte und zugängliche, dienstleistungsorientierte Behörden. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 7

Finanzplatz Liechtenstein Die FMA beaufsichtigt 16 Banken, 1 Wertpapierfirma, 2 E-Geld-Institute, 40 Versicherungsunternehmen, 69 Versicherungsvermittler, 23 Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen), 5 Pensionsfonds, 117 Vermögensverwaltungsgesellschaften, 16 Fonds-Verwaltungsgesellschaften, 497 inländische Fonds, 693 inländische Teilfonds, 41 ausländische Fonds, 117 Treuhänder, 255 Treuhandgesellschaften, 219 Personen mit einer Bewilligung nach 180a-Gesetz; 40 Wirtschaftsprüfer, 29 Revisionsgesellschaften, 7 Patentanwälte, 3 Patentanwaltsgesellschaften. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 8

Zuständigkeiten der FMA im Vergleich Aufgaben Liechtenstein Schweiz Österreich Luxemburg Deutschland Aufsicht über Banken FMA FINMA FMA / OeNB CSSF BaFIN Aufsicht über Versicherungen FMA FINMA FMA CAA BaFIN Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen Aufsicht über Versicherungsvermittler FMA OAK, BSV, Kantone FMA CAA/CSSF BaFIN FMA FINMA Gewerbeaufsicht CSSF DIHK Aufsicht über Pensionsfonds FMA --- FMA CAA/CSSF BaFIN Aufsicht über Fonds FMA FINMA FMA CSSF BaFIN Aufsicht über Vermögensverwalter FMA SRO, DUFI (FINMA) FMA CSSF BaFIN Aufsicht über Wirtschaftsprüfer FMA RAB AeQ CSSF APAK Aufsicht über Treuhänder, 180a PGR u. weitere Sorgfaltspflichtige FMA (1200 Intermediäre) v.a. SRO (SRO) CSSF/CAA (SRO) Systemstabilität FMA SNB OeNB/EZB Nationalbank/EZB Deutsche Bundesbank/EZB Finanzmarktregulierung FMA u.a. EFD BMF u.a. CAA / CSSF BMF Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 9

Team Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 10

Team Per 31. Dezember 2016 beschäftigte die FMA 86 Mitarbeitende; Der Anteil der Frauen betrug 42%; 15 Mitarbeitende arbeiteten Teilzeit (17,5%); Die FMA beschäftigte per 31. Dezember 2016 2 Lernende und 9 Praktikanten; Mitarbeiterportfolio: 52% Juristen, 17% Ökonomen, 14% Spezialisten wie Wirtschaftsprüfer, Bankfachexperten, Versicherungsmathematiker etc., 17% Sachbearbeiter oder Mitarbeitende mit anderem Ausbildungshintergrund; Nationalitäten: 25,6% LI, 24,4% CH, 34,9% AT, 15,1% DE. «Wir denken und handeln unternehmerisch.» «Wir sind konsequent in der Sache und dienstleistungsorientiert im Handeln.» Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 11

Aufsicht Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 12

Phasen der Aufsicht Enforcement Bewilligungen Laufende Aufsicht Marktaustritt Missbrauchsbekämpfung Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 13

Aufsicht: Bewilligungen Die Erbringung von Finanzdienstleistungen bedarf einer Bewilligung der FMA Liechtenstein; Durch die Bewilligungspflicht werden Eintrittshürden in den Markt geschaffen; Sie dienen dazu, im Sinne des Kundenschutzes eine hohe Qualität der Marktteilnehmer und seriöses Geschäft sicherzustellen; Die Bewilligung ist damit ein Gütesiegel und ein präventives Kontrollinstrument. «Wir erteilen Bewilligungen verantwortungsbewusst und rasch.» Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 14

Aufsicht: Laufende Aufsicht Die laufende Aufsicht über die Finanzintermediäre zielt darauf ab, die dauernde Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen, insbesondere die finanzielle Ausstattung, sicherzustellen; Teil der laufenden Aufsicht ist die Prüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung; Instrumente der laufenden Aufsicht: Prüfwesen, Meldewesen, Vor-Ort-Kontrollen, Managementgespräche, Risikodialog. «Wir beaufsichtigen effizient, konsequent und wirksam.» «Wir orientieren uns an den besten Methoden und Praktiken einer integrierten Aufsichtsbehörde.» Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 15

Aufsicht: Missbrauchsbekämpfung Die FMA bekämpft und verhindert die Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Bewilligung; Die FMA geht allen Hinweisen nach, die auf Aktivitäten nicht konzessionierter Anbieter schliessen lassen; Die FMA stützt sich dabei auf eigene Beobachtungen oder externe Hinweise, z.b. von Finanzmarktteilnehmern, Kunden oder sonstigen Quellen. «Wir bekämpfen Missbräuche und sanktionieren Regelund Gesetzesverstösse.» Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 16

Aufsicht: Enforcement Enforcement bezeichnet die Durchsetzung des Aufsichtsrechts; Das heisst, dass die FMA bei Verstössen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften im Interesse des Kundenschutzes und der Reputation des Finanzplatzes die notwendigen Massnahmen trifft und den ordnungsgemässen Zustand wiederherstellt. Wird der FMA der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung bekannt, die ihren gesetzmässigen Wirkungsbereich betrifft, ist sie zur Anzeige verpflichtet. «Wir bekämpfen Missbräuche und sanktionieren Regelund Gesetzesverstösse.» Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 17

Regulierung Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 18

Regulierung Die FMA sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen und -verordnungen mit; Die FMA setzt sich für eine tragfähige Regulierung ein, unter Einbezug der Branchen- und Berufsverbände und der Sicherstellung einer effizienten und wirksamen Aufsicht; Die FMA erlässt zur Präzisierung der Gesetze und deren Durchführungsverordnungen Richtlinien und Mitteilungen. «Wir definieren Mindeststandards in der Regulierung.» «Wir beziehen dabei die Berufs- und Branchenverbände ein.» Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 19

Regulierung: Trends Bedeutende Regulierungen im Banken-, Versicherungs- und Fondssektor sind umgesetzt; Schwergewicht verlagert sich auf technische Ausführungsbestimmungen; Massive Verschärfungen in der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung; Meilenstein: Übernahme von EU-Rechtsakten in das EWR-Abkommen im Oktober 2016 «Wir setzen uns für eine tragfähige Regulierung ein.» «Wir setzen internationale Standards um und setzen sie durch.» - FMA Vollmitglied in den Europäischen Aufsichtsbehörden; - Alternative Investmentfonds Manager (AIFM): Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 20

Aussenbeziehungen Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 21

FMA: Aussenbeziehungen Die FMA ist in allen massgebenden Aufsichtsorganisationen auf globaler und europäischer Ebene vertreten und vertritt die liechtensteinischen Interessen; Die Anerkennung der FMA als gleichwertige Aufsichtsbehörde ist eine Voraussetzung zur Sicherung des Zugangs zu den ausländischen Märkten für die liechtensteinischen Finanzintermediäre; dieser ist für den international stark vernetzten Finanzplatz mit kleinem Heimmarkt zentral; «Wir führen einen aktiven Dialog.» «Wir bringen uns in internationale Gremien ein und fördern die Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden.» Die bilateralen Beziehungen der FMA zu den ausländischen Aufsichtsbehörden werden aufgrund der Internationalisierung des Finanzplatzes und hohen Aufsichtsstandards immer wichtiger und intensiver. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 22

Integration der FMA in das Europäische Finanzmarktaufsichtssystem Mikroprudentielle Aufsicht Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (Joint Committee) Unterausschüsse (z.b. Finanzkonglomerate) mikro-prudentielle Informationen makro-prudentielle Informationen, Risikowarnungen, Empfehlungen Makroprudentielle Aufsicht European Systemic Risk Board (ESRB) European Central Bank (ECB) EBA EIOPA ESMA Nationale Aufsichtsbehörden Risikowarnungen, Empfehlungen an Regierungen Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 23

Integration auf globaler Ebene MONEYVAL: Expertenausschuss des Europarats im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung; IOSCO: Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden; IAIS: Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden; IOPS: Internationale Vereinigung der Pensionsfondsaufseher; IFIAR: Internationales Forum unabhängiger Revisionsaufsichtsbehörden. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 24

Steigende Komplexität in der Aufsicht Internationalisierung des Finanzplatzes Liechtensteinische Finanzintermediäre verstärken ihre Präsenz im Ausland; Übernahmen von und Beteiligungen an liechtensteinischen Finanzintermediären durch ausländische Investoren; Ausländische Konzerne gründen Tochterfirmen in Liechtenstein. Regulierung Komplexe, umfangreiche Finanzmarktregulierungen in allen Sektoren des Finanzplatzes (Beispiel: VersAG alt: 68 Artikel, VersAG neu: 275 Artikel); Zusätzlich zu Gesetzen und Verordnungen sind detaillierte technische Ausführungsbestimmungen der Europ. Aufsichtsbehörden zu befolgen; Harmonisierung der Finanzmarktgesetzgebung und einheitliche Anwendung (und Kontrolle!) in Europa (Single Rule Book). Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 25

Steigende Komplexität in der Aufsicht Gesetze in der Zuständigkeit (Art. 5 FMAG) der FMA: 2005: 16 2016: 27 Entwicklung der Anzahl Seiten: knapp vervierfacht in 10 Jahren, jährlich rund +12%. Finanzkrise Europäische Aufsichtsbehörden Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 26

Steigende Komplexität in der Aufsicht Finanztechnologien / Digitalisierung der Finanzindustrie Interesse von FinTech-Unternehmen, in Liechtenstein tätig zu werden; Mehrere Ansiedlungen von FinTechs; Regulierungslabor der FMA: Zugänglichkeit der FMA für FinTechs / Geschäftsmodelle verstehen und ermöglichen / Kontrolle der Risiken; Digitalisierung der Finanzmärkte fordert und verändert Marktteilnehmer und die Aufsicht. Spezialisierte, komplexe Geschäftsmodelle Ansiedlung von international tätigen Schadenversicherungen mit komplexen und spezialisierten Geschäftsmodellen; Gruppenaufsicht der FMA; Erfordert Aufbau von Know-how und Kapazitäten bei der FMA. Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 27

Kontakt Adresse Finanzmarktaufsicht Liechtenstein Landstrasse 109 Postfach 279 9490 Vaduz Liechtenstein Telefon +423 236 73 73 E-Mail info@fma-li.li Internet www.fma-li.li Politiklehrgang, 20. Januar 2017 I 28