HDI-Gerling Industrie Versicherung AG



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Transkript:

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47 47 Telefax: +41 44 265 47 48

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Gegenstand der Nutzungsvereinbarung... 3 3 Legitimationsvorgang... 3 3.1 Broker... 3 3.2 Pflichten des Administrators... 3 4 Sperrung der Zugriffsberechtigung... 4 5 Datenschutz... 4 6 Gewährleistung und Haftung... 4 7 Beginn und Beendigung der Nutzungsvereinbarung... 5 8 Unterschriften... 5 8.1 Portaladministrator... 5 8.2 Broker/in : (Firma)... 5 Seite 2 / 5

1 Einleitung Die Niederlassung Schweiz der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (nachstehend HGI genannt) hat für Ihre Kunden, Broker, Mit- und Rückversicherer und anderen Partner ein Partnerportal (nachstehend PP genannt) entwickelt. Es handelt sich um ein auf dem Internet basierendes System auf dem verschiedene Online-Services wie das Abrufen von Informationen zur Police und zu Schäden sowie das Erfassen von Schadenmeldungen angeboten werden. Die HGI stellt das PP für Versicherungsnehmer und Broker mit denen die vorliegende Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen wurde, unentgeltlich und bis auf Widerruf zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch der Versicherungsnehmer oder der Broker auf Benutzung des PP besteht nicht. 2 Gegenstand der Nutzungsvereinbarung Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Benutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des PP via Internet. 3 Legitimationsvorgang 3.1 Broker Der Broker teilt der HGI mit dem Unterschriftsformular gemäss Anhang schriftlich mit, wer bei ihm als Administrator für das PP ernannt werden kann. Er/Sie erhält Zugriff auf die Benutzerverwaltung des PP wo alle Rollen und Rechte, die zugewiesen werden können, aufgeführt sind. Die Weiterverteilung der Rollen und Rechte an einzelne Benutzer ist Sache des Administrators. Das Bestehen einer aktuellen Brokervereinbarung mit der HGI sowie eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen Benutzer und Broker wird vorausgesetzt. Die HGI behält sich das Recht vor die Benutzerrechte jederzeit zu ändern sowie an Weiterentwicklungen anzupassen. Alternativ hat der Broker die Möglichkeit sich über die Identity-Plattform (IDP) der IG B2B anzumelden. Dies bedingt jedoch die Mitgliedschaft der IG B2B und eine Online- Servicevereinbarung der IG B2B. 3.2 Pflichten des Administrators Der Administrator verpflichtet sich, die einzelnen Benutzer korrekt zu erfassen und zukünftige Änderungen unverzüglich zu mutieren; dafür zu sorgen, dass sämtliche Benutzer über die Bestimmungen dieser Vereinbarung informiert sind und diese durch die Benutzer eingehalten werden; jedem Benutzer der die Zugriffsberechtigung erhalten soll einen eigenen Zugriff (Benutzername und Passwort) einzurichten. Der Zugriff durch mehrere Benutzer, unter Verwendung des gleichen Benutzernamens, ist untersagt. Seite 3 / 5

unverzüglich die Benutzer bei Wegfall der Zugriffsberechtigung auf dem PP abzumelden (z.b. Beendigung des Arbeitsvertrages, Änderung der Zuständigkeit etc.). Für Schadenersatzforderungen, die durch Verletzung der Nutzungsbestimmungen nach Wegfall der Zugriffsberechtigung entstehen, weil der Administrator den Nutzer auf dem PP nicht abgemeldet hat, haftet ausschliesslich der Arbeitgeber des Administrators. Die HGI kann nicht haftbar gemacht werden. 4 Sperrung der Zugriffsberechtigung Die HGI ist jederzeit berechtigt, den Zugriff auf das PP ohne Vorankündigung ganz zu sperren oder einzelne Rechte zu entziehen. 5 Datenschutz Sämtliche Logindaten, Zugriffe, Transaktionen und Mutationen werden durch die HGI aufgezeichnet, gespeichert und können bei Bedarf ausgewertet werden. Die Benutzer verpflichten sich, die Vorschriften zum Schutz von Personendaten (insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes, nachstehend DSG genannt) zu beachten. Soweit Personendaten im Sinne des DSG bearbeitet werden, verpflichten sich die Benutzer die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einzuhalten und die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. 6 Gewährleistung und Haftung Die HGI haftet weder für direkte noch für indirekte Schäden aus Übertragungsfehlern, technischen Mängeln oder Ausfällen, Störungen, Netzüberlastungen oder widerrechtlichen Eingriffen bzw. Zugriffen Dritter, dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln, unachtsamer Verwendung der Legitimationen, Sperrung des Zugriffs oder aus anderen im Zusammenhang mit der Benutzung der Online-Services stehenden Gründen. Die Benutzer sind sich bewusst, dass trotz aller Vorsichts- und Sicherheitsmassnahmen über das Internet übertragene Daten vor Eingriffen Dritter nicht absolut geschützt sind und ferner Fehler oder zeitliche Verzögerungen bzw. Unterbrüche eintreten können. Die HGI übernimmt diesbezüglich keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der angezeigten, elektronisch übermittelten oder ausgedruckten Daten. Seite 4 / 5

7 Beginn und Beendigung der Nutzungsvereinbarung Diese Nutzungsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft, sofern zwischen der HGI und dem Broker eine Brokervereinbarung besteht. Sie wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und ersetzt sämtliche vorgängig mit der HGI abgeschlossenen Vereinbarungen für die Benutzung von Online-Services. Die Nutzungsvereinbarung kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende eines jeden Kalendermonates schriftlich gekündigt werden. Aus wichtigen Gründen kann die Nutzungsvereinbarung jederzeit aufgelöst werden. Wichtige Gründe stellen insbesondere Pflichtverletzungen gemäss Ziff. 3.2 dieser Vereinbarung dar. Diese Nutzungsvereinbarung erlischt in jedem Fall mit Beendigung der zugrunde liegenden Brokervereinbarung. Rechte für Schadenanmeldungen, sofern vom Versicherungsnehmer erteilt, bleiben während 6 Monaten weiter bestehen. 8 Unterschriften 8.1 Portaladministrator Vorname, Nachname: E-Mailadresse: 8.2 Broker/in: (Firma) (Stempel und Unterschrift) Ort, Datum: Seite 5 / 5