FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences. Mitteilungsblatt Nr. 81. Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN



Ähnliche Dokumente
Mitteilungsblatt Nr. 80. Studienordnung Bachelor of Arts Studiengang Architektur. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Prüfungsordnung. vom

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

Amtliche Bekanntmachungen

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Studienordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Technischen Universität Berlin Vom 21. Januar 2004

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Nummer 411

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

Amtliche Mitteilungen

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

vom Präambel

Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion

Mitteilungsblatt Nr. 63

Master-Zulassungsordnung (MZO)

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

21/ Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

Teilstudienordnung für das Fach Psychologie

Mitteilungsblatt Nr Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge:

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 452

Mitteilungsblatt Nr

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom Version 4

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz

(1) Der Master-Studiengang Mechatronik ist ein konsekutiver Studiengang zum gleichnamigen Bachelor-Studiengang des Fachbereichs.

Studienordnung. Inhalt. I. Allgemeiner Teil 1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig

1 Studienziel, akademischer Grad

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Financial Management. master

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom Version 4

-31/1- Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1

Studienordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Technischen Universität Berlin Vom 17. März 2004

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Masterstudiengang Informatik

Prüfungsordnung. Biomaterials Science

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELOR OF FINE ARTS KÜNSTLERISCHES LEHRAMT MIT BILDENDER KUNST (SO BKL)

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufgaben der Studienordnung

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Transkript:

FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 81 Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN 21.10.2002

Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich S. 3 2 Qualifikation und weitere Studienvoraussetzung S. 3 3 Eignung und Einstufung S. 4 4 Ziel des Studiums / akademischer Grad S. 4 5 Umfang des Studiums S. 4 6 Gliederung des Studiums S. 5 7 Fachmodule des Studiums S. 5 8 Vermittlungsformen des Studiums S. 5 9 Prüfungen S. 6 10 Studienberatung S. 6 11 Übergangsregelung / Inkrafttreten S. 6 Anlage: Curriculum 2

Geltungsbereich 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung gilt für den Studiengang Master of Arts im Studiengang Architektur des Fachbereichs Architektur, Bauingenieurwesen und Versorgungstechnik an der Fachhochschule Lausitz. Sie regelt Inhalt und Aufbau des Studiums auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg und der Masterprüfungsordnung (MPO) des Studiengangs Architektur der Fachhochschule Lausitz. Berechtigung zum Studium 2 Qualifikation und weitere Studienvoraussetzungen (1) Die Qualifikation für das Studium im Studiengang Master of Arts im Studiengang Architektur wird durch ein Zeugnis eines berufsqualifizierenden Abschlusses an einer Hochschule in den im Absatz 3 genannten Fachrichtungen nachgewiesen. (2) Hierzu zählen die Abschlüsse zum Bachelor, Diplomingenieur (FH) und Diplomingenieur. (3) Ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer der folgenden Fachrichtungen ist Voraussetzung zur Zulassung: - Architektur - Innenarchitektur - Bauingenieurwesen - Stadtplanung - Raum- und Umweltplanung 3

3 Eignung und Einstufung Die Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen folgt nach folgenden Kriterien: (1) Die fachliche Eignung für das Masterstudium im Studiengang Architektur wird durch einen Eignungstest festgestellt. Die Studiervoraussetzung der unter 2 (3) genannten alternativen Vorqualifikationen für das Masterstudium ist nachzuweisen und muß mindestens den Anforderungen des Bachelor of Arts in der Fachrichtung Architektur entsprechen. Über Zulassung, Art und Umfang sowie Verfahren des Eignungstest entscheidet eine Auswahlkommission nach Festlegung durch die Prüfungskommission des Studiengangs Architektur. (2) Gesamtnote/Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses in den festgelegten Studiengängen, gegebenenfalls nach der Maßgabe einer festgesetzten Mindestdurchschnittsnote, (3) Nachweis eines Auslandsstudiums oder eines Auslandspraktikums von min. 12 Monaten (Senkung des Notendurchschnitts um 0,5), (4) Nachweis einer berufspraktischen Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenten Abschluß von min. 12 Monaten (Senkung des Notendurchschnitts um 0,5), (5) Die Einstufung für das Masterstudium im Studiengang Architektur wird durch den Prüfungsausschuß auf Grundlage eingereichter Studienarbeiten vorgenommen. Studium 4 Ziele des Studiums; akademischer Grad Das Studium soll unter Beachtung der allgemeinen Studienziele nach 6 BbgHG dem / der Studierenden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere die anwendungsbezogenen Inhalte seines / ihres Studienfaches vermitteln und ihn / sie befähigen, praxisgerechte und baukünstlerisch hochwertige Problemlösungen zu erarbeiten und dabei auch außerfachliche Bezüge einzubeziehen. Der erfolgreiche Abschluß des Studiums führt zum Grad Master of Arts (M.A.) im Studiengang Architektur. Er ist als berufsqualifizierender Abschluß die Voraussetzung zur Aufnahme in eine Architektenkammer. Die Aufnahme in die Architektenkammer mit der Berufsbezeichnung Architekt / Architektin setzt ein 10- semestriges Studium in der Fachrichtung Architektur voraus. 4

5 Umfang des Studiums (1) Das Studium umfaßt eine Regelstudienzeit von 4 Semestern für den Master-Abschluss. (2) Der Gesamtstudienumfang und die Verteilung der Semesterwochenstunden auf die einzelnen Studiensemester sind dem als Anlage beigefügtem Studienplan zu entnehmen. 6 Gliederung des Studiums (1) Das Masterstudium umfaßt vier Semester. In ihm werden vertiefende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. (2) Im vierten Semester wird die Abschlußarbeit (Master - Thesis) angefertigt und durch ein Masterkolloquium abgeschlossen. 7 Fachmodule des Studiums (1) Das Studium ist inhaltlich nach Fachmodulen und diese nach Fächern gegliedert. Die zeitliche Einordnung der Fachmodule und Fächer und der einzelnen Lehrveranstaltungen in den Ablauf des Studiums zeigen die in der Anlage beigefügten Studienpläne. (2) Das Studium beinhaltet die Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer des 1. bis 3. Semesters für den Master-Studiengang. 8 Vermittlungsformen (1) Die Lehrinhalte der Fächer werden in Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Projektarbeiten vermittelt. (2) Vorlesungen beinhalten die zusammenhängende Darstellung des Lehrstoffs sowie die Vermittlung von Fakten und Methoden. (3) Übungen und Seminare beinhalten die systematische Durcharbeitung von Lehrstoffen und Zusammenhängen, Anwendungen auf Fälle der Praxis, Erarbeitung von Erkenntnissen. (4) Projektarbeiten dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen und qualifizierten Fertigkeiten durch Bearbeitung praktischer Aufgaben. Die Projektarbeit ist fach- und studiengangsübergreifend. (5) Der Anteil von Übungen, Seminaren und Projektarbeiten am Gesamtstundenvolumen des Studiums beträgt über 50 Prozent. 5

Prüfungen 9 Prüfungen (1) Alle Module werden studienbegleitend abgeschlossen. (2) Das Masterstudium wird mit der Masterprüfung gemäß der Masterprüfungsordnung (MPO) des Studienganges Architektur abgeschlossen. (3) Alle Einzelheiten sind in der Masterprüfungsordnung (MPO) des Studienganges Architektur geregelt. Studienberatung 10 Studienberatung Zu Beginn des Studiums erfolgt eine allgemeine Einführung in das Studium durch Professoren / Professorinnen des Studienganges. Für die Fachberatung im weiteren Verlauf des Studiums stehen den Studierenden die jeweils zuständigen Lehrenden zur Verfügung. Für die Beratung in Prüfungsfragen ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zuständig. Die Fachberatung und die Beratung in Prüfungsfragen sollten insbesondere in Anspruch genommen werden, wenn Prüfungen nicht bestanden worden sind, der Studiengang, die Studienrichtung oder die Hochschule gewechselt wird oder die Einhaltung der Regelstudienzeit gefährdet ist. Schlussbestimmungen 11 Übergangsregelungen/Inkrafttreten (1) Die Prüfungsordnung tritt nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Hochschule in Kraft. (2) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2002/03 das Studium aufgenommen haben. Die Studienordnung wurde durch den Fachbereichsrat des Fachbereiches Architektur/Bauingenieurwesen/Versorgungstechnik am 7. Oktober 2002 erlassen und durch die Präsidentin der Fachhochschule Lausitz am 21. Oktober 2002 genehmigt. Senftenberg, 21. Oktober 2002 Die Präsidentin der Fachhochschule Lausitz Dipl.- Jur. Brigitte Klotz 6