Anlage zu Ziff. 12 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des WZV für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AEB-WZV)

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Transkript:

Anlage zu Ziff. 12 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des WZV für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AEB-WZV) 1. Entgelte für die Regelabfuhr von Rest- und Bioabfall, Entsorgungssysteme Die Leistungsentgelte nach Ziff. 12 AEB-WZV bemessen sich grundsätzlich nach Zweckbestimmung, Anzahl und Nutzinhalt der auf einem Grundstück bereitgestellten und zugelassenen Behälter sowie deren Entleerungsintervall sowie im Einzelfall nach Zusatz- oder Minderleistungen, die mit der jeweiligen Behälterausstattung verbunden sind. Der WZV bietet den privaten Kunden dazu als Behälterkombinationen die Entsorgungssysteme BioPlus 0, BioPlus S, BioPlus M und BioPlus L an. Grundlage des jeweiligen Systems ist die Größe des bereitgestellten Bioafallbehälters. Für das System BioPlus 0 wird ausnahmsweise kein Bioabfallbehälter bereitgestellt, wenn sich der Kunde ausdrücklich verpflichtet, alle auf seinem oder dem von ihm bewirtschafteten Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle dort zu kompostieren und dies gewährleistet. ( 5 Abs 2-4 der Abfallwirtschaftssatzung des WZV). Für das System BioPlus S wird mindestens ein Bioabfallbehälter mit 80, für BioPlus M mit 120 und für BioPlus L mit 240 Litern Volumen bereitgestellt. Innerhalb dieser Systeme kann der Kunde für die Regelabfuhr die Größe des Behälters für Pappe, Papier und Kartonagen ( PPK ) sowie Größe des Behälters und Entleerungsintervall des Behälters für Restabfall nach seinem Bedarf, nach Maßgabe der Ziff. 8 AEB-WZV zu auf einem Grundstück mindestens vorzuhaltenden Behältervolumina und den nachfolgenden Behälterzuordnungen wählen. Bioabfallbehälter werden im Übrigen grundsätzlich zweiwöchentlich, Behälter für PPK vierwöchentlich entleert. Die Entgelte für die Regelabfuhr schließen die in Ziff. 12 Nr. 2 AEB-WZV aufgeführten Leistungen ein. Für die nachfolgenden Behälter- und Volumenbezeichnungen bedeuten Verfügbares/tatsächliches/ Behältervolumen in Litern: 30 60 90 (bei Volumenbegrenzung für RM, nur für Ein- oder Zweipersonenhaushalte auf gesonderten Antrag) 80-120 240 660 1100 Zweckbestimmung: Bio PPK Bioabfallbehälter Behälter für Papier, Pappe, Kartonagen (auch Verkaufsverpackungen aus diesen Materialien) RM (1) Restabfallbehälter, wöchentliche Entleerung (nur für 660 RM und 1100 RM) RM (2) Restabfallbehälter, zweiwöchentliche Entleerung RM (4) Restabfallbehälter, vierwöchentliche Entleerung 1

1.1 Entsorgungssystem BioPlus 0 Für das Entsorgungssystem BioPlus 0 wird kein Bioabfallbehälter bereitgestellt. Bio PPK RM Volumen (RM) Entgelt begrenzt auf ohne 240 120 (4) 30 169,80 ( gelber Deckel ) ohne 240 120 (4) 60 182,76 ( gelber Deckel ) ohne 240 120 (4) 90 195,60 ( gelber Deckel ) ohne 240 120 (2) 244,80 ( gelber Deckel ) ohne 240 120 (4) 208,56 ( gelber Deckel ) ohne 240 240 (2) 402,12 ( gelber Deckel 1.2 Entsorgungssystem BioPlus S Für das Entsorgungssystem BioPlus S wird ein Behälter 80 Bio bereitgestellt. Bio PPK RM Volumen (RM) Entgelt begrenzt auf 80 240 120 (4) 30 186,60 80 240 120 (4) 60 199,56 80 240 120 (4) 90 212,52 80 240 120 (2) 261,60 80 240 120 (4) 225,36 80 240 240 (2) 418,92 1.3 Entsorgungssystem BioPlus M Für das Entsorgungssystem BioPlus M wird ein Behälter 120 Bio bereitgestellt. Bio PPK RM Volumen (RM) Entgelt begrenzt auf 120 240 120 (4) 30 195,00 120 240 120 (4) 60 207,96 120 240 120 (4) 90 220,92 120 240 120 (2) 270,00 120 240 120 (4) 233,76 120 240 240 (2) 427,32 120 660 660 (1) 1.506,24 120 660 660 (2) 1.107,48 120 660 1100 (1) 2.510,52 120 660 1100 (2) 1.846,08 2

1.4 Entsorgungssystem BioPlus L Für das Entsorgungssystem BioPlus L wird ein Behälter 240 Bio bereitgestellt. Bio PPK RM Volumen (RM) Entgelt begrenzt auf 240 240 120 (4) 30 220,20 240 240 120 (4) 60 233,16 240 240 120 (4) 90 246,12 240 240 120 (2) 295,32 240 240 120 (4) 259,08 240 240 240 (2) 452,64 240 660 660 (1) 1.531,44 240 660 660 (2) 1.132,80 240 660 1100 (1) 2.535,84 240 660 1100 (2) 1.871,28 1.5 Saisonbiotonnen (mit Plakette, Entleerung Monate 04-10) Bio Entgelt 80 52,73 120 97,22 240 141,71 2. Zusätzliche Einzelbehälter Behälterart Entgelt und - volumen 660 RM (1) 1.610,14 660 RM (2) 805,07 1100 RM (1) 2.648,25 1100 RM (2) 1.341,78 80 Bio 90,39 120 Bio 166,66 240 Bio 242,93 120 PPK 12,00 240 PPK 24,00 660 PPK 64,20 1100 PPK 106,80 3

2.1 Zusatzentleerungen außerhalb des regelmäßigen Entleerungsintervalls Entgelt je Entleerung EUR 120 RM 17,00 240 RM 21,00 660 RM 38,00 1.100 RM 43,00 80 Bio 14,00 120 Bio 17,00 240 Bio 21,00 240 PPK 12,00 660 PPK 19,00 im Rahmen einer regelmäßigen Sammeltour Entgelt je Entleerung EUR 120 RM (4) 7,50 660 RM 19,00 1100 RM 31,50 80 Bio Saisonbehälter 5,00 120 Bio Saisonbehälter 7,50 240 Bio Saisonbehälter 10,00 3. Biofilterdeckel Biofilterdeckel werden nur auf Wunsch des Kunden für den Behälter 80 Bio anstelle des herkömmlichen Behälterdeckels montiert EUR Bereitstellung einschließlich einmaliger Deckelmontage jährlich 16,80 Ersatzfilter (Ersatz alle 2 Jahre erforderlich) Austausch durch den Kunden 6,00 Austausch durch den WZV 12,00 4

4. Servicedienstleistungen 4.1 Vorstellservice Die nachstehenden Entgelte verstehen sich für alle Behälter je eines Entsorgungssystems nach 1.1 1.4. Die Standplätze der Behälter müssen den Normen der Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung (GUV V C 27) entsprechen (befestigte Transportwege, schnee- und eisfrei etc.). Bei Treppen und Entfernungen über 50 m wird aufgrund gesonderter Vereinbarung nach Aufwand abgerechnet. Entsorgungssystem einfacher Entleerungsintervall und Entgelt Transport- Behältervolumen RM jährlich Weg EUR BioPlus 0 BioPlus L 5 bis 50 m mit 120 240 RM (2) 98,40 BioPlus 0 Bio Plus L 5 bis 50 m mit 120 240 RM (4) 49,20 BioPlus M und L 5 bis 30 m mit 660 1100 RM (1) 426,54 BioPlus M und L 5 bis 30 m mit 660 1100 RM (2) 213,27 BioPlus M und L 30 bis 50 m mit 660 1100 RM (1) 737,27 BioPlus M und L 30 bis 50 m mit 660 1100 RM (2) 368,64 4.2 Reinigung/Tausch von Behältern Behältergröße Entgelt je Behälter für Reinigung und Tausch EUR 80 240 10,00 660 1100 20,00 4.3 Behälterauslieferung/-abholung Ein Entgelt für Behälterauslieferung und abholung wird nur bei zusätzlichen Transporten berechnet, soweit keine kostenfreie Leistung vorgesehen ist (Ziff. 12 Nr. 2.5 AEB-WZV). Behältergröße Entgelt je Behälter für Reinigung und Tausch EUR 80 240 10,00 660 1100 20,00 5

5. Verlust/Beschädigung von Behältern Bei Verlust von Behältern und für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder vertragswidrige Aufbewahrung entstanden sind, wird einschließlich Rückholung und Auslieferung berechnet Behältergröße Entgelt EUR 80 30,00 120 35,00 240 45,00 660 270,00 1100 370,00 6. Entgelte für die Entsorgung von Restabfall bzw. Sperrmüll mit Wechselbehältern (Container und Absetzmulden), Bedarfsabholungen 6.1 Das Entgelt für die Abfallentsorgung mit Wechselbehältern setzt sich zusammen aus einer Pauschale für Behältermiete, -bereitstellung und transport sowie zusätzlich einem Entgelt für die Entsorgung des Abfalls sowie ggf. Sonderleistungen. Die Abfallentsorgung mit Wechselbehältern führt im Auftrage des WZV die WZV Entsorgung GmbH & Co. KG durch. Die nachstehenden Entgelte (6.1 6.3) verstehen sich daher jeweils netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Behältermiete, -bereitstellung und - transport Entgelt für Container und Absetzmulden Grundpreis * Gestellung und Transport 110,00 Miete* 3 Tage Standzeit kostenlos 1. Woche 15,00 1. Monat 60,00 jeder weitere Monat 60,00 Zusatzentgelt nach Art und Gewicht der auf Anfrage Ladung * Preise zuzüglich Mehrwertsteuer Für Container und Absetzmulden im Kundeneigentum, die sofort nach Entleerung wieder beim Kunden bereitgestellt werden, können für den Transport abweichende Konditionen vereinbart werden. 6.2 Zusätzliches Entgelt für die Entsorgung des Abfalls Soweit nicht anders angegeben, gelten Angebotspreise für die Entsorgung nach Aufwand jeweils für höchstens 30 Tage. Entgelte Für die Entsorgung des Abfalls Entgelt EUR nach Aufwand 10,00 6

Für nicht verunreinigte, verwertbare und mechanisch unbehandelte Grünabfälle ohne Stubben in loser Schüttung je m³ bereitgestellten Behältervolumens 6.3 Fehlfahrten und Umsetzen von Behältern Kann ein Behälter aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht abgestellt bzw. abgeholt werden oder wird der Wechselbehälter auf Kundenwunsch umgesetzt, wird für den Zeitaufwand das Entgelt nach Ziff. 6.1 berechnet. 6.4 Bedarfsabholungen für sonstige verwertbare Abfälle sowie nicht verunreinigte verwertbare Grünabfälle ohne Stubben mit Big-Bags (nicht zugelassen für Bauschutt) Entgelt Bereitstellung pro BigBag pauschal 8,00 EUR 8,00 Anliefer- und Abholpauschale pro Big-Bag 30,00 Anliefer- und Abholpauschale für bis zu drei Big-Bags 40,00 Entsorgung je BigBag (Fassungsvermögen 1 m³) für sonstige verwertbare Abfälle, ausgenommen Grünabfälle je Big- Bag 40,00 7

für nicht verunreinigte, verwertbare und mechanisch unbehandelte Grünabfälle ohne Stubben in loser Schüttung je BigBag 10,00 Bedarfsabholung im Rahmen der Regelabfuhr Entgelt EUR mit entgeltpflichtigem, gesondert gekennzeichneten Abfallsack je Abholung 5,00 mit entgeltpflichtigem, gesondert gekennzeichneten Grünabfallsack je Abholung 2,50 Sonstiger Mitarbeiter- und Fahrzeugeinsatz Einsatz Transportfahrzeug (auch bei überdurchschnittlicher Dauer des Einsatzes oder der Beladung) je angefangene ½ Std. 37,00 Mitarbeitereinsatz (excl. Fahrzeugkosten) je angefangene ½ Std. 18,50 sonstige Leistungen nach Aufwand bzw. auf Anfrage Express-Sperrmüll-Service (Sperrmüllabholung auf gesonderte Bestellung innerhalb eines Werktags ohne Samstag Zuschlag 50,00 Abholpauschale für sonstige Bedarfsentsorgungen, z. B. Abholung von Elektrohausgeräten und Kühlschränken (zuzüglich Kosten der Entsorgung, soweit keine entgeltfreie Leistung vorliegt) 30,00 sonstige Dienstleistungen im Rahmen der Abfallwirtschaft nach Aufwand bzw. auf Anfrage 8

7. Selbstanlieferung auf WZV-Recyclinghöfen Die Selbstanlieferung an den Abfallwirtschaftsstationen richtet sich nach Ziff. 10 AEB-WZV. Soweit die Selbstanlieferung danach kostenpflichtig ist, sind Entgelte grundsätzlich bar zu zahlen oder bargeldlos zu entrichten, soweit diese Möglichkeit auf der jeweiligen Anlage eingerichtet ist und soweit nicht mit bestimmten Kunden vorweg gesonderte Vereinbarungen getroffen sind. Selbstanlieferung auf WZV- Recyclinghöfen Entgelt EUR 7.1 Kleinmengen Sperrmüll oder sonstiger Abfall (Schüttdichte maximal 400 kg/m³) bis zu 0,1m³ pauschal 5,00 bis 0,25 m³ 10,00 je angefangene 0,5 m³ 20,00 unbelasteter Bauschutt Kleinmenge bis 0,1 m³ 3,00 je angefangene 0,5 m³ 15,00 Füllboden mit und ohne Steine je angefangene 0,5 m³ 9,00 7.2 pflanzliche Abfälle (nicht verunreinigt, mechanisch unbehandelt, ohne Stubben, Äste/Stämme max. 10 cm Durchmesser, in loser Schüttung) Kleinmenge bis 0,1 m³ je 100-Liter-Sack 1,50 Kleinmenge ab 0,5 m³, je 0,5 m³ 7,50 7.3 Stubben und Äste/Stämme über 10 cm Durchmesser bei Anlieferung auf allen WZV- Anlagen je 100 kg 8,00 bei Kleinmengen je Tonne 80,00 9

7.4 Sonstige Abfälle über 2 m³ oder mit einer Schüttdichte über 400 kg/m³: Die Entsorgung (Restabfälle, Sperrmüll,) bis 500 kg wird nach Aufwand abgerechnet. Die Entgelte werden jeweils gesondert durch Aushang auf den Anlagen bekannt gemacht. Mindestentgelt 80,00 7.5 Vorbehandlung von Abfällen oder besonderer Aufwand bei Übergabe/Übernahme nach Aufwand bzw. auf Anfrage Für die Entsorgung bestimmter Abfallarten können abweichend hiervon auch für Kleinmengen andere Entgelte gefordert werden. Diese werden jeweils gesondert durch Aushang auf den Anlagen bekannt gemacht. 8. Sonstige Leistungs-/Bearbeitungsentgelte 8.1 Rücklastschrift/ Rückscheck Bearbeitung einer Rücklastschrift mangels Kontodeckung oder aus einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund 10,00 zuzüglich Auslagen des jeweiligen Kreditinstituts 8.2 Mahnungen soweit nicht entsprechend Ziff. 16 Nr. 3 AEB-WZV zu berechnen Mahnkosten für die erste Mahnung 5,00 für die zweite und jede weitere Mahnung 10,00 Die vorgenannten Entgelte sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei (soweit nicht gesondert gekennzeichnet), weil der WZV mit der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Bad Segeberg, den 10.12.2018 Wege-Zweckverband Die kommissarische Verbandsvorsteherin gez. Dr. Klüver 10