EFG Parkierung Rigistrasse. Parkplatz und Gebührenordnung

Ähnliche Dokumente
EFG Parkierung Rigistrasse. Parkplatz und Gebührenordnung

reglement für parkkarteninhaber zentrum

Tarifordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund. vom (Stand am )

Gemeinde Walchwil. Parkplatzreglement

Parkplatzreglement. vom 27. November 2012

Parkordnung. für die nicht öffentlichen Parkplätze der Ruhr-Universität Bochum. Präambel. 1 Geltungsbereich

Parkplatzreglement. Kanton Schwyz. Gemeinde Morschach

Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1

GEMEINDE STEINEN 6422 Steinen SZ 4.44

Vereinbarung. Bezug von Personalparking-Produkten. zwischen. Flughafen Zürich AG. Postfach CH-8058 Zürich Flughafen. und

Ordnung zur Regelung der Parkraumbewirtschaftung an der Beuth Hochschule für Technik Berlin (ParkMietO)

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 (Version vom )

Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken PARKPLATZ-VERORDNUNG

Produkteübersicht und Preisliste für Vorfahrtenbewilligungen (Innere Vorfahrten, Abholzone Ankunft und Warteraum Vorfahrt) Gültig ab 1.

Reglement über die Benutzung des Carparkplatzes P am Flughafen Zürich

Produkteübersicht und Preisliste für Vorfahrtenbewilligungen (Innere Vorfahrten, Abholzone Ankunft und Warteraum Vorfahrt) Gültig ab 1.

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement Spitex Höfe

Reglement über das Parkieren auf den Parkplätzen mit zentralen Parkuhren im Bezirk Küssnacht

Parkplatzreglement der Gemeinde Dürnten

PARKIERUNGSREGLEMENT

reinach.ag Parkierungsreglement der Gemeinde 5734 Reinach AG

Parkplatz-Reglement für das Personal der Stadt Winterthur. vom 20. November 2013

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

1. GRUNDLAGEN 2 2. BELEGUNG UND BENUTZER 3 3. ANFORDERUNGEN AN BOOTE UND LIEGEPLÄTZE 4 4. ZUSATZBESTIMMUNGEN 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mountain Hostel, Grindelwald

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Parkierungsreglement

Abstell- und Garagenplatzordnung

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Zur zeitlich unbeschränkten Benützung bewirtschafteter Parkplätze können gebührenpflichtige Parkkarten abgegeben werden.

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018

Reglement für Fahrzeugabstellplätze, die von Immobilien Stadt Zürich bewirtschaftet werden

Reglement. über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) der Gemeinde Vordemwald

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund. der Gemeinde Beromünster

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

Culinarium Nöggel Tarife

Parkierungs- und Parkkartenreglement

EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG

Tarifordnung betreffend die Parkhäuser Basel-Stadt

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Verordnung. über die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren und das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Emmen

Stadt Frauenfeld. Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkplatzreglement) vom 30. November 2014

REGLEMENT über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement)

gestützt auf Art. 76 der Kantonsverfassung und Art. 34 des Gemeindegesetzes, Art des Strassengesetzes beschliesst: I.

Verordnung über das Nachtparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkierverordnung NVO)

Gebührenverordnung für die Benützung der öffentlichen Parkplätze

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Stadt Liestal. Parkierungsverordnung. vom 16. Dezember 2014* in Kraft ab 1. Januar Parkierungsverordnung (415.11)

Stadt. Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenreglement)

Parkierungskonzept 2017

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom

Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum

VERORDNUNG zum Reglement betreffend die Kinder- und Jugendbibliothek

Einwohnergemeinde. Parkplatzreglement. vom 03. April 2001

PARKKARTENREGLEMENT. Gemeinde Elgg

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.

Gemeinde Leibstadt. über die Benützung des

Politische Gemeinde. Parkplatzreglement. vom 24. November (Neudruck September 2005)

Nr 211 REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

V E R O R D N U N G. über das nächtliche Dauerparkieren. auf öffentlichem Grund. (Laternengaragen-Verordnung)

Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Reglement Leue Märt vom 30. Januar 2013

Gemeinde Birmenstorf. Reglement. über die Benützung des Raumes im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes (4. Kindergartenabteilung)

Parkierungsreglement. der Politischen Gemeinde Degersheim

Parkplatz Empfehlungen

Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 1. Änderung (unverbindliche Lesefassung)

Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement

Parkplatzverordnung vom 22. Januar 2015 (Stand 1. April 2017)

1. Gemeinde Steg-Hohtenn Parkierungs und Parkplatzreglement

Mietvertrag Musikanlage

Reglement über die Parkraumbewirtschaftung der Gemeinde Binningen (Parkraumreglement)

Parkierungsreglement der Gemeinde Schwellbrunn

Einstell- und Benutzungsbedingungen für die städtische Tiefgarage in Gronau (Westf.), Paßweg, vom 09. März Sicherheit und Ordnung

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Antrag für die MHT Mineralöle Vertriebs GmbH, Am Wasserturm 7, Mayen Tel.: / Fax: /

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem

S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni

P A R K P L A T Z R E G L E M E N T

Parkplatz Empfehlungen Spitäler/Kliniken Zürich und Umgebung (Stand: )

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze

Hausordnung SottoSopra

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze

Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom 2. August 2011

R I C H T L I N I E N

Transkript:

EFG Parkierung Rigistrasse c/o Bürgergemeinde Cham Enikerweg 9 6330 Cham EFG Parkierung Rigistrasse Parkplatz und Gebührenordnung Version: A Datum: 19.06.15 Seite 1 von 6

1 Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 2 PRÄAMBEL... 3 3 ZWECK... 4 4 VERBINDLICHKEIT... 4 5 VERSTOSS GEGEN DIE PARKPLATZ- UND GEBÜHRENORDNUNG... 4 6 PARKPLATZORDNUNG... 4 7 PARKPLATZBELEGUNG... 4 8 GEBÜHREN... 4 8.1 GEBÜHR MIT PARKTICKET... 4 8.2 WERTKARTEN... 5 8.3 DAUERPARKKARTEN... 5 8.4 MIETZINSDEPOT... 5 9 VERRECHNUNG... 5 10 HANDHABUNG DAUERPARK- UND WERTKARTEN RIGISTRASSE... 5 11 VERLUST / ERSATZ / VERFALL... 6 12 KÜNDIGUNG... 6 13 VERHALTEN AUF DEN PARKPLÄTZEN... 6 14 STÖRUNGEN VON PARKIERUNGSEINRICHTUNGEN... 6 15 VIDEOÜBERWACHUNG... 6 16 HAFTUNG... 6 17 ÄNDERUNGEN DER GEBÜHRENORDNUNG... 6 18 GÜLTIGKEIT... 6 Datum: 19.06.15 Seite 2 von 6

2 Präambel Die einfache Gesellschaft Parkierung Rigistrasse (EFG) betreibt die der Öffentlichkeit zugänglichen Parkplätze an der Rigistrasse mit den Bezeichnungen 1, 2 und 3, sowie die reservierten Parkplätze AndreasKlinik Cham AG (4) und dem Parkhaus Büel (5). Die EFG besteht aus folgenden vier Gesellschaftern: Einwohnergemeinde Cham, Bürgergemeinde Cham, der AndreasKlinik Cham Zug und Stiftung Wohnen im Alter Cham. Skizze zu Perimeter und Bezeichnung der Parkplätze 1 Prov. Rigistrasse 2 Süd Rigistrasse 3 Nord Rigistrasse 4 Fix AndreasKlinik 5 Parkhaus Büel Parkplätze an der Rigistrasse (Betreiberin EFG) Datum: 19.06.15 Seite 3 von 6

3 Zweck Die Parkplatz- und Gebührenordnung regelt die Parkordnung auf den Parkplätzen 1, 2 und 3 an der Rigistrasse und des Parkhaus Büel (5). 4 Verbindlichkeit Mit der Durchfahrt der Schrankenanlage akzeptiert der Fahrzeuglenkende diese Parkplatz- und Gebührenordnung. Die Parkplätze an der Rigistrasse und im Parkhaus Büel sind im Sinne des Strassenverkehrsrechts öffentlich. 5 Verstoss gegen die Parkplatz- und Gebührenordnung Ein Verstoss gegen diese Parkplatz- und Gebührenordnung kann mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 30.00 bis CHF 80.00 geandet werden. Bei mehrmaligen Verstössen kann die Parkierungsberechtigung entzogen und ein Parkverbot ausgesprochen werden. 6 Parkplatzordnung Es sind zwingend die markierten Felder zu benützen. Für das Tixi-Taxi und für das kurze Ein- und Aussteigenlassen von Patienten dient der Parkplatz vor dem Notfalleingang. Die Zufahrten für Notfallfahrzeuge sind jederzeit freizuhalten. Der Vorplatz zwischen Wirtschaftsgebäude und Notfalleingang ist zwingend frei zu halten, Ausnahmebewilligungen erteilt Technik & Sicherheit der AndreasKlinik Cham Zug. 7 Parkplatzbelegung Reservierte Parkplätze sind den Berechtigten vorbehalten. Die Parkierung hat möglichst mittig des Parkfeldes zu erfolgen. Die Parkplätze dürfen nicht als Dauerparkplätze benützt werden. Das Abstellen des Fahrzeuges ausserhalb der eigenen Arbeitszeit ist nicht erlaubt. 8 Gebühren Die Gebühren werden wie untenstehend festgelegt und an den Kassen publiziert. Sie können jederzeit angepasst werden. Alle Gebühren verstehen sich inkl. 8% MWST. 8.1 Gebühr mit Parkticket bis und mit 15 Min gratis ab 16 Min CHF 1.00 ab 31 Min CHF 1.50 ab 61 Min CHF 2.00 ab 91 Min CHF 2.50 ab 121 Min CHF 3.00 ab 151 Min CHF 3.50 ab 181 Min CHF 4.00 jede weitere Stunde CHF 1.50 Das Parkticket gilt ausschliesslich für die Parkplätze 1, 2 und 3 an der Rigistrasse und dem Parkhaus Büel (5). Die Gesellschafter können für besondere Zwecke bei der EFG zum Preis von CHF 2.00 Ausfahrtstickets beziehen. Datum: 19.06.15 Seite 4 von 6

8.2 Wertkarten Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern des Pflegezentrums Ennetsee und der Stiftung Wohnen im Alter Cham können Wertkarten an der Rezeption der AndreasKlinik beziehen. Eine Wertkarte ermöglicht den mehrmaligen Zugang auf die Parkplätze 2 und 3 an der Rigistrasse und des Parkhaus Büel. Pro Benützung wird die effektive Parkzeit zum unter Ziffer 8.1 genannten Zeittarif abzüglich 20% von der Karte abgebucht. Die Wertkarte verfällt nach 2 Jahren entschädigungslos, allfällige Restguthaben werden nicht rückerstattet. Wertkarte CHF 50.00 / Karte 8.3 Dauerparkkarten Anträge für eine Dauerkarte sind an folgende Adresse zu stellen: Brigitte Strickler (Bürgerrätin / Rechnungswesen EFG) Mugerenstr. 46 6330 Cham Preise Parkplätze pro Kalendermonat in CHF, Parkplätze 1,2 u. 3 Parkhaus Büel Mitarbeitende der Gesellschafter kein fixer Parkplatz 60. 120. Übrige kein fixer Parkplatz 90. 150. Fix zugeteilter Parkplatz 150. 175. Bei nicht Fix zuteilten Parkplätzen, besteht kein Anspruch auf einen freien Platz. Zuerst müssen die Parkplätze 1 benützt werden. Bewohner der Alterswohungen stehen max. 15 fix zugeteilte Parkplätze im Parkhaus Büel zur Verfügung. Diese werden von der EFG Parkierung Rigistrasse mit Fr. 175. vermietet. Die restlichen 35 Parkplätze sind nicht für die Dauervermietung vorgesehen und stehen für die öffentliche Benützung zur Verfügung. 8.4 Mietzinsdepot Vor Aushändigung der Parkkarte ist ein Mietzinsdepot im Betrage von drei Monatsmieten zu leisten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Begleichung der geschuldeten Mietzinsen wird dieser Betrag gegen Rückgabe der Parkkarte ausbezahlt. 9 Verrechnung Mieter und Mitarbeitende der Mieter/Institute erhalten Einzahlungsscheine für die Überweisung der Monatsgebühr auf das Konto der Einfachen Gesellschaft Parkierung Rigistrasse, c/o Raiffeisenbank Cham, IBAN-Nummer CH08 8145 5000 09197346 8. Die EFG rechnet mit den Gesellschaftern quartalsweise mit 30 Tagen Zahlungsziel ab. 10 Handhabung Dauerpark- und Wertkarten Rigistrasse Die Karten dürfen nicht über längere Zeit direkt der Sonne ausgesetzt sein. (Diese sind mit einem Chip ausgerüstet, der empfindlich auf direkte Sonneneinstrahlung reagiert. Im schlimmsten Fall gehen sämtliche gespeicherten Informationen verloren.) Für die unsachgemässe Handhabung resp. Schäden der Karten, wird keine Haftung übernommen. Die Kosten für den Ersatz sowie die dadurch anfallenden Parkkosten gehen zulasten der Kartenbesitzer. Datum: 19.06.15 Seite 5 von 6

11 Verlust / Ersatz / Verfall Bei Verlust oder Beschädigung der Dauerparkkarte, der Wertkarte und der Zusatzparkkarte ist eine Gebühr von CHF 50.00 pro Karte für den Ersatz zu entrichten. Falls eine als verloren gemeldete Karte wieder gefunden wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Betrages. Weder die Einfache Gesellschaft Parkierung Rigistrasse noch ihre Gesellschafter haften für den Verlust und/oder Beschädigung von Wert- resp. Parkkarten. Restguthaben auf Wertkarten werden nicht ausbezahlt. 12 Kündigung Der Anspruch auf einen Parkplatz kann jederzeit bis spätestens am 15. auf das Ende des Monats gekündigt werden. Für nicht zurückgegebene Karten wird eine Gebühr von CHF 50.00 pro Karte erhoben. 13 Verhalten auf den Parkplätzen Die Fahrzeuge sind möglichst leise und vorsichtig zu bewegen. Das Reinigen des Fahrzeuges auf dem Parkplatz ist nicht erlaubt. 14 Störungen von Parkierungseinrichtungen Störungen oder Beschädigungen von Parkierungseinrichtungen und von Gefahrenstellen sind über die Gegensprechanlage an der Schranke zu melden. 15 Videoüberwachung Das ganze Areal kann videoüberwacht werden. 16 Haftung Die Einfache Gesellschaft Parkierung Rigistrasse resp. deren Gesellschafter resp. ihre Vertreter als Eigentümerinnen der Parkplätze sind von der Haftung für Frost-, Wasser-, Feuer- sowie Diebstahl- und Explosionsschäden am parkierten Gut entbunden. Der Benutzende ist für die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften verantwortlich, soweit diese die Art und Weise der Benützung betreffen. Für Schäden an unsachgemäss und unzweckmässig abgestellten Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen. 17 Änderungen der Gebührenordnung Änderungen der Gebühren sind durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafter zu beschliessen. 18 Gültigkeit Diese Parkplatz- und Gebührenordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft und gilt bis zur Inbetriebnahme des Parkhauses Rigistrasse. Alle früheren Regelungen und Absprachen im Sinne der Park- und Gebührenordnung werden mit diesem Beschluss ersetzt. Cham,19.06.2015 EFG Parkierung Rigistrasse Datum: 19.06.15 Seite 6 von 6