Antrag nach 16 BImSchG. auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die. Erweiterung des Sonderabfallzwischenlagers mit Behandlung

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Transkript:

Antrag nach 16 BImSchG auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung des Sonderabfallzwischenlagers mit Behandlung zur Errichtung und Betrieb einer Chemisch- Physikalisch-Biologischen Behandlungsanlage -CPB Anlage Heßheim- A Vorwort Vorhabensträger: SÜD-MÜLL GmbH & Co. KG für Abfalltransporte und Sonderabfallbeseitigung Willersinn Straße 67258 Heßheim

A. Vorwort A.1 Begründung des Vorhabens und kurze Verfahrensbeschreibung Die Antragstellerin plant am Standort Heßheim die Einrichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalisch Behandlungsanlage mit nachgeschalteter biologischer Reinigungsstufe, nachfolgend CPB-Anlage genannt. Die Anlage dient zur Aufbereitung von Deponiesickerwasser und industriellem Abwasser. Der Deponiestandort Heßheim benötigt eine Lösung für die anfallenden Deponie- Sickerwässer, welche von der Kläranlage der Verbandsgemeinde Heßheim nicht ohne vorherige Behandlung übernommen werden können. Diese Lösung kann prinzipiell in der Abfuhr zu bestehenden Anlagen (meist in angrenzenden Bundesländern), oder auch direkt vor Ort in einer neu zu errichtenden Anlage realisiert werden. In Rheinland-Pfalz und den angrenzenden Bundesländern besteht aktuell der Bedarf für eine neue Anlage zur Aufarbeitung von industriellen Abwässern. Hierbei handelt es sich um Abwässer aus metallverarbeitenden Betrieben, der Wartung von Automobilen und verschiedenen anderen Bereichen der heimischen Industrie. Diese Abwässer müssen vor einer schadlosen Zurückführung in den Wasserkreislauf vorbehandelt werden, da diese Abwässer nicht direkt für Kläranlagen geeignet sind. So werden in der neuen Anlage Feststoffe abgetrennt, aufschwimmende Öle entfernt und gelöste Schadstoffe in unlösliche Schadstoffe überführt und durch Filtration abgeschieden. Das hierbei entstehende Abwasser wird bei Bedarf biologisch nachgereinigt ist für die Kläranlage unschädlich und wird dem Wasserkreislauf gemäß den geltenden Einleitkriterien wieder zugeführt. Die abgetrennten Stoffe werden möglichst in die Wiederverwertung gegeben. Schadstoffe werden aus dem Kreislauf herausgenommen. Diese Art der Abwasserbehandlung ist eine vorgeschaltete Behandlung für die Kläranlagen und heißt chemisch-, physikalisch-, biologische Behandlung, kurz CPB-Behandlung. Die für die Reinigung der Abwässer notwendigen Verfahren sind wohl eingeführt und werden seit vielen Jahren unter ständiger Verbesserung erfolgreich genutzt. Mithin stellt diese Art der Abwasserbehandlung den aktuellen Stand der Technik dar. Die Firma SÜD-MÜLL GmbH & Co. KG für Abfalltransporte und Sonderabfallbeseitigung plant am Standort Heßheim als Nebenanlage zum bestehenden Sonderabfallzwischenlager mit Behandlung die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für flüssige und pastöse, wässerige Abfälle. Die Anlage wird eine Kapazität von maximal 40.000 m³/a, aufgeteilt in maximal 15.000 m³/a Deponiesickerwasser aus der vorhandenen Deponie und 25.000 m³/a Anlieferungen von externen Quellen haben. Bei der Deponie fällt im Erweiterungsteil Ost auf der Basisabdichtung Sickerwasser an, welches behandelt werden soll. Die gesamte Deponie ist mit einer Dichtwand umschlossen, die in den Schluff Horizont zwischen dem 1. und 2. Grundwasserleiter eingebunden ist, so dass ein Topf entstanden ist. CP-1210-093-2200-001-E Seite 1 von 8

Das Grundwasser innerhalb der Dichtwand muss so abgepumpt werden, damit der Grundwasserstand innerhalb des Dichtwandtopfes tiefer ist als der Äußere. Je nach Belastung dieses Wassers (hier ist keine Unterscheidung zwischen Grundwasser und Sickerwasser möglich), kann es auf der Deponie verregnet werden oder ist ebenfalls zu reinigen und abzuleiten. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2015/16 geplant. Das Sonderabfallzwischenlager der SÜD-MÜLL GmbH & Co. KG für Abfalltransporte und Sonderabfallbeseitigung (SMT) ist eine nach der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) i. V. m. Nr. 8.11.2.1 und 8.11.2.2 sowie 8.12.1.1 und 8.12.2 genehmigte Anlage zur Lagerung und Behandlung von jährlich 15.600 Tonnen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Hier sind von den 839 Abfallarten, welche im Europäischen Abfallartenkatalog genannt werden 766 Abfallarten bereits genehmigt. Durch das Vorhaben CPB-Anlage werden keine neuen Abfallarten am Standort angeliefert und behandelt. Es werden lediglich ca. 150 Abfallarten in größeren Mengen als bisher angenommen und verarbeitet. Es handelt sich ausschließlich um wässerige Abfälle ohne entzündliche Eigenschaften. Für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der CPB- Anlage ist ein immissionsschutz-rechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach 16 Bundes-Immissions- Schutzgesetz (BImSchG) durchzuführen. A.2 Lage des Vorhabens Das Vorhaben zur Errichtung und dem Betrieb einer CPB-Anlage am Standort Heßheim ist eine Ergänzung bestehender Anlagen. Sie besteht neben den Anlagen zur Behandlung von Flüssigkeiten und Schlämme über einen erweiterten Lagerbereich zur Vorhaltung von Einsatzchemikalien und Lagerung von Abfallstoffen aus der Behandlung. Der neue Anlagenteil besteht aus einem Annahmebereich mit 2 Schlammbecken, der Behandlungshalle mit 3 Behandlungslinien für die chemisch- physikalische Trennung, einer biologischen Behandlungsstufe zum Abbau organischer Verunreinigungen, einem Tanklager (bereits im Bestand) und einem Lagerplatz für Container. Die Abluft wird über einen Abluftbehandlungsanlage gereinigt. Die Lage der Gesamtanlage und der wichtigsten Anlagenteile sind in den nachfolgenden Abbildungen eingezeichnet. Ein genauerer Lageplan und eine ausführlichere Beschreibung der Anlage und ihrer Komponenten finden sich in Anlage 2 Anlagen und Betriebsbeschreibung. CP-1210-093-2200-001-E Seite 2 von 8

Abbildung 1 Geographische Lage der Süd Müll Deponie CP-1210-093-2200-001-E Seite 3 von 8

Übersicht über bestehende Anlagen, Genehmigungen und Baurechte Der Standort am Bergweg wird von der Firmengruppe Willersinn seit 70 Jahren betrieben. Bevor in den 1970 er Jahren im westlichen Teil eine Sonderabfall- und im süd-westlichen Teil eine Hausmülldeponie entstand, wurde das Gelände bis dahin ausschließlich zum Abbau von Kies genutzt. Im nord-westlichen Teil des Gebietes wurde neben der Verwaltung weiterhin eine Behandlungsanlage mit Zwischenlager für Sonderabfälle errichtet. Der Abbau von Kies wurde dabei in süd-östliche Richtung fortgeführt. In diesem Bereich befindet sich heute ebenso eine Recyclinganlage für Bauschutt. Die Sonderabfalldeponie, welche zwischenzeitlich durch das Land Rheinland-Pfalz betrieben wurde, wurde in den 1990er Jahren geschlossen und befindet sich seitdem in der Nachsorge. Die Hausmülldeponie hingegen wurde zum Teil abgedeckt und wird nach deren Erweiterung bis heute als DK II Klasse Deponie für Inert- Stoffe und belasteten Bauschutt betrieben. Mit einer genehmigten Jahreskapazität von bis zu 750.000 t werden bis heute Anlagen für die Aufbereitung bzw. Beseitigung für Abfall betrieben. Die größten Gewerke sind die Bauschuttaufbewahrung, die Deponie mit Nebenanlagen, eine Gewerbeabfallhalle sowie das Zwischenlager mit Behandlungsanlage für Sonderabfälle zu benennen. Sämtliche Anlagen sind nach BImSchG genehmigt. Die Firmengruppe Willersinn sichert mit dem Betrieb der Deponie ca. 200 Arbeitsplätze. Abbildung 2 Luftbild vom Vorhaben mit bestehenden Anlagenkomponenten CP-1210-093-2200-001-E Seite 4 von 8

Nr. Datum Beschreibung: Genehmigungstext 1 31.03.1989 Genehmigungsbescheid "Behandlungsanlage für Sonderabfälle mit Sonderabfallzwischenlager" 2 28.03.1989 Errichtung und Betrieb eines Container-Zwischenlagers für Problemabfälle aus Haushaltungen 3 04.04.1989 Bauabnahmebescheid des Container-Zwischenlagers für Problemabfälle. 4 25.08.1989 Änderungsbescheid - Errichtung und Betrieb eines Container-Zwischenlagers für Problemabfälle aus Haushaltungen (GBS) 5 28.02.1994 Übernahme des Zwischenlagers von GBS 6 27.03.1996 Bescheid gemäß 17 BImSchG - Einzugsgebiet aufgehoben; nur zugelassene Abfallarten wegen Übernahme in 1994 durch SMT 7 25.02.1998 Zulassung vorzeitiger Baubeginn 8 21.04.1998 Bescheid gemäß 4 und 16 des BImSchG - Sanierung Sonderabfallzwischenlager 9 20.07.1998 Bescheid gemäß 15 des BImSchG - Sanierung Sonderabfallzwischenlager - Änderung des Anlieferbereiches 10 25.11.1998, Ümschlüsselung auf EAK: Bescheide 22.12.1998, 08.02.1999 11 08.04.1999, 22.09.1999, 25.11.1999 Herstellung von Vorgemischten: Bescheide 12 26.01.2000 Zulassung vorzeitiger Baubeginn Bodenplatte für 30 m 3 Tank Lager 800 13 28.07.2000 Bescheid vom Einbau eines Feuerwehrschlüsselkastens 14 29.01.2001 Anzeige nach 15 des BImSchG - Aufstellung einer mobilen Zerkleinerungsanlage 15 06.07.2001 Bescheid zur Herstellung von Vorgemischten Abfällen CP-1210-093-2200-001-E Seite 5 von 8

16 12.11.2001 Vollzug der Abfallgesetze und des BImSchG vom 12.11.2001 (Änderung der VO zum europäischen Abfallkatalog zum 01.01.2002) 17 13.12.2001 Bescheid aufgrund der 4, 6, 10, 12, 13, 15, 16, und 19 BImSchG - Neustrukturierung aller Lagerbereiche 18 05.06.2002 Bescheinigung über die abfallrechtliche Bauabnahme gem. 15 Abs. 2 LAbfWAG 19 25.09.2002 Vollzug des BImSchG; Anzeige der neuen Brandmeldeanlage; Kenntnisnahmeder SGD 20 29.07.2002 Sicherheitsleistung - Bestätigung SGD 21 22.10.2004 Entsorgung von Tierkörperabfällen - Genehmigung Kreisverwaltung 22 14.06.2005 Genehmigung für das Aufstellen eines 100 m 3 Lagerbehälters für Alkalin/Glykol 23 06.12.2005 Genehmigung für die manuelle Steuerung der Rauchgasregelklappen im Zwischenlager 24 26.06.2007 Bestätigung Kreisverwaltung vom 26.06.2007 zur Tierkörperbeseitigung - geändert am 09.03.2012 25 01.07.2009 Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für - Die Herstellung von vorgemischten Abfällen unter dem Abfallschlüssel 190204 - Erhöhung des Jahresdurchsatzes des Sonderabfallzwischenlagers auf 14.000 t/a 26 09.09.2010 Positive Prüfung der Unterlagen zur Beurteilung des Anlagenbereich 24 nach TA Luft Anlagensanierung (Umfüllen - Freiarbeitsplätze incl. Sortierung der ölverschmutzten Betriebsmittel) im Hinblick auf den Strand der Erfüllung der TA-Luft 27 01.12.2011 Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zum Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers - Teilbereich Kranbahn - Gesamtlagerkapazität 600 t; max. Anlagendurchsatz des Sonderabfallzwischenlagers für gefährliche Abfälle ist auf 15.600 t/a Input begrenzt. CP-1210-093-2200-001-E Seite 6 von 8

28 27.04.2012 Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zum Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers - Weiterentwicklung des Sonderabfallzwischenlagers. Errichtung und Betrieb einer manuellen Behälterwaschanlage für Abfallsammelbehälter Bereich 026 Überdachung und Bodenbefestigung im bestehenden Lagerbereich 1100 Befestigung der Bodenfläche im Leergutbehälterlager 1210 Verlagerung Stellplatz 1230 (Rietbergtank) auf Lagerplatz 800 Installation eines Analysenraumes 027 29 26.02.2013, 17.04.2013 Vollzug des BImSchG - zugelassene Behandlungsarten Redaktionelle Anpassung des Positivkatalogs 30 25.04.2013 Anzeige nach 15 BImSchG vom 23.03.2013 Demontage von Kunststoffkombinationsverpackungen 31 03.07.2013 Anpassung der bisherigen Anlagenummern der bisherigen Anlagenummern an die neue Gesetzeslage. 32 31.07.2013 Schreiben vom 30.01.2013 maximale Lagerkapazitäten in den einzelnen Lagerbereichen des Sonderabfallzwischenlagers.Schreiben vom 30.01.2013, mit Ergänzung vom 30.04.2013 zur täglichen Durchsatzleistung des Sonderabfallzwischenlagers.Schreiben vom 30.01.2013, mit Ergänzung vom 13.06.2013 Änderungen bei Behandlungsarten und Behandlungsorten. 33 18.12.2013 Anzeige nach 15 BImSchG vom 15.11.2013 Verlagerung der Schwerkraftentwässerung aus dem Bereich 025 in den Bereich 1100 (Hallo mit flüssigkeitsdichten Boden) Die in diesem Antrag benannte Änderungsgenehmigung betrifft die Erweiterung der Behandlungsanlage für Sonderabfälle mit Sonderabfallzwischenlager, welche am 28.02.1994 von der Landesgesellschafft GBS übernommen, und deren Betrieb am 31.03.1989 genehmigt wurde. Die letzte Änderungsgenehmigung ist mit der Anzeige zur Verlagerung der Schwerkraftentwässerung, datiert auf dem 18.12.2013, erfolgt. Der derzeitig genehmigte Durchsatz für das Sonderabfallzwischenlager beträgt 15.600 t / Jahr. CP-1210-093-2200-001-E Seite 7 von 8

Anlagen: Sonderabfallzwischenlager Heßheim, Übersichtslageplan mit Fahrwegen Zeichn.-Nr.: CP 1210-093-3005-005-B Sonderabfallzwischenlager Heßheim, Lageplan mit Betriebseinheiten und Immissionsstandorten Zeichn.-Nr.: CP 1210-093-3005-002-B CP-1210-093-2200-001-E Seite 8 von 8