FH-BACHELORSTUDIENGANG MARKETING & SALES RICHTLINIE ÜBER DIE ABLEGUNG VON ZUSATZPRÜFUNGEN 14.01.2015 Version 1 BS/14.01.2015
Diese Richtlinie enthält auf den folgenden Seiten alle Informationen zum Studieneinstieg über eine abgeschlossene Ausbildung an facheinschlägigen oder Berufsbildenden Mittleren Schulen, über einen Lehrabschluss in kaufmännisch-administrativen oder Handels- Lehrberufen bzw. über Fachakademien, Befähigungsprüfungen oder Berufsakademien. 1 Rechtliche Grundlagen Gemäß Abschnitt E, Zugangsvoraussetzungen des Antrages auf Genehmigung der Aktualisierung des FH-Bachelorstudiengangs Marketing & Sales und des Fachhochschul- Studiengesetzes FHStG idgf. können BewerberInnen, bei Vorliegen einer facheinschlägigen beruflichen Qualifikation und der Ablegung von Zusatzprüfungen, in diesen Fachhochschul- Studiengang aufgenommen werden. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist gemäß 4 Abs. 4 FHStG eine generelle Zugangsvoraussetzung. Das erforderliche Niveau entspricht C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Als Nachweis dafür gelten: positiv absolvierte Reifeprüfung aus Deutsch, positiv absolvierte Teilprüfung aus Deutsch im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung, die Universitäts-Sprachprüfung aus Deutsch, eine an einem der Prüfungszentren des ÖSD bestandene SKN-Prüfung (Sprachkenntnisnachweis Deutsch) oder ein Abschluss aus Deutsch als Fremdsprache, der dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. 2 Berufliche Qualifikation 2.1. Relevante Ausbildungen Als für den Studiengang einschlägige berufliche Qualifikation gelten eine Reihe von facheinschlägigen oder kaufmännisch orientierten Lehrberufen aus unterschiedlichen Lehrberufsgruppen, sowie die abgeschlossene Ausbildung an facheinschlägigen oder Seite 2 von 8
Berufsbildenden Mittleren Schulen (BMS, Fachschulen). Als beruflich facheinschlägig qualifiziert gelten: BewerberInnen, die eine facheinschlägige mindestens dreijährige Berufsbildende Mittlere Schule bzw. Fachschule absolviert haben: Handelsschule Fachschulen für wirtschaftliche Berufe Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen Fachschulen für technische Berufe Fachschulen für Mode Gastgewerbefachschulen Hotelfachschulen Tourismusfachschulen Fachschulen für Sozialberufe Fachschule für Hauswirtschaft Fachschulen für Leistungssportler BewerberInnen, die einen Lehrabschluss in einem kaufmännischen-administrativen Lehrberuf oder einem Lehrberuf des Handels vorweisen können: Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/in Assistenz Finanz- und Rechnungswesen Bankkaufmann/-frau Betriebsdienstleistung Buch- und Medienwirtschaft Buch- und Musikalienhandel Buch- und Medienwirtschaft Buch- und Pressegroßhandel Buch- und Medienwirtschaft Verlag Bürokaufmann/-frau Drogist/in Einkäufer/in Einzelhandel EDV-Kaufmann/-frau Finanzdienstleistungskaufmann/-frau Foto- und Multimediakaufmann/-frau Großhandelskaufmann/-frau Seite 3 von 8
Immobilienkaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Personaldienstleistung Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz Sportadministration Steuerassistenz Versicherungskaufmann/-frau Verwaltungsassistent/in Bereich Medien / Druck / Design o Medienfachmann/-frau Marktkommunikation und Werbung o Medienfachmann/-frau Mediendesign o Medienfachmann/-frau Medientechnik Bereich Recht / Sicherheit / Verwaltung o Rechtskanzleiassistent/in Bereich Tourismus / Gastgewerbe / Hotellerie o Gastronomiefachmann/-frau o Hotel- und Gastgewerbeassistent/in o Restaurantfachmann/-frau o Systemgastronomiefachmann/-frau Bereich Transport / Verkehr / Lager o Betriebslogistikkaufmann/-frau o Mobilitätsservice o Reisebüroassistent/in o Speditionskaufmann/-frau o Speditionslogistik BewerberInnen, die eine der folgenden Fachakademien absolviert haben: Marketing und Management Medieninformatik und Mediendesign BewerberInnen, die eine der folgenden Befähigungsprüfungen absolviert haben: Versicherungsagent Versicherungsmakler Vermögensberater Unternehmensberatung und Unternehmensorganisation Seite 4 von 8
BewerberInnen, die den ersten Abschnitt (vier Semester umfassend) der HAK-Matura für Berufstätige absolviert haben. BewerberInnen, die alle vier Semester an einer der folgenden Berufsakademien absolviert in diesem Rahmen jedoch die Abschlussprüfung nicht abgelegt haben: Handel Marketing und Verkauf Die Studiengangsleitung kann gem. 4 Abs. 7 FHStG im Einzelfall nicht in diesem Abschnitt angeführte berufliche Qualifikationen als facheinschlägig festlegen. 2.2. Zusatzprüfungen BewerberInnen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation nach 2.1., die über keine allgemeine Universitätsreife verfügen, müssen vor Beginn des Studiums Zusatzprüfungen über folgende Fächer positiv ablegen: Deutsch: Aufsatz Mathematik 1 und Englisch 2 Alle geforderten Zusatzprüfungen können am Bachelorstudiengang Marketing & Sales abgelegt werden. Als PrüferInnen können qualifizierte LektorInnen herangezogen werden, die in einem für das Prüfungsfach relevanten Fachgebiet oder Berufsfeld tätig sind. Die Ernennung des/der PrüferIn erfolgt durch die Studiengangsleitung. Der Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung ist an die Studiengangsleitung zu richten. Dem Antrag sind jene Unterlagen anzuschließen, die Aufschluss über die berufliche Qualifikation des/der Prüfungswerbers/-werberin geben. Eine an den in 4 Abs. 8 FHStG genannten Einrichtungen erfolgreich abgelegte Prüfung ist als Zusatzprüfung im entsprechenden Fach bei gegebener Gleichwertigkeit anzuerkennen. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit obliegt der Studiengangsleitung. Die Prüfungsanforderungen für die Zusatzprüfungen orientieren sich hinsichtlich Inhalt und Umfang an den Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung isd 64a Abs 6 UG. Die Vorbereitung für die Zusatzprüfungen erfolgt nicht am Bachelorstudiengang Marketing & Sales. Jede Fachprüfung der Zusatzprüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden beurteilt. Seite 5 von 8
Das Ergebnis einer Prüfung wird dem/der Kandidaten/in mitgeteilt und bei negativer Beurteilung erläutert. Auf Wunsch wird innerhalb von zwei Monaten Einsicht in die korrigierten Prüfungsarbeiten gewährt. Eine Zusatzprüfung oder deren Teil gilt als nicht bestanden, wenn der/die KandidatIn ohne wichtigen Grund die Prüfung vorzeitig abbricht. Als wichtige Gründe gelten Krankheit sowie unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse, die der/die KandidatIn nicht verschuldet hat. Nicht bestandene Fachprüfungen der Zusatzprüfungen dürfen beliebig oft wiederholt werden. AbsolventInnen des Akademischen Lehrgangs Handelsmanagement der FH CAMPUS 02 werden die Zusatzprüfungen anerkannt in den Fächern Deutsch: Aufsatz Mathematik 1 3 Prüfungsanforderungen und -methoden Die Prüfungsanforderungen und methoden für die einzelnen Gegenstände sind im Einzelnen wie folgt geregelt. Deutsch Schriftliche Prüfung Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat nachzuweisen, dass er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem Kandidaten ist jedenfalls Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden. Englisch 2 Schriftliche und mündliche Prüfung: Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen. Die Arbeitszeit beträgt vier Seite 6 von 8
Stunden. Mathematik Schriftliche und mündliche Prüfung: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik. Die Arbeitszeit beträgt drei Stunden. PrüferInnen Der/die PrüferIn werden von der Studiengangsleitung bestellt. 4 Beurteilung und Wiederholung Jede Fachprüfung der Zusatzprüfung ist mit bestanden oder nicht bestanden zu beurteilen. Das Ergebnis einer Prüfung ist dem Kandidaten mitzuteilen und, wenn es negativ ist, zu erläutern. Auf Wunsch ist ihm innerhalb von zwei Monaten auch Einsicht in die korrigierten Prüfungsarbeiten zu gewähren. Eine Fachprüfung oder deren Teil gilt als nicht bestanden, wenn der Kandidat ohne wichtigen Grund die Prüfung vorzeitig abbricht. Als wichtige Gründe gelten Krankheit sowie unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse, die der Kandidat nicht verschuldet hat. Nicht bestandene Fachprüfungen der Zusatzprüfungen dürfen einmal wiederholt werden. 5 Fristen Die Prüfungen in den Gegenständen Deutsch Englisch 2 Mathematik sind vor Beginn des Studiums abzulegen. Die genauen und aktuellen Prüfungstermine sind der Homepage unter www.campus02.at zu entnehmen. Seite 7 von 8
An den FH-Bachelorstudiengang Marketing & Sales Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen (gemäß Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985) Familienname (in Blockschrift): Vorname(n): Adresse (PLZ, Ort, Straße): Geburtsdatum: Telefonnummer: E-Mail: Staatsbürgerschaft: Ich beantrage die Zulassung zu den Zusatzprüfungen für folgenden Studiengang: FH-Bachelorstudiengang Marketing & Sales Die eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung wurde erworben durch: (Datum) (Unterschrift) Seite 8 von 8