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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/12408 18. Wahlperiode 17.05.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/2624 Kein Atommüll-Export aus dem Reaktor AVR Jülich in die USA A. Problem Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und die Bundesregierung seit Jahren nur das Ziel verfolgen, den Atommüll des Kugelhaufenreaktors AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich GmbH) einer Wiederaufbereitungsanlage in den USA zuzuführen, anstatt eine Ertüchtigung oder den Neubau des Zwischenlagers in Jülich anzugehen. Jedoch halten die Antragsteller einen Export ins Ausland für nicht akzeptabel, da der Atommüll nach dem Standortauswahlgesetz in Deutschland zu entsorgen ist, überdies eine Wiederaufarbeitung im Ausland nach dem Atomgesetz seit 2005 untersagt ist und jeder Transport von Atommüll auch eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt bedeutet. B. Lösung Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die Unzulässigkeit des Exports der Brennelemente aus dem AVR Jülich in die USA anzuerkennen sowie das FZJ darauf zu verpflichten, die Option der Errichtung eines neuen oder ertüchtigten Zwischenlagers auf dem Gelände des FZJ oder in unmittelbarer Nähe zu prüfen. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12408 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 18/2624 abzulehnen. Berlin, den 17. Mai 2017 Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Patricia Lips Vorsitzende Dr. Philipp Lengsfeld René Röspel Ralph Lenkert Sylvia Kotting-Uhl in

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/12408 Bericht der Abgeordneten Dr. Philipp Lengsfeld, René Röspel, Ralph Lenkert und Sylvia Kotting-Uhl I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2624 in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014 beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass sich derzeit im Zwischenlager in Jülich, dessen Genehmigung im Jahr 2013 ausgelaufen sei, 152 Castorbehälter mit hoch radioaktiven Brennelementkugeln aus dem im Jahr 1988 abgeschalteten AVR Jülich befänden. Über viele Jahre hinweg hätten das FZJ und die Bundesregierung als beherrschender Anteilseigner versäumt, eine Ertüchtigung oder den Neubau des Zwischenlagers in Jülich anzugehen und würden seit Jahren nur das Ziel verfolgen, den Atommüll aus Jülich einer Wiederaufbereitungsanlage in Savannah River Site (SRS) in South Carolina, USA zuzuführen. Einen Export des Atommülls ins Ausland halten die Antragsteller jedoch für nicht akzeptabel. Da es sich bei den Brennelementen nicht um Forschungsmüll handle, sondern der AVR ein Prototyp-Leistungsreaktor zur Energieversorgung gewesen sei, sei der Atommüll aus Jülich nach dem Standortauswahlgesetz in Deutschland zu entsorgen. Überdies sei eine Wideraufarbeitung im Ausland nach dem Atomgesetz seit 2005 untersagt, und jeder Transport von Atommüll bedeute auch eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt. Ohnehin dürfe das Bundesumweltministerium seine Zustimmung zu einem Export nicht geben, denn die Wiederaufarbeitung entspreche nach deutschem Recht keiner schadlosen Verwertung. Hinzu komme, dass nach Aussage von Ph. D. Donald N. Bridges, der 30 Jahre lang Manager in SRS gewesen sei, von der Deutschen Bundesregierung für den Export Gesamtkosten in Höhe von einer Mrd. US-Dollar zu zahlen seien. Daher müsse die Option, ein ertüchtigtes oder neues Zwischenlager in Jülich zu bauen, unter Sicherheitsaspekten und Kostengesichtspunkten vorrangig vor dem Export des Atommülls in die USA geprüft werden. Vor diesem Hintergrund solle die Bundesregierung aufgefordert werden, 1. die Unzulässigkeit des Exports der Brennelemente aus dem AVR Jülich in die USA anzuerkennen und sämtliche Vorbereitungen hierfür unverzüglich einzustellen; 2. die Betreibergesellschaft FZJ zu verpflichten, die Option der Errichtung eines neuen oder ertüchtigten Zwischenlagers auf dem Gelände des FZJ oder in unmittelbarer Nähe zu prüfen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben in ihren Sitzungen am 17. Mai 2017 jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/2624 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag in seiner 18. Sitzung am 12. November 2014 zunächst anberaten: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt es gebe zu dem thematisierten Sachverhalt selbstverständlich sehr unterschiedliche Meinungen, wie sich unter anderem in der Fragestunde im Plenum gezeigt habe. Der entscheidende Unterschied in der Frage des Umgangs mit dem Atommüll sei, ob der AVR als Forschungsreaktor

Drucksache 18/12408 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode oder als Versuchsreaktor einzustufen sei. Davon hänge ab, ob der Müll unter das im Standortauswahlgesetz festgeschriebene Exportverbot für Atommüll falle oder nicht. Auch in der inzwischen eingerichteten Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sei das Thema bereits einige Male besprochen und besonders von den Umweltverbänden forciert worden. Für Letztere sei diese Frage stark mit der Glaubwürdigkeit des Gesetzes und der Arbeit der Kommission verbunden. Sie weist darauf hin, dass sich die des Umweltausschusses auf eine kurze Erklärung geeinigt hätten: Die des Umweltausschusses für den TOP Kein Atommüll-Export aus dem Reaktor AVR in die USA, die gleichzeitig Mitglieder der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe sind, haben sich darauf verständigt, fraktionsübergreifend nach einer Lösung für den AVR-Müll zu suchen. Es handle sich um eine konstruktive Lösung, daher werde vorgeschlagen, den Antrag am heutigen Tage nicht abschließend zu beraten. Die Vorsitzende informiert, dass die Fraktionen im Ausschuss erwogen hätten, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Man habe sich aber dagegen entschieden und wolle stattdessen den Antrag lediglich anberaten. Der Antrag werde dann wieder auf die Tagesordnung gesetzt, wenn er abstimmungsreif sei. Sie bittet die Fraktion von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN um eine weitergehende Erläuterung der verlesenen Erklärung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Tagesordnungspunkt ursprünglich aufgesetzt worden sei, um über den Antrag zu beraten und wie üblich abzustimmen. Der Umweltausschuss sei zwar nur mitberatend, aber die dortigen seien alle zugleich Mitglieder in der Kommission, wo das Thema aus einem anderem Blickwinkel beleuchtet werde. Man habe sich daher verständigt, den Antrag am heutigen Tage nicht zu entscheiden, sondern gemeinsam nach einer fraktionsübergreifenden Lösung, auch im Sinne der Kommission, zu suchen. Daher habe sie die Erklärung verlesen, verbunden mit der Bitte, den Antrag zunächst nur anzuberaten. Man hoffe, dass man ihn in Zukunft nicht mehr zu Ende beraten müsse, weil in der Zwischenzeit eine andere Lösung gefunden worden sei. Die Vorsitzende stellt fest, dass sich infolge der Ausführungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine neue Situation bezüglich der Verfahrensweise ergeben habe. Sie betont, dass der Antrag erst wieder zur Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt werde, wenn er entscheidungsreif sei und eröffnet die runde für die Anberatung. Die Fraktion der CDU/CSU führt aus, sie habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vergangenheit in der Atommüllfrage eher als fundamentalistisch kennengelernt, weshalb man zur Kenntnis nehme, dass sie nun versuchen wolle, die Schaukämpfe einzustellen und nach pragmatischen Lösungen zu suchen. In der Grundsatzfrage der Kategorisierung des Reaktors sei man in der Fraktion bekanntlich anderer Meinung. Es sei nicht nachvollziehbar, einen Reaktor, der das Wort Versuchsreaktor bereits im Namen trage, zu einem Leistungsreaktor umzudefinieren. Diese Meinungsverschiedenheit hindere aber nicht daran, trotzdem zunächst gemeinsam nach einer Lösung für das Atommüllproblem zu suchen und daher noch nicht abschließend über den Antrag zu entscheiden. Die Fraktion DIE LINKE. begrüßt, dass der Antrag in der heutigen Sitzung nur anberaten werde, um das weitere Vorgehen der im Umweltausschuss abzuwarten. Inhaltlich habe man tatsächlich unter den Fraktionen unterschiedliche Ansichten zur Bewertung der Funktionen und Wirkungsweise des Reaktors in Jülich. Die Fraktion sei wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Meinung, dass es sich beim AVR ganz am Anfang um einen Forschungsreaktor gehandelt habe, der mittlerweile aber eher zu einem Leistungsreaktor geworden sei. Darüber wolle man aber an dieser Stelle nicht weiter sprechen. Entscheidend sei, was in den USA mit den Brennelementen geschehe. Die Elemente kämen in eine Wiederaufbereitungsanlage, die einmal zum Atomwaffenforschungsprogramm der USA gehört habe, und in eine Tritiumfabrik. Tritium wiederum werde unter anderem für den Bau von Neutronen- und anderen Atomwaffen gebraucht. Es sei also nach dem Transport in die USA nicht sicherzustellen, ob die Brennelemente nur gelagert oder doch einer weiteren Verwendung, friedlich oder gar militärisch, zugeführt würden. In letztem Fall wäre ein Export nach deutscher Rechtslage nicht möglich. Dies bitte man bei allen zukünftig zu treffenden Entscheidungen zu berücksichtigen. Eine militärische Weiterverwendung der Brennelemente müsse unter allen Umständen ausgeschlossen werden. Die Fraktion der SPD erklärt, sie würde den Antrag in seiner vorliegenden Form bei einer Abstimmung ablehnen. Sie halte die Formulierung, dass die Unzulässigkeit des Exports der Brennelemente in die USA anzuerkennen

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/12408 sei, für einen Schnellschuss, den sie auch juristisch nicht wirklich begründen könne. Man teile die Auffassung der Fraktion der CDU/CSU bezüglich der Einordnung des Reaktors. Dieser sei innerhalb der Arbeitsgemeinschaft als Versuchsreaktor gegründet worden und trage mithin den Versuchsaspekt bereits im Namen. Für diese Einschätzung spreche auch die Eintragung im Handelsregister. Die Fraktion habe die teilweise, je nach Auftraggeber, juristisch widersprüchlichen Gutachten auch gelesen. Aus ihrer Sicht erscheine im Moment die Einordnung als Versuchsreaktor eher plausibel. Wenn man die Geschichte des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors und des AVRs betrachte, könne das diese Position eigentlich nur bekräftigen. Für die Frage, welche Möglichkeiten oder gar Notwendigkeiten des Verbringens oder Verbleibs der Brennelemente daraus entstünden, wolle man sich aus atomrechtlicher Sicht zunächst die Position der beteiligten Ministerien des Bundes und der Länder anhören und erst dann eine politische Entscheidung treffen. Die Ministerien hätten nach dem Kenntnisstand der Fraktion ihre Prüfungen bislang nicht abgeschlossen. Die Fraktion der SPD betont, dass sie aus politischer Sicht eine Rückführung in die USA für zulässig und vernünftig halte. Das sei keine Proliferation, sondern eine Rückkehr. Zudem sei es sinnvoller, die Brennelemente nach Ahaus zu transportieren, wo ein genehmigtes und gesichertes Zwischenlager existiere, als die Genehmigung eines neuen Zwischenlagers in Jülich mit viel Geld und einem großen zeitlichen Unsicherheitselement anzustreben. An dieser Stelle gebe es aber in Nordrhein-Westfalen heftige Debatten, auch innerhalb der Koalition. Daher habe die Fraktion vor dem Hintergrund ausstehender faktischer Entscheidungen auch kein Problem damit, über den Antrag am heutigen Tag noch nicht abschließend zu entscheiden. Von Seiten der Bundesregierung wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, in welchem rechtlichen Zustand sich das Verfahren momentan befinde. Aktuell gebe es keine Genehmigung für einen Verbleib der Brennelemente in Jülich. Die Frist sei abgelaufen, und man habe eine Genehmigung vor allem deshalb nicht erhalten, weil dazu der Nachweis zu erbringen sei, dass der Standort erdbebensicher sei. Dieser Nachweis könne momentan nicht erbracht werden, weshalb die atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft und Energie in Nordrhein-Westfalen, die unverzügliche Räumung angeordnet und gleichzeitig das Forschungszentrum Jülich aufgefordert habe, ein Konzept vorzulegen, wie mit den Brennelementen verfahren werden solle. Der Aufsichtsrat des Forschungszentrums werde dies zeitnah beraten. Die drei zur Verfügung stehenden Optionen seien der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, der Transport nach Ahaus oder der Transport in die USA. Zu Letzterem habe es eine Rechtsprüfung des Umweltministeriums gegeben, welche diese Variante als zulässig erachte. Man wolle auch zur Einordnung möglicher zukünftiger Gesprächskreise abschließend darauf hinweisen, dass die Entscheidung darüber, welche Option letztlich gewählt werde, alleine der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde, also dem Ministerien für Wirtschaft und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, obliege. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag in seiner 96. Sitzung am 17. Mai 2017 ohne eine weitere Debatte abgestimmt und empfiehlt: Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2624 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Berlin, den 17. Mai 2017 Dr. Philipp Lengsfeld René Röspel Ralph Lenkert Sylvia Kotting-Uhl in

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