Grundwasser-Pumpwerk Wanne, Füllinsdorf der WV der Gemeinden Füllinsdorf und Frenkendorf. Anpassung Grundwasserschutzzonen

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Transkript:

Grundwasser-Pumpwerk Wanne, Füllinsdorf der WV der Gemeinden Füllinsdorf und Frenkendorf Anpassung Grundwasserschutzzonen

Situation GWPW Niederschönthal X GWPW Ergolz GWPW Wanne Schutzzonen GWPW Wanne, Füllinsdorf Information August 2017 2

Anlage Schutzzonen GWPW Wanne, Füllinsdorf Information August 2017 3

Vorgeschichte 1965 Bau Pumpwerk 1978 Ausweisung Grundwasser-Schutzzonen SI und SII 1980 Erteilung Konzession (Ablauf 31. Dez. 2020) 2002 Überprüfung Schutzzonen S2 (HPL = A22) 2003 Untersuchung Einfluss Revitalisierung (Markierversuch) 2014 Ausscheidung Zone S3 Schutzzonen GWPW Wanne, Füllinsdorf Information August 2017 4

Nutzung 2 x 42 500 2 x 26,5 Bau HPL (A22) Schutzzonen GWPW Wanne, Füllinsdorf Information August 2017 5

Zusammenarbeit Schutzzonen GWPW Wanne, Füllinsdorf Information August 2017 6

Regionale Planung Schutzzonen GWPW Wanne, Füllinsdorf Information August 2017 7

Vorgehen & Stand Grundwasserschutzzonen 2002/03 Voruntersuchung Offene Fragen Konfliktpotential Alternative Beschaffung Weiter? ja nein Machbarkeit Ersatz Varianten Grobkosten 2014 Hauptuntersuchung Konflikte nein Gegeben? ja Weiter? ja nein Projekt Kosten seit 2017 Analyse Konflikte Massnahmen Kosten nein Wirtschaftlich? ja Weiter? Umsetzung ja nein Ausführung 8

Hydrogeologie X GWPW Ergolz GWPW Wanne GWPW Niederschönthal 9

Hydrogeologie GWPW Niederschöntal GWPW X Ergolz GWPW Wanne 10

Schutzzonen 11

Methodik Lockergestein 12

Abgrenzung Schutzzonen 13

Unterlagen 14

Stellungnahme Kanton 15

Bauten und Anlagen! dichte Zudem: Einschränkungen bei Ausführung (Wasserhaltung, Pfahlfundation etc.) 16

Abwasser 17

Verkehr 18

Landwirtschaftliche Nutzung 19

Forstwirtschaftliche Nutzung 20

Pflanzen- und Holzschutzmittel, Dünger 21

Konflikte 22

Anlagen Zone S2 (Wegleitung GWS) bestehend In der Zone S2 müssen bereits vorhandene, nicht zonenkonforme Anlagen (insbesondere auch Abwasserleitungen oder Tankanlagen), innert angemessener Frist beseitigt werden, sofern diese Anlagen eine Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage gefährden. Eine Gefährdung kann dann ausgeschlossen werden, wenn eine sorgfältige, der Problematik angepasste Abklärung ergibt, dass eine projektbedingte Beeinträchtigung der Wasserfassung ausgeschlossen werden kann. Es müssen nicht nur alle dem Stand der Technik entsprechenden, sondern auch alle objektiv in Frage kommenden und erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, die eine Grundwasserverschmutzung nach praktischer Erfahrung ausschliessen. Eine grobe Abschätzung, die zum Schluss kommt, dass eine Gefährdung unwahrscheinlich sei, genügt nicht. Die als Ausnahmen bewilligten Anlagen müssen mindestens den gesetzlichen Anforderungen für Anlagen in der Schutzzone S3 entsprechen. Darüber hinausgehende Ausnahmebewilligungen sind nicht zulässig. Die Ausnahmebewilligung soll den räumlichen und inhaltlichen Umfang der Ausnahme sowie die Auflagen und Bedingungen genau bezeichnen. geplant In der Schutzzone S2 gilt ein uneingeschränktes Verbot für die Neuerrichtung von Anlagen. Von diesem Verbot können allenfalls Anlagen ausgenommen werden, die für den Fortbestand bereits bestehender Anlagen oder für die Erschliessung von ausserhalb der Schutzzone S2 liegenden Anlagen zwingend notwendig sind. Eine Gefährdung der Grundwasserfassung durch solche neu zu errichtenden Anlagen sowie ein Präjudiz für das Fortbestehen der zonenwidrigen Anlage müssen dabei ausgeschlossen werden können. Die entsprechenden Ausnahmen sind auf das absolute Minimum zu beschränken und im Schutzzonenreglement explizit aufzuführen. 23

Bewertung Konflikte 24

Weiteres Vorgehen (1) Analyse der Konflikte im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung a. Erfassung & Bewertung auf Grundlage vorhandener Daten und Unterlagen b. (Vor-)Information der Grundeigentümer c. Ergänzende Erhebungen vor Ort d. Abschliessende Bewertung und Festlegung von Massnahmen & Fristen e. Nachführung Reglement (2) Entscheid Gemeinderäte Füllinsdorf und Frenkendorf (3) Einreichung des Dossiers zur Vorprüfung beim Kanton (4) Raumplanerische Umsetzung a. Information der betroffenen Landeigentümer über die Änderung der Grundwasserschutzzonen (I+M-Verfahren) b. Beschlussfassung (inkl. Planauflage 30 Tage) durch die Einwohnergemeinden von Füllinsdorf (Standort Pumpwerk und Schutzzonen) c. Abwarten Referendumsfrist von 30 Tagen d. Antrag an Regierungsrat zur Genehmigung des Schutzzonendossiers. Dieser entscheidet über allfällige Einsprachen während der Planauflage. (5) Umsetzung Massnahmen gemäss Reglement 25

Ansprechpersonen Projektleiter Sachbearbeiterin daniel.biehler@holinger.com 061 926 23 81 franziska.griger@holinger.com 061 926 23 82 26

Diskussion Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen, Anmerkungen? 27