Informationen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester für folgende Studiengänge:



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Transkript:

Postanschrift: Hausanschrift: Postfach 10 42 40, 69032 Heidelberg Keplerstr. 87, 69120 Heidelberg Tel.: e-mail: 06221 / 477-555 (Hotline) studisek@vw.ph-heidelberg.de http://www.ph-heidelberg.de Informationen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester für folgende Studiengänge: *Grundständige Lehramtsstudiengänge *Bachelor-Studiengang Frühkindliche und Elementarbildung *Bachelor-Studiengang Gesundheitsförderung *Aufbaustudiengang für das Lehramt an Sonderschulen Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, wenn Sie die Zulassung in ein höheres Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge anstreben, dann lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen sorgfältig durch. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits an der PH Heidelberg oder einer anderen Hochschule studiert haben und bisherige Studien- bzw. Prüfungsleistungen auf das angestrebte Studium angerechnet werden können. Wir weisen darauf hin, dass es für alle Studiengänge, auch in den höheren Fachsemestern, Zulassungsbeschränkungen gibt. Allgemeine Informationen zu den Studiengängen, den Zulassungsvoraussetzungen, zu Terminen und Fristen, zur Einschreibung und zu Wissenswertem über das Studium an unserer Hochschule erhalten Sie in ausführlicher Form in unserer Infobroschüre sowie auf unseren Webseiten. www.ph-heidelberg.de, Link: Studium Bewerbung Hinweis zu den Prüfungsordnungen: An den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg gelten ab dem Wintersemester 2011/12 in allen Lehramtsstudiengängen neue Prüfungsordnungen. Bei einer Bewerbung bis zum 6. Fachsemester wird nach den neuen Prüfungsordnungen 2011, bei einer Bewerbung ab dem 7. oder höheren Fachsemester nach den alten Prüfungsordnungen 2003 studiert. Ein Wechsel der Prüfungsordnungen (z.b. im Falle einer Höherstufung) kann zu Komplikationen und einer evt. Verlängerung des Studiums führen. Deshalb sollten Sie sich ausführlich beraten lassen.

1. Verfahrensablauf 1.1. Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen Wenn Sie einen Studiengang an der PH Heidelberg in einem höheren Fachsemester beginnen möchten, benötigen Sie die Anrechnung Ihrer bisherigen Studien- bzw. Prüfungsleistungen und die evt. damit verbundene Anrechnung von Studienzeiten. Setzen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig mit den Beauftragten für die Anerkennung der jeweiligen Fächer in Verbindung, von denen Sie der Ansicht sind, dass eine Anrechnung erfolgen kann. Die empfohlene Anrechnung wird auf dem dafür vorgesehenen Formular Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen von den Beauftragten für die Anerkennung unserer PH dokumentiert. Das Formular können Sie herunterladen unter http://www.ph-heidelberg.de/studium/download-center/studienbuero/antraege-fuer-ihre-bewerbung.html. Den Anrechnungsantrag geben Sie bitte im Studienbüro, Zi. 004 oder 005, Altbau ab oder senden ihn an die Postfachadresse der PH Heidelberg. Ihr persönliches Erscheinen nach der empfohlenen Anrechnung der Fachbeauftragten der PH Heidelberg ist wichtig, damit Rückfragen zu Ihrem bisherigen Studium und der Einstufung geklärt werden können. Bringen Sie alle Unterlagen zu Ihren bisherigen Studienzeiten mit, insbesondere Kopien Ihrer bisher erworbenen Leistungsnachweise, Nachweise über Praktika, Studienbücher, evtl. Immatrikulationsbescheinigungen. Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung, wenn sie keine Möglichkeit haben, persönlich zu kommen. Der Anrechnungsantrag muss für eine Bewerbung zum Wintersemester am 30. Juni zum Sommersemester am 31. Dezember der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorliegen. Hochschulortwechsler / Studienunterbrecher Wenn Sie bereits an einer PH Baden-Württembergs im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, gelten Sie als Hochschulortwechsler. Wenn Sie im gleichen Studiengang für den Sie sich bewerben, bereits an einer PH in Baden- Württemberg immatrikuliert waren, gelten Sie als Studienunterbrecher. Hochschulortwechsler und Studienunterbrecher benötigen keine Anrechnung Ihrer bisherigen Studienzeiten, Sie können sich direkt für das nächst höhere Fachsemester bewerben. Bewerber für einen Bachelorstudiengang benötigen in jedem Fall eine Anrechnung. Studierende der PH Heidelberg, die nach dem ersten Semester den Studiengang wechseln möchten, benötigen keine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen. Sie können sich direkt in das zweite Fachsemester bewerben. Bafög-Bezieher Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten oder beantragen wollen, müssen Sie jeden Wechsel (Institution, Studiengang, Fächer) dem Amt für Ausbildungsförderung bekanntgeben und sich davor einen Anrechnungsbescheid ausstellen lassen. Bitte teilen Sie uns dies entsprechend mit. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor jedem Wechsel beim Amt für Ausbildungsförderung nach den Auswirkungen auf Ihre Förderung: Studentenwerk Heidelberg, Marstallhof 1-5, 69117 Heidelberg, Tel.-Nr.: 06221/54-0. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg können Sie eine BAföG-Beratung in Anspruch nehmen (http://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/studium/bewerbung/studienberatung.pdf). Sie erhalten nach Abgabe des Anrechnungsantrages einen Anrechnungsbescheid. Dieser teilt Ihnen die Anzahl der angerechneten Studiensemester in der gewünschten Fächerkombination mit. Er stellt nicht gleichzeitig die Studienzulassung dar. Nur zusammen mit diesem Anrechnungsbescheid können Sie sich für Ihren angestrebten Studiengang in ein höheres Fachsemester bewerben. Hierzu verwenden Sie bitte den dafür vorgesehen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester.

1.2. Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester 1.2.1. Bewerbungsfrist Ihr Zulassungsantrag in ein höheres Fachsemester muss für eine Bewerbung zum Wintersemester spätestens zum Sommersemester spätestens am 15. Juli am 15. Januar bei der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorliegen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Antrages bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels. Den Antrag können Sie herunterladen unter http://www.ph-heidelberg.de/studium/download-center/studienbuero/antraege-fuer-ihre-bewerbung.html. Den Bewerbungsantrag geben Sie bitte im Studienbüro, Zi. 004 oder 005, Altbau ab oder senden ihn an die Postfachadresse der PH Heidelberg Pädagogische Hochschule Heidelberg - Zulassungsstelle Postfach 10 42 40 69032 Heidelberg 1.2.2. Unterlagen Dem Antrag sind in jedem Fall folgende Unterlagen beizufügen: - eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung. Bei Bewerbern, die bereits an der PH Heidelberg studieren genügt eine einfache Kopie. - eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Vermerk über das Fachsemester, den Studiengang und die Fächerkombination bzw. eine Exmatrikulationsbescheinigung Weitere erforderliche Unterlagen sind ggf.: - Anrechnungsbescheid - Kopien der bisher erbrachten Studienleistungen (falls diese noch nicht bei der Antragstellung auf Anrechnung von Studienzeiten abgegeben wurden) - schriftlicher Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung nach 60 Abs. 2 Ziffer 5 LHG (siehe Ziff. 5) - Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern Kunst, Musik oder Sport oder die entsprechende Befreiungsbescheinigung (amtl. beglaubigte Kopie) - Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis und dessen Genehmigung durch den Prorektor - Zeugnis der komplett bestandenen Akademischen Zwischen- bzw. Vorprüfung - für Hochschulortwechsler und Studienunterbrecher die im Zulassungantrag aufgeführten Unterlagen. 1.3. Vergabe der Studienplätze Bei den Bewerbern um die Studienplätze in einem höheren Fachsemester wird zwischen drei Fallgruppen unterschieden und die Studienplätze in folgender Reihenfolge vergeben: 1. an Aufrücker (Fallgruppe 1) Bewerber, die in dem angestrebten Studiengang mit der gleichen Fächerkombination einen Zulassungsbescheid für das 1. Fachsemester erhalten, gelten als Aufrücker. Es ist also von Vorteil, zusätzlich einen Antrag auf Zulassung ins 1. Fachsemester zu stellen, wenn Sie von einer anderen Hochschule an die PH Heidelberg wechseln oder innerhalb der PH Heidelberg den Studiengang wechseln möchten. Hochschulortwechsler dürfen sich nicht in das 1. Fachsemester bewerben. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Lehramtsstudiengänge eine Bewerbung parallel in das 1. Fachsemester nur nach den neuen Prüfungsordnungen 2011 möglich ist. Eine spätere Höherstufung kann zu Komplikationen und Verlängerung des Studiums führen. Lassen sie sich hierzu von der Hochschule beraten. 2. an Hochschulortwechsler/Studienunterbrecher (Fallgruppe 2) Definition siehe Punkt 1.1.

3. an Quereinsteiger (Fallgruppe 3) Alle Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in Fallgruppe 1 oder 2 einzuordnen sind, gehören zur Gruppe der Quereinsteiger. Ist innerhalb dieser Fallgruppen eine Auswahl erforderlich, so werden die Studienplätze u.a. nach bisher erbrachten Studienleistungen vergeben. Legen Sie deshalb bitte Kopien Ihrer bisher erworbenen Leistungsnachweise vor. Weisen Sie bis zur Bewerbungsfrist für die Zulassung ins höhere Fachsemester (15.01. oder 15.07.) keine Studienleistungen nach, müssen wir davon ausgehen, dass Sie bisher keine erbracht haben. Falls Sie nach Stellung des Anrechnungsantrages bis zum Ende der Bewerbungsfrist (weitere) Leistungsnachweise erwerben sollten, so fügen Sie dem Zulassungsantrag bitte entsprechende Kopien bei. 1.4. Zulassungs-/Ablehnungsbescheid Nach Beendigung der Rückmeldung wird das Vergabeverfahren für die Bewerbungen in ein höheres Fachsemester durchgeführt. Danach werden die Bescheide über die Zulassung bzw. Ablehnung versandt. Beachten Sie bitte, dass dies erst Ende August für das Wintersemester bzw. Ende Februar für das Sommersemester sein kann. Falls Sie momentan an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, exmatrikulieren Sie sich erst dann an Ihrer bisherigen Hochschule, wenn Sie einen Zulassungsbescheid der Pädagogischen Hochschule erhalten haben. Der Nachweis dieser Exmatrikulation ist erst bei der Immatrikulation der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorzulegen. 1.5. Immatrikulation Die Einschreibung (Immatrikulation) wird schriftlich oder persönlich durchgeführt. Sie erfolgt zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin. Wird der Studienplatz bis zu diesem Termin nicht angenommen, erlischt der Anspruch auf Zulassung und der Studienplatz verfällt. Beachten Sie, dass Sie den Versicherungsnachweis der Krankenkasse bzw. die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht rechtzeitig beantragen, da die Zeit zwischen Erhalt des Zulassungsbescheides und der Einschreibefrist relativ kurz ist. Für die Immatrikulation muss der Studentenwerks-Beitrag in Höhe von derzeit 66,50 bezahlt werden. Zusätzlich werden ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60 und der Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 15, also insgesamt 141,50 pro Semester fällig. Die Immatrikulation kann erst nach Feststellung des Zahlungseinganges auf dem Konto der Landesoberkasse Karlsruhe vollzogen werden. Bitte beachten Sie deswegen die Zeiten der Überweisung bei Ihrer Bank. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Studierende des Lehramtes an Sonderpädagogik (grundständig) müssen sich zusätzlich für die sonderpädagogischen Fachrichtungen an der Universität Heidelberg einschreiben. Nähere Information erhalten Sie bei Ihrer Einschreibung. Bei einer Zulassung im gewünschten neuen Studiengang sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse beim Akademischen Prüfungsamt die anerkannten Prüfungsleistungen vorlegen, damit dies entsprechend dokumentiert wird. 2. Fächerwechsel ohne Zulassungsbeschränkung Studierende der PH Heidelberg, die einen Fachwechsel durchführen möchten, können dies bei einem Wechsel zum Sommersemester im kompletten Monat März bzw. bei einem Wechsel zum Wintersemester im kompletten Monat September beantragen. In dieser Zeit können Sie sich den entsprechenden Fachwechselantrag herunterladen unter http://www.ph-heidelberg.de/studium/download-center/studienbuero/antraege-fuer-ihre-bewerbung.html und bei der Zulassungsstelle einreichen. Beachten Sie auch hier die unterschiedlichen Prüfungsordnungen und deren Voraussetzungen bzw. Einschränkungen bezüglich eines Fachwechsels. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Studium Bewerbung Fach- und Gewichtungswechsel.

3. Übersicht der zulässigen Fächer und Fächerkombinationen 3.1. Prüfungsordnungen 2011 für eine Bewerbung in das 2. bis 6. Fachsemester 3.1.1. Lehramt an Grundschulen Es sind vier Kompetenzbereiche zu studieren. Verpflichtend zu wählen sind die Kompetenzbereiche Deutsch und. Einer davon wird vertieft studiert. Zusätzlich sind zwei weitere Kompetenzbereiche zu wählen, von denen einer in einem zugeordneten Vertiefungsfach vertieft wird. Die beiden vertieft studierten Fächer einschließlich der zugehörigen Kompetenzbereiche sind Hauptfächer. Kompetenzbereiche Deutsch einschließlich Deutsch als Zweitsprache Naturwissenschaften und Technik Sozialwissenschaften Fremdsprachen Kunst und Musik Sport und Gesundheit Evangelische Theologie/Religionspädagogik Katholische Theologie/Religionspädagogik Zugeordnete Vertiefungsfächer Deutsch Biologie, Chemie, Physik, Technik Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft Englisch, Französisch (jeweils einschl. bilingualer Aspekte) Kunst, Musik Alltagskultur und Gesundheit, Sport Evangelische Theologie/Religionspädagogik Kath. Theologie/Religionspädagogik Bei Wahl des Vertiefungsfaches (= Hauptfach) Kunst, Musik oder Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Die Fächer evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der entsprechenden Konfession angehört. Für das Fach Theologie erhalten Sie nur dann eine Lehrbefähigung, wenn Sie dieses als Vertiefungsfach studieren. Beispiel für eine mögliche Fächerkombination: Setzung Deutsch 20 CP 20 CP Wahl I: 2 Kompetenzbereiche Naturwissensch./ Technik Fremdsprachen.Sozialwissenschaften Sport/ Gesundheit Kunst und Musik Religion Wahl II: 2 Vertiefungsfächer Vertiefungsfach 30 CP Vertiefungsfach Sport 30 CP Alle gesetzten und gewählten Fächer werden von Anfang an studiert! CP = Creditpoints = Leistungspunkte Ein Wechsel der gewählten Hauptfächer und Kompetenzbereiche ist während des gesamten Studiums nur einmalig möglich. Sie bewerben sich mit einer 3-Fächer-Kombination: 1. Fach = Hauptfach (= vertieftes Fach Deutsch oder ) 2. Fach = Hauptfach (= vertieftes Fach aus dem gewählten Kom petenzbereich) 3. Fach = Kompetenzbereich (= gewählter Kompetenzbereich, der nicht vertieft wird)

3.1.2. Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen Sie studieren 1 Haupt- und 2 Nebenfächer, die Sie aus nachstehendem Fächerangebot wählen können: Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst,, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik. Mindestens 1 Fach davon muss Deutsch,, Englisch, Französisch, Physik, Chemie oder Technik sein. Bei Wahl des Faches Kunst, Musik oder Sport als Haupt- oder Nebenfach ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Die Fächer evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der entsprechenden Konfession angehört. Ein Wechsel der gewählten Haupt- und Nebenfächer ist während des gesamten Studiums nur einmalig möglich. Sie bewerben sich mit einer 3 Fächer Kombination: 1. Fach = Hauptfach 2. und 3. Fach = Nebenfächer 3.1.3. Lehramt Sonderpädagogik Verpflichtend zu studieren sind die Kompetenzbereiche Deutsch einschl. Deutsch als Zweitsprache und. Zusätzlich wird ein Fach aus nachfolgendem Fächerangebot gewählt: Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst,, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik. Dieses Fach orientiert sich inhaltlich an den Anforderungen eines Nebenfaches für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen und wird mit 36 Leistungspunkten studiert. Bei Wahl des Faches Kunst, Musik oder Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Die Fächer evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der entsprechenden Konfession angehört. Außerdem werden zwei sonderpädagogische Fachrichtungen studiert, die aus folgendem Angebot gewählt werden können: Lernen Sprache Geistige Entwicklung Hören Lernen bei Blindheit und Sehbehinderung (bitte Schwepunkt angeben) Eine Fachrichtung wird als Erste und eine als Zweite sonderpädagogische Fachrichtung studiert. Sie bewerben sich mit einer 4 Fächer Kombination: 1. Fach = Fach (das mit 36 Leistungspunkten studierte Fach) 2. Fach = 1. sonderpädagogische Fachrichtung 3. Fach = 2. sonderpädagogische Fachrichtung 4. Fach = Kompetenzbereiche Deutsch einschl. Deutsch als Zweitsprache und (verpflichtend)

3.2. Prüfungsordnungen 2003 für eine Bewerbung in das 7. oder höhere Fachsemester für Studierende, die ihr Studium vor dem SS 2010 für Studierende, die ihr Studium ab dem SS 2010 aufgenommen haben aufgenommen haben Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen/ Realschulen 1 Hauptfach 1 Leitfach und 1 affines Fach aus dem gleichen Fächerverbund (FB) Biologie Chemie Deutsch Englisch Ethik (nicht bei GS) Französisch Geographie Geschichte Haushalt/Textil* Kunst Musik Physik Politikwissenschaft (nur RL) Sport Technik (nicht bei GS) Theologie Naturwissenschaftl. FB, Physik, Chemie, Biologie, Technik, Informatik (nicht bei GS, bei RL nur affines Fach), Haushalt/ Textil*, Ethik (nicht bei GS und nur affines Fach), Theologie Ästhetischer FB Kunst, Musik, Sport, Ethik (nicht bei GS und nur affines Fach), Biologie, Haushalt/ Textil*, Theologie, Sprachenverbund Deutsch, Englisch, Ethik (nicht bei GS und nur affines Fach) Französisch, Theologie Sozialwissenschaftl. FB Geschichte, Geographie, Ethik (nicht bei GS), Politikwissenschaft, Theologie Nur für HS + RL: Biologie, Kunst und Musik können im Fächerverbund auch mit Ethik als Leitfach kombiniert werden. Grundlagen- Wahlfach Philosophie Soziologie/ Politikwissenschaft Theologie/ Religionspädagogik Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen/ Realschulen 1 Hauptfach 1 Leitfach und 1 affines Fach aus dem gleichen Fächerverbund (FB) Biologie Chemie Deutsch Englisch Ethik (nicht bei GS) Französisch Geographie Geschichte Haushalt/Textil* Informatik (nicht bei GS und nur i. V. mit nat.wiss. FB) Kunst Musik Physik Politikwissenschaft (nur bei RL) Sport Technik (nicht bei GS) Theologie Naturwissenschaftl. FB, Physik, Chemie, Biologie, Technik, Informatik (nicht bei GS), Haushalt/ Textil*, Ethik (nicht bei GS und nur affines Fach), Theologie, Kunst (nur GS), Musik (nur GS) Ästhetischer FB Kunst, Musik, Sport, Ethik (nicht bei GS und nur affines Fach), Biologie, Haushalt/ Textil*, Theologie, Informatik (nicht bei GS und nur affines Fach) Sprachenverbund Deutsch, Englisch, Ethik (nicht bei GS und nur affines Fach) Französisch, Theologie, Informatik (nicht bei GS und nur affines Fach), Kunst (nur GS), Musik (nur GS) Sozialwissenschaftl. FB Geschichte, Geographie, Ethik (nicht bei GS), Theologie, Politikwissenschaft, Kunst (nur GS), Musik (nur GS), Informatik (nicht bei GS und nur affines Fach), Technik Nur für HS + RL: Biologie, Kunst und Musik können im Fächerverbund auch mit Ethik als Leitfach kombiniert werden. Grundlagenwahlfach Philosophie Soziologie/ Politikwissenschaft Theologie/ Religionspädagogik Lehramt an Sonderschulen (grundständig und Aufbaustudiengang) Hauptfach/Zweites Fach Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Kunst, Französisch, Geographie, Geschichte, Musik, Haushalt/Textil*,, Physik, Technik, Sport, Theologie nur als 2. Fach: Politikwissenschaft, Informatik Sonderpädagogische Fachrichtungen Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (Bitte Vertiefung angeben!) Hörgeschädigtenpädagogik Geistigbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Pädagogik der Lernförderung * Wichtiger Hinweis: Ein Wechsel zum Fach Haushalt/Textil ist ab dem Sommersemester 2013 nicht mehr möglich!

4. Anerkennung von Leistungsnachweisen für die Lehramtsstudiengänge 4.1. Leistungsnachweise, die nicht an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg erworben wurden (PO 2003) Leistungsnachweise, die Sie an einer anderen Hochschule erworben haben und die an der PH Heidelberg angerechnet werden sollen, müssen grundsätzlich die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Dem Nachweis muss zu entnehmen sein, an welcher Institution er erworben wurde. 2. Die Art der Veranstaltung muss erkennbar sein (Einführung, Seminar, Hauptseminar usw.). 3. Die Eigenleistung muss aufgeführt sein. 4. Der Nachweis muss Datum, Unterschrift und Siegel enthalten. Für die Übernahme dieser Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung ist es nötig, dass Sie sich mit den Beauftragten für die Anerkennung der betreffenden Fächer an unserer Hochschule in Verbindung setzen. Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung in ein höheres Fachsemester von diesen hinsichtlich der Anerkennung von Leistungsnachweisen beraten. Im Sekretariat für Studienangelegenheiten, Zimmer 3, wird das Scheinheft für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Lehramt an Realschulen und Lehramt an Sonderschulen ausgegeben. In dieses lassen Sie sich alle zulassungsrelevanten Leistungen mit folgenden Angaben eintragen: Art der Institution, Art der Veranstaltung (z.b. Ü, S fw oder fd, HS fw oder fd o.a.), Titel der Veranstaltung, Datum des erworbenen Scheins, Datum der Übertragung, Unterschrift der/des Beauftragten für die Anerkennung der PH Heidelberg. Wenn Sie sich zu einer Prüfung melden, geben Sie bitte die angerechneten Originalscheine mit ab. Sie bekommen alle Unterlagen nach der Prüfung zurück. 4.2. Leistungsnachweise, die an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg erworben wurden (PO 2003) Leistungsnachweise, die an einer PH Baden-Württembergs erworben wurden, müssen grundsätzlich nicht von den entsprechenden Beauftragten für die Anerkennung der PH Heidelberg anerkannt werden, sofern sie die folgenden Kriterien erfüllen: auf jedem einzelnen Schein müssen die Institution, Art der Veranstaltung (Ü, S, HS), Titel der Veranstaltung, Leistung, Datum, Unterschrift und Siegel ersichtlich sein. In das neue Scheinheft der PH Heidelberg für Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen oder Sonderschulen notieren Sie selbst, wenn ein Leistungsnachweis an einer anderen Hochschule erworben wurde. Übertragen Sie bitte nur die zur Zulassung zur Prüfung relevanten Nachweise. Dabei orientieren Sie sich an der Prüfungs- und Studienordnung der PH Heidelberg für den angestrebten Studiengang. Bei Unklarheiten der Zuordnung fragen Sie bitte die Beauftragten für die Anerkennung. Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung in ein höheres Fachsemester hinsichtlich der Anerkennung von Leistungsnachweisen von diesen beraten. Die Originalscheine können bei Prüfungsmeldung vorgelegt werden. 4.3. Lehramt nach Prüfungsordnung 2011 Als Leistungsnachweise dienen die von den Studierenden im Studienbuch selbst dokumentierten und testierten Studienleistungen. Das Studienbuch dient als Beleg und die eigene Unterschrift als Beglaubigung, dass der Workload erbracht wurde. 4.4. Akademische Zwischenprüfung (PO 2003) / Akademische Vorprüfung (PO 2011) Die Akademische Zwischenprüfung, bzw. die Akademische Vorprüfung ist in den grundständigen Studiengängen für das Lehramt spätestens im zweiten, im Wiederholungsfall bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen. Falls Sie nach bestandener Zwischenprüfung bzw. vor oder nach bestandener Vorprüfung beabsichtigen, einen Studiengangwechsel durchzuführen, sollten Sie sich wegen der Anerkennung Ihrer bereits abgelegten Akademischen Zwischen- bzw. Vorprüfung mit den Beauftragten für die Anerkennung des jeweiligen Faches und anschließend wegen der Verbuchung mit dem Akademischen Prüfungsamt in Verbindung setzen. Folgendes ist zu beachten: Für PO 2003: Die Akademische Zwischenprüfung wird i. d. R. bei einem Fach- bzw. Studiengangwechsel anerkannt. Für PO 2011: Bei einem Fachwechsel wird die bereits abgelegte Akademische Vorprüfung im abgewählten Fach nicht anerkannt. Sie müssen diese im neu gewählten Fach erneut ablegen. Bei einem Studiengangwechsel wird die Akademische Vorprüfung in Bildungswissenschaften i. d. R. anerkannt.die Anerkennung der Akademischen Vorprüfung in den Fächern wird von den Beauftragten für die Anerkennung der jeweiligen Fächer vorgenommen.

5. Studienfachliche Beratung Bewerber, die bereits 3 oder mehr Semester an einer Hochschule eingeschrieben sind/waren, benötigen den schriftlichen Nachweis über eine studienfachliche Beratung. Die Beratung ist fachbezogen d.h. sie ist in den Fächern bzw. sonderpädagogischen Fachrichtungen durchzuführen, für die Sie sich bewerben. Die Fachberatung können Sie zeitgleich mit Ihrem Antrag auf Anrechnung bei den Fachbeauftragten erledigen. Für Studierende einer Pädagogischen Hochschule ist dieser Nachweis nur erforderlich, wenn sie den Studiengang und gleichzeitig ein Fach/Fachrichtung ändern möchten. Die Fachberatung ist dann nur für das neu gewählte Fach/Fächer vorzuweisen. Eine studienfachliche Beratung ist nicht notwendig, - wenn Sie unter Beibehaltung des Studienganges ein Fach oder Fächer ändern möchten, - wenn Sie bereits 3 oder mehr Semester studiert haben und dieses Studium erfolgreich abgeschlossen haben (Zweitstudienbewerber), - wenn Sie bereits 3 oder mehr Semester studiert haben, aber zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, - wenn Sie den Studiengang wechseln und alle Fächer beibehalten, - für den Kompetenzbereich beim Lehramt an Grundschulen (GPO I 2011) ist grundsätzlich keine studienfachliche Beratung erforderlich. 5. Anfragen und Auskünfte Die notwendigen Informationsbroschüren und Bewerbungsunterlagen können Sie unseren Webseiten entnehmen oder beim Zulassungsbüro der Pädagogischen Hochschule anfordern. Öffnungszeiten des Studienbüros (Zulassungsstelle, Zimmer 004 und 005, Altbau) Mo, Di, Do, Fr 9.30 12.00 Uhr und Mi 13.30-15.00 Uhr Telefonische Anfragen und Auskünfte: 06221/477-555 (Hotline) Stand: November 2013