AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis

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Transkript:

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis 32. Jahrgang Herausgegeben zu Meschede am 19.10.2006 Nummer 10 HERAUSGEBER: Der Landrat des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27, Meschede, Telefon: 02 91/94-14 25 Fax: 0291/99-7272 E-mail: post@hochsauerlandkreis.de BEZUGSMÖGLICHKEITEN: Das Amtsblatt ist unentgeltlich und einzeln beim Herausgeber erhältlich. Weiterhin wird das Amtsblatt in den Kreishäusern des Hochsauerlandkreises in Arnsberg, Eichholzstraße 9 und in Brilon, Heinrich-Jansen-Weg 14 sowie bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen und allen Kreditinstituten im Hochsauerlandkreis einschließlich der Zweigstellen abgegeben. Das Amtsblatt wird auch im Internet angeboten. Der Zugang ergibt sich über die Homepage des Hochsauerlandkreises (www.hochsauerlandkreis.de) und dort unter der Rubrik "Kreistag u. Verwaltung"/"Amtsblätter". LFD. NR. INHALT SEITE 66 Einladung zur nächsten Sitzung des Kreistages des Hochsauerlandkreises am 27.10.2006 67 Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb einer Bodendeponie 76 68 Bekanntmachung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh 77 69 Öffentliche Zustellung gem. 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes 78 75

66 EINLADUNG ZUR NÄCHSTEN SITZUNG DES KREISTAGES DES HOCHSAUER- LANDKREISES AM 27.10.2006 Gem. 33 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646) gebe ich hiermit bekannt, dass die nächste Sitzung des Kreistages des Hochsauerlandkreises am Freitag, dem 27. Oktober 2006, Beginn: 15:00 Uhr, im Sitzungssaal Sauerland (Raum Nr. F1) des Kreishauses, Steinstraße 27, 59872 Meschede, stattfindet. I. Öffentlicher Teil T A G E S O R D N U N G 1. Einwohnerfragestunde gem. 12 der Geschäftsordnung für den Kreistag 2. Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 23.06.2006 3. Um- bzw. Neubsetzung von Kreisausschüssen; hier: Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste -SBL- 4. Satzungs-, Gebühren- und Vertragsangelegenheiten 4.1 Erhebung von Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebühren: Satzungsangelegenheiten 2. Satzung zur Änderung der Fleischund Geflügelfleischhygienegebührensatzung vom 19.02.2005 4.2. Änderung der Landesgrenze Nordrhein- Westfalen/Hessen; hier: Grenzänderung im Raum Brilon (Bontkirchen) und Diemelsee (Stormbruch) 4.3 Änderung der Landesgrenze Nordrhein- Westfalen/Hessen; hier: Grenzänderung im Raum Marsberg (Udorf) und Arolsen (Kohlgrund) 4.4 Grenzänderung zwischen dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest; hier: Vereinfachte Flurbereinigung Forststraße Neuhaus (Gemeinde Möhnesee/Stadt Arnsberg) 4.5 Feuerschutz; Ernennung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters 4.6 Interkommunale Zusammenarbeit; hier: Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden 5. Schulangelegenheiten Errichtung eines Bildungsganges Klasse 13 der Fachoberschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen gem. Anlage D APO-BK am Berufskolleg Olsberg zum Schuljahr 2006/2007 6. Gesundheits- und Sozialangelegenheiten Zwischenbericht des Betriebes Rettungsdienst über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes für das 1. Halbjahr 2006 7. Wirtschafts-, Struktur- und Fremdenverkehrsangelegenheiten 7.1 Telekommunikationsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis; hier: Vorstellung der Studie der Fachhochschule 7.2 Umsetzung des Wirtschaftspolitischen Programms; hier: Erster Sachstandsbericht 7.3 Verwendung und Verteilung der Mittel für das Jahr 2006 im Rahmen der Fahrzeugförderung gem. 13 ÖPNV-Gesetz NRW 8. Angelegenheiten der Abfallwirtschaft Jahresabschluss 2005 für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises 9. Haushaltsangelegenheiten 9.1 Mündlicher Bericht des Kämmerers über den aktuellen Stand der Haushaltsausführung 9.2 Operative Jahresplanung 2007 9.3 Finanzierung der Biologischen Station des Hochsauerlandkreises im Haushaltsjahr 2007 9.4 Erhalt und Förderung der Biologischen Station des Hochsauerlandkreises; hier: Monitoring von Flächen im Kulturlandschaftspflegeprogramm 9.5 Haushaltswirtschaft des Kreises für das Jahr 2007 Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsjahr 2007 nebst Investitionsprogramm für die Jahre 2006-2010 75

9.6 Stellenplan 2007 10. Fach- bzw. Kreisausschussempfehlungen zu Anträgen der Kreistagsfraktionen ----- 11. Neue Anträge der Kreistagsfraktionen 11.1 Sachstandsbericht zur PFT-Problematik 11.1.1 Sicherstellung und Gewährleistung des Gesundheitsschutzes bei der Trinkwasserversorgung durch moderne Aufbereitungsverfahren in den Wasserwerken im Hochsauerlandkreis; hier: Antrag der Kreistagsfraktion 18.07.2006 11.1.2 Aktueller Sachstandsbericht zu Belastungen durch PFT und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt; hier: Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste vom 12.10.2006 11.2 Polizeistrukturreform NRW - Auswirkungen auf die Organisations-/Personalstruktur bei der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises; hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 29.08.2006 11.3 Bilanz des Arbeitskreises Verwaltung (Ausländeramt)/ Flüchtlingsrat Hochsauerlandkreis; hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 31.08.2006 11.4 Keine Abschiebungen bei positiven Empfehlungen des Petitionsausschusses und der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen; hier: Antrag der Kreistagsfraktion 13.09.2006 12. Anfragen gemäß 11 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Hochsauerlandkreises 12.1 Ursachen der Kontaminierung des Trinkwassers mit PFT; 04.07.2006 12.2 Hangbefestigung am Burgberg in Sundern-Hachen; 23.07.2006 76 12.3 Pressemitteilung des Kreisjugendamtes hinsichtlich der Jugendbegegnung in Israel; 23.07.2006 12.4 PFT-Gehalt in der Steinbecke; 01.08.2006 12.5 Kompostierungsanlagen im Hochsauerlandkreis hinsichtlich der PFT- Problematik; 01.08.2006 12.6 Bemühungen des Hochsauerlandkreises zur Verbesserung des regionalen Bahnverkehrs; hier: Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 24.08.2006 12.7 Kompostierungsanlagen im Hochsauerlandkreis; 13.09.2006 12.8 Gründung der neuen Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste ; hier: Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 09.10.2006 II. Nichtöffentlicher Teil 13. Auftragsvergaben - Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 13.1 Rohbauarbeiten des 2. Gebäudetraktes am Berufskolleg Olsberg 13.2 Stromausschreibung 2007 bis 2009 (EUweit) Meschede, 18.10.2006 Dr. Schneider Landrat 67 INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN ZUR BEABSICHTIGTEN ERTEILUNG EI- NER DRITTBEAUFTRAGUNG FÜR DEN BETRIEB EINER BODENDEPONIE IM SÜDLICHEN BEREICH DES HOCHSAU- ERLANDKREISES Der Hochsauerlandkreis (HSK) / der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises (AHSK) hat flächendeckend Firmen mit dem Betrieb von Bodenund Bauschuttdeponien beauftragt. Für den Bereich

der Boden- und Bauschuttdeponien der HSK / AHSK sein Deponiekonzept bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Dabei hat sich gezeigt, dass im südlichen Bereich des Kreisgebietes ein Bedarf für eine Bodendeponie (Deponieklasse 0) besteht. Der HSK / AHSK beabsichtigt daher, eine Firma mit dem Betrieb der Bodendeponie zu beauftragen. An dem Standort soll auch eine Annahmestelle für Bauschutt eingerichtet werden. Interessierte Firmen können sich an dem vorgesehenen Wettbewerb um die Drittbeauftragung zum Betrieb einer Bodendeponie beteiligen. Hierzu sind folgende Angaben zusammenzustellen: Firmendarstellung, spezielle Erfahrungen beim Betrieb einer Deponie, vorgesehener Standort, Kennzahlen des Unternehmens, Ansprechpartner. Ihre Unterlagen senden Sie bitte bis zum 15.12.2006 an den: Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises, z. H. Herrn Ramspott, Frielinghausen, 59872 Meschede, Tel.: 0291/544-217 / Fax: 0291/544-200 Weitergehende Informationen sind dem Deponiekonzept für die Entsorgung von Boden und Bauschutt im Hochsauerlandkreis zu entnehmen. Das Konzept kann schriftlich beim AHSK unter der o. a. Adresse angefordert werden. 68 BEKANNTMACHUNG DER WIRT- SCHAFTSFÖRDERUNGSGESELL- SCHAFT HOCHSAUERLANDKREIS MBH Gemäß 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW in Verbindung mit 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c der Gemeindeverordnung NW und 3 Abs. 5 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen, machen wir Folgendes bekannt: 1. Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mit beschränkter Haftung hat am 14. März 2006 den Jahresabschluss zum 31.12.2004 mit einer Bilanzsumme von 9.400.332,08 und einem Jahresfehlbetrag von 15.270,18 festgestellt. Sie hat weiter beschlossen, dass die Abdeckung des Jahresfehlbetrages aus dem Gewinnvortrag erfolgt, welcher nach Abdeckung des Fehlbetrages 2004 1.505.302,46 beträgt. 77 2. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte WIBERA AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bielefeld, hat am 1. September 2005 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, den die Gemeindeprüfungsanstalt NRW als abschließenden Vermerk am 05.07.2006 der Gesellschaft übersandt hat: Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mit beschränkter Haftung, Meschede, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der von Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. 3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 23. Oktober 2006 bis 06. November 2006 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Steinstraße 27, 59872 Meschede (Kreishaus Meschede, Raum Nr. 500), zur Einsichtnahme aus. Meschede, 27.09.2006 Winfried Stork Peter Beckmann Geschäftsführer 69 ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG GEM. 15 DES VERWALTUNGSZUSTELLUNGSGE- SETZES Gegen Ali Ekber Erol, geb. 02.01.1974 in Ortaköy, zuletzt wohnhaft: Laurentiusstraße 5, 59597 Erwitte, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, habe ich am 22.06.2006 einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung erlassen. Wegen des unbekannten Aufenthalts des Betroffenen war die Zustellung des Bescheides nicht möglich. Es wurde deshalb die öffentliche Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes angeordnet. Der Bescheid liegt in meiner Verwaltung, Verwaltungsstelle Arnsberg, Eichholzstraße 9, Zimmer 18, zur Entgegennahme vor. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei meiner Verwaltung, Verwaltungsstelle Arnsberg, Eichholzstr. 9, Zimmer 18, einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung vor Fristablauf hier eingeht. Gesch.-Z.: 48/099.33093.7 Meschede, 27.09.2006 Hochsauerlandkreis Der Landrat - Geschwindigkeitsüberwachung/ Bußgeldstelle - Im Auftrag Meyer 78